Approbation als Apotheker in Niedersachsen: Unterlagen
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 176 € | ca. 6 Wochen ab Vollständigkeit und bestandener Fachsprachenprüfung | 16 |
| Drittstaat | 250 € | siehe unten | 18 |
| Berufserlaubnis | 180 € | ca. 6 Wochen ab Vollständigkeit und bestandener Fachsprachenprüfung | 9 |
| Deutscher Abschluss | 215 € | — | 10 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- per Post
- Gebühr Kenntnisprüfung:
- 170 €
- Fachsprachenprüfung:
- Sie melden sich selbst an
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
Apothekerkammer Niedersachsen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Anerkennung ausländischer Abschlüsse (Sachbearbeitung Berufserlaubnisse)
Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung
Apothekerkammer Niedersachsen, An der Markuskirche 4, 30163 Hannover
Telefon: 0511 39099-86, Fax 0511 39099-68
Sprechzeiten: Telefonsprechzeiten Mo-Fr 9:00-12:00 Uhr; persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminabsprache
Apothekerkammer Niedersachsen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Landesprüfungsamt
Zuständig für: Deutscher Abschluss, Kenntnisprüfung
An der Markuskirche 4, 30163 Hannover; Postanschrift: Postfach 11 09 52, 30103 Hannover
Telefon: Zentrale 0511 39099-0, Fax 0511 39099-36; Landesprüfungsamt: 0511 39099-87 und 0511 39099-79, Fax 0511 39099-68
Sprechzeiten: Telefonsprechzeiten Landesprüfungsamt Mo, Mi, Fr 9:00-10:00 Uhr
Apothekerkammer Niedersachsen
Sachgebiet Fachsprachenprüfung
Zuständig für: Fachsprachenprüfung
An der Markuskirche 4, 30163 Hannover
Telefon: 0511 39099-27
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Niedersachsen zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Apostille:
- Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
- Legalisation:
- Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Qualifizierte Übersetzung:
- Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
- Certificate of Good Standing:
- Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
- Konformitätsbescheinigung:
- Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- Belegart:
- Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- § 11 BApO:
- Paragraf der Bundes-Apothekerordnung (BApO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
16 Unterlagen · zuständig: Apothekerkammer Niedersachsen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bearbeitungsdauer laut Behörde: ca. 6 Wochen ab Vollständigkeit und bestandener Fachsprachenprüfung
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Antrag auf Erteilung einer Approbation als Apothekerin/Apotheker – Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis nach § 11 BApO
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Gemeinsames Formular mit Ankreuzfeldern für Approbation, Berufserlaubnis und Defizitbescheid; enthält Angaben zum Studium (Zeitraum, Universität, Land).
- 2Reisepass/Ausweis und Aufenthaltsgenehmigung
Form: amtlich beglaubigt
- 3aktuelle Meldebescheinigung (aus Deutschland)
- 4Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Lückenlos und tabellarisch, einschließlich bisher absolvierter Ausbildungsgänge und Angaben zu bisherigen Erwerbstätigkeiten; zu unterschreiben.
- 5aktuelle innerdeutsche ärztliche Bescheinigung (Anlage 1 – Gesundheitszeugnis)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Muss innerdeutsch ausgestellt sein; Kammer-Vordruck. Anders als beim deutschen Abschluss nennt der Auslandsvordruck kein Höchstalter.
- 6Deutschzertifikat mindestens der Niveaustufe B2 nach dem europäischen Referenzrahmen
Form: einfache Kopie
Besonderheit: Harte Zugangsvoraussetzung: Ohne B2-Zertifikat wird der Antrag nicht angenommen.
- 7Nachweis fachbezogener Deutschkenntnisse entsprechend den Vorgaben der Gesundheitsministerkonferenz
Besonderheit: Der Vordruck lässt ausdrücklich auch die Fachsprachenprüfung eines kommerziellen Anbieters zu.
- 8Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Belegart 0 zur Vorlage bei Behörden, zu beantragen bei der für den Wohnort zuständigen Gemeindeverwaltung/Rathaus/Bürgeramt; im Formular sind 'beantragt am … bei …' einzutragen.
- 9Diplom des im Herkunftsland absolvierten Studiums der Pharmazie
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Fremdsprachlich sowie mit entsprechender Übersetzung. Eine Apostille oder Legalisation wird ausdrücklich nicht verlangt.
- 10Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Erklärung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Landes, in dem bisher der Apothekerberuf ausgeübt wurde.
- 11Stellenzusage / Arbeitsvertrag einer niedersächsischen Apotheke
Form: Original · einfache Kopie
Besonderheit: Zwingende Zugangsvoraussetzung; eine Hospitationsbescheinigung genügt nicht. Ausnahme nur, wenn Ehepartner in Niedersachsen arbeiten oder Kinder dort Schule/Kindergarten besuchen - dann schriftliche Erklärung.
- 12Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Ankreuzoption 'in keinem anderen Bundesland' bzw. Angabe von Bundesland, beantragter Stelle, Anschrift und Aktenzeichen.
- 13Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Umfasst ausdrücklich auch berufsrechtliche Verfahren.
- HinweisÜbersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen
Form: qualifizierte Übersetzung · amtlich beglaubigt
Besonderheit: Übersetzungen sind ebenfalls nur als amtlich beglaubigte Kopien einzureichen.
Nur in bestimmten Fällen
- Teil B aBescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes über die Erfüllung aller Mindestanforderungen des Artikels 44 der Richtlinie 2005/36/EG
Eine der drei Varianten des Teils B ist bei EU-Ausbildung vorzulegen
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Für Apotheker ist Artikel 44 RL 2005/36/EG einschlägig. Variante b) gilt für Ausbildungen, die vor dem in der Anlage zu § 4 BApO genannten Stichtag begonnen wurden.
- Teil B cNachweis der zuständigen Behörde über eine dreijährige ununterbrochene Tätigkeit als Apotheker in den letzten fünf Jahren (erworbene Rechte)
Wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung nicht erfüllt sind
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2 BApO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
18 Unterlagen · zuständig: Apothekerkammer Niedersachsen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bearbeitungsdauer laut Behörde: ca. 6 Wochen ab Vollständigkeit und bestandener Fachsprachenprüfung; Defizitbescheid bis zu 6 Wochen
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal
Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich
Immer erforderlich
- Antrag nach amtlichem Formblatt
Form: Original · amtlicher Vordruck
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Reisepass/Ausweis und Aufenthaltsgenehmigung.
- Meldebescheinigung / Wohnsitznachweis
- Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Lückenlos, tabellarisch, unterschrieben.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Innerdeutsch ausgestellt, Kammer-Vordruck Anlage 1.
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Form: einfache Kopie
Besonderheit: B2 GER, harte Zugangsvoraussetzung.
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Besonderheit: Fachsprachenprüfung der Apothekerkammer Niedersachsen oder eines kommerziellen Anbieters.
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Belegart 0 zur Vorlage bei Behörden.
- Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Diplom des im Herkunftsland absolvierten Pharmaziestudiums; keine Apostille verlangt.
- Fächerübersichten mit Angabe der Stundenzahl
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- Wahlentscheidung Gleichwertigkeitsverfahren (Ankreuzoption A oder B)
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Option A: Verzicht auf ein Gutachten und Zustimmung zur Kenntnisprüfung. Option B: Antrag auf ein detailliertes Gutachten über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) mit Kostenübernahmeerklärung. Das Formular nennt für diese Wahl keine Vier-Wochen-Frist.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- Bestätigung des künftigen Arbeitgebers / Einstellungszusage
Form: Original · einfache Kopie
Besonderheit: Stellenzusage oder Arbeitsvertrag einer niedersächsischen Apotheke; zwingende Zugangsvoraussetzung.
- Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge
Form: im Antragsformular
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: im Antragsformular
- Übersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen
Form: qualifizierte Übersetzung · amtlich beglaubigt
Nur in bestimmten Fällen
- Nachweis früher in Deutschland erteilter Berufserlaubnisse
Falls der pharmazeutische Beruf derzeit oder früher in Deutschland ausgeübt wurde
Form: einfache Kopie
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2 BApO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Befristete Erlaubnis nach § 11 BApO
9 Unterlagen · zuständig: Apothekerkammer Niedersachsen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis
Bearbeitungsdauer laut Behörde: ca. 6 Wochen ab Vollständigkeit und bestandener Fachsprachenprüfung
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Antrag nach amtlichem Formblatt
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Identisches Formular wie für die Approbation, Ankreuzfeld 'Berufserlaubnis'.
- 2Bestätigung des künftigen Arbeitgebers / Einstellungszusage
Form: Original · einfache Kopie
Besonderheit: Stellenzusage oder Arbeitsvertrag einer niedersächsischen Apotheke.
- 3Sprachnachweis Allgemeinsprache
Form: einfache Kopie
- 4Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Besonderheit: Auch für die Berufserlaubnis ist der Nachweis fachbezogener Deutschkenntnisse gefordert; die Bearbeitungsdauer von sechs Wochen läuft erst ab bestandener Fachsprachenprüfung.
- 5Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
- 6Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Übersendung durch die Behörde
- 7Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- 8Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Nur in bestimmten Fällen
- 9Nachweis früher in Deutschland erteilter Berufserlaubnisse
Falls bereits eine Berufserlaubnis nach § 11 BApO erteilt war
Form: einfache Kopie
Abschluss an einer deutschen Universität
10 Unterlagen · zuständig: Apothekerkammer Niedersachsen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Antrag auf Erteilung der Approbation gemäß Approbationsordnung für Apotheker/Apothekerinnen (AAppO)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Anzugeben sind Name, ggf. Geburtsname, Anschrift, Geburtsdatum/-ort, Identitätsnachweis, Telefon privat/dienstlich, Fax, E-Mail und die LPA-Nr. laut Eingangsbestätigung; Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift erforderlich.
- 2lückenloser, kurz gefasster Lebenslauf mit Unterschrift und Datum
Form: Original
Besonderheit: Fußnote im Vordruck: 'Der Lebenslauf muss nicht handgeschrieben sein.'
- 3Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Amtlich beglaubigte Ablichtung des gültigen Reisepasses oder Personalausweises.
- 4Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
Form: Original · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Wird zurückgesandt.
- 6amtliches Führungszeugnis Belegart 'O' zur Vorlage bei Behörden
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Bei der Meldestelle zu beantragen; Verwendungszweck 'Approbation als Apotheker / in'; wird der Apothekerkammer Niedersachsen direkt übersandt. Im Formular sind 'beantragt am' und 'bei' anzugeben.
- 8Gesundheitszeugnis zur Vorlage bei der Apothekerkammer Niedersachsen
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Kammer-Vordruck (Bearbeitungsstand 21.10.2016) mit Untersuchungsdatum, zusammenfassender Beurteilung sowie Unterschrift und Stempel des Arztes. Rechtsbezug ist § 4 Abs. 1 BApO (gesundheitliche Eignung), nicht § 34 ÄApprO.
- 9Angaben zur Zuverlässigkeit
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Anzukreuzen 'nicht anhängig' bzw. 'anhängig ist oder war' mit Aktenzeichen und Stelle.
Nur in bestimmten Fällen
- 5Nachweis über die Namensführung
Nur erforderlich, wenn der jetzt geführte Name von dem in der Geburtsurkunde eingetragenen abweicht
Form: Original · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Zum Beispiel Bescheinigung über die Eheschließung oder Auszug aus dem Familienbuch; die Heiratsurkunde wird zurückgesandt.
