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Approbation als Apotheker in Hessen: Unterlagen und Gebühren

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Hessen
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz200 € bis 600 €—21
Drittstaat380 € bis 600 €—21
Berufserlaubnis190 €—10
Deutscher Abschluss210 € (Rahmen 200 € bis 600 €)—7
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post
Gebühr Kenntnisprüfung:
175 € Kammergebühren (Verfahren und Geschäftsführung 100 €, Prüfung 50 €, Niederschrift 25 €; Nr. 10.1, 10.2, 10.4) zuzüglich Auslagen nach Aufwand, mindestens 25 € (Nr. 10.5), und Vergütung der Prüfungskommission (Nr. 10.6); Wiederholungsprüfung 50 € (Nr. 10.3)
Fachsprachenprüfung:
Sie melden sich selbst an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Dezernat IV.2, Außenstelle Frankfurt — Team Ausländische Approbationen

HLfGP, Außenstelle Frankfurt, Dezernat IV.2, Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main

Zur Behördenseite

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Dezernat IV 1, Außenstelle Frankfurt — Approbation bei Ausbildungsabschluss in Hessen; Sachbearbeitung nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens (A–L und M–Z)

Zuständig für: Deutscher Abschluss

HLfGP, Außenstelle Frankfurt, Dezernat IV 1, Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main

Telefon: +49 611 3259-1413 (A–L); +49 611 3259-1423 (M–Z)

Zur Behördenseite

Pflegequalifizierungszentrum (PQZ) Hessen

Team akademische Heilberufe

Lahnstraße 14, 35091 Cölbe (seit 17.08.2026); zuvor Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg

Telefon: +49 611 3259 1499 (Servicetelefon)

Sprechzeiten: Dienstag bis Donnerstag 9–12 Uhr

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Landesapothekerkammer Hessen (LAKH), Körperschaft des öffentlichen Rechts

Geschäftsbereich Pharmazie

Zuständig für: Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung

Lise-Meitner-Straße 4, 60486 Frankfurt am Main; Postanschrift: Geschäftsbereich Pharmazie, Postfach 90 06 43, 60446 Frankfurt am Main

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Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Hessen zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
§ 11 BApO:
Paragraf der Bundes-Apothekerordnung (BApO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

21 Unterlagen · zuständig: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Antrag: über das Online-Portal, per Post

Immer erforderlich

  • Antrag auf Approbation (Vordruck des EU-Merkblatts)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Eigenhändig zu unterschreiben; nur im Original erforderlich.

  • Anlage 1 — Übersicht beigefügter Antragsunterlagen (Pharmazie EU)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Ankreuz-Checkliste zur Vollständigkeit der Unterlagen.

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Aktueller tabellarischer Lebenslauf, „bis heute mit Angabe Monat/Jahr und dem Aufenthaltsort, persönlich unterschrieben mit Datum versehen“.

  • Diplom als Apothekerin/Apotheker

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Alternativ Original mit einfacher Kopie. Maßgeblich ist Anhang V Nr. 5.6.2 der Richtlinie 2005/36/EG.

  • Polizeiliches Führungszeugnis / Strafregisterauszug / criminal record aus dem Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts oder dem Ausbildungsland

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Glaubhaftmachung der Zuständigkeit des HLfGP

    Form: Original

    Besonderheit: Eine von drei Alternativen genügt: (1) verbindliche Einstellungszusage für eine pharmazeutische Tätigkeit in Hessen mit voraussichtlichem Einstellungstermin (Anlage 2) beziehungsweise bescheinigtes ernsthaftes Einstellungsinteresse eines hessischen Arbeitgebers (Apotheke) oder eine Kopie des Arbeitsvertrages; (2) nachvollziehbare Darlegung anhand der persönlichen Lebenssituation (familiäre Bindung); (3) Wohnsitz im Bundesland, belegt mit aktueller amtlicher Meldebestätigung.

  • Anlage 3 — Ärztliche Bescheinigung (Apotheker EU)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Eigener Apotheker-Vordruck. „Die Untersuchung ist vom betriebsärztlichen Dienst des einstellenden Krankenhauses oder von einem/r niedergelassenen Ärztin/Arzt in Deutschland vorzunehmen.“

  • Meldebescheinigung / Wohnsitznachweis

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Aktuelle amtliche Meldebescheinigung mit Datum der Anmeldung. Alternativ Original mit einfacher Kopie.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Amtlich beglaubigte Kopie der ersten Seite des Reisepasses oder Reiseausweises.

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: GER-B2-Zertifikat, schon zum Antragszeitpunkt vorzulegen. Hessen akzeptiert nur zwei Anbieter: Goethe-Institut und telc gGmbH. Alternativ genügt bei deutschem Abitur oder österreichischer Matura eine amtlich beglaubigte Kopie des Abitur- beziehungsweise Maturazeugnisses.

Kann nachgereicht werden

  • Fachsprachzertifikat C1 Pharmazie

    Form: amtlich beglaubigt

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: Sofern bereits vorhanden bei Antragstellung vorzulegen. Höchstalter drei Jahre zum Antragszeitpunkt. „Bitte beachten Sie, dass Sie sich zu den kostenpflichtigen Fachsprachprüfungen regelmäßig erst anmelden können, wenn Sie den Approbationsantrag gestellt haben.“ Akzeptierte Anbieter nach dem HLfGP-Merkblatt: Landesapothekerkammer Hessen oder anderer Bundesländer, brmi-Akademie für Heilberufe, Freiburg International Academy (FIA), telc gGmbH.

Nur in bestimmten Fällen

  • Berechtigungsnachweis zur Berufsausübung im Ausbildungsland (Approbation, Lizenz)

    sofern im Ausbildungsland erforderlich beziehungsweise vorgeschrieben

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG

    wenn zu bescheinigen ist, dass die pharmazeutische Ausbildung den Mindestanforderungen der EU-Richtlinie entspricht

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Hessen benennt für Apotheker Art. 44 der Richtlinie 2005/36/EG. Ausgestellt von der zuständigen Behörde im Ausbildungsland.

  • Bescheinigung über erworbene Rechte nach Art. 23 der Richtlinie 2005/36/EG

    für Alt-Ausbildungen, die vor oder während des EU-Beitritts des Ausbildungsstaats erworben wurden

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Certificate of Good Standing — berufsrechtliches Führungszeugnis der Apothekerkammer oder der Gesundheitsbehörde des Ausbildungslandes

    sofern bereits im Ausbildungsland pharmazeutisch tätig gewesen

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Das EU-Merkblatt für Apotheker nennt als ausstellende Stelle die „Apothekerkammer“.

  • Führungszeugnis für Behörden (Typ OB)

    soweit der Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bereits mindestens drei Monate dauert

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Zieladresse: HLfGP, Außenstelle Frankfurt, Team Ausländische Approbationen, Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main. Bei zusätzlicher oder anderer EU-Staatsangehörigkeit und Aufenthalt dort in den letzten drei Jahren ist stattdessen ein Europäisches Führungszeugnis für Behörden (Typ OB) zu beantragen.

  • Einstellungszusage für eine pharmazeutische Tätigkeit in Hessen (Anlage 2)

    als eine der drei Alternativen zur Glaubhaftmachung der Zuständigkeit

    Form: Original

    Besonderheit: Mit voraussichtlichem Einstellungstermin; alternativ genügt eine Kopie des Arbeitsvertrages.

  • Heiratsurkunde / Namensänderungsurkunde

    bei Namensänderung

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweis der Antragsrücknahme / Rücknahmebescheid

    wenn bereits in einem anderen Bundesland ein Approbationsverfahren durchgeführt wurde

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Ein Parallelantrag ist ausgeschlossen: „Wenn Sie bereits in einem anderen Bundesland einen Approbationsantrag gestellt haben, können Sie nicht parallel in Hessen einen weiteren Antrag einreichen.“ Die Rücknahme dort ist erforderlich; das HLfGP fordert die Akte an. Eine Rücknahme in Hessen ist formlos schriftlich zu erklären — „eine E-Mail ist nicht ausreichend“.

