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Approbation als Apotheker in Nordrhein-Westfalen: Unterlagen

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Nordