Approbation als Apotheker in Berlin: Unterlagen und Gebühren
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 210 € (Rahmen 100 € bis 430 €) | ca. 3 bis 4 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen | 15 |
| Drittstaat | 100 € bis 430 € | siehe unten | 19 |
| Berufserlaubnis | 150 € (Rahmen 100 € bis 360 €) | ca. 3 bis 4 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen | 15 |
| Deutscher Abschluss | 139 € (Rahmen 100 € bis 430 €) | Zeugnis und Approbationsurkunde frühestens zwei Wochen nach bestandener Prüfung | 10 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- per Post
- Gebühr Kenntnisprüfung:
- 315 € (Rahmen 250 € bis 2.000 €)
- Fachsprachenprüfung:
- Sie melden sich selbst an
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe – Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Referat IV A 2; Annahme des Fachsprachentest-Zertifikats: IV A 216
Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung, Kenntnisprüfung
Turmstraße 21, 10559 Berlin; Postanschrift Postfach 31 09 29 – IV A 2, 10639 Berlin
Telefon: (030) 90229-0; Nachnamen A–K: (030) 90229-2149, L–Z: (030) 90229-2153; Fax (030) 90229-2094
Sprechzeiten: Telefonsprechzeiten Dienstag und Donnerstag 13:00–15:00
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)
Referat IV A – Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Sachbearbeitungszeichen IV A 115
Zuständig für: Deutscher Abschluss
Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin; Postfach 31 09 29, 10639 Berlin
Telefon: (030) 90229-2106
Apothekerkammer Berlin
Fachsprachentest Pharmazie
Zuständig für: Fachsprachenprüfung
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 31 59 64-9 (Fax -30); allgemein (030) 31 59 64-0
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Berlin zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Apostille:
- Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
- Legalisation:
- Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Qualifizierte Übersetzung:
- Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
- Certificate of Good Standing:
- Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
- Konformitätsbescheinigung:
- Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- Belegart:
- Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- § 11 BApO:
- Paragraf der Bundes-Apothekerordnung (BApO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
15 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)
Bearbeitungsdauer laut Behörde: ca. 3 bis 4 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen
Antrag: über das Online-Portal, per Post, über BundID
Immer erforderlich
- Antrag (Vordruck 1eu_approbation_antrag.pdf, Ankreuzfeld „Apothekerin / Apotheker“)
Form: Original
Besonderheit: Enthält die Erklärung, „dass ich bisher nicht an einer Eignungsprüfung oder einem Anpassungslehrgang teilgenommen habe“, sowie die Wahl zwischen Überweisung und Lastschrifteinzug.
- Nachweis der Zuständigkeit für das Land Berlin
Besonderheit: Einstellungszusage über einen Arbeitsplatz im Land Berlin oder aktueller Melderegisterauszug über den Hauptwohnsitz bzw. Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Berlin oder Bewerbungen auf offene Stellen in Berlin bzw. Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, wenn der Antrag aus dem Ausland gestellt wird.
- Lebenslauf
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Tabellarisch und chronologisch, mit Unterschrift und Datum, mit den absolvierten Ausbildungsgängen, dem beruflichen Werdegang und den ausgeübten Erwerbstätigkeiten bis heute.
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Bei Namensänderung, etwa durch Heirat, ist auch diese Urkunde vorzulegen.
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Belegart 0, Verwendungszweck „Approbation-BQFG“; in Berlin bei den Bürgerämtern, aus dem Ausland beim Bundesamt für Justiz.
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Führungszeugnis oder Straffreiheitsbescheinigung der Polizei- oder Justizbehörden des Heimatlandes, des Studienlandes sowie weiterer Aufenthaltsländer.
- Leumundszeugnis / Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Der zuständigen Behörde der Länder, in denen der Beruf ausgeübt wurde; wurde der Beruf bisher nicht ausgeübt, genügt eine „Negativbescheinigung“ der zuständigen Behörde.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Vordruck aerztliche-bescheinigung_eu_ds_akad.pdf; nur von einem in Deutschland zugelassenen Arzt.
- Ausbildungsnachweise nach der Richtlinie 2005/36/EG
Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Ggf. zusätzlich Prüfungszeugnisse und weitere Befähigungsnachweise. Für Apotheker maßgeblich ist Anhang V Nr. 5.6.2 der Richtlinie.
Kann nachgereicht werden
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Nicht älter als: 3 Jahre
Besonderheit: B2 GER, Zertifikat des Goethe-Instituts, von Telc oder TestDaF. „Die Vorlage der Sprachnachweise bereits bei Antragstellung ist nicht erforderlich.“
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Nicht älter als: 3 Jahre
Besonderheit: Fachsprachentest C1 bei der Apothekerkammer Berlin.
Nur in bestimmten Fällen
- Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG
wenn der Ausbildungsnachweis nach dem maßgeblichen Datum ausgestellt wurde und nur vorläufige Nachweise vorliegen oder die Berufsbezeichnung von der Richtlinie abweicht — oder wenn er vor dem maßgeblichen Datum ausgestellt wurde und die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. eine dreijährige ununterbrochene Berufstätigkeit in den letzten fünf Jahren bestätigt wird
Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Für Apotheker richtet sich die Konformitätsbescheinigung nach Art. 44 RL 2005/36/EG (Mindestanforderungen der Apothekerausbildung).
- Nachweis einer dreijährigen ununterbrochenen Berufstätigkeit in den letzten fünf Jahren
als Alternative zur Bestätigung der Mindestanforderungen bei Ausbildungsnachweisen vor dem maßgeblichen Datum (erworbene Rechte)
- Promotionsurkunde
falls vorhanden
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2 BApO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
19 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)
Bearbeitungsdauer laut Behörde: ca. 3 bis 4 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen; in Einzelfällen über ein Jahr, etwa bei notwendiger Einbeziehung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal
Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich
Immer erforderlich
- Nachweise über die Zuständigkeit
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Einstellungszusage über einen Arbeitsplatz in Berlin oder Melderegisterauszug über den Hauptwohnsitz bzw. Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts oder Bewerbungen auf offene Stellen in Berlin und Einladungen zu Vorstellungsgesprächen. Die Checkliste führt diesen Punkt als Nummer 1 — noch vor dem Antrag selbst.
- Antrag (Vordruck ds_akad_antrag_app_be_app_zap_pap.pdf, Ankreuzfeld „Apothekerin/Apotheker“)
Form: Original
Besonderheit: Enthält die Erklärungen, in keinem anderen Bundesland die Approbation oder eine Berufserlaubnis beantragt und bisher nicht an einer Kenntnisprüfung teilgenommen zu haben, die Wahl des Prüfungswegs sowie die Wahl zwischen Überweisung und Lastschrifteinzug.
- Lebenslauf
Besonderheit: Tabellarisch und chronologisch, mit Unterschrift und Datum, mit Ausbildungsgängen, beruflichem Werdegang und Erwerbstätigkeiten bis heute.
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Bei Namensänderung ist auch diese Urkunde vorzulegen.
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Belegart 0, Verwendungszweck „Approbation-BQFG“.
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Führungszeugnis oder Straffreiheitsbescheinigung des Heimatlandes, des Studienlandes sowie weiterer Aufenthaltsländer.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Leumundszeugnis bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Länder, in denen der Beruf ausgeübt wurde.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Nur von einem in Deutschland zugelassenen Arzt.
- Hochschulabschluss (z. B. Diplom, Prüfungszeugnisse)
Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
- Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland
Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Berufszulassung, Erlaubnis oder Lizenz zur Berufsausübung im Herkunftsstaat.
- Individualisierte Fächer- und Stundenübersicht pro Semester
Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Mit theoretischen und praktischen Unterrichtsstunden und Prüfungsinhalten.