Freiwillig

  • Anlage 4 — Vollmacht

    nur bei Bevollmächtigung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: DOCX-Vordruck.

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2 BApO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

21 Unterlagen · zuständig: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung der Approbation als Apothekerin/Apotheker mit Abschluss aus einem Drittstaat

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • Anlage 1 — Übersicht beigefügter Antragsunterlagen

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Ankreuz-Checkliste; nach den Hinweisen die „Checkliste für die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen“.

  • Anlage 3 — Ärztliche Bescheinigung (Apotheker Drittstaaten)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: „Bescheinigung muss vollständig ausgefüllt werden (Stempel der Praxis, Datum, Unterschrift, lesbare Namensangabe z. B. in Druckbuchstaben).“ Die Untersuchung ist vom betriebsärztlichen Dienst des einstellenden Krankenhauses oder von einem niedergelassenen Arzt in Deutschland vorzunehmen.

  • Meldebescheinigung / Wohnsitznachweis

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: „Qualifiziert, formlos, mit Angabe des Meldedatums, erhältlich beim Bürgeramt/der Meldestelle Ihres Wohnortes.“ In Hessen ist sie Pflichtunterlage, nicht nur eine von mehreren Alternativen.

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: In deutscher Sprache einzureichen sind zwei Dokumente: ein kurz gefasster Lebenslauf und eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten (entspricht § 4 Abs. 6 Nr. 1a BApO). Vollständig bis heute mit Monat/Jahr und Aufenthaltsort, persönlich unterschrieben mit Datum.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Reisepass, Reiseausweis oder anderer Identitätsnachweis

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: „Nur Seite 1 mit den Angaben zur Person.“

  • GER-B2 Deutsch Zertifikat

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: „Wird nur von den Anbietern Goethe-Institut und telc GmbH akzeptiert.“ Alternativ genügt ein Abiturzeugnis oder eine Matura nach mindestens zehnjährigem Besuch einer deutschsprachigen Schule — diese Alternative ersetzt zugleich das Fachsprachzertifikat C1.

  • Polizeiliches Führungszeugnis / Strafregisterauszug / Criminal Record

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Aus dem Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts vor der Einreise nach Deutschland. „Ein Führungszeugnis ist aus allen Ländern erforderlich, in denen Sie sich innerhalb der drei Jahre vor Antragstellung länger als sechs Monate aufgehalten haben.“

  • Bescheinigung über die Antragstellung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Typ OB)

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Zu beantragen beim Bürgeramt oder der Meldestelle am Wohnort oder online, unter Angabe der Zieladresse HLfGP, Außenstelle Frankfurt, Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main. Einzureichen ist die Antragsbescheinigung im Original — nicht das Führungszeugnis selbst, das direkt an die Behörde geht. Alternativ ist von Personen mit zusätzlicher oder anderer EU-Staatsangehörigkeit die Bescheinigung über die Antragstellung eines Europäischen Führungszeugnisses vorzulegen.

  • Diplom als Apothekerin/Apotheker

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Fächer- und Notenliste mit Angabe der Einzelnoten

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

Kann nachgereicht werden

  • Fachsprachzertifikat C1 Pharmazie von einer Landesapothekerkammer

    Form: amtlich beglaubigt

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: Sofern bereits vorhanden bei Antragstellung vorzulegen. „Anmeldung bei der Landesapothekerkammer Hessen ist nur mit Eingangsbestätigung des HLfGP möglich, Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als drei Jahre sein.“ In Hessen ist das Fachsprachzertifikat zugleich Voraussetzung der Berufserlaubnis und der Zulassung zur Kenntnisprüfung.