Freiwillig
- 7Promotionsurkunde
Nur erforderlich, wenn der akademische Grad in die Approbationsurkunde aufgenommen werden soll
Form: Original · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Mit Ausstellungsdatum und -ort. Die nachträgliche Änderung von Namen, Titeln oder akademischen Graden ist nach Erteilung nicht mehr möglich.
- ergänzendZeugnis über das Bestehen der Pharmazeutischen Prüfung
Vom Serviceportal Niedersachsen zusätzlich genannt; im Kammer-Vordruck nicht aufgeführt
Was das Verfahren in Niedersachsen insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation nach deutschem Abschluss | 215 € |
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 176 € |
| Approbation mit Drittstaats-Abschluss | 250 € |
| Befristete Erlaubnis (§ 11 BApO) | 180 € |
Rechtsgrundlage: Gebührenordnung der Apothekerkammer Niedersachsen, Anlage zu § 1 Abs. 2, Ziffer 7; § 8 Abs. 2 Satz 2 Kammergesetz für die Heilberufe (HKG)
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
- Durchführende Stelle
- Apothekerkammer Niedersachsen - Landesprüfungsamt; staatliche Prüfungskommission nach § 22d Abs. 4 AAppO. Anmeldung mit dem eigenen Vordruck 'Antrag auf Zulassung zur Kenntnisprüfung gemäß § 22 d der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)'.
- Gebühr
- 170 €
Fachsprachenprüfung
- Durchführende Stelle
- Apothekerkammer Niedersachsen, An der Markuskirche 4, 30163 Hannover; Durchführung seit Dezember 2015 im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- Gebühr
- 200 €
- Anmeldung
- Sie melden sich selbst an
Besonderheiten in Niedersachsen
- Vollständige Kammerlösung seit 2006: Staatsexamina, praktische Ausbildung, Approbation und Betriebserlaubnis liegen bei der Apothekerkammer Niedersachsen. Das ist ein eigener Weg und nicht das Zweckverbandsmodell (NiZzA) der Human- und Zahnmedizin.
- Drei harte Zugangsvoraussetzungen vor jeder Antragstellung bei ausländischem Abschluss: abgeschlossene Ausbildung mit uneingeschränkter Berufsberechtigung im Herkunftsland, B2-Zertifikat und Stellenzusage in Niedersachsen. Fehlt eine davon, ist eine Antragstellung nicht möglich.
- Ein einziges Formular für EU/EWR/Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis nach § 11 BApO und Defizitbescheid.
- Gutachtenstelle ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), nicht die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG).
- Fachsprachenprüfung der Kammer: 200 €, 75 Minuten, beliebig wiederholbar; Rollenspiel in drei Teilen (Apotheker-Patienten-Gespräch, schriftliche Notiz über ein Beratungsgespräch, Apotheker-Apotheker-Gespräch) plus monologischer Kurzvortrag. Pharmazeutisches Fachwissen wird nicht bewertet.
- Endgültiges Nichtbestehen der Kenntnisprüfung wirkt bundesweit.
- Zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung empfiehlt die Kammer eine einjährige Tätigkeit unter Aufsicht in einer öffentlichen Apotheke sowie den kammereigenen 'Kompaktkurs Apothekenpraxis'. Der Antrag auf Zulassung zur Kenntnisprüfung fragt Teilnahmenachweise und Arbeitgeberbestätigungen über die Tätigkeit unter Aufsicht ab, lässt aber ausdrücklich auch ein Verneinen zu.
- Zur Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung empfiehlt die Kammer eine Hospitation in einer Apotheke und stellt auf Nachfrage eine Liste von Hospitationsapotheken bereit. Wer hospitiert, gehört nicht zum pharmazeutischen Personal nach § 1a Abs. 2 ApBetrO und darf keine pharmazeutischen Tätigkeiten ausüben.
- Für den Antrag auf Approbation und Berufserlaubnis gilt der Vordruck 231113_Antrag_Approbation_Berufserlaubnis.pdf; die Kammer verlinkt ihn auf ihrer Seite zu ausländischen Abschlüssen.
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.