- Wahl des Prüfungswegs im Antragsformular
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Ankreuzfeld: Zulassung zur Teilnahme an einer Kenntnisprüfung — „eine Gleichwertigkeitsprüfung entfällt damit“ — oder Gutachten bei der Gutachterstelle für Gesundheitsberufe (GfG) unter Berücksichtigung von Berufserfahrung für 1.773,00 €. Der Direktantrag senkt die Approbationsgebühr von 350 € auf 250 €.
Kann nachgereicht werden
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Nicht älter als: 3 Jahre
Besonderheit: B2 GER (Goethe, Telc, TestDaF). Die Vorlage bei Antragstellung ist nicht erforderlich.
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Nicht älter als: 3 Jahre
Besonderheit: Fachsprachentest C1 bei der Apothekerkammer Berlin.
Nur in bestimmten Fällen
- Nachweis der praktischen Ausbildungsphase
wenn im Herkunfts- oder Studienland zum Abschluss der Ausbildung erforderlich
Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Z. B. Internatur, Internship, Ordinatur.
- Studien- und Ausbildungscurriculum der Hochschule
ggf. — Lehrplan mit detaillierten Inhalten und nachgewiesener Gültigkeit zum Zeitpunkt des Studiums
Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Berlin verlangt kein von der Universität gebundenes und gesiegeltes Curriculum.
- Nachweise über bisherige Berufserfahrungen und Fortbildungen
wenn vorhanden
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Arbeitsbuch, ausführliche Arbeitszeugnisse, umfangreiche Fortbildungen.
- Promotionsurkunde
falls vorhanden
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2 BApO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)
Befristete Erlaubnis nach § 11 BApO
15 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)
Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis
Bearbeitungsdauer laut Behörde: ca. 3 bis 4 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal
Immer erforderlich
- Antrag nach amtlichem Formblatt
Form: Original
Besonderheit: Ankreuzfeld für die zusätzliche befristete Erlaubnis im Drittstaats-Approbationsantrag.
- Nachweis des Landesbezugs
Besonderheit: Wie in der Fallgruppe Drittstaat: Einstellungszusage, Melderegisterauszug oder Bewerbungen und Einladungen zu Vorstellungsgesprächen.
- Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis
Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Die Behörde prüft, ob die Berufsqualifikation im Studienland oder Herkunftsstaat vollständig abgeschlossen wurde und mit der deutschen Berufsqualifikation vergleichbar ist.
- Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland
Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Im Sonderfall der Berufserlaubnis zum Abschluss der Ausbildung: Nachweis der Berechtigung zur beschränkten Ausübung des Apothekerberufs im bisherigen Studienland.
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Nicht älter als: 3 Jahre
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Nicht älter als: 3 Jahre
Besonderheit: Fachsprachentest C1 der Apothekerkammer Berlin.
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Belegart 0, Verwendungszweck „Approbation-BQFG“ (wie in der Drittstaatscheckliste).
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Nicht älter als: 3 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Nicht älter als: 3 Monate
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: amtlich beglaubigt
- Lebenslauf
Nur in bestimmten Fällen
- Darstellung der noch zu absolvierenden Ausbildungsabschnitte
nur bei der Berufserlaubnis zum Abschluss der Ausbildung, wenn das Studium abgeschlossen, der verpflichtende praktische Teil (Internatur, Ordinatur o. ä.) aber nicht absolviert ist
Besonderheit: Darstellung, welche weiteren Ausbildungsabschnitte an welchen Ausbildungsstätten nach ausländischem Ausbildungsrecht mit Berufserlaubnis in Deutschland zu absolvieren sind.
- Bescheinigung des Studienlandes über die Anrechnung der in Deutschland absolvierten Tätigkeit
nur bei der Berufserlaubnis zum Abschluss der Ausbildung
Besonderheit: Bescheinigung, „dass die mit der Berufserlaubnis absolvierte pharmazeutische Tätigkeit in Deutschland für den Ausbildungsabschluss anerkannt oder die Durchführung der nach ausländischem Ausbildungsrecht erforderlichen Abschlussprüfung ermöglichen wird“.
Abschluss an einer deutschen Universität
10 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Zeugnis und Approbationsurkunde frühestens zwei Wochen nach bestandener Prüfung
Antrag: über das Online-Portal, per Post
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- —Antrag auf Erteilung der Approbation als Apothekerin/Apotheker (Vordruck „PAP“)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Alternativ als Online-Formular. Der Vordruck enthält die Wahl zwischen Überweisung und Lastschrifteinzug der Verwaltungsgebühr.
- 1Tabellarischer Lebenslauf
Besonderheit: Eine Formvorgabe ist nicht genannt.
- 3Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bei Vorlage von Original und gut lesbarer Kopie beglaubigt auch das LAGeSo.
- 4Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: In Berlin bei jeder Meldestelle bzw. jedem Bürgerbüro zu beantragen; Verwendungszweck „Approbation als Apothekerin/Apotheker“; die Meldestelle ist um unmittelbare Übersendung an „Landesamt für Gesundheit und Soziales – IV A 115, Turmstr. 21, 10559 Berlin“ zu bitten. Eine Belegart ist im Inlandsfall nicht genannt.
- 5Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches bzw. berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.
- 6Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Muss von einem Kassenarzt oder einem Krankenhausarzt ausgestellt sein und einen entsprechenden Stempelaufdruck tragen; privatärztlich nur mit zusätzlichem Ärztekammernachweis über die Approbation des Arztes. Eine von einem Familienmitglied ausgestellte Bescheinigung kann nicht anerkannt werden.
- Zeugnis über die Pharmazeutische Prüfung
Besonderheit: Liegt der Behörde regelmäßig vor; das Zeugnis wird frühestens zwei Wochen nach bestandener Prüfung ausgestellt und zusammen mit der Approbationsurkunde zugestellt.
Nur in bestimmten Fällen
- 2Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
wenn sich der Name seit Ausstellung des Zeugnisses über die Pharmazeutische Prüfung geändert hat
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Anerkannt wird nur eine von der zuständigen Behörde ausgestellte, mit Unterschrift und Dienstsiegel versehene Urkunde ohne einschränkenden Vermerk (etwa „Gültig nur für Zwecke der …“); bei anderer Zeitrechnung umgerechnet.
- 7Promotionsurkunde
falls vorhanden
Form: Original · amtlich beglaubigt
- Bescheinigung der Apothekerkammer (Leumundszeugnis)
wenn bereits eine Tätigkeit als Apotheker ausgeübt wird oder wurde
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Bescheinigung darüber, dass keine berufsrechtlichen Pflichtverstöße in Bezug auf die berufliche Tätigkeit erfolgt bzw. bekannt sind. Achtung: Diese Unterlage fehlt im Papiervordruck „PAP“ (Stand August 2021), obwohl Merkblatt und Dienstleistungsbeschreibung sie fordern.
Was das Verfahren in Berlin insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation nach deutschem Abschluss | 139 € (Rahmen 100 € bis 430 €) |
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 210 € (Rahmen 100 € bis 430 €) |
| Approbation mit Drittstaats-Abschluss | 100 € bis 430 € |
| Befristete Erlaubnis (§ 11 BApO) | 150 € (Rahmen 100 € bis 360 €) |
Rechtsgrundlage: GesPflGebO, Tarifstellen 51010, 51011, 51036
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen. Steht ein Betrag mit dem Zusatz „Rahmen“, nennt die Behörde diesen Betrag als Regelgebühr; der Rahmen ist der Spielraum der Kostenverordnung für Einzelfälle mit mehr Aufwand.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
- Durchführende Stelle
- Staatliche Prüfungskommission, die das Landesamt für Gesundheit und Soziales bestellt — nicht die Apothekerkammer. Kommission: vorsitzende Person und mindestens zwei, höchstens vier weitere Mitglieder; bestellt werden Professoren oder andere Lehrkräfte der Prüfungsfächer, ersatzweise nicht dem Lehrkörper angehörende Apotheker.
