Approbation als Arzt in Schleswig-Holstein: Unterlagen
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 130 € | siehe unten | 18 |
| Drittstaat | 320 € | siehe unten | 20 |
| Berufserlaubnis | siehe unten | — | 18 |
| Deutscher Abschluss | 130 € | siehe unten | 10 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- per Post, über den Anerkennungsfinder
- Gebühr Kenntnisprüfung:
- 400 €
- Fachsprachenprüfung:
- Die Behörde meldet Sie an
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) - SHIBB Landesamt
Dezernat 5 - Gesundheitsberufe, Sachgebiet 50 Akademische Gesundheitsberufe
Zuständig für: Deutscher Abschluss, EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung
Muhliusstrasse 38, 24103 Kiel (barrierefreier Zugang nach Vorankündigung)
Telefon: 0431 988 9126 (Telefonhotline: Mo 13:00-15:00, Mi 09:00-12:00, Do 13:00-15:00)
Sprechzeiten: Mo 13:00-15:00 Uhr, Mi 09:00-12:00 Uhr, Do 13:00-15:00 Uhr
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Zuständig für: Fachsprachenprüfung
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Schleswig-Holstein zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Apostille:
- Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
- Legalisation:
- Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Qualifizierte Übersetzung:
- Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
- Certificate of Good Standing:
- Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- Belegart:
- Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- § 10 BÄO:
- Paragraf der Bundesärzteordnung (BÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
18 Unterlagen · zuständig: Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) - SHIBB Landesamt
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Eingangsbestätigung binnen eines Monats; Entscheidung binnen drei Monaten ab Vollständigkeit. Die Behörde warnt jedoch ausdrücklich vor längeren Zeiten.
Antrag: per Post, über den Anerkennungsfinder
Antrag nicht möglich: per E-Mail
Immer erforderlich
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Nur im Original; Vordruck von der Homepage.
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Original · Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Belegart „O“, Verwendungszweck Approbation/Berufserlaubnis, Geschäftszeichen „SHIBB 50 Akademische Gesundheitsberufe“. Nur im Original.
- Antrag auf Approbation (Seite 1 und 2), Formular 02
Form: einfache Kopie
- Lebenslauf
Form: einfache Kopie
Besonderheit: Aktuell, chronologisch, vollständig ohne Lücken bis zur Gegenwart, mit Datum und persönlicher Unterschrift.
- Meldebescheinigung / Wohnsitznachweis
Form: einfache Kopie
Besonderheit: Aktuelle Meldebescheinigung und/oder Stellenzusage - stellt den Landesbezug her.
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: einfache Kopie
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltstitel oder Ausweis für Vertriebene und Geflüchtete, Seite 1 mit Personalien.
- Diplom und - falls vorhanden - Hochschulzeugnis
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Beglaubigte Kopie mit amtlicher deutscher Übersetzung. Im EU-Verfahren ohne generelle Apostille-/Legalisationspflicht.
- Aktuelle Bescheinigung der zuständigen ausländischen Behörde, dass die Berechtigung zur Ausübung des Berufs nicht eingeschränkt oder entzogen ist
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Nachweis über den vollständigen Abschluss der Ausbildung
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Bescheinigung der zuständigen ausländischen Behörde darüber, ob das Diplom eine Ausbildung nachweist, die den Mindestanforderungen der Richtlinie 2005/36/EWG entspricht oder ob das Diplom aufgrund erworbener Rechte anzuerkennen ist
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Polizeiliches Führungszeugnis / Strafregisterauszug / criminal record / civil record
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Aus dem Heimatland und aus allen Ländern, in denen vorher studiert und/oder gearbeitet wurde.
Nur in bestimmten Fällen
- Stellenzusage
Alternative zur Meldebescheinigung für den Landesbezug; Vordruck „12_Stellenzusage“ von der Homepage.
Form: einfache Kopie · amtlicher Vordruck
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
Bei Namensänderung.
