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Approbation als Arzt in Thüringen: Unterlagen und Gebühren

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Thüringen
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz230 €—20
Drittstaat320 €ca. 4 Monate ab Vollständigkeit; Eingangsbestätigung binnen maximal einem Monat23
Berufserlaubnis175 €—17
Deutscher Abschluss230 €—9
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
über BundID, über das Online-Portal, per Post
Gebühr Kenntnisprüfung:
Auslagen in tatsächlicher Höhe, höchstens 450 €
Fachsprachenprüfung:
Sie melden sich selbst an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Referat 514 - Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung, Kenntnisprüfung

Jorge-Semprun-Platz 4, 99423 Weimar; Postfach 22 49, 99403 Weimar

Telefon: 0361 57333 2000 (Servicecenter)

Zur Behördenseite

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Referat 321 - Berufe des Gesundheitswesens, Landesprüfungsamt

Zuständig für: Deutscher Abschluss

Jorge-Semprun-Platz 4, 99423 Weimar; Postfach 22 49, 99403 Weimar

Telefon: (0361) 57 332 1308 (Approbation Ärzte, Apotheker, Zahnärzte altes Recht); 1282 (KJPT/PPT); 1186 (Psychotherapie neues Recht); 1767 (Zahnmedizin neues Recht)

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Landesärztekammer Thüringen

Zuständig für: Fachsprachenprüfung

Jena

Telefon: 03641 614-116

Zur Behördenseite

Universitätsklinikum Jena

Studiendekanat / Medizinische Fakultät

Zuständig für: Kenntnisprüfung

Telefon: +49 3641 9-39 11 30 (Studiendekanat)

Zur Behördenseite

Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Thüringen zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Apostille:
Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Legalisation:
Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 10 BÄO:
Paragraf der Bundesärzteordnung (BÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

20 Unterlagen · zuständig: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Antrag: über BundID, über das Online-Portal, per Post

Antrag nicht möglich: per E-Mail

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung der Approbation für eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation (TLVwA 514-006-02/26)

    Form: Original

    Besonderheit: Original mit Unterschrift oder vollständig digital über das Antragsportal „Anerkennung in Deutschland“ (BundID).

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: In deutscher Sprache, aktuell, lückenlos, tabellarisch, mit vollständiger Angabe des beruflichen Werdegangs und der Tätigkeitsorte, einschließlich Schulbildung und Einreisedatum nach Deutschland; persönlich unterschrieben und datiert. Vordruck vorhanden.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Reisepass, Personalausweis oder Passersatz. Wörtlich: „Identitätsnachweise können auch in englischer Sprache eingereicht werden“ - eine der beiden Ausnahmen von der Übersetzungspflicht.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Amtlich beglaubigte Kopie des Originals bzw. Original, untrennbar verbunden mit der Übersetzung im Original. Ein Echtheitsvermerk ist für persönliche Unterlagen grundsätzlich nicht erforderlich.

  • Ziffer 5Glaubhaftmachung, dass eine ärztliche Tätigkeit in Thüringen ausgeuebt werden soll

    Form: Original

    Besonderheit: Z. B. Bescheinigung eines potenziellen Arbeitgebers oder Absichtserklärung. Bei Antragstellern aus anderen Bundesländern ist ein Arbeitsvertrag erforderlich; ein Hospitationsvertrag reicht ausdrücklich nicht. Alternativ genügen bei Wohnsitz oder Antrag in einem anderen Bundesland Meldebescheinigung, Einstellungszusage oder Arbeitsvertrag.

  • Strafregisterauszug bzw. polizeiliches oder amtliches Führungszeugnis

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate bei Vorlage

    Besonderheit: Erforderlich für alle Länder, in denen in den letzten drei Jahren ein gewöhnlicher Aufenthalt oder Wohnsitz bestand.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate bei Vorlage

    Besonderheit: Formular des TLVwA. Im Auslandsverfahren gilt drei Monate, im Inlandsverfahren nur ein Monat.

  • Diplom bzw. Bescheinigung über die abgeschlossene Ausbildung

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Amtlich beglaubigte Kopie, untrennbar verbunden mit der Originalübersetzung. Wörtlich: „Eine Haager Apostille oder Legalisation ist nur bei Abschlüssen aus Drittstaaten erforderlich.“ Im EU-Fall also ohne Echtheitsvermerk.

  • Bescheinigung der vollständig abgeschlossenen praktischen Ausbildungsphase (Internatur, Ordinatur, Praktische Phase, Praktisches Jahr, Rotating) und ggf. Anlagen

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Apostille oder Legalisation nur bei Drittstaaten.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung - 'certificate of good standing'

    Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Erforderlich für alle Länder, in denen in den letzten drei Jahren ärztlich gearbeitet wurde; im Einzelfall kann eine Negativbescheinigung gefordert werden.

  • Nachweis aus dem Ausbildungs- oder Herkunftsland über die Berechtigung zur uneingeschränkten, eigenverantwortlichen und selbstständigen Tätigkeit (Erlaubnis, Arbeitslizenz, Approbation) sowie Registrierung bei öffentlichen Stellen

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Die Registrierung ist für alle Tätigkeitsorte nachzuweisen (Gesundheitsministerium, Berufskammern, sonstige Stellen).

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Besonderheit: Allgemeinsprachlich B2 (GER); Nachweise dürfen in der Regel nicht älter als drei Jahre sein.

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Besonderheit: Fachsprachenprüfung C1 bei der Landesärztekammer Thüringen; die Anmeldung erfolgt direkt bei der Kammer durch den Antragsteller. Nachweise dürfen in der Regel nicht älter als drei Jahre sein.

  • Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Versicherung, aktuell in keinem anderen Bundesland einen Approbationsantrag gestellt zu haben, mit Angabe früherer Anträge. Zusätzlich ist im Formular zu erklären, ob ein Studium der Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin oder Psychotherapie in Deutschland begonnen und endgültig nicht bestanden wurde.

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist, mit Aktenzeichen.

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    Bei abweichendem Namen, insbesondere Heiratsurkunde.

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Bei Wohnsitz in Deutschland seit sechs Monaten; spätestens vor Erteilung der Approbation vorzulegen.

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Belegart „O“. Führungszeugnisse der Belegart „N“ werden ausdrücklich nicht anerkannt.

  • Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG

    Wird im Einzelfall angefordert; nur im EU-Fall.

    Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

Freiwillig

  • Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten über öffentlich zugängliche Netze

    Form: im Antragsformular

  • Vollmacht für eine bevollmächtigte Person

    Form: Original

    Besonderheit: Bei schriftlicher Einreichung mit Originalunterschrift.

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2a BÄO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

23 Unterlagen · zuständig: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: ca. 4 Monate ab Vollständigkeit; Eingangsbestätigung binnen maximal einem Monat

Antrag: über BundID, über das Online-Portal, per Post

Antrag nicht möglich: per E-Mail

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung der Approbation für eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation (TLVwA 514-006-02/26), Auswahlfeld 'Drittstaat'

    Form: Original

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: In deutscher Sprache, aktuell, lückenlos, tabellarisch, mit beruflichem Werdegang und Tätigkeitsorten, einschließlich Schulbildung und Einreisedatum nach Deutschland; persönlich unterschrieben und datiert.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Kann auch in englischer Sprache eingereicht werden, sofern alle wesentlichen Informationen in Englisch enthalten sind.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Amtlich beglaubigte Kopie des Originals bzw. Original, untrennbar verbunden mit der Übersetzung im Original. Für persönliche Unterlagen verlangt das TLVwA grundsätzlich keinen Echtheitsvermerk - anders als für die Ausbildungsnachweise.

  • Ziffer 5Glaubhaftmachung, dass eine ärztliche Tätigkeit in Thüringen ausgeuebt werden soll

    Form: Original

    Besonderheit: Bescheinigung eines potenziellen Arbeitgebers oder Absichtserklärung; bei Antragstellern aus anderen Bundesländern ein Arbeitsvertrag. Ein Hospitationsvertrag reicht ausdrücklich nicht.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate bei Vorlage

    Besonderheit: Für alle Länder, in denen in den letzten drei Jahren ein gewöhnlicher Aufenthalt oder Wohnsitz bestand.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate bei Vorlage

  • Diplom bzw. Bescheinigung über die abgeschlossene Ausbildung

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

    Besonderheit: Amtlich beglaubigte Kopie des Originals untrennbar verbunden mit der Übersetzung im Original und Haager Apostille oder Legalisation.

  • Fächerindex mit Angabe der Stunden und der Noten

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

    Besonderheit: Nur im Drittstaatsverfahren erforderlich.

  • Bescheinigung der vollständig abgeschlossenen praktischen Ausbildungsphase (Internatur, Ordinatur, Praktische Phase, Praktisches Jahr, Rotating)

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • Nachweis über die Berechtigung zur uneingeschränkten, eigenverantwortlichen und selbstständigen Tätigkeit (Erlaubnis, Arbeitslizenz, Approbation) sowie Registrierung bei öffentlichen Stellen für alle Tätigkeitsorte

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Für alle Länder, in denen in den letzten drei Jahren ärztlich gearbeitet wurde; im Einzelfall kann eine Negativbescheinigung gefordert werden.

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Besonderheit: B2 (GER); Nachweise in der Regel nicht älter als drei Jahre.

