Apotheker: die 16 Bundesländer im Vergleich
Apotheker mit einem Abschluss außerhalb der EU legen die Kenntnisprüfung nach § 22d der Approbationsordnung für Apotheker ab. Sie ist mündlich, findet an einem Tag statt und dauert 30 bis 60 Minuten je Person. Wer sie abnimmt, was sie kostet und wann der Termin liegt, unterscheidet sich je nach Bundesland. Die Tabelle zeigt alle 16 Länder.
In 7 von 16 Ländern ist die Apothekerkammer als Prüfstelle der Kenntnisprüfung eingetragen, in 15 Ländern für die Fachsprachenprüfung. In Niedersachsen ist die Apothekerkammer selbst die Behörde für Abschlüsse außerhalb der EU. Sonst bearbeitet in 14 Ländern eine Landesbehörde den Antrag. Nur Rheinland-Pfalz nennt mehrere Stellen.
So lesen Sie die Tabelle für Apotheker
Die erste Gebührenspalte nennt die Gebühr für die mündliche Prüfung in drei Fächern. 8 Länder nennen einen festen Betrag, 2 Länder einen Rahmen und 2 Länder eine Angabe als Höchstbetrag oder aus mehreren Posten. In Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist keine Gebühr veröffentlicht.
In der Wartezeitspalte stehen bei Apothekern oft Anmeldeschlüsse und Ladungsfristen statt einer Wartezeit in Monaten. Die Ladung muss Ihnen spätestens sieben Tage vor dem Termin zugehen (§ 22d Abs. 3 AAppO). 11 Länder machen überhaupt Angaben dazu.
Die Fachsprachenprüfung für Apotheker nimmt in 15 Ländern eine Apothekerkammer ab. In 11 Ländern melden Sie sich selbst an, in 4 Ländern meldet die Behörde Sie an.
Die beiden Gebührenspalten nennen die Prüfungsgebühr des Landes. Die Antragsgebühr steht auf der jeweiligen Landesseite und im Bundeslandvergleich. Wartezeiten stehen nur dort, wo das Land sie veröffentlicht. Wir prüfen vorab, welche Stelle in Ihrem Fall zuständig ist; was das Verfahren in Ihrem Land insgesamt kostet, rechnet der Kostenrechner durch.
| Bundesland | Gebühr Kenntnisprüfung | Wartezeit Kenntnisprüfung | Gebühr Fachsprachenprüfung | Fachsprachenprüfung: wer meldet an? | Unterlagen Drittstaat |
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 600 € | siehe Landesseite | 300 € | — | 19 |
| Bayern | 690 € | siehe Landesseite | 400 € | Die Behörde meldet Sie an | 17 |
| Berlin | 315 € (Rahmen 250 € bis 2.000 €) | siehe Landesseite | 375 € | Sie melden sich selbst an | 19 |
| Brandenburg | 700 € | siehe Landesseite | 400 € | Sie melden sich selbst an | 23 |
| Bremen | — | siehe Landesseite | — | Die Behörde meldet Sie an | 20 |
| Hamburg | 200 € bis 600 € | siehe Landesseite | 250 € (Rahmen 250 € bis 400 €) | Sie melden sich selbst an | 24 |
| Hessen | siehe Landesseite | Ladungsfrist: Die Ladung zur Prüfung erfolgt circa vier Wochen vor dem Termin. | siehe Landesseite | Sie melden sich selbst an | 21 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 300 € | siehe Landesseite | 300 € | Sie melden sich selbst an | 19 |
| Niedersachsen | 170 € | — | 200 € | Sie melden sich selbst an | 18 |
| Nordrhein-Westfalen | 710 € | siehe Landesseite | 375 € | Die Behörde meldet Sie an | 25 |
| Rheinland-Pfalz | — | etwa sechs Monate | 250 € | Sie melden sich selbst an | 21 |
| Saarland | 400 € (Rahmen 400 € bis 800 €) | — | 495 € | Sie melden sich selbst an | 17 |
| Sachsen | 700 € bis 1.100 € | — | 300 € | Die Behörde meldet Sie an | 26 |
| Sachsen-Anhalt | — | Die schriftliche Ladung zum Prüfungstermin ergeht spätestens sieben Tage vor der Prüfung | 390 € | Sie melden sich selbst an | 27 |
| Schleswig-Holstein | — | — | — | Sie melden sich selbst an | 22 |
| Thüringen | bis zu 450 € | — | 365 € | Sie melden sich selbst an | 22 |
Ein Strich bedeutet: Das Land hat die Angabe nicht veröffentlicht. Steht bei der Fachsprachenprüfung „keine Prüfung vorgesehen“, verlangt das Land die Prüfung nicht. Zwei Beträge mit „bis“ sind ein Gebührenrahmen; die Behörde setzt den Betrag im Einzelfall fest. „Siehe Landesseite“ steht dort, wo die Angabe länger ist; die Landesseite nennt dann auch die Quelle. Die Zahl unter „Unterlagen Drittstaat“ zählt alle Positionen der Landesliste, auch freiwillige und solche, die nur in bestimmten Fällen verlangt werden.
Was sich bei Apothekern zwischen den Ländern unterscheidet
Bei der Kenntnisprüfung unterscheidet sich vor allem der Preis. Wo ein fester Betrag veröffentlicht ist, reicht er von 170 € in Niedersachsen bis 710 € in Nordrhein-Westfalen. Das ist rund das 4,2-Fache. Hamburg und Sachsen nennen einen Rahmen, Hessen und Thüringen eine Angabe aus mehreren Posten oder mit Obergrenze.
Geprüft werden immer drei Fächer: Pharmazeutische Praxis, Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker und ein drittes Fach, das die Behörde aus den Fächern mit wesentlichen Unterschieden festlegt (§ 22d Abs. 1 AAppO). Das gilt in allen Ländern gleich.
Die Fachsprachenprüfung kostet zwischen 200 € in Niedersachsen und 495 € im Saarland. Hier ist der Abstand mit dem 2,5-Fachen kleiner als bei der Kenntnisprüfung.
Bei den Unterlagen für Abschlüsse außerhalb der EU reichen die Landeslisten von 17 Positionen (Bayern und Saarland) bis 27 (Sachsen-Anhalt). Die Zahl enthält auch freiwillige und bedingte Positionen.
Können Sie Ihr Bundesland wählen?
Das hängt davon ab, wo Sie wohnen.
- Sie wohnen noch im Ausland
- Dann stellen Sie den Antrag in dem Land, in dem Sie arbeiten möchten. Der Vergleich oben hilft Ihnen bei dieser Wahl.
- Sie wohnen bereits in Deutschland
- Dann ist das Land Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig, also dort, wo Sie tatsächlich leben. Die Zuständigkeit ändert sich nur, wenn Sie tatsächlich umziehen. Planen Sie einen Umzug deshalb vor dem Antrag.
- Sie haben in Deutschland studiert
- Dann erteilt das Land die Approbation, in dem Sie Ihre Prüfung abgelegt haben.
Bei Apothekern prägen die Kammern die Zuständigkeit stärker als bei anderen Berufen. In Niedersachsen ist die Apothekerkammer selbst die Behörde für Abschlüsse außerhalb der EU. Die Kenntnisprüfung kann zweimal wiederholt werden (§ 22d Abs. 6 AAppO). Fragen Sie vor einem Länderwechsel nach, ob das neue Land bisherige Versuche mitzählt. Wir klären das für Sie mit der Behörde.
Zwei Anträge gleichzeitig in verschiedenen Ländern sind nicht möglich. Bei einem Wechsel nehmen Sie den bisherigen Antrag zurück und stellen im neuen Land einen neuen; ob die neue Behörde die Akte der alten übernimmt, regeln die Länder unterschiedlich. Die Einzelheiten und die Rechtsgrundlagen stehen unter Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Häufige Fragen von Apothekern zu den Bundesländern
- Wie läuft die Kenntnisprüfung für Apotheker ab?
- Sie ist mündlich, findet an einem Tag statt und dauert 30 bis 60 Minuten je Person. Geprüft werden drei Fächer (§ 22d AAppO): Pharmazeutische Praxis, Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker und ein drittes Fach, das die Behörde festlegt. Kenntnisprüfung für Apotheker
- Was kostet die Kenntnisprüfung für Apotheker?
- Wo ein fester Betrag veröffentlicht ist, liegt die Gebühr zwischen 170 € und 710 €. In Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist keine Gebühr veröffentlicht. Kosten für Apotheker im Überblick
- Prüft bei Apothekern die Behörde oder die Kammer?
- Beides kommt vor. In 7 Ländern ist die Apothekerkammer als Prüfstelle der Kenntnisprüfung eingetragen, in 15 Ländern für die Fachsprachenprüfung. In Niedersachsen ist die Apothekerkammer selbst die Behörde für Abschlüsse außerhalb der EU.
- Meldet mich die Behörde zur Fachsprachenprüfung an?
- Das hängt vom Land ab. In 4 Ländern meldet die Behörde Sie an, in 11 Ländern melden Sie sich selbst bei der Kammer an. Die Gebühr liegt zwischen 200 € und 495 €. Fachsprachenprüfung für Apotheker
Die Gebühren aller vier Berufe nebeneinander zeigt der Bundeslandvergleich. Die vollständige Gebührentabelle dieses Berufs steht unter Kosten, die Sprachanforderungen der Länder unter Fachsprachenprüfung.