Approbation als Apotheker in Nordrhein-Westfalen: Unterlagen
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 150 € bis 700 € | Eingangsbestätigung binnen eines Monats; höchstens 3 Monate ab Eingang der vollständigen Unterlagen | 16 |
| Drittstaat | 150 € bis 700 € | Eingangsbestätigung binnen eines Monats; höchstens 3 Monate ab Eingang der vollständigen Unterlagen | 25 |
| Berufserlaubnis | 100 € (im Regelfall; sonst 130 € bis 500 €) | — | 8 |
| Deutscher Abschluss | 150 € (Rahmen 150 € bis 700 €) | siehe unten | 8 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- per Post
- Gebühr Kenntnisprüfung:
- 710 €
- Fachsprachenprüfung:
- Die Behörde meldet Sie an
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
Bezirksregierung Münster
Dezernat 241 - Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe / approbierte Heilberufe (ZAG-aH)
Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung
Dienstgebäude: Joseph-König-Straße 3, 48147 Münster; Postanschrift laut Merkblättern: Domplatz 1-3, 48143 Münster
Telefon: 0251 411-2400, Fax 0251 411-82400
Sprechzeiten: Telefonzeiten Mo-Fr 9:00-14:00 Uhr (Angabe der ZAG-aH)
Bezirksregierung Köln
Dezernat 24 - Approbationen/Berufserlaubnisse
Zuständig für: Deutscher Abschluss
Bezirksregierung Köln, Dezernat 24, 50606 Köln
Telefon: Nachnamen A-K: +49 221 147-2533; L-Z: +49 221 147-2539
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 24 - Regelapprobation; Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
Zuständig für: Deutscher Abschluss
Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf
Telefon: Sachbearbeitung Pharmazie: 0211 475-3019
Sprechzeiten: Telefonsprechzeiten Mo und Mi 9:00-11:30 Uhr
Bezirksregierung Münster
Dezernat 241 - ZAG-aH (deutsche Abschlüsse)
Zuständig für: Deutscher Abschluss
Joseph-König-Straße 3, 48147 Münster; Postanschrift Domplatz 1-3, 48143 Münster
Telefon: 0251 411-2400
Apothekerkammer Nordrhein (AKNR)
Zuständig für: Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung
Düsseldorf
Telefon: 0211 8388-155
Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL)
Zuständig für: Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung
Apothekerhaus, Münster
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Nordrhein-Westfalen zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Apostille:
- Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
- Legalisation:
- Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Qualifizierte Übersetzung:
- Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
- Certificate of Good Standing:
- Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
- Konformitätsbescheinigung:
- Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- Belegart:
- Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- § 11 BApO:
- Paragraf der Bundes-Apothekerordnung (BApO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
16 Unterlagen · zuständig: Bezirksregierung Münster
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Eingangsbestätigung binnen eines Monats; höchstens 3 Monate ab Eingang der vollständigen Unterlagen
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: per E-Mail
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Anlage 1 – EU
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Enthält das Ankreuzfeld 'Apothekerin/Apotheker gem. § 4 Bundesapothekerordnung (BApO)'.
- 2Anlage 2 – EU
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Im vorgegebenen Wortlaut abzugeben.
- 3Erklärung, dass in Deutschland noch kein Approbationsantrag gestellt wurde (Anlage 2 – EU)
Form: Original · amtlicher Vordruck
- 4Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Aktuell, tabellarisch, lückenlos.
- 5Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
- 6Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Alternativ Auszug aus dem Familienbuch.
- 8Erklärung, in Nordrhein-Westfalen tätig werden zu wollen (Anlage 1 – EU)
Form: Original
Besonderheit: Gegebenenfalls mit Anstellungsbestätigung eines Arbeitgebers in Nordrhein-Westfalen.
- 10Anlage 3 – EU
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Muss sowohl bei Antragstellung als auch vor der Erteilung der Approbation aktuell sein.
- 11Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Strafregisterauszüge aus allen Ländern der letzten fünf Jahre.
- 12Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Unbedenklichkeitsbescheinigung der obersten Gesundheitsbehörden aller Länder, in denen pharmazeutisch gearbeitet wurde; wurde dort nicht gearbeitet, ist eine Negativbescheinigung einzureichen.
- 13Sprachnachweis Allgemeinsprache
Form: Original · beglaubigte Kopie
Besonderheit: B2-Bescheinigung eines anerkannten Sprachinstituts; zwingend für die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung.
- 14aNachweise nach Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Für Apotheker ist Anhang V Nr. 5.6.2 der Richtlinie einschlägig; auch die Übersetzung ist als amtlich beglaubigte Kopie vorzulegen.
Nur in bestimmten Fällen
- 7Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
Bei Namensänderung
Form: amtlich beglaubigt
- 9Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Bei Aufenthalt von mehr als 6 Monaten in Deutschland
Form: Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Belegart 'O', Verwendungszweck 'Dezernat 241 – ZAG-aH - EU', Zieladresse Joseph-König-Straße 3, 48147 Münster.
- 14bKonformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG
Wenn keine automatische Konformität besteht, etwa bei Studienbeginn vor dem Beitrittsdatum des Ausbildungsstaates
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Das Merkblatt nennt für alle Berufe gemeinsam die Artikel 24, 34 und 44 der Richtlinie 2005/36/EG - für Apotheker ist Artikel 44 einschlägig.
- 14cBescheinigung über erworbene Rechte gemäß Artikel 23 RL 2005/36/EG
Wenn die automatische Anerkennung nicht greift
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2 BApO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
25 Unterlagen · zuständig: Bezirksregierung Münster
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Eingangsbestätigung binnen eines Monats; höchstens 3 Monate ab Eingang der vollständigen Unterlagen
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: per E-Mail
Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Anlage 1 – DS
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Antrag auf Approbation und gegebenenfalls Berufserlaubnis in einem Formular; Ankreuzfelder für 'Apothekerin/Apotheker gem. § 4 BApO' und 'Apothekerberuf gem. § 11 BApO'.
- 2Anlage 2 – DS
Form: Original · amtlicher Vordruck
- 3Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge
Form: Original · amtlicher Vordruck
- 4Erklärung, kein Studium in Deutschland begonnen oder abgebrochen zu haben
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Das Merkblatt nennt ausdrücklich auch das Pharmaziestudium.
- 5Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Aktuell, tabellarisch, Studium und beruflicher Werdegang lückenlos.
- 6Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Nicht benötigte Daten sollen auf der Kopie geschwärzt werden.
- 7Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- 9Glaubhaftmachung der beabsichtigten Tätigkeitsaufnahme in NRW
Form: Original · einfache Kopie
Besonderheit: Drei gleichwertige Wege: Stellenzusage in NRW, Meldebescheinigung über den Wohnort in NRW oder Hospitationsbescheinigung mit Benennung eines konkreten Zeitraums von mindestens 14 Tagen bzw. Praktikumsnachweis.
- 11Anlage 3 – DS
Form: Original · einfache Kopie · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Ausnahmsweise auch als einfache Kopie zulässig.
- 12Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Aus allen Ländern der letzten fünf Jahre.
- 13Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Von den obersten Gesundheitsbehörden aller Länder, in denen pharmazeutisch gearbeitet wurde.
- 14Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde des Heimat- oder Studienlandes über die uneingeschränkte Berufsausübungsberechtigung.
- 15Sprachnachweis Allgemeinsprache
Form: Original · beglaubigte Kopie
Besonderheit: B2-Bescheinigung eines anerkannten Sprachinstituts; das Merkblatt enthält als Anlage eine Liste anerkannter Nachweise. Ohne B2 wird das Verfahren nicht fortgeführt.
- 16aAbschlussdiplom / Prüfungszeugnis
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
Besonderheit: Das Diplom benötigt zusätzlich Apostille oder Legalisation; die Echtheit ausländischer Urkunden ist im Einzelfall durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung zu bestätigen.
- 16bdetaillierte Fächerauflistung mit Angabe der pro Fach gelehrten Stundenzahl
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- 16cFächer- und Notenliste / Transcript of Records
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- 16dNachweis der praktischen Ausbildungsphase
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- 18aStudien- und Ausbildungscurriculum der Hochschule
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Ausnahmsweise darf das Curriculum in englischer Sprache vorgelegt werden.
- 18bProgramm oder Ausbildungsplan der praktischen Ausbildung
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- 18cQualifizierte Dienstzeugnisse über bisherige Tätigkeiten
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- 18eKostenübernahmeerklärung für das Gleichwertigkeitsgutachten (Anlage 4 – DS)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Der Vordruck nennt ausdrücklich die 'pharmazeutische Ausbildung'. In Anlage 1 – DS ist zusätzlich anzukreuzen, ob Nachweise für eine gutachterliche Feststellung der Gleichwertigkeit vorgelegt werden können oder ob das Gutachterverfahren beantragt wird.
Nur in bestimmten Fällen
- 8Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
Bei Namensänderung
Form: amtlich beglaubigt
- 10Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Bei Aufenthalt von mehr als 6 Monaten in Deutschland
Form: Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Belegart 'O', Verwendungszweck 'Dezernat 241 – ZAG-aH - DS', Joseph-König-Straße 3, 48147 Münster.
Freiwillig
- 17Nachweis der Anerkennung des Drittstaatsabschlusses durch einen anderen EU-Staat
Falls vorhanden
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- 18dNachweise über Fort- und Weiterbildungen
Falls vorhanden
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2 BApO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Befristete Erlaubnis nach § 11 BApO
8 Unterlagen · zuständig: Bezirksregierung Münster
Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: per E-Mail
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Anlage 1 – DS mit Ankreuzfeld § 11 BApO
Form: Original · amtlicher Vordruck
- 2Anlage 6 – Apothekerin, Apotheker: Bestätigung des Arbeitgebers (Berufserlaubnis)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Apothekerspezifischer Vordruck der ZAG-aH. Die Berufserlaubnis wird auf eine nicht selbstständige und nicht leitende Tätigkeit in einer bestimmten Apotheke beschränkt.
- 3Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Besonderheit: Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an der Fachsprachenprüfung bei der zuständigen Apothekerkammer.
- 7Erklärung, wo und in welcher Weise der Beruf ausgeübt werden soll
Form: Original
Nur in bestimmten Fällen
- 4Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Soweit Antragsteller bereits in Deutschland gelebt haben
Form: Übersendung durch die Behörde
- 5Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Soweit Antragsteller bereits in Deutschland gelebt haben, im Inland ausgestellt
Form: Original · amtlicher Vordruck
- 6Nachweis früher in Deutschland erteilter Berufserlaubnisse
Wenn die zuletzt erteilte Berufserlaubnis von einer anderen Behörde ausgestellt wurde
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Ebenfalls vorzulegen: ein etwaiger Feststellungsbescheid über die wesentlichen Unterschiede der Ausbildung und die Niederschrift über die Kenntnisprüfung.
- 8Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Soweit der Beruf bereits ausgeübt wurde
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Abschluss an einer deutschen Universität
8 Unterlagen · zuständig: Bezirksregierung Köln, Bezirksregierung Düsseldorf, Bezirksregierung Münster
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Bezirksregierung Köln ca. 4 Wochen, Bezirksregierung Düsseldorf ca. 3-4 Wochen; bundesrechtliche Höchstfrist 3 Monate ab Eingang der vollständigen Unterlagen
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Antrag nach amtlichem Formblatt
Form: Original · amtlicher Vordruck
- 2Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildung und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache; muss nicht handschriftlich sein.
- 3Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: einfache Kopie · amtlich beglaubigt
Besonderheit: Bei Staatsangehörigen eines EU-/EWR-Staates (auch Deutsche) genügt eine einfache Kopie; bei anderer Staatsangehörigkeit ist eine amtlich beglaubigte Kopie des Reisepasses erforderlich. Nicht benötigte Daten - insbesondere Zugangs- und Seriennummer - sind zu schwärzen.
- 4Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: einfache Kopie
Besonderheit: Bei Verheirateten auch die Eheurkunde, aus der die Namensführung hervorgeht; bei Lebenspartnern eine aktuelle Bestätigung über den Partnerschaftsnamen.
- 5Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Belegart 'O' nach § 30 Abs. 5 BZRG, beim Einwohnermeldeamt zu beantragen; Verwendungszweck 'Approbation' und Aktenzeichen '24.01.01.02'; Empfänger Bezirksregierung Köln, Dezernat 24, 50606 Köln. Bei Wohnsitz innerhalb der letzten 5 Jahre - auch nur zeitweise - außerhalb Deutschlands ist zusätzlich ein Strafregisterauszug des betreffenden Landes nötig.
- 6Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat
- 7Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (Gesundheitszeugnis)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Der MAGS-Runderlass stellt für Anträge nach der Bundes-Apothekerordnung ausdrücklich klar, dass es keine gesetzliche Aktualitätsvorgabe gibt, aber auf ein Höchstalter von einem Monat hinzuwirken ist. Die Bezirksregierung Düsseldorf ergänzt, dass die Bescheinigung nicht von Verwandten/Verschwägerten oder vom (künftigen) Arbeitgeber ausgestellt sein darf.
- 8Beide Prüfungszeugnisse des Landesprüfungsamtes über die pharmazeutische Prüfung
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Apothekerspezifisch: Es sind ZWEI Zeugnisse erforderlich - über den Dritten Abschnitt und über die Pharmazeutische Prüfung insgesamt. Ausnahme Bezirksregierung Düsseldorf: Das dort ansässige Landesprüfungsamt stellt dem Approbationsteam die Zeugnisse selbst zur Verfügung, eine Einreichung ist nicht erforderlich.
Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)
Was das Verfahren in Nordrhein-Westfalen insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation nach deutschem Abschluss | 150 € (Rahmen 150 € bis 700 €) |
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 150 € bis 700 € |
| Approbation mit Drittstaats-Abschluss | 150 € bis 700 € |
| Befristete Erlaubnis (§ 11 BApO) | 100 € (im Regelfall; sonst 130 € bis 500 €) |
Rechtsgrundlage: AVwGebO NRW, AGT Tarifstelle 12.1.1
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen. Steht ein Betrag mit dem Zusatz „Rahmen“, nennt die Behörde diesen Betrag als Regelgebühr; der Rahmen ist der Spielraum der Kostenverordnung für Einzelfälle mit mehr Aufwand. Bei „im Regelfall; sonst“ gilt der erste Betrag für den Regelfall, der Rahmen dahinter für die übrigen Fälle.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
- Durchführende Stelle
- Apothekerkammer Nordrhein ('Sachkenntnisprüfung/Gleichwertigkeit - SKP') oder Apothekerkammer Westfalen-Lippe, je nach Kammergebiet. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die ZAG-aH mit dem Vordruck 'Anlage KP – Pharmazie'.
- Gebühr
- 710 €
- Wartezeit
- Apothekerkammer Nordrhein: Anmeldung, wenn die Prüfung innerhalb der nächsten 2 bis 4 Monate stattfinden soll
Fachsprachenprüfung
- Durchführende Stelle
- Apothekerkammer Nordrhein oder Apothekerkammer Westfalen-Lippe; die Zuordnung richtet sich nach der im Vordruck 'Anlage FSP' anzugebenden Stadt oder Kommune der beabsichtigten Tätigkeit. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die ZAG-aH.