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Besonderheit: Fachsprachenprüfung C1 bei der Landesärztekammer Thüringen; Anmeldung durch den Antragsteller selbst. Ausdrücklich genannt als anerkanntes Ersatzzertifikat: Fachsprachenzertifikate der digiFORT Gesundheit und Pflege GmbH auf Basis der ab 15.05.2024 angebotenen Prüfung „FaMed“.

  • Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Versicherung, aktuell in keinem anderen Bundesland einen Approbationsantrag gestellt zu haben, mit Angabe früherer Anträge; zusätzlich Erklärung, ob ein Studium der Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin oder Psychotherapie in Deutschland begonnen und endgültig nicht bestanden wurde.

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    Bei abweichendem Namen, insbesondere Heiratsurkunde.

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Bei Wohnsitz in Deutschland seit sechs Monaten; spätestens vor Erteilung der Approbation.

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Belegart „O“; Belegart „N“ wird nicht anerkannt.

  • Curriculum / Studienbuch

    Vorlage nur bei Aufforderung durch das TLVwA; im Einzelfall ist eine Personalisierung erforderlich.

    Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Englischsprachig: Original oder amtlich beglaubigte Kopie ohne Übersetzung; sonst beglaubigte Kopie mit untrennbar verbundener Übersetzung. Dem Curriculum ist eine Bestätigung der Universität (Personalisierung/Individualisierung) beizufügen, an das Curriculum zu heften und mit Stempel oder Siegel der Universität zu versehen. Kann ein personalisiertes Curriculum aus nicht in der Person liegenden Gründen nicht vorgelegt werden, ist dies glaubhaft zu machen; bei Anerkennung der Ausnahme ist eine Kenntnisprüfung abzulegen.

  • Nachweise zu einer fachärztlichen Weiterbildung

    Sofern vorhanden; nur im Drittstaatsverfahren.

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • Bescheinigungen über erworbene Berufserfahrungen

    Sofern vorhanden; nur im Drittstaatsverfahren.

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Übersetzungskosten für Arbeitszeugnisse und Weiterbildungsnachweise treten laut TLVwA-FAQ zu den Gutachtenkosten hinzu.

Freiwillig

  • Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten über öffentlich zugängliche Netze

    Form: im Antragsformular

  • Vollmacht für eine bevollmächtigte Person

    Form: Original

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2a BÄO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Befristete Erlaubnis nach § 10 BÄO

17 Unterlagen · zuständig: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Antrag: über BundID, über das Online-Portal, per Post

Antrag nicht möglich: per E-Mail

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis gem. § 10 Abs. 1 BÄO (Arzt/Aerztin) nebst berufsspezifischer Anlage

    Form: Original

  • Einstellungszusage

    Form: Original

    Besonderheit: Zwingend, weil die Berufserlaubnis in Thüringen auf einen Arbeitgeber beschränkt ist. Ein Wohnsitz in Thüringen ist dagegen nicht erforderlich.

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: In deutscher Sprache, lückenlos, tabellarisch, mit Schulbildung und Einreisedatum.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Kann auch in englischer Sprache eingereicht werden.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate bei Vorlage

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate bei Vorlage

  • Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

    Besonderheit: Apostille oder Legalisation nur bei Abschlüssen aus Drittstaaten.

  • Nachweis der praktischen Ausbildungsphase

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Besonderheit: B2 (GER); Nachweis in der Regel nicht älter als drei Jahre. Die Sprachanforderungen der Berufserlaubnis sind mit denen der Approbation identisch.

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Besonderheit: Fachsprachenprüfung C1 (GER); Nachweis in der Regel nicht älter als drei Jahre. Eine Nachreichfrist nach Arbeitsbeginn ist nicht vorgesehen.

  • Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge

    Form: im Antragsformular

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    Bei abweichendem Namen.

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Bei Wohnsitz in Deutschland seit sechs Monaten.

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Belegart „O“; Belegart „N“ wird nicht anerkannt.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss an einer deutschen Universität

9 Unterlagen · zuständig: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: per E-Mail

Immer erforderlich

  • Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: Original

    Besonderheit: Eigenhändig unterzeichnet, Formular von der Webseite, auf A4 ausgedruckt, postalisch einzureichen.

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Kurzgefasst und unterschrieben, lückenlos, aktuell, gut lesbar, in Zeitabschnitte mit Monatsangaben gegliedert; Zeitlücken sollen nicht größer als drei Monate sein; datiert und eigenhändig unterschrieben.

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder dem Geburtenregister

    Form: Original

    Besonderheit: Original oder Ausfertigung; zusätzlich werden einfache Kopien erbeten, dann kommen die Originale mit der Approbation zurück. Nur bei Approbation Arzt, Zahnarzt (altes Recht), PPT, KJPT und Apotheker.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass, amtlich beglaubigte Kopie - keine Originale einsenden.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat bei Eingang im Landesprüfungsamt

    Besonderheit: Formular von der Webseite. Muss den ausstellenden Arzt (Name, Praxis, Erreichbarkeit) und das Untersuchungsdatum erkennen lassen; sollte in der Regel von einem langjährig behandelnden Allgemeinmediziner, einem internistisch tätigen Hausarzt oder einem Betriebsarzt ausgestellt sein.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat bei Eingang

    Besonderheit: Belegart „O“ nach § 30 Abs. 5 BZRG; wird vom Bundesamt für Justiz unmittelbar an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) übersandt. Zwingend anzugeben: Verwendungszweck „Approbation Arzt“ und die Adresse „Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 321, Jorge-Semprun-Platz 4, 99423 Weimar“. Wörtlich: „Private einfache oder erweiterte Führungszeugnisse nach §§ 30 Abs. 1 oder 30a BZRG (Belegart N) werden nicht anerkannt!“

Nur in bestimmten Fällen

  • Ehe- oder Heiratsurkunde bzw. Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch sowie sonstige Namensänderungsurkunden

    Bei Verheirateten bzw. bei abweichendem Namen, sofern vorhanden.

    Form: Original

    Besonderheit: Original oder Ausfertigung; zusätzlich einfache Kopien erbeten.

Freiwillig

  • Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: In der Regel nicht erforderlich - das Zeugnis über die ärztliche Abschlussprüfung wird vom Landesprüfungsamt selbst erteilt und erst mit der Approbation ausgehändigt. Im Ausnahmefall amtlich beglaubigte Kopie.

  • Promotionsurkunde

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Sofern vorhanden. Achtung: Eine nachträgliche Titelaufnahme in die Approbationsurkunde ist nicht möglich - die Antragstellung ist ggf. bis zum Vorliegen der Promotionsurkunde zurückzustellen.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Was das Verfahren in Thüringen insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss230 €
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss230 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss320 €
Befristete Erlaubnis (§ 10 BÄO)175 €

Rechtsgrundlage: ThürVwKostOMASGFF vom 11.12.2001 (GVBl. 2002, 1), Gliederungs-Nr. 2013-1-5, zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Dezember 2019 (GVBl. S. 521); Anlage seit 21.12.2019 in Kraft. Rahmen: § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 21 Abs. 1 S. 1 Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23.09.2005 (GVBl. 2005, 325)

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Durchführende Stelle
Thüringer Landesverwaltungsamt; Prüfungskommission und Termine über das Studiendekanat des Universitätsklinikums Jena (seit 2019)
Gebühr
Auslagen in tatsächlicher Höhe, höchstens 450 €

Fachsprachenprüfung

Durchführende Stelle
Landesärztekammer Thüringen, Jena (seit 01.01.2018)
Gebühr
600 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an

Besonderheiten in Thüringen

  • Zwei getrennte Referate mit unterschiedlichen Formularen, Merkblättern und Ansprechpartnern: Referat 321 für Thüringer Abschlüsse (Landesprüfungsamt), Referat 514 für Auslandsabschlüsse (Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse). Angaben zu den Referaten 550, 560 und 720 aus älteren Formularen und dem Serviceportal sind veraltet.
  • Elektronische Antragstellung über „Anerkennung in Deutschland“ mit BundID oder „Mein Unternehmenskonto“; der Postweg soll voraussichtlich bis Ende 2026 auslaufen.
  • Die Fachsprachenprüfung meldet der Antragsteller selbst bei der Landesärztekammer Thüringen an, und zwar ausschließlich elektronisch als PDF.
  • Ein Hospitationsvertrag genügt ausdrücklich nicht zur Zuständigkeitsbegründung.
  • Führungszeugnisse der Belegart „N“ (private einfache oder erweiterte Führungszeugnisse nach §§ 30 Abs. 1 oder 30a BZRG) werden ausdrücklich nicht anerkannt.
  • Maximal vier beglaubigte Kopien der Approbationsurkunde zu je 4,50 € - je zwei für die Kammer, zwei zur freien Verwendung.
  • Eine nachträgliche Namensänderung oder Titelaufnahme in die Approbationsurkunde ist nicht möglich - die Antragstellung ist ggf. bis zum Vorliegen der Promotionsurkunde zurückzustellen.
  • Es werden keine Eingangsbestätigungen verschickt; Einschreiben wird empfohlen.
  • Rechtsgrundlage der Zuständigkeit ist § 1 der Thüringer Heilberufezuständigkeitsverordnung.
  • Das Thüringer Landesverwaltungsamt bietet eine FAQ in Leichter Sprache an (Unterseite /faq-2).
  • Einzelne PDF-Dateien auf der Website des Thüringer Landesverwaltungsamts sind zeitweise nicht abrufbar.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.