Nur in bestimmten Fällen

  • Heiratsurkunde / Namensänderungsurkunde

    nur bei Namensänderung

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Bescheinigung über den vollständigen Abschluss der Ausbildung

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: „z. B. Internatur, Ordinatur, Residentur, Fachpraktische Ausbildung“.

  • Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Herkunftsstaat

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: „z. B. Lizenz, Spezialistenzertifikat etc.“

  • Berufsrechtliches Führungszeugnis / Certificate of Good Standing

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Zuständig für die Ausstellung ist die Apothekerkammer beziehungsweise die Gesundheitsbehörde des Ausbildungslandes. Das Drittstaats-Merkblatt für Apotheker nennt an dieser Stelle versehentlich „die Ärztekammer oder die Gesundheitsbehörde im Ausbildungsland“, das EU-Merkblatt dagegen die Apothekerkammer.

  • Rücknahmebescheid

    sofern bereits ein Approbationsverfahren bei einer anderen Behörde durchgeführt wurde

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Ausdrücklich ohne Beglaubigung: „einfache Kopie, keine Beglaubigung erforderlich“. Ein Parallelantrag in mehreren Bundesländern ist ausgeschlossen.

  • Kosten der Echtheitsprüfung und Referenzfeststellung durch die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG)

    soweit eine Echtheitsprüfung oder Feststellung des Ausbildungsabschlusses erforderlich wird

    Besonderheit: Kein eigener Vordruck; das Merkblatt weist nur die Kosten aus: Echtheitsprüfung 145 €, Feststellung des Ausbildungsabschlusses (Referenzfeststellung) 417 €. Ein Gleichwertigkeitsgutachten der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) wird in den Apotheker-Unterlagen nicht erwähnt.

Freiwillig

  • Anlage 4 — Vollmacht

    nur bei Bevollmächtigung; zusätzlich ist der Ausweis der bevollmächtigten Person als amtlich beglaubigte Kopie beizufügen

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Die Anlagen-Nummerierung ist widersprüchlich: Das Info-Merkblatt 09/2025 bezeichnet Anlage 4 als „Erklärung zur Begutachtung der Ausbildungsunterlagen“ und Anlage 5 als Vollmacht; Anlage 1, die Hinweise 04/2026, die Kurzinformation und die Website nennen dagegen übereinstimmend Anlage 4 = Vollmacht, eine Anlage 5 existiert nicht. Ein Vordruck „Erklärung zur Begutachtung“ wird auf der Seite nicht angeboten.

  • Nachweise über Fortbildungsveranstaltungen etc.

    Form: amtlich beglaubigt

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3) · Merkblatt der Behörde (4)

Befristete Erlaubnis nach § 11 BApO

10 Unterlagen · zuständig: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail

Immer erforderlich

  • Anlage 2 — Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis (Pharmazie Drittstaaten)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Der Vordruck enthält die Kenntnisnahme der Einschränkungen im Wortlaut: „Mir ist bekannt, dass ich derzeit nur eine eingeschränkte Berufserlaubnis erhalten kann. Pharmazeutische Tätigkeiten darf ich nur unter ständiger Aufsicht und in ständiger Anwesenheit von approbierten Apothekerinnen und Apothekern ausüben. Die Aufsicht und Anwesenheit gilt auch für alle Nacht-, Notfall- und Bereitschaftsdienste.“ Ferner die Gebührenkenntnisnahme („derzeit 190 Euro zuzüglich Porto“) und den Hinweis, dass der Versand nur an eine Postanschrift in Deutschland erfolgt.

  • Bestätigung des zukünftigen Arbeitgebers / Personalabteilung (zweiter Teil der Anlage 2)

    Form: Original · im Antragsformular

    Besonderheit: „Hiermit bestätige ich, dass Frau/Herr … hier entsprechend der oben genannten Einschränkungen ab [Datum] tätig werden soll.“ Erforderlich sind Datum, Stempel der Klinik oder Praxis, Unterschrift der Personalleitung und zusätzlich der Name in Druckbuchstaben. Der Arbeitgeber muss ein pharmazeutischer Arbeitgeber in Hessen sein — das Merkblatt nennt ausdrücklich die öffentliche Apotheke.

  • Fachsprachzertifikat C1 Pharmazie einer Landesapothekerkammer

    Form: amtlich beglaubigt

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: In Hessen ist die bestandene Fachsprachprüfung Voraussetzung sowohl der Berufserlaubnis als auch der Zulassung zur Kenntnisprüfung — eine Kette, die den Sprachnachweis früh im Verfahren verlangt.

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: GER-B2, nur von Goethe-Institut oder telc GmbH.

  • Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Nachzuweisen ist eine im Ausland vollständig abgeschlossene pharmazeutische Ausbildung, „die zu einer selbständigen pharmazeutischen Tätigkeit berechtigt“.

  • Anlage 3 — Ärztliche Bescheinigung (Apotheker Drittstaaten)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • Bescheinigung über die Antragstellung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Typ OB)

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Aus allen Ländern, in denen sich die Person innerhalb der drei Jahre vor Antragstellung länger als sechs Monate aufgehalten hat.

Nur in bestimmten Fällen

  • Nachweis früher in Deutschland erteilter Berufserlaubnisse

    wenn bereits in einem anderen Bundesland eine Berufserlaubnis erteilt wurde

    Besonderheit: „Zeiten einer Erlaubnis in anderen Bundesländern werden angerechnet und führen nicht zu einer Verlängerung in Hessen.“ Ein Landeswechsel setzt die Zwei-Jahres-Frist also nicht zurück.

Freiwillig

  • Anlage 4 — Vollmacht

    nur bei Bevollmächtigung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss an einer deutschen Universität

7 Unterlagen · zuständig: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Antrag: über das Online-Portal, per Post

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Geburtsurkunde bzw. Auszug aus dem Familienbuch der Eltern

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Bei ausländischen Urkunden ist eine amtliche Übersetzung beizufügen.

  • 3Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Tabellarisch mit Angabe Monat/Jahr bis Monat/Jahr; ausdrücklich keine Zeitlücken von mehr als drei Monaten; mit Datum und Unterschrift.

  • 4Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Bei deutscher Staatsangehörigkeit Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass, sonst Reisepass. Ausdrücklich: „Eine Meldebescheinigung ist kein Nachweis der Identifikation.“

  • 5Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 2 Wochen

    Besonderheit: Ausschließlich auf dem bereitgestellten Vordruck „Gesundheitszeugnis allgemein“. Muss von einem Hausarzt (Personal- oder Betriebsarzt) ausgestellt sein und einen entsprechenden Stempelaufdruck tragen. Höchstalter bezogen auf den Zeitpunkt der Antragstellung.

  • 6Einfaches behördliches Führungszeugnis

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Sollte nicht früher als zwei Wochen vor der mündlichen Prüfung beantragt werden. Verwendungszweck: „Approbation als [entsprechender akademischer Heilberuf]“, dazu die zuständige Sachbearbeitung (nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens A–L oder M–Z). Zieladresse: HLfGP, Außenstelle Frankfurt, Dezernat IV 1, Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main. Online beim Bundesamt für Justiz mit onlinefähigem Personalausweis möglich.