- Gebühr
- 315 € (Rahmen 250 € bis 2.000 €)
- Wartezeit
- Ladung spätestens sieben Tage vor dem Prüfungstermin; eine Wartezeit ab Zulassung ist nicht beziffert
Fachsprachenprüfung
- Durchführende Stelle
- Apothekerkammer Berlin, beauftragt durch das LAGeSo; Bewertung durch mindestens zwei Prüfer, darunter mindestens einen Apotheker
- Gebühr
- 375 €
- Anmeldung
- Sie melden sich selbst an
Besonderheiten in Berlin
- Keine apothekerspezifische Informationsseite und keine apothekerspezifische Checkliste für Auslandsfälle: EU- und Drittstaatsverfahren laufen über eine gemeinsame Seite, eine gemeinsame Checkliste und ein Mehrberufs-Antragsformular für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte. Apothekerspezifisch sind nur das Inlandsformular „PAP“, das Informationsblatt zum Fachsprachentest, die Verfahrensgrundsätze zur Kenntnisprüfung und die drei Dienstleistungsbeschreibungen auf service.berlin.de.
- Kenntnisprüfung bei der Behörde, nicht bei der Kammer — staatliche Prüfungskommission des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) mit eigenen Verfahrensgrundsätzen und ausformuliertem Prüfungsstoffkatalog.
- Vier feste Prüfungsmonate für die Kenntnisprüfung: Januar, April, Juli und Oktober.
- Fachsprachentest als „Sachverständigengutachten“ der Kammer — ausdrücklich keine eigenständige Amtshandlung und nicht selbstständig anfechtbar.
- Terminvergabe zur Fachsprachenprüfung „in der Reihenfolge der Zahlungseingänge“ — die Gebührenzahlung steuert den Prüfungstermin.
- Führungszeugnis mit zwei unterschiedlichen Verwendungszwecken: im Inlandsfall „Approbation als Apothekerin/Apotheker“ (Belegart nicht genannt, höchstens ein Monat alt, Direktversand an IV A 115); im Auslandsfall Belegart 0 mit Verwendungszweck „Approbation-BQFG“ (höchstens drei Monate alt).
- Lastschrifteinzug der Verwaltungsgebühr direkt über das Antragsformular — in allen drei Formularen (Inland, EU, Drittstaat) vorgesehen, mit IBAN, BIC und Unterschrift des Kontoinhabers.
- Fachsprachentest-Ablauf nach der aktuellen Kammerfassung: drei Teile à 20 Minuten, 60 Minuten Prüfungszeit zuzüglich maximal 15 Minuten Vorbereitungszeit — simuliertes Apotheker-Patienten-Gespräch mit fünfminütigem Monolog und Stellungnahme zu einem berufsbezogenen Thema, schriftlicher Teil (nach LAGeSo-Fassung Herstellungsanweisungen für Rezeptur- und Defekturarzneimittel samt Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten), Berufsangehörigengespräch mit Übersetzung pharmazeutischer Fachbegriffe in laienverständliches Deutsch. Hilfsmittel stellt die Kommission; Notizen gehen nicht in die Bewertung ein. „Zahlen und Namen werden nur einmal wiederholt bzw. buchstabiert.“
- Freiabonnement der Pharmazeutischen Zeitung von bis zu 15 Monaten zur Vorbereitung auf Fachsprachen- und Kenntnisprüfung, vermittelt über die Apothekerkammer gegen Kopie des Approbations- bzw. Berufserlaubnisantrags. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass auswendig gelernte Fallbeispiele nicht ausreichen, und empfiehlt Hospitation oder Mitarbeit im „Backoffice“ einer öffentlichen Apotheke — pharmazeutische Tätigkeiten sind ohne Berufserlaubnis oder Approbation unzulässig.
- Ärztliche Bescheinigung im Inlandsfall nur von Kassen- oder Krankenhausärzten, privatärztlich nur mit zusätzlichem Kammernachweis, nie von Familienmitgliedern.
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.