- Gebühr
- 375 €
- Anmeldung
- Die Behörde meldet Sie an
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
- Ein einziger Runderlass für alle akademischen Heilberufe mit eigenen Apotheker-Abschnitten zu Sprachanforderungen (Nr. 3.3.3), Kenntnisprüfung (Nr. 11.5), Eignungsprüfung (Nr. 11.6), Berufserlaubnis (Nr. 12) und Bearbeitungsfrist (Nr. 2.3.2 mit § 20 Abs. 5 AAppO).
- Die Gleichwertigkeitsprüfung bleibt für Apotheker bei der ZAG-aH. Die Übertragung auf die Kammern zum 01.01.2026 erfasst ausdrücklich nur Ausbildungsnachweise 'nach § 3 Absatz 1 bis 3 der Bundesärzteordnung'.
- Zwei Apothekerkammern mit identischer Fachsprachenprüfungsgebühr von 375 €, aber unterschiedlicher Verwaltungspraxis: Die Apothekerkammer Nordrhein steuert Wiederholungstermine selbst über [email protected], die Apothekerkammer Westfalen-Lippe über ein Kundenportal mit 10-Wochen-Ummeldefrist.
- Pharmazie wird in Nordrhein-Westfalen nur in Bonn, Düsseldorf und Münster studiert. Für die Fallgruppe deutscher Abschluss sind deshalb faktisch nur die Bezirksregierungen Köln, Düsseldorf und Münster einschlägig; die Bezirksregierung Arnsberg führt ihre Themenseite ausdrücklich unter 'Approbationen für humanmedizinische Berufe'.
- Die Bezirksregierung Köln hat als einzige NRW-Behörde ein eigenes Apotheker-Merkblatt für deutsche Abschlüsse - mit deutlich lockereren Formanforderungen als Düsseldorf und Münster: einfache Kopie für Geburtsurkunde und für den Identitätsnachweis von EU-/EWR-Staatsangehörigen.
- Apotheker brauchen beim deutschen Abschluss ZWEI Prüfungszeugnisse: über den Dritten Abschnitt und über die Pharmazeutische Prüfung insgesamt. In Düsseldorf liefert das dort ansässige Landesprüfungsamt sie direkt an das Approbationsteam.
- Führungszeugnis-Belegart uneinheitlich: Münster und Köln verlangen 'O', Düsseldorf 'OB'. Köln verlangt zusätzlich das Aktenzeichen '24.01.01.02' im Verwendungszweck; bei Auslandswohnsitz ist das Führungszeugnis nach Düsseldorfer Vorgabe ausschließlich über das Onlineportal des Bundesamtes für Justiz zu beantragen.
- Eine Hospitationsbescheinigung über mindestens 14 Tage genügt zur Glaubhaftmachung der NRW-Zuständigkeit im Drittstaatsverfahren.
- Beide Apothekerkammern bieten kostenlose Prüfungsvorbereitung an: Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe veranstaltet zweimal jährlich zweiwöchige begleitende Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum sowie einen in der Regel zweitägigen Crash-Kurs Kenntnisprüfung; alle Fortbildungen sind für Apotheker unter Aufsicht kostenfrei. Die Apothekerkammer Nordrhein bietet praxisbegleitenden Unterricht und kostenfreie Online-Fortbildungen an, erteilt aber zu kommerziellen Anbietern ausdrücklich keine Auskünfte.
- Kontaktabweichung zur ZAG-aH: Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe nennt Fax 0251/411-82525, die E-Mail [email protected] und Telefonzeiten Mo-Fr 9:00-12:00 Uhr; die ZAG-aH selbst veröffentlicht Fax 0251 411-82400, [email protected] und Telefonzeiten Mo-Fr 9:00-14:00 Uhr.
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.