Nur in bestimmten Fällen

  • 2Nachweis der Namensführung (Eheurkunde, Namensänderungsurkunde)

    bei Änderungen des Namens nach der Geburt

    Form: einfache Kopie

  • 6aEuropäisches Führungszeugnis

    zwingend für Personen, die neben oder statt der deutschen die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates besitzen

    Form: Übersendung durch die Behörde

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Was das Verfahren in Hessen insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss210 € (Rahmen 200 € bis 600 €)
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss200 € bis 600 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss380 € bis 600 €
Befristete Erlaubnis (§ 11 BApO)190 €

Rechtsgrundlage: VwKostO-MFG, Anlage, Nr. 1161, 1171, 1172, 1181; Kostensatzung LAKH Nr. 10 und 11

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen. Steht ein Betrag mit dem Zusatz „Rahmen“, nennt die Behörde diesen Betrag als Regelgebühr; der Rahmen ist der Spielraum der Kostenverordnung für Einzelfälle mit mehr Aufwand.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Durchführende Stelle
Landesapothekerkammer Hessen im Auftrag des HLfGP. Die Kammer informiert das HLfGP über Bestehen oder Nichtbestehen; die Approbation stellt das HLfGP aus.
Gebühr
175 € Kammergebühren (Verfahren und Geschäftsführung 100 €, Prüfung 50 €, Niederschrift 25 €; Nr. 10.1, 10.2, 10.4) zuzüglich Auslagen nach Aufwand, mindestens 25 € (Nr. 10.5), und Vergütung der Prüfungskommission (Nr. 10.6); Wiederholungsprüfung 50 € (Nr. 10.3)
Wartezeit
Ladungsfrist: Die Ladung zur Prüfung erfolgt circa vier Wochen vor dem Termin.

Fachsprachenprüfung

Durchführende Stelle
Landesapothekerkammer Hessen, Geschäftsbereich Pharmazie, im Auftrag des HLfGP
Gebühr
175 € Kammergebühren (Verfahren und Geschäftsführung 100 €, Prüfung 50 €, Niederschrift 25 €; Nr. 11.1, 11.2, 11.4) zuzüglich Auslagen nach Aufwand, mindestens 25 € (Nr. 11.5), und Vergütung der Prüfungskommission (Nr. 11.6); Wiederholungsprüfung 125 € (Nr. 11.3)
Anmeldung
Sie melden sich selbst an

