Approbation als Arzt in Thüringen: Unterlagen und Gebühren
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 230 € | — | 20 |
| Drittstaat | 320 € | ca. 4 Monate ab Vollständigkeit; Eingangsbestätigung binnen maximal einem Monat | 23 |
| Berufserlaubnis | 175 € | — | 17 |
| Deutscher Abschluss | 230 € | — | 9 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- über BundID, über das Online-Portal, per Post
- Gebühr Kenntnisprüfung:
- Auslagen in tatsächlicher Höhe, höchstens 450 €
- Fachsprachenprüfung:
- Sie melden sich selbst an
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Referat 514 - Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung, Kenntnisprüfung
Jorge-Semprun-Platz 4, 99423 Weimar; Postfach 22 49, 99403 Weimar
Telefon: 0361 57333 2000 (Servicecenter)
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Referat 321 - Berufe des Gesundheitswesens, Landesprüfungsamt
Zuständig für: Deutscher Abschluss
Jorge-Semprun-Platz 4, 99423 Weimar; Postfach 22 49, 99403 Weimar
Telefon: (0361) 57 332 1308 (Approbation Ärzte, Apotheker, Zahnärzte altes Recht); 1282 (KJPT/PPT); 1186 (Psychotherapie neues Recht); 1767 (Zahnmedizin neues Recht)
Landesärztekammer Thüringen
Zuständig für: Fachsprachenprüfung
Jena
Telefon: 03641 614-116
Universitätsklinikum Jena
Studiendekanat / Medizinische Fakultät
Zuständig für: Kenntnisprüfung
Telefon: +49 3641 9-39 11 30 (Studiendekanat)
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Thüringen zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Apostille:
- Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
- Legalisation:
- Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Qualifizierte Übersetzung:
- Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
- Certificate of Good Standing:
- Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
- Konformitätsbescheinigung:
- Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- Belegart:
- Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- § 10 BÄO:
- Paragraf der Bundesärzteordnung (BÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
20 Unterlagen · zuständig: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Antrag: über BundID, über das Online-Portal, per Post
Antrag nicht möglich: per E-Mail
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- Antrag auf Erteilung der Approbation für eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation (TLVwA 514-006-02/26)
Form: Original
Besonderheit: Original mit Unterschrift oder vollständig digital über das Antragsportal „Anerkennung in Deutschland“ (BundID).
- Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: In deutscher Sprache, aktuell, lückenlos, tabellarisch, mit vollständiger Angabe des beruflichen Werdegangs und der Tätigkeitsorte, einschließlich Schulbildung und Einreisedatum nach Deutschland; persönlich unterschrieben und datiert. Vordruck vorhanden.
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Reisepass, Personalausweis oder Passersatz. Wörtlich: „Identitätsnachweise können auch in englischer Sprache eingereicht werden“ - eine der beiden Ausnahmen von der Übersetzungspflicht.
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Amtlich beglaubigte Kopie des Originals bzw. Original, untrennbar verbunden mit der Übersetzung im Original. Ein Echtheitsvermerk ist für persönliche Unterlagen grundsätzlich nicht erforderlich.
- Ziffer 5Glaubhaftmachung, dass eine ärztliche Tätigkeit in Thüringen ausgeuebt werden soll
Form: Original
Besonderheit: Z. B. Bescheinigung eines potenziellen Arbeitgebers oder Absichtserklärung. Bei Antragstellern aus anderen Bundesländern ist ein Arbeitsvertrag erforderlich; ein Hospitationsvertrag reicht ausdrücklich nicht. Alternativ genügen bei Wohnsitz oder Antrag in einem anderen Bundesland Meldebescheinigung, Einstellungszusage oder Arbeitsvertrag.
- Strafregisterauszug bzw. polizeiliches oder amtliches Führungszeugnis
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate bei Vorlage
Besonderheit: Erforderlich für alle Länder, in denen in den letzten drei Jahren ein gewöhnlicher Aufenthalt oder Wohnsitz bestand.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate bei Vorlage
Besonderheit: Formular des TLVwA. Im Auslandsverfahren gilt drei Monate, im Inlandsverfahren nur ein Monat.
- Diplom bzw. Bescheinigung über die abgeschlossene Ausbildung
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Amtlich beglaubigte Kopie, untrennbar verbunden mit der Originalübersetzung. Wörtlich: „Eine Haager Apostille oder Legalisation ist nur bei Abschlüssen aus Drittstaaten erforderlich.“ Im EU-Fall also ohne Echtheitsvermerk.
- Bescheinigung der vollständig abgeschlossenen praktischen Ausbildungsphase (Internatur, Ordinatur, Praktische Phase, Praktisches Jahr, Rotating) und ggf. Anlagen
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Apostille oder Legalisation nur bei Drittstaaten.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung - 'certificate of good standing'
Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Erforderlich für alle Länder, in denen in den letzten drei Jahren ärztlich gearbeitet wurde; im Einzelfall kann eine Negativbescheinigung gefordert werden.
- Nachweis aus dem Ausbildungs- oder Herkunftsland über die Berechtigung zur uneingeschränkten, eigenverantwortlichen und selbstständigen Tätigkeit (Erlaubnis, Arbeitslizenz, Approbation) sowie Registrierung bei öffentlichen Stellen
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Die Registrierung ist für alle Tätigkeitsorte nachzuweisen (Gesundheitsministerium, Berufskammern, sonstige Stellen).
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Besonderheit: Allgemeinsprachlich B2 (GER); Nachweise dürfen in der Regel nicht älter als drei Jahre sein.
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Besonderheit: Fachsprachenprüfung C1 bei der Landesärztekammer Thüringen; die Anmeldung erfolgt direkt bei der Kammer durch den Antragsteller. Nachweise dürfen in der Regel nicht älter als drei Jahre sein.
- Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Versicherung, aktuell in keinem anderen Bundesland einen Approbationsantrag gestellt zu haben, mit Angabe früherer Anträge. Zusätzlich ist im Formular zu erklären, ob ein Studium der Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin oder Psychotherapie in Deutschland begonnen und endgültig nicht bestanden wurde.
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist, mit Aktenzeichen.
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
Bei abweichendem Namen, insbesondere Heiratsurkunde.
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Bei Wohnsitz in Deutschland seit sechs Monaten; spätestens vor Erteilung der Approbation vorzulegen.
Form: Original · Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Belegart „O“. Führungszeugnisse der Belegart „N“ werden ausdrücklich nicht anerkannt.
- Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG
Wird im Einzelfall angefordert; nur im EU-Fall.
Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Freiwillig
- Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten über öffentlich zugängliche Netze
Form: im Antragsformular
- Vollmacht für eine bevollmächtigte Person
Form: Original
Besonderheit: Bei schriftlicher Einreichung mit Originalunterschrift.
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2a BÄO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
23 Unterlagen · zuständig: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Bearbeitungsdauer laut Behörde: ca. 4 Monate ab Vollständigkeit; Eingangsbestätigung binnen maximal einem Monat
Antrag: über BundID, über das Online-Portal, per Post
Antrag nicht möglich: per E-Mail
Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- Antrag auf Erteilung der Approbation für eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation (TLVwA 514-006-02/26), Auswahlfeld 'Drittstaat'
Form: Original
- Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: In deutscher Sprache, aktuell, lückenlos, tabellarisch, mit beruflichem Werdegang und Tätigkeitsorten, einschließlich Schulbildung und Einreisedatum nach Deutschland; persönlich unterschrieben und datiert.
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Kann auch in englischer Sprache eingereicht werden, sofern alle wesentlichen Informationen in Englisch enthalten sind.
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Amtlich beglaubigte Kopie des Originals bzw. Original, untrennbar verbunden mit der Übersetzung im Original. Für persönliche Unterlagen verlangt das TLVwA grundsätzlich keinen Echtheitsvermerk - anders als für die Ausbildungsnachweise.
