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Approbation als Apotheker in Hamburg: Unterlagen

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Hamburg
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz350 € bis 600 €Die Behörde nennt keine Bearbeitungsfrist.16
Drittstaat500 € bis 750 €Die Behörde nennt keine Bearbeitungsfrist.24
Berufserlaubnis500 € bis 750 €Die Behörde nennt keine Bearbeitungsfrist.19
Deutscher Abschluss350 € bis 600 €Die Behörde nennt keine Bearbeitungsfrist.10
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post
Gebühr Kenntnisprüfung:
200 € bis 600 €
Fachsprachenprüfung:
Sie melden sich selbst an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration — Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPA), Referat „Anerkennung Akademische Heilberufe“

Sachbearbeitung ausländische Abschlüsse im Bereich Pharmazie; Aktenzeichen Auslandsanerkennung G52103; Bescheinigungen über die berufliche Unbescholtenheit (Certificates of Good Standing) über eine eigene Durchwahl

Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung

Postfach 760 106, 22051 Hamburg; Besucheranschrift Billstraße 80, 20539 Hamburg

Telefon: 040 428 37-2088 (die Apothekerkammer Hamburg nennt abweichend +49 40 428 37-4744); Certificates of Good Standing: 040 428 37-2141

Sprechzeiten: Telefonische Sprechzeiten Pharmazie: Montag 13:00–15:00 und Mittwoch 10:00–12:00 Uhr

Zur Behördenseite

Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration — Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPA), Bereich Pharmazie

Sachbearbeitung Inlandsabschlüsse und pharmazeutische Staatsprüfungen (Anmeldung zu den pharmazeutischen Prüfungen, Erteilung von Approbationen, Ersatzausfertigungen, Auslandsbescheinigungen, Anrechnung von Studienleistungen und PJ im Ausland, Rücktritt von Prüfungen, Organisation des Pharmazeutischen Seminars); Aktenzeichen Pharmazie G 52204

Zuständig für: Deutscher Abschluss, Kenntnisprüfung

Postfach 760 106, 22051 Hamburg; Besucheranschrift Billstraße 80, 20539 Hamburg

Telefon: 040 428 37-3782

Sprechzeiten: Generelle Öffnungszeiten bestehen nicht; Termine nur nach individueller Vereinbarung mit der Sachbearbeitung.

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Apothekerkammer Hamburg

Zuständig für: Fachsprachenprüfung

Zur Behördenseite

Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Hamburg zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Apostille:
Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Legalisation:
Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 11 BApO:
Paragraf der Bundes-Apothekerordnung (BApO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

16 Unterlagen · zuständig: Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration — Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPA), Referat „Anerkennung Akademische Heilberufe“

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Die Behörde nennt keine Bearbeitungsfrist.

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Immer erforderlich

  • Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren (Vordruck 1), Ankreuzfeld „Apothekerin/Apotheker“

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Vollständig in Blockschrift auszufüllen.

  • Kurzer, lückenloser Lebenslauf mit Datum und Unterschrift

    Form: Original

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Bei Verheirateten zusätzlich Heiratsurkunde oder Familienbuchauszug. Amtlich oder notariell beglaubigt.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

  • Strafregisterauszug aus dem Studien- und Herkunftsland

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Vordruck 2, von einem in Deutschland niedergelassenen Arzt; nicht von Familienangehörigen oder Lebenspartnern. Anders als im Inlandsfall wird hier keine Fachrichtung vorgeschrieben. Höchstalter bei Approbationserteilung.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Belegart 0B (Inlandsfall dagegen Belegart „O“), digitale Zustellung, Behördenkennzeichen K6392Q. Höchstalter bei Approbationserteilung.

  • Ausbildungsnachweis(e) — Nachweis über die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Berufes im Heimatland (z. B. Diplom) gemäß Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Für Apotheker maßgeblich ist Anhang V Nr. 5.6.2 der Richtlinie 2005/36/EG.

  • Certificate of Current Professional Status / Certificate of Good Standing

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Von der Behörde bzw. den Behörden des Landes oder der Länder der letzten Berufstätigkeit.

  • Einverständniserklärung IMI (Vordruck 3)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: B2 GER von Goethe-Institut, telc GmbH, Test-DaF oder ÖSD.

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Form: beglaubigte Kopie

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: Fachsprachzertifikat GER C1 nach dem Eckpunktepapier der 87. Gesundheitsministerkonferenz vom 26./27. Juni 2014. Die Apothekerkammer Hamburg stellt klar, dass die Fachsprachenprüfung auch für EU-Ausgebildete erforderlich ist: „Vor Erteilung der deutschen Approbation muss eine Fachsprachenprüfung (Niveau C1) erfolgreich bei der Apothekerkammer Hamburg absolviert werden.“ Anerkannt sind alternativ die Kammern der anderen Bundesländer, die Prüfungszentren der Telc gGmbH, die brmi-Akademie für Heilberufe, die Freiburg International Academy (FIA) und Panacea 4U. „Zertifikate über die Teilnahme an bloßen Fachsprachkursen reichen nicht aus!“

  • Stellennachweis oder Absichtserklärung

    Form: Original

    Besonderheit: Nachweis einer Beschäftigungsstelle auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg oder eine Absichtserklärung, den Beruf künftig in Hamburg auszuüben. Im EU-Fall genügt die Absichtserklärung — anders als bei der Berufserlaubnis, wo der Stellennachweis zwingend ist.

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Bestandteil des Vordrucks 1.

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    bei Verheirateten

    Form: amtlich beglaubigt

  • Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG

    wenn die Bezeichnung des Ausbildungsnachweises von der in Anhang V Nr. 5.6.2 aufgeführten abweicht oder die Erfüllung der Mindestanforderungen zu bestätigen ist

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Für Apotheker richtet sich die Konformitätsbescheinigung nach Art. 44 RL 2005/36/EG (Mindestanforderungen der Apothekerausbildung).

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

24 Unterlagen · zuständig: Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration — Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPA), Referat „Anerkennung Akademische Heilberufe“

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Die Behörde nennt keine Bearbeitungsfrist.

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Immer erforderlich

  • Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren (Vordruck 1), Ankreuzfeld „Apothekerin/Apotheker“

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Enthält zusätzlich das Ankreuzfeld „Ich benötige einen Feststellungsbescheid nach § 16d AufenthG zur Vorlage bei einer Visastelle (kostenpflichtig)“.

  • Kurzer, lückenloser Lebenslauf inklusive Aufstellung über den beruflichen Werdegang

    Form: Original

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Bei Verheirateten zusätzlich Heiratsurkunde oder Familienbuchauszug.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: beglaubigte Kopie

  • Strafregisterauszug aus dem Heimat- bzw. Herkunftsland

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Höchstalter bezogen auf den Zeitpunkt der Vorlage.

  • Ausbildungsnachweis(e) — Berechtigung zur uneingeschränkten Berufsausübung im Heimatland (z. B. Diplom, Arbeitsbuch)

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • Individualisierte Fächer- und Stundenübersicht (pro Semester)

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Mit den tatsächlich gelehrten Fächern und Stunden, den Stunden der praktischen Ausbildung und den Inhalten der staatlichen Abschlussprüfung. Aufbau je Semester: Fach / theoretische Unterrichtsstunden / praktische Unterrichtsstunden / insgesamt.

  • Certificate of Current Professional Status / Certificate of Good Standing

    Form: beglaubigte Kopie

  • Zuständigkeitsnachweis / Stellennachweis

    Form: Original · einfache Kopie

    Besonderheit: Nachweis einer Beschäftigungsstelle auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg oder alternative Nachweise: Bewerbungen, Hospitationszusage, Arbeitsvertrag, Meldebescheinigung, E-Mail-Kontakte mit potenziellen Arbeitgebern, Buchung eines Sprachkurses und Ähnliches. Hamburg lässt damit deutlich mehr Belegarten zu als im EU-Fall.

  • Standortvermerk der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)

    Besonderheit: Teil des Zuständigkeitsnachweises nach Ziffer 17 des Merkblatts. Es geht um den Vermerk zum gewählten Standort.

  • Beauftragung der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) bei der ZAB mit der Überprüfung der Echtheit der ausländischen Berufsqualifikation

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Eigener Vordruck im Drittstaaten-PDF; Kosten 145 €, Abrechnung als Auslagen-Rechnung über das Landesprüfungsamt.

  • Beauftragung der GfG mit der Feststellung der Referenzqualifikation

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Eigener Vordruck im Drittstaaten-PDF; Kosten 417 €.