Besonderheiten in Hessen

  • PQZ-Vorsichtung gilt auch für Apotheker: Alle Erstanträge aus Nicht-EU-Staaten werden seit dem 01.04.2025 zunächst vom Pflegequalifizierungszentrum Hessen gesichtet, mit aktiver Ausfüllhilfe über das Servicetelefon +49 611 3259 1499 (Dienstag bis Donnerstag 9–12 Uhr). Quellen: Drittstaats-Übersichtsseite, apothekerspezifisches Merkblatt 09/2025 unter der Überschrift „Wichtige Änderung seit 2025“ und die Kurzinformation; zusätzlich trägt der Vordruck Anlage 2 das PQZ als Empfänger im Briefkopf.
  • Umzug des PQZ zum 17.08.2026 nach Cölbe (Lahnstraße 14, 35091 Cölbe). Die Website trägt den Hinweiskasten, sämtliche apothekerspezifischen PDF-Merkblätter und Vordrucke (Stand 09/2025) nennen dagegen Marburg, ebenso die Versandanschrift unterhalb des Hinweiskastens. Nach dem Wortlaut des Hinweiskastens gilt seit 17.08.2026 die Cölber Anschrift.
  • Vollständig eigener, apothekerspezifischer Dokumentensatz für Drittstaat (Informationen, Kurzinformation, Hinweise zur Anlage 1, Anlagen 1 bis 4) und EU (Merkblatt, Anlage 1, Ärztliche Bescheinigung, Vollmacht). Das aktuellste Dokument sind die „Hinweise zur Anlage 1“ (Stand April 2026, aktualisiert 21.04.2026).
  • Kenntnisprüfung als Regelweg bei Drittstaatsabschlüssen. Ein Gleichwertigkeitsgutachten der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) wird in den Apotheker-Unterlagen nicht angeboten.
  • Die Landesapothekerkammer Hessen führt beide Prüfungen durch — Fachsprachprüfung C1 Pharmazie und Kenntnisstandprüfung.
  • Die Fachsprachprüfung ist Zugangsvoraussetzung sowohl der Berufserlaubnis als auch der Kenntnisprüfung — eine Kette, die den Sprachnachweis früh im Verfahren verlangt. Zugleich ist die Anmeldung zur Fachsprachprüfung erst nach dem Approbationsantrag möglich, weil die Eingangsbestätigung des HLfGP beizufügen ist.
  • B2-Zertifikate erkennt Hessen nur von Goethe-Institut und telc gGmbH an.
  • Aufbau der Fachsprachprüfung: 60 Minuten zuzüglich Vorbereitungszeiten, drei Teile von je 20 Minuten — (1) Apotheker-Patienten-Gespräch mit anschließendem etwa fünfminütigem monologischem Vortrag inklusive Stellungnahme zu einem berufsbezogenen Thema; (2) schriftlicher Teil: Ausfüllen einer „Notiz über ein Beratungsgespräch“ aufgrund einer festgestellten Nebenwirkung und Bericht an einen Kollegen; (3) Apotheker-Apotheker-Gespräch mit abschließender Übersetzung pharmazeutischer Fachbegriffe aus einer Fachinformation in laienverständliche Sprache.
  • Berufserlaubnis nur für öffentliche Apotheken in Hessen; Aufsicht und Anwesenheit approbierter Apotheker gelten ausdrücklich auch für alle Nacht-, Notfall- und Bereitschaftsdienste. Zeiten einer Erlaubnis in anderen Bundesländern werden angerechnet — ein Landeswechsel setzt die Zwei-Jahres-Frist nicht zurück.
  • Kammermitgliedschaft bei der Landesapothekerkammer Hessen ist Pflicht, sobald mit einer Berufserlaubnis in einer Apotheke gearbeitet wird.
  • Begleitende Unterrichtsveranstaltungen der Landesapothekerkammer als Vorbereitung auf die Kenntnisstandprüfung: Teil I im Frühjahr in Frankfurt am Main, Teil II im Herbst in Marburg. „Viele der Dozenten der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen prüfen auch in der Kenntnisstandprüfung.“ Für die Fachsprachprüfung empfiehlt die Kammer den Leitfaden der ABDA und die Pharmazeutische Zeitung; auswendig gelernte Fallbeispiele reichten nicht aus.
  • Kein Parallelantrag: „Wenn Sie bereits in einem anderen Bundesland einen Approbationsantrag gestellt haben, können Sie nicht parallel in Hessen einen weiteren Antrag einreichen.“ Die Rücknahme dort ist nachzuweisen; das HLfGP fordert die Akte an. Eine Rücknahme in Hessen ist formlos schriftlich zu erklären — „eine E-Mail ist nicht ausreichend“. Fehlende Dokumente werden im EU-Verfahren nur einmalig nachgefordert.
  • Betreffzeilen-Automatik: E-Mails an das Auslandspostfach dürfen im Betreff ausschließlich das Ausbildungsland (Drittstaat) beziehungsweise „EU“ enthalten.
  • Die hessischen Apotheker-Unterlagen enthalten zwei Versehen. (1) Die „Hinweise zur Anlage 1“ (Pharmazie, Stand 04/2026) nennen in der Zusatzinformation zum Abiturzeugnis „Alternativ zum GER-B2 Deutsch Zertifikat und Fachsprachzertifikat C1 Zahnmedizin“; richtig ist „C1 Pharmazie“. (2) Das Drittstaats-Merkblatt für Apotheker ordnet das Certificate of Good Standing „der Ärztekammer oder der Gesundheitsbehörde im Ausbildungsland“ zu; zuständig ist die Apothekerkammer, wie das EU-Merkblatt für Apotheker auch nennt. Dieselbe Quelle schreibt „Landesapothekenkammer Hessen“ statt Landesapothekerkammer.
  • Die Seite der Landesapothekerkammer Hessen nennt durchgehend die Vorgängerbehörde „Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen“ beziehungsweise „HLPUG“; amtlich heißt die Behörde seit 2023 Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.