- Ziffer 5Glaubhaftmachung, dass eine ärztliche Tätigkeit in Thüringen ausgeuebt werden soll
Form: Original
Besonderheit: Bescheinigung eines potenziellen Arbeitgebers oder Absichtserklärung; bei Antragstellern aus anderen Bundesländern ein Arbeitsvertrag. Ein Hospitationsvertrag reicht ausdrücklich nicht.
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate bei Vorlage
Besonderheit: Für alle Länder, in denen in den letzten drei Jahren ein gewöhnlicher Aufenthalt oder Wohnsitz bestand.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate bei Vorlage
- Diplom bzw. Bescheinigung über die abgeschlossene Ausbildung
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
Besonderheit: Amtlich beglaubigte Kopie des Originals untrennbar verbunden mit der Übersetzung im Original und Haager Apostille oder Legalisation.
- Fächerindex mit Angabe der Stunden und der Noten
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
Besonderheit: Nur im Drittstaatsverfahren erforderlich.
- Bescheinigung der vollständig abgeschlossenen praktischen Ausbildungsphase (Internatur, Ordinatur, Praktische Phase, Praktisches Jahr, Rotating)
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
- Nachweis über die Berechtigung zur uneingeschränkten, eigenverantwortlichen und selbstständigen Tätigkeit (Erlaubnis, Arbeitslizenz, Approbation) sowie Registrierung bei öffentlichen Stellen für alle Tätigkeitsorte
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Für alle Länder, in denen in den letzten drei Jahren ärztlich gearbeitet wurde; im Einzelfall kann eine Negativbescheinigung gefordert werden.
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Besonderheit: B2 (GER); Nachweise in der Regel nicht älter als drei Jahre.
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Besonderheit: Fachsprachenprüfung C1 bei der Landesärztekammer Thüringen; Anmeldung durch den Antragsteller selbst. Ausdrücklich genannt als anerkanntes Ersatzzertifikat: Fachsprachenzertifikate der digiFORT Gesundheit und Pflege GmbH auf Basis der ab 15.05.2024 angebotenen Prüfung „FaMed“.
- Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Versicherung, aktuell in keinem anderen Bundesland einen Approbationsantrag gestellt zu haben, mit Angabe früherer Anträge; zusätzlich Erklärung, ob ein Studium der Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin oder Psychotherapie in Deutschland begonnen und endgültig nicht bestanden wurde.
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: im Antragsformular
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
Bei abweichendem Namen, insbesondere Heiratsurkunde.
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Bei Wohnsitz in Deutschland seit sechs Monaten; spätestens vor Erteilung der Approbation.
Form: Original · Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Belegart „O“; Belegart „N“ wird nicht anerkannt.
- Curriculum / Studienbuch
Vorlage nur bei Aufforderung durch das TLVwA; im Einzelfall ist eine Personalisierung erforderlich.
Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Englischsprachig: Original oder amtlich beglaubigte Kopie ohne Übersetzung; sonst beglaubigte Kopie mit untrennbar verbundener Übersetzung. Dem Curriculum ist eine Bestätigung der Universität (Personalisierung/Individualisierung) beizufügen, an das Curriculum zu heften und mit Stempel oder Siegel der Universität zu versehen. Kann ein personalisiertes Curriculum aus nicht in der Person liegenden Gründen nicht vorgelegt werden, ist dies glaubhaft zu machen; bei Anerkennung der Ausnahme ist eine Kenntnisprüfung abzulegen.
- Nachweise zu einer fachärztlichen Weiterbildung
Sofern vorhanden; nur im Drittstaatsverfahren.
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
- Bescheinigungen über erworbene Berufserfahrungen
Sofern vorhanden; nur im Drittstaatsverfahren.
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Übersetzungskosten für Arbeitszeugnisse und Weiterbildungsnachweise treten laut TLVwA-FAQ zu den Gutachtenkosten hinzu.
Freiwillig
- Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten über öffentlich zugängliche Netze
Form: im Antragsformular
- Vollmacht für eine bevollmächtigte Person
Form: Original
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2a BÄO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)
Befristete Erlaubnis nach § 10 BÄO
17 Unterlagen · zuständig: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis
Antrag: über BundID, über das Online-Portal, per Post
Antrag nicht möglich: per E-Mail
Immer erforderlich
- Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis gem. § 10 Abs. 1 BÄO (Arzt/Aerztin) nebst berufsspezifischer Anlage
Form: Original
- Einstellungszusage
Form: Original
Besonderheit: Zwingend, weil die Berufserlaubnis in Thüringen auf einen Arbeitgeber beschränkt ist. Ein Wohnsitz in Thüringen ist dagegen nicht erforderlich.
- Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: In deutscher Sprache, lückenlos, tabellarisch, mit Schulbildung und Einreisedatum.
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Kann auch in englischer Sprache eingereicht werden.
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate bei Vorlage
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate bei Vorlage
- Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
Besonderheit: Apostille oder Legalisation nur bei Abschlüssen aus Drittstaaten.
- Nachweis der praktischen Ausbildungsphase
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Besonderheit: B2 (GER); Nachweis in der Regel nicht älter als drei Jahre. Die Sprachanforderungen der Berufserlaubnis sind mit denen der Approbation identisch.
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Besonderheit: Fachsprachenprüfung C1 (GER); Nachweis in der Regel nicht älter als drei Jahre. Eine Nachreichfrist nach Arbeitsbeginn ist nicht vorgesehen.
- Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge
Form: im Antragsformular
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: im Antragsformular
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
Bei abweichendem Namen.
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Bei Wohnsitz in Deutschland seit sechs Monaten.
Form: Original · Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Belegart „O“; Belegart „N“ wird nicht anerkannt.
Abschluss an einer deutschen Universität
9 Unterlagen · zuständig: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: per E-Mail
Immer erforderlich
- Antrag nach amtlichem Formblatt
Form: Original
Besonderheit: Eigenhändig unterzeichnet, Formular von der Webseite, auf A4 ausgedruckt, postalisch einzureichen.
- Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Kurzgefasst und unterschrieben, lückenlos, aktuell, gut lesbar, in Zeitabschnitte mit Monatsangaben gegliedert; Zeitlücken sollen nicht größer als drei Monate sein; datiert und eigenhändig unterschrieben.
- Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder dem Geburtenregister
Form: Original
Besonderheit: Original oder Ausfertigung; zusätzlich werden einfache Kopien erbeten, dann kommen die Originale mit der Approbation zurück. Nur bei Approbation Arzt, Zahnarzt (altes Recht), PPT, KJPT und Apotheker.
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass, amtlich beglaubigte Kopie - keine Originale einsenden.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat bei Eingang im Landesprüfungsamt
Besonderheit: Formular von der Webseite. Muss den ausstellenden Arzt (Name, Praxis, Erreichbarkeit) und das Untersuchungsdatum erkennen lassen; sollte in der Regel von einem langjährig behandelnden Allgemeinmediziner, einem internistisch tätigen Hausarzt oder einem Betriebsarzt ausgestellt sein.
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Original · Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat bei Eingang
Besonderheit: Belegart „O“ nach § 30 Abs. 5 BZRG; wird vom Bundesamt für Justiz unmittelbar an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) übersandt. Zwingend anzugeben: Verwendungszweck „Approbation Arzt“ und die Adresse „Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 321, Jorge-Semprun-Platz 4, 99423 Weimar“. Wörtlich: „Private einfache oder erweiterte Führungszeugnisse nach §§ 30 Abs. 1 oder 30a BZRG (Belegart N) werden nicht anerkannt!“
Nur in bestimmten Fällen
- Ehe- oder Heiratsurkunde bzw. Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch sowie sonstige Namensänderungsurkunden
Bei Verheirateten bzw. bei abweichendem Namen, sofern vorhanden.
Form: Original
Besonderheit: Original oder Ausfertigung; zusätzlich einfache Kopien erbeten.
Freiwillig
- Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: In der Regel nicht erforderlich - das Zeugnis über die ärztliche Abschlussprüfung wird vom Landesprüfungsamt selbst erteilt und erst mit der Approbation ausgehändigt. Im Ausnahmefall amtlich beglaubigte Kopie.
- Promotionsurkunde
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Sofern vorhanden. Achtung: Eine nachträgliche Titelaufnahme in die Approbationsurkunde ist nicht möglich - die Antragstellung ist ggf. bis zum Vorliegen der Promotionsurkunde zurückzustellen.
Was das Verfahren in Thüringen insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation nach deutschem Abschluss | 230 € |
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 230 € |
| Approbation mit Drittstaats-Abschluss | 320 € |
| Befristete Erlaubnis (§ 10 BÄO) | 175 € |
Rechtsgrundlage: ThürVwKostOMASGFF vom 11.12.2001 (GVBl. 2002, 1), Gliederungs-Nr. 2013-1-5, zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Dezember 2019 (GVBl. S. 521); Anlage seit 21.12.2019 in Kraft. Rahmen: § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 21 Abs. 1 S. 1 Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23.09.2005 (GVBl. 2005, 325)
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
- Durchführende Stelle
- Thüringer Landesverwaltungsamt; Prüfungskommission und Termine über das Studiendekanat des Universitätsklinikums Jena (seit 2019)
- Gebühr
- Auslagen in tatsächlicher Höhe, höchstens 450 €
Fachsprachenprüfung
- Durchführende Stelle
- Landesärztekammer Thüringen, Jena (seit 01.01.2018)
- Gebühr
- 600 €
- Anmeldung
- Sie melden sich selbst an
Besonderheiten in Thüringen
- Zwei getrennte Referate mit unterschiedlichen Formularen, Merkblättern und Ansprechpartnern: Referat 321 für Thüringer Abschlüsse (Landesprüfungsamt), Referat 514 für Auslandsabschlüsse (Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse). Angaben zu den Referaten 550, 560 und 720 aus älteren Formularen und dem Serviceportal sind veraltet.
- Elektronische Antragstellung über „Anerkennung in Deutschland“ mit BundID oder „Mein Unternehmenskonto“; der Postweg soll voraussichtlich bis Ende 2026 auslaufen.
- Die Fachsprachenprüfung meldet der Antragsteller selbst bei der Landesärztekammer Thüringen an, und zwar ausschließlich elektronisch als PDF.
- Ein Hospitationsvertrag genügt ausdrücklich nicht zur Zuständigkeitsbegründung.
- Führungszeugnisse der Belegart „N“ (private einfache oder erweiterte Führungszeugnisse nach §§ 30 Abs. 1 oder 30a BZRG) werden ausdrücklich nicht anerkannt.
- Maximal vier beglaubigte Kopien der Approbationsurkunde zu je 4,50 € - je zwei für die Kammer, zwei zur freien Verwendung.
- Eine nachträgliche Namensänderung oder Titelaufnahme in die Approbationsurkunde ist nicht möglich - die Antragstellung ist ggf. bis zum Vorliegen der Promotionsurkunde zurückzustellen.
- Es werden keine Eingangsbestätigungen verschickt; Einschreiben wird empfohlen.
- Rechtsgrundlage der Zuständigkeit ist § 1 der Thüringer Heilberufezuständigkeitsverordnung.
- Das Thüringer Landesverwaltungsamt bietet eine FAQ in Leichter Sprache an (Unterseite /faq-2).
- Einzelne PDF-Dateien auf der Website des Thüringer Landesverwaltungsamts sind zeitweise nicht abrufbar.
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.