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

Kann nachgereicht werden

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Vordruck 2, von einem in Deutschland niedergelassenen Arzt; nicht von Familienangehörigen oder Lebenspartnern. Im Merkblatt mit Sternchen als nachreichbar gekennzeichnet. Höchstalter bei Approbationserteilung.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Belegart 0B, Behördenkennzeichen K6392Q; ausdrücklich „erst nach Aufforderung des Landesprüfungsamtes“ zu beantragen.

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: B2 GER von Goethe-Institut, telc GmbH, Test-DaF, ÖSD oder ECL. Der ECL-Anbieter wird nur im Drittstaatsfall genannt, nicht im EU-Fall.

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Besonderheit: Nachweis durch eine bei der zuständigen Kammer in Hamburg — für Apotheker also der Apothekerkammer Hamburg — abzulegende Fachsprachenprüfung auf dem Niveau C1, spätestens bis zur Approbationserteilung.

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    bei Verheirateten

    Form: beglaubigte Kopie

  • Studien- und Ausbildungscurriculum der Hochschule

    nur nach Aufforderung des Landesprüfungsamtes; im Merkblatt als nachreichbar gekennzeichnet

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Curriculum der Universität mit aufgeschlüsselten Inhalten der gelehrten Fächer.

  • Berufszulassungsurkunden anderer Staaten (weltweit)

    sofern zutreffend

    Form: beglaubigte Kopie

  • Nachweis früher in Deutschland erteilter Berufserlaubnisse

    wenn bereits Berufserlaubnisse in Deutschland erteilt wurden

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Einschließlich der Nachweise über bereits abgelegte Eignungs- oder Kenntnisprüfungen — maßgeblich für die länderübergreifende Anrechnung von Fehlversuchen.

  • Nachweise über die bisherige Berufstätigkeit

    Form: beglaubigte Kopie

  • Nachweise über Fachweiterbildungen, Fortbildungen etc.

    Form: beglaubigte Kopie

Freiwillig

  • Feststellungsbescheid nach § 16d AufenthG zur Vorlage bei einer Visastelle

    auf Wunsch, im Antragsvordruck anzukreuzen

    Besonderheit: Keine einzureichende Unterlage, sondern ein kostenpflichtiges Dokument, das die Behörde ausstellt. Feste Gebühr 120 € nach GebOöG Nr. 1.1.6.2.

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2 BApO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Befristete Erlaubnis nach § 11 BApO

19 Unterlagen · zuständig: Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration — Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPA), Referat „Anerkennung Akademische Heilberufe“

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Die Behörde nennt keine Bearbeitungsfrist.

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Immer erforderlich

  • Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren (Vordruck 1), Ankreuzfeld „Apothekerin/Apotheker“

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Kurzer, lückenloser Lebenslauf inklusive Aufstellung über den beruflichen Werdegang.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: beglaubigte Kopie

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: beglaubigte Kopie

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Anders als im Drittstaats-Approbationsverfahren ohne Nachreich-Sternchen, also von Anfang an vorzulegen. Von einem in Deutschland niedergelassenen Arzt; nicht von Familienangehörigen oder Lebenspartnern.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Belegart 0B, Behördenkennzeichen K6392Q.

  • Nachweis über die abgeschlossene akademische Ausbildung

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

    Besonderheit: Abweichung gegenüber dem Approbationsantrag: Hier fehlt das Merkmal „uneingeschränkte Berufsausübung“ im Heimatland — der reine Ausbildungsabschluss genügt.

  • Stundenübersicht je Fach, aufgeteilt nach Theorie und Praxis

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: beglaubigte Kopie

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Nur B2 GER. Ein C1-Fachsprachnachweis wird zum Zeitpunkt der Erteilung der Berufserlaubnis ausdrücklich nicht verlangt.

  • Nachweis einer Beschäftigungsstelle auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg

    Form: Original

    Besonderheit: Zwingend — eine Absichtserklärung genügt hier anders als im EU-Approbationsverfahren nicht, und die im Drittstaats-Approbationsverfahren zugelassenen Ersatznachweise (Bewerbungen, Hospitationszusage, Meldebescheinigung) reichen nicht aus.