Form: einfache Kopie
- C1-Fachsprachenzertifikat oder -bestätigung
Nur wenn die Fachsprachenprüfung nicht über das Landesamt Schleswig-Holstein durchgeführt wurde.
Form: amtlich beglaubigt
- GER-B2-Zertifikat
Im EU-Formular ausdrücklich für Hebammen genannt; für die ärztliche Berufserlaubnis ist B2 Mindestvoraussetzung.
Form: amtlich beglaubigt
- Zusätzliche Bescheinigungen über die praktische Ausbildung (Internatur, Ordinatur, Residentur, Internship)
Fallabhängig.
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Freiwillig
- Vollmacht für eine bevollmächtigte Person
Form: einfache Kopie · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Vordruck „02_Vollmacht“ von der Homepage. Nach Bevollmächtigung erfolgt jede Kommunikation ausschließlich über den Bevollmächtigten.
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2a BÄO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
20 Unterlagen · zuständig: Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) - SHIBB Landesamt
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Eingangsbestätigung binnen eines Monats; Entscheidung binnen drei Monaten ab Vollständigkeit; rechtsmittelfähiger Bescheid über die Feststellung der wesentlichen Unterschiede spätestens vier Monate nach Vorliegen aller Unterlagen. Bei externen Gutachten in der Regel mehrere Monate zusätzlich wegen begrenzter GfG-Kapazitäten.
Antrag: per Post, über den Anerkennungsfinder
Antrag nicht möglich: per E-Mail
Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat bei Vorlage
Besonderheit: Nur im Original; Anlage 3 bzw. Vordruck von der Homepage. Das Höchstalter beträgt im Drittstaatsverfahren einen Monat, im Inlands- und EU-Verfahren drei Monate.
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Original · Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Belegart „O“, Geschäftszeichen „SHIBB 50 Akademische Gesundheitsberufe“. Nur im Original.
- 11Vordruck 'Persönliche Angaben zum Anerkennungsverfahren'
Form: amtlicher Vordruck
- Lebenslauf
Form: einfache Kopie
Besonderheit: Aktuell, chronologisch von der Grundschule bis zur Gegenwart, vollständig ohne Lücken, mit Datum und persönlicher Unterschrift.
- Meldebescheinigung / Wohnsitznachweis
Form: einfache Kopie
Besonderheit: Aktuelle Meldebescheinigung und/oder Stellenzusage bzw. Arbeitsvertrag.
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: einfache Kopie
- Nachweise bisheriger Berufsausübung
Form: einfache Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: In Landessprache und mit deutscher Übersetzung.
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltstitel oder Ausweis für Vertriebene und Geflüchtete, Seite 1 mit Personalien.
- GER-B2-Zertifikat
Form: amtlich beglaubigt
- Diplom und - falls vorhanden - Hochschulzeugnis
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
Besonderheit: Beglaubigte Kopie mit amtlicher deutscher Übersetzung sowie Legalisation oder Apostille.
- Nachweis der einzelnen Studienfächer mit Notenübersicht (Fächerliste mit Angabe der Einzelnoten)
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
- Nachweis über den vollständigen Abschluss der Ausbildung sowie Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung (Lizenz, Registrierung)
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
Besonderheit: Aktuelle Bescheinigung der zuständigen Behörde, dass die Berechtigung zur Berufsausübung nicht eingeschränkt oder entzogen ist.
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
Besonderheit: Aus dem Heimatland und aus allen Ländern, in denen vorher studiert und/oder gearbeitet wurde.
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: im Antragsformular
Nur in bestimmten Fällen
- Stellenzusage (Vordruck 12) bzw. Arbeitsvertrag
Alternative zur Meldebescheinigung für den Landesbezug.
Form: einfache Kopie · amtlicher Vordruck
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
Bei Namensänderung.
Form: einfache Kopie
- C1-Fachsprachenzertifikat bzw. Bestätigung über die bestandene Fachsprachenprüfung
Nur, wenn die Prüfung nicht über das SHIBB Landesamt durchgeführt wurde.
Form: amtlich beglaubigt
- Nachweise über eine zusätzlich erforderliche praktische Ausbildung (Internatur, Ordinatur, Residentur, Internship)
Fallabhängig; laut FAQ immer erforderlich, sofern die praktische Phase Teil des Ausbildungsabschlusses ist.
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
Freiwillig
- Vollmacht für eine bevollmächtigte Person
Form: einfache Kopie · amtlicher Vordruck
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2a BÄO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Befristete Erlaubnis nach § 10 BÄO
18 Unterlagen · zuständig: Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) - SHIBB Landesamt
Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis
Antrag: per Post, über den Anerkennungsfinder
Antrag nicht möglich: per E-Mail
Immer erforderlich
- Antrag auf Berufserlaubnis (Formular 04)
Form: einfache Kopie
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Zwingend mit dem Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“. Wörtlich: „Wichtig: Ohne den Vermerk wird keine Berufserlaubnis ausgestellt.“
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Original · Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Belegart „O“, Geschäftszeichen „SHIBB 50 Akademische Gesundheitsberufe“.
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
- Lebenslauf
Form: einfache Kopie
Besonderheit: Chronologisch, vollständig ohne Lücken, mit Datum und Unterschrift.
- Meldebescheinigung / Wohnsitznachweis
Form: einfache Kopie
Besonderheit: Aktuelle Meldebescheinigung aus Schleswig-Holstein.
- Bestätigung des künftigen Arbeitgebers / Einstellungszusage
Form: einfache Kopie · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Stellenzusage (Vordruck 12 von der Homepage) oder Arbeitsvertrag über die beabsichtigte Tätigkeit in Schleswig-Holstein.
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: GER-B2 ist Mindestvoraussetzung für die Antragstellung auf Berufserlaubnis; anerkannt sind Goethe-Institut, TestDaF und telc GmbH.
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: einfache Kopie
- Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
- Fächer- und Notenliste / Transcript of Records
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: im Antragsformular
Kann nachgereicht werden
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Das Fachsprachenzertifikat C1 Medizin muss innerhalb von sechs Monaten nach Arbeitsbeginn vorliegen.
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
Bei Namensänderung.
Form: einfache Kopie
- Nachweis der praktischen Ausbildungsphase
Sofern die praktische Phase Teil des Ausbildungsabschlusses ist.
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
- Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland
Lizenz oder Registrierung, sofern im Ausbildungsland als Nachweis erforderlich.
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
Abschluss an einer deutschen Universität
10 Unterlagen · zuständig: Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) - SHIBB Landesamt
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Eingangsbestätigung binnen eines Monats mit Mitteilung fehlender Unterlagen; Entscheidung binnen drei Monaten ab Vollständigkeit
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: per E-Mail
Immer erforderlich
- Antrag auf Approbation (Seite 1 und 2), Formular 03
Form: einfache Kopie
Besonderheit: Einfache Kopie oder PDF-Scan genügt.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate bei Vorlage
Besonderheit: Nur im Original. Vordruck „00_Aerztliche_Bescheinigung“ von der Homepage.
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Original · Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Amtliches Führungszeugnis für Behörden, Belegart „O“, Verwendungszweck „Approbation/Berufserlaubnis“, Geschäftszeichen „SHIBB 50 Gesundheitsberufe“. Nur im Original; liegt in der Regel zwei bis drei Wochen nach Beantragung vor.
- Lebenslauf
Form: einfache Kopie
Besonderheit: Aktuell, chronologisch von der Grundschule bis zur Gegenwart, vollständig ohne Lücken, mit Datum und persönlicher Unterschrift.
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: einfache Kopie
Besonderheit: Bei im Ausland ausgestellten Urkunden ggf. mit deutscher Übersetzung.
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: einfache Kopie
Besonderheit: Personalausweis oder Reisepass. Im Inlandsverfahren genügt - anders als im Ausland-Verfahren - die einfache Kopie.
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Keine Ausreise im Zusammenhang mit strafrechtlichen oder berufsbeschränkenden Maßnahmen, keine rechtskräftige Verurteilung; anhängige Verfahren sind mit Aktenzeichen anzugeben.
Nur in bestimmten Fällen
- Heirats- oder Namensänderungsurkunde
Nur bei Namensänderung.
Form: einfache Kopie
Freiwillig
- Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis
Form: einfache Kopie
Besonderheit: Wörtlich: „liegt hier vor, eine beigefügte Kopie erleichtert jedoch die Bearbeitung, wenn die Prüfung länger als 3 Monate zurückliegt“.
- Promotionsurkunde
Form: einfache Kopie
Was das Verfahren in Schleswig-Holstein insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation nach deutschem Abschluss | 130 € |
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 130 € |
| Approbation mit Drittstaats-Abschluss | 320 € |
| Befristete Erlaubnis (§ 10 BÄO) | 100 € + 50 € je weiteres Jahr (in der Praxis mindestens 150 € mit Porto) |
Rechtsgrundlage: VerwGebVO SH vom 26.09.2018 (GVOBl. Schl.-H. 2018, S. 476), GS Schl.-H. II Gl.Nr. 2013-2-58; Anlage in der ab 05.08.2026 geltenden Fassung; zuletzt geändert durch Verordnung vom 24.08.2026 (GVOBl. Schl.-H. 2026/68)
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
- Durchführende Stelle
- Ärztekammer Schleswig-Holstein im Auftrag des Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung (SHIBB)
- Gebühr
- 400 €
- Wartezeit
- ca. 12 Monate
Fachsprachenprüfung
- Durchführende Stelle
- Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung (SHIBB)
- Gebühr
- 700 €
- Anmeldung
- Die Behörde meldet Sie an
Besonderheiten in Schleswig-Holstein
- Behördenwechsel: Das Landesamt für soziale Dienste (LAsD) ging zum 01.07.2025 in das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) über, die Aufgaben gingen zum 01.01.2026 an das SHIBB Landesamt (Anschrift Kiel ab 01.02.2026). Ältere Unterlagen tragen noch die Bezeichnungen LAsD und LASG.
- Englischsprachige Dokumente müssen nicht ins Deutsche übersetzt werden. Im Gegenzug gilt eine generelle Apostille- bzw. Legalisationspflicht für alle ausländischen Dokumente im Drittstaats- und Berufserlaubnisverfahren.
- Die Kenntnisprüfung kostet 400,00 € (Erstprüfung); für die Wiederholungsprüfung gilt eine erhöhte Gebühr von 750,00 €.
- Kenntnisprüfung mit rund 12 Monaten Wartezeit „aufgrund begrenzter Prüfkapazitäten“.
- Die Fachsprachenprüfung wird außerhalb des Landes durchgeführt: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des SHIBB. Schleswig-Holstein hat keine eigene Prüfstelle für die Fachsprache.
- Die Behörde stellt einen durchnummerierten Formularsatz (00-13) bereit, inklusive Vollmacht, Stellenzusage, Zwischenbescheid, Nachreichen von Unterlagen und Verzichtserklärung.
- Im Wortlaut der Gebühren-Tarifstelle 9.1.1.1 a) ist die Schweiz nicht genannt - der Tarif stammt vom Redaktionsstand 2007 und spricht noch von der „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“. Schweizer Fälle sind über § 3 Abs. 1 und 2 BÄO zu behandeln und fallen sinngemäß unter Buchstabe a) mit 130 €; eine Veröffentlichung der Behörde zu dieser Praxis liegt nicht vor.
- Bevollmächtigung ist möglich (Formular 02_Vollmacht); danach erfolgt jede Kommunikation ausschließlich über den Bevollmächtigten. Die Urkunde wird nur an Antragsteller oder Bevollmächtigte mit deutscher Postanschrift zugestellt.
- Ein Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen in Schleswig-Holstein (in Kraft seit 27.06.2014) existiert, gilt aber nur für landesrechtlich geregelte Berufe. Für die ärztliche Approbation gilt unmittelbar Bundesrecht (BÄO, ÄApprO).
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.