Approbation​-beantragen.de

Approbation als Apotheker in Berlin: Unterlagen und Gebühren

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Berlin
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz210 € (Rahmen 100 € bis 430 €)ca. 3 bis 4 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen15
Drittstaat100 € bis 430 €siehe unten19
Berufserlaubnis150 € (Rahmen 100 € bis 360 €)ca. 3 bis 4 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen15
Deutscher Abschluss139 € (Rahmen 100 € bis 430 €)Zeugnis und Approbationsurkunde frühestens zwei Wochen nach bestandener Prüfung10
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post
Gebühr Kenntnisprüfung:
315 € (Rahmen 250 € bis 2.000 €)
Fachsprachenprüfung:
Sie melden sich selbst an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)

Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe – Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Referat IV A 2; Annahme des Fachsprachentest-Zertifikats: IV A 216

Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung, Kenntnisprüfung

Turmstraße 21, 10559 Berlin; Postanschrift Postfach 31 09 29 – IV A 2, 10639 Berlin

Telefon: (030) 90229-0; Nachnamen A–K: (030) 90229-2149, L–Z: (030) 90229-2153; Fax (030) 90229-2094

Sprechzeiten: Telefonsprechzeiten Dienstag und Donnerstag 13:00–15:00

Zur Behördenseite

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)

Referat IV A – Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Sachbearbeitungszeichen IV A 115

Zuständig für: Deutscher Abschluss

Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin; Postfach 31 09 29, 10639 Berlin

Telefon: (030) 90229-2106

Zur Behördenseite

Apothekerkammer Berlin

Fachsprachentest Pharmazie

Zuständig für: Fachsprachenprüfung

Littenstraße 10, 10179 Berlin

Telefon: (030) 31 59 64-9 (Fax -30); allgemein (030) 31 59 64-0

Zur Behördenseite

Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Berlin zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Apostille:
Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Legalisation:
Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 11 BApO:
Paragraf der Bundes-Apothekerordnung (BApO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

15 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: ca. 3 bis 4 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen

Antrag: über das Online-Portal, per Post, über BundID

Immer erforderlich

  • Antrag (Vordruck 1eu_approbation_antrag.pdf, Ankreuzfeld „Apothekerin / Apotheker“)

    Form: Original

    Besonderheit: Enthält die Erklärung, „dass ich bisher nicht an einer Eignungsprüfung oder einem Anpassungslehrgang teilgenommen habe“, sowie die Wahl zwischen Überweisung und Lastschrifteinzug.

  • Nachweis der Zuständigkeit für das Land Berlin

    Besonderheit: Einstellungszusage über einen Arbeitsplatz im Land Berlin oder aktueller Melderegisterauszug über den Hauptwohnsitz bzw. Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Berlin oder Bewerbungen auf offene Stellen in Berlin bzw. Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, wenn der Antrag aus dem Ausland gestellt wird.

  • Lebenslauf

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Tabellarisch und chronologisch, mit Unterschrift und Datum, mit den absolvierten Ausbildungsgängen, dem beruflichen Werdegang und den ausgeübten Erwerbstätigkeiten bis heute.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Bei Namensänderung, etwa durch Heirat, ist auch diese Urkunde vorzulegen.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Belegart 0, Verwendungszweck „Approbation-BQFG“; in Berlin bei den Bürgerämtern, aus dem Ausland beim Bundesamt für Justiz.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Führungszeugnis oder Straffreiheitsbescheinigung der Polizei- oder Justizbehörden des Heimatlandes, des Studienlandes sowie weiterer Aufenthaltsländer.

  • Leumundszeugnis / Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Der zuständigen Behörde der Länder, in denen der Beruf ausgeübt wurde; wurde der Beruf bisher nicht ausgeübt, genügt eine „Negativbescheinigung“ der zuständigen Behörde.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Vordruck aerztliche-bescheinigung_eu_ds_akad.pdf; nur von einem in Deutschland zugelassenen Arzt.

  • Ausbildungsnachweise nach der Richtlinie 2005/36/EG

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Ggf. zusätzlich Prüfungszeugnisse und weitere Befähigungsnachweise. Für Apotheker maßgeblich ist Anhang V Nr. 5.6.2 der Richtlinie.

Kann nachgereicht werden

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: B2 GER, Zertifikat des Goethe-Instituts, von Telc oder TestDaF. „Die Vorlage der Sprachnachweise bereits bei Antragstellung ist nicht erforderlich.“

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: Fachsprachentest C1 bei der Apothekerkammer Berlin.

Nur in bestimmten Fällen

  • Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG

    wenn der Ausbildungsnachweis nach dem maßgeblichen Datum ausgestellt wurde und nur vorläufige Nachweise vorliegen oder die Berufsbezeichnung von der Richtlinie abweicht — oder wenn er vor dem maßgeblichen Datum ausgestellt wurde und die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. eine dreijährige ununterbrochene Berufstätigkeit in den letzten fünf Jahren bestätigt wird

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Für Apotheker richtet sich die Konformitätsbescheinigung nach Art. 44 RL 2005/36/EG (Mindestanforderungen der Apothekerausbildung).

  • Nachweis einer dreijährigen ununterbrochenen Berufstätigkeit in den letzten fünf Jahren

    als Alternative zur Bestätigung der Mindestanforderungen bei Ausbildungsnachweisen vor dem maßgeblichen Datum (erworbene Rechte)

  • Promotionsurkunde

    falls vorhanden

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2 BApO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

19 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: ca. 3 bis 4 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen; in Einzelfällen über ein Jahr, etwa bei notwendiger Einbeziehung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Immer erforderlich

  • Nachweise über die Zuständigkeit

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Einstellungszusage über einen Arbeitsplatz in Berlin oder Melderegisterauszug über den Hauptwohnsitz bzw. Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts oder Bewerbungen auf offene Stellen in Berlin und Einladungen zu Vorstellungsgesprächen. Die Checkliste führt diesen Punkt als Nummer 1 — noch vor dem Antrag selbst.

  • Antrag (Vordruck ds_akad_antrag_app_be_app_zap_pap.pdf, Ankreuzfeld „Apothekerin/Apotheker“)

    Form: Original

    Besonderheit: Enthält die Erklärungen, in keinem anderen Bundesland die Approbation oder eine Berufserlaubnis beantragt und bisher nicht an einer Kenntnisprüfung teilgenommen zu haben, die Wahl des Prüfungswegs sowie die Wahl zwischen Überweisung und Lastschrifteinzug.

  • Lebenslauf

    Besonderheit: Tabellarisch und chronologisch, mit Unterschrift und Datum, mit Ausbildungsgängen, beruflichem Werdegang und Erwerbstätigkeiten bis heute.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Bei Namensänderung ist auch diese Urkunde vorzulegen.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Belegart 0, Verwendungszweck „Approbation-BQFG“.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Führungszeugnis oder Straffreiheitsbescheinigung des Heimatlandes, des Studienlandes sowie weiterer Aufenthaltsländer.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Leumundszeugnis bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Länder, in denen der Beruf ausgeübt wurde.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Nur von einem in Deutschland zugelassenen Arzt.

  • Hochschulabschluss (z. B. Diplom, Prüfungszeugnisse)

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Berufszulassung, Erlaubnis oder Lizenz zur Berufsausübung im Herkunftsstaat.

  • Individualisierte Fächer- und Stundenübersicht pro Semester

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Mit theoretischen und praktischen Unterrichtsstunden und Prüfungsinhalten.

  • Wahl des Prüfungswegs im Antragsformular

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Ankreuzfeld: Zulassung zur Teilnahme an einer Kenntnisprüfung — „eine Gleichwertigkeitsprüfung entfällt damit“ — oder Gutachten bei der Gutachterstelle für Gesundheitsberufe (GfG) unter Berücksichtigung von Berufserfahrung für 1.773,00 €. Der Direktantrag senkt die Approbationsgebühr von 350 € auf 250 €.

Kann nachgereicht werden

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: B2 GER (Goethe, Telc, TestDaF). Die Vorlage bei Antragstellung ist nicht erforderlich.

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: Fachsprachentest C1 bei der Apothekerkammer Berlin.

Nur in bestimmten Fällen

  • Nachweis der praktischen Ausbildungsphase

    wenn im Herkunfts- oder Studienland zum Abschluss der Ausbildung erforderlich

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Z. B. Internatur, Internship, Ordinatur.

  • Studien- und Ausbildungscurriculum der Hochschule

    ggf. — Lehrplan mit detaillierten Inhalten und nachgewiesener Gültigkeit zum Zeitpunkt des Studiums

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Berlin verlangt kein von der Universität gebundenes und gesiegeltes Curriculum.

  • Nachweise über bisherige Berufserfahrungen und Fortbildungen

    wenn vorhanden

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Arbeitsbuch, ausführliche Arbeitszeugnisse, umfangreiche Fortbildungen.

  • Promotionsurkunde

    falls vorhanden

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2 BApO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Befristete Erlaubnis nach § 11 BApO

15 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Bearbeitungsdauer laut Behörde: ca. 3 bis 4 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Immer erforderlich

  • Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: Original

    Besonderheit: Ankreuzfeld für die zusätzliche befristete Erlaubnis im Drittstaats-Approbationsantrag.

  • Nachweis des Landesbezugs

    Besonderheit: Wie in der Fallgruppe Drittstaat: Einstellungszusage, Melderegisterauszug oder Bewerbungen und Einladungen zu Vorstellungsgesprächen.

  • Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Die Behörde prüft, ob die Berufsqualifikation im Studienland oder Herkunftsstaat vollständig abgeschlossen wurde und mit der deutschen Berufsqualifikation vergleichbar ist.

  • Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Im Sonderfall der Berufserlaubnis zum Abschluss der Ausbildung: Nachweis der Berechtigung zur beschränkten Ausübung des Apothekerberufs im bisherigen Studienland.

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Nicht älter als: 3 Jahre

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: Fachsprachentest C1 der Apothekerkammer Berlin.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Belegart 0, Verwendungszweck „Approbation-BQFG“ (wie in der Drittstaatscheckliste).

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt

  • Lebenslauf

Nur in bestimmten Fällen

  • Darstellung der noch zu absolvierenden Ausbildungsabschnitte

    nur bei der Berufserlaubnis zum Abschluss der Ausbildung, wenn das Studium abgeschlossen, der verpflichtende praktische Teil (Internatur, Ordinatur o. ä.) aber nicht absolviert ist

    Besonderheit: Darstellung, welche weiteren Ausbildungsabschnitte an welchen Ausbildungsstätten nach ausländischem Ausbildungsrecht mit Berufserlaubnis in Deutschland zu absolvieren sind.

  • Bescheinigung des Studienlandes über die Anrechnung der in Deutschland absolvierten Tätigkeit

    nur bei der Berufserlaubnis zum Abschluss der Ausbildung

    Besonderheit: Bescheinigung, „dass die mit der Berufserlaubnis absolvierte pharmazeutische Tätigkeit in Deutschland für den Ausbildungsabschluss anerkannt oder die Durchführung der nach ausländischem Ausbildungsrecht erforderlichen Abschlussprüfung ermöglichen wird“.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Abschluss an einer deutschen Universität

10 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Zeugnis und Approbationsurkunde frühestens zwei Wochen nach bestandener Prüfung

Antrag: über das Online-Portal, per Post

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • —Antrag auf Erteilung der Approbation als Apothekerin/Apotheker (Vordruck „PAP“)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Alternativ als Online-Formular. Der Vordruck enthält die Wahl zwischen Überweisung und Lastschrifteinzug der Verwaltungsgebühr.

  • 1Tabellarischer Lebenslauf

    Besonderheit: Eine Formvorgabe ist nicht genannt.

  • 3Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bei Vorlage von Original und gut lesbarer Kopie beglaubigt auch das LAGeSo.

  • 4Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: In Berlin bei jeder Meldestelle bzw. jedem Bürgerbüro zu beantragen; Verwendungszweck „Approbation als Apothekerin/Apotheker“; die Meldestelle ist um unmittelbare Übersendung an „Landesamt für Gesundheit und Soziales – IV A 115, Turmstr. 21, 10559 Berlin“ zu bitten. Eine Belegart ist im Inlandsfall nicht genannt.

  • 5Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches bzw. berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.

  • 6Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Muss von einem Kassenarzt oder einem Krankenhausarzt ausgestellt sein und einen entsprechenden Stempelaufdruck tragen; privatärztlich nur mit zusätzlichem Ärztekammernachweis über die Approbation des Arztes. Eine von einem Familienmitglied ausgestellte Bescheinigung kann nicht anerkannt werden.

  • Zeugnis über die Pharmazeutische Prüfung

    Besonderheit: Liegt der Behörde regelmäßig vor; das Zeugnis wird frühestens zwei Wochen nach bestandener Prüfung ausgestellt und zusammen mit der Approbationsurkunde zugestellt.

Nur in bestimmten Fällen

  • 2Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    wenn sich der Name seit Ausstellung des Zeugnisses über die Pharmazeutische Prüfung geändert hat

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Anerkannt wird nur eine von der zuständigen Behörde ausgestellte, mit Unterschrift und Dienstsiegel versehene Urkunde ohne einschränkenden Vermerk (etwa „Gültig nur für Zwecke der …“); bei anderer Zeitrechnung umgerechnet.

  • 7Promotionsurkunde

    falls vorhanden

    Form: Original · amtlich beglaubigt

  • Bescheinigung der Apothekerkammer (Leumundszeugnis)

    wenn bereits eine Tätigkeit als Apotheker ausgeübt wird oder wurde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Bescheinigung darüber, dass keine berufsrechtlichen Pflichtverstöße in Bezug auf die berufliche Tätigkeit erfolgt bzw. bekannt sind. Achtung: Diese Unterlage fehlt im Papiervordruck „PAP“ (Stand August 2021), obwohl Merkblatt und Dienstleistungsbeschreibung sie fordern.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Was das Verfahren in Berlin insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss139 € (Rahmen 100 € bis 430 €)
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss210 € (Rahmen 100 € bis 430 €)
Approbation mit Drittstaats-Abschluss100 € bis 430 €
Befristete Erlaubnis (§ 11 BApO)150 € (Rahmen 100 € bis 360 €)

Rechtsgrundlage: GesPflGebO, Tarifstellen 51010, 51011, 51036

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen. Steht ein Betrag mit dem Zusatz „Rahmen“, nennt die Behörde diesen Betrag als Regelgebühr; der Rahmen ist der Spielraum der Kostenverordnung für Einzelfälle mit mehr Aufwand.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Durchführende Stelle
Staatliche Prüfungskommission, die das Landesamt für Gesundheit und Soziales bestellt — nicht die Apothekerkammer. Kommission: vorsitzende Person und mindestens zwei, höchstens vier weitere Mitglieder; bestellt werden Professoren oder andere Lehrkräfte der Prüfungsfächer, ersatzweise nicht dem Lehrkörper angehörende Apotheker.
Gebühr
315 € (Rahmen 250 € bis 2.000 €)
Wartezeit
Ladung spätestens sieben Tage vor dem Prüfungstermin; eine Wartezeit ab Zulassung ist nicht beziffert

Fachsprachenprüfung

Durchführende Stelle
Apothekerkammer Berlin, beauftragt durch das LAGeSo; Bewertung durch mindestens zwei Prüfer, darunter mindestens einen Apotheker
Gebühr
375 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an

Besonderheiten in Berlin

  • Keine apothekerspezifische Informationsseite und keine apothekerspezifische Checkliste für Auslandsfälle: EU- und Drittstaatsverfahren laufen über eine gemeinsame Seite, eine gemeinsame Checkliste und ein Mehrberufs-Antragsformular für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte. Apothekerspezifisch sind nur das Inlandsformular „PAP“, das Informationsblatt zum Fachsprachentest, die Verfahrensgrundsätze zur Kenntnisprüfung und die drei Dienstleistungsbeschreibungen auf service.berlin.de.
  • Kenntnisprüfung bei der Behörde, nicht bei der Kammer — staatliche Prüfungskommission des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) mit eigenen Verfahrensgrundsätzen und ausformuliertem Prüfungsstoffkatalog.
  • Vier feste Prüfungsmonate für die Kenntnisprüfung: Januar, April, Juli und Oktober.
  • Fachsprachentest als „Sachverständigengutachten“ der Kammer — ausdrücklich keine eigenständige Amtshandlung und nicht selbstständig anfechtbar.
  • Terminvergabe zur Fachsprachenprüfung „in der Reihenfolge der Zahlungseingänge“ — die Gebührenzahlung steuert den Prüfungstermin.
  • Führungszeugnis mit zwei unterschiedlichen Verwendungszwecken: im Inlandsfall „Approbation als Apothekerin/Apotheker“ (Belegart nicht genannt, höchstens ein Monat alt, Direktversand an IV A 115); im Auslandsfall Belegart 0 mit Verwendungszweck „Approbation-BQFG“ (höchstens drei Monate alt).
  • Lastschrifteinzug der Verwaltungsgebühr direkt über das Antragsformular — in allen drei Formularen (Inland, EU, Drittstaat) vorgesehen, mit IBAN, BIC und Unterschrift des Kontoinhabers.
  • Fachsprachentest-Ablauf nach der aktuellen Kammerfassung: drei Teile à 20 Minuten, 60 Minuten Prüfungszeit zuzüglich maximal 15 Minuten Vorbereitungszeit — simuliertes Apotheker-Patienten-Gespräch mit fünfminütigem Monolog und Stellungnahme zu einem berufsbezogenen Thema, schriftlicher Teil (nach LAGeSo-Fassung Herstellungsanweisungen für Rezeptur- und Defekturarzneimittel samt Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten), Berufsangehörigengespräch mit Übersetzung pharmazeutischer Fachbegriffe in laienverständliches Deutsch. Hilfsmittel stellt die Kommission; Notizen gehen nicht in die Bewertung ein. „Zahlen und Namen werden nur einmal wiederholt bzw. buchstabiert.“
  • Freiabonnement der Pharmazeutischen Zeitung von bis zu 15 Monaten zur Vorbereitung auf Fachsprachen- und Kenntnisprüfung, vermittelt über die Apothekerkammer gegen Kopie des Approbations- bzw. Berufserlaubnisantrags. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass auswendig gelernte Fallbeispiele nicht ausreichen, und empfiehlt Hospitation oder Mitarbeit im „Backoffice“ einer öffentlichen Apotheke — pharmazeutische Tätigkeiten sind ohne Berufserlaubnis oder Approbation unzulässig.
  • Ärztliche Bescheinigung im Inlandsfall nur von Kassen- oder Krankenhausärzten, privatärztlich nur mit zusätzlichem Kammernachweis, nie von Familienmitgliedern.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.