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    bei Verheirateten

    Form: beglaubigte Kopie

  • Studien- und Ausbildungscurriculum der Hochschule

    nur nach Aufforderung des Landesprüfungsamtes

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland

    sofern zutreffend

    Form: beglaubigte Kopie

  • Nachweis früher in Deutschland erteilter Berufserlaubnisse

    wenn bereits Berufserlaubnisse in Deutschland erteilt wurden oder eine Tätigkeit in einem anderen Bundesland ausgeübt wird

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Gegenüber dem Approbationsantrag erweitert: bei Tätigkeit in einem anderen Bundesland ist eine Kopie der dortigen Berufserlaubnis vorzulegen, gegebenenfalls der Nachweis der bestandenen Kenntnisprüfung.

  • Nachweis über Berufstätigkeit (Erwerbstätigkeitsbescheinigung)

    Form: beglaubigte Kopie

  • Nachweise über Fort- und Weiterbildungen

    Form: beglaubigte Kopie

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss an einer deutschen Universität

10 Unterlagen · zuständig: Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration — Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPA), Bereich Pharmazie

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Die Behörde nennt keine Bearbeitungsfrist.

Antrag: über das Online-Portal, per Post

Immer erforderlich

  • Kurzer, lückenloser Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Besonderheit: Bei Verheirateten zusätzlich Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch.

  • Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Belegart „O“ (§ 30 Abs. 5 BZRG), digitale Zustellung durch das Bundeszentralregister an das Landesprüfungsamt, Behördenkennzeichen K6392Q. Apothekerspezifisch ist der Verwendungszweck: „Pharmazie“. Das Höchstalter bezieht sich auf den Zeitpunkt der Approbationserteilung.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Die Bescheinigung muss von einem Arzt der Inneren- oder Allgemeinmedizin stammen. Vordruck 2, mit Praxisstempel; nicht von Familienangehörigen oder Lebenspartnern. Höchstalter zum Zeitpunkt der Approbationserteilung.

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Bestandteil des Vordrucks 1.

  • Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Wörtlich: „Ich erkläre, dass ich in keinem anderen Bundesland die Approbation als Apotheker/in beantragt habe.“ Hinzu kommt die Versicherung, „dass ich … eine Tätigkeit als Apotheker/in erst nach der Erteilung der beantragten Approbation aufnehmen werde“.

Nur in bestimmten Fällen

  • Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren (Vordruck 1)

    sofern der Antrag nicht online gestellt wird

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Vollständig in Blockschrift auszufüllen und eigenhändig zu unterschreiben.

  • Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch

    bei Verheirateten

  • Zeugnis über die Pharmazeutische Prüfung

    soweit nicht bereits beim Landesprüfungsamt vorliegend

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Was das Verfahren in Hamburg insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss350 € bis 600 €
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss350 € bis 600 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss500 € bis 750 €
Befristete Erlaubnis (§ 11 BApO)500 € bis 750 €

Rechtsgrundlage: GebOöG, Anlage (Gebührentarif), Tarifstellen 1.1.1 bis 1.4.5

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen. Steht ein Betrag mit dem Zusatz „Rahmen“, nennt die Behörde diesen Betrag als Regelgebühr; der Rahmen ist der Spielraum der Kostenverordnung für Einzelfälle mit mehr Aufwand.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Durchführende Stelle
Landesprüfungsamt für Heilberufe selbst — nicht die Apothekerkammer. Der Zulassungsantrag geht an die Sachbearbeitung der inländischen pharmazeutischen Staatsprüfungen. Die Prüfung findet vor einer staatlichen Prüfungskommission aus Vorsitzendem und zwei weiteren Mitgliedern statt (§ 22d Abs. 4 AAppO).
Gebühr
200 € bis 600 €
Wartezeit
Zwischen Anmeldeschluss und Prüfungszeitraum liegen mindestens vier Wochen: Zulassungsantrag bis 01.04. für die Prüfung von Mai bis August, bis 01.10. für die Prüfung von November bis Januar. Ladung spätestens sieben Tage vor dem Prüfungstermin.

Fachsprachenprüfung

Durchführende Stelle
Apothekerkammer Hamburg, beauftragt durch die Sozialbehörde. Das Bewertungsgremium besteht in der Regel aus zwei Apothekern.
Gebühr
250 € (Rahmen 250 € bis 400 €)
Anmeldung
Sie melden sich selbst an

Besonderheiten in Hamburg

  • Die Kenntnisprüfung führt das Landesprüfungsamt selbst durch, nicht die Apothekerkammer. Folge: eigene Behördengebühr nach der Tarifstelle 1.1.6.1 der Gebührenordnung für das öffentliche Gesundheitswesen (GebOöG) von 200–600 €, eigener Zulassungsantrag beim Landesprüfungsamt und Bindung an die regulären Prüfungszeiträume der Pharmazeutischen Prüfung.
  • Feste Stichtage für die Kenntnisprüfung — 01.04. und 01.10. für die Zulassung, Prüfung Mai bis August beziehungsweise November bis Januar.
  • Die Fachsprachenprüfung ist ausdrücklich keine eigenständige Amtshandlung, sondern ein nicht selbstständig anfechtbares Sachverständigengutachten der Apothekerkammer.
  • Getrennte Gebührengläubiger: Die Behörde erhebt nach der GebOöG für Approbation, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung und Kenntnisprüfung; die Kammer erhebt nach ihrer Gebührensatzung nur für die Fachsprachenprüfung.
  • Die Fachsprachenprüfung kostet für Apotheker 250 € (Rahmen 250–400 €, Wiederholung 150 €).
  • Hamburg verwendet für EU-, Drittstaats- und Berufserlaubnisanträge berufsübergreifende Merkblätter (Stand 01/2026); nur für den Abschluss in Deutschland gibt es ein eigenes Apotheker-Merkblatt (Stand 02/2026).
  • Im Inlandsverfahren muss die ärztliche Bescheinigung von einem Arzt der Inneren- oder Allgemeinmedizin stammen. Das Führungszeugnis trägt die Belegart „O“ mit dem Verwendungszweck „Pharmazie“, im EU- und Drittstaatsfall dagegen die Belegart 0B.
  • Eigenes Aktenzeichen für die Pharmazie: G 52204 im Inlandsverfahren, G52103 in der Auslandsanerkennung.
  • Online-Antrag nur für Inlandsabschlüsse über den HamburgService (Registrierung im Serviceportal erforderlich, alle Unterlagen als Upload außer dem Führungszeugnis); die Auslandsanerkennung läuft ausschließlich postalisch.
  • Doppelte Bereitstellung: Die Apothekerkammer Hamburg spiegelt die Antragsunterlagen des Landesprüfungsamts unter eigenen Dateinamen (Stände 2026_01 beziehungsweise 2025_05_06) — gleiche Inhalte, andere URLs.
  • Aufbau der Fachsprachenprüfung, apothekerspezifisch: Einzelprüfung, drei Teile von je 20 Minuten — (1) simuliertes Apotheker-Patienten-Gespräch zur Arzneimittelabgabe („Verwenden Sie dabei laienverständliche Bezeichnungen und verzichten Sie – wenn möglich – auf Fachbegriffe“); (2) schriftliche Dokumentation: Ausfüllen des Berichtsbogens der Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK) „Bericht über unerwünschte Arzneimittelwirkungen“; (3) simuliertes Apotheker-Apotheker-Gespräch mit abschließender schriftlicher Übersetzung pharmazeutischer Fachbegriffe in laienverständliche Sprache. Von der Kammer gestellte Hilfsmittel: Fachinformation eines Fertigarzneimittels, medizinische und pharmazeutische Nachschlagewerke (z. B. Pschyrembel, Hunnius), Taschenrechner, Papier und Stift. Mitzubringen sind Einladungsschreiben und ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild im Original; Mobiltelefone und mitgebrachte elektronische Geräte sind untersagt, Aufzeichnungen nach der Prüfung abzugeben.
  • Die Kammer bietet keine Vorbereitungskurse an und verweist auf das Hamburger Kursportal WISY (Suchbegriff „Fachsprachenprüfung für Apotheker“).
  • Die Universität Hamburg ist der einzige pharmazeutische Ausbildungsstandort des Landes; das Landesprüfungsamt organisiert deren Prüfungen und das Pharmazeutische Seminar. Für die Kenntnisprüfung nutzt es dieselben Prüfungszeiträume.
  • Die GebOöG-Tarifstelle 1.1.6 nennt als Bezugsnormen für Apotheker ausdrücklich § 4 Abs. 2 und 3 BApO sowie § 11 Abs. 1 und 2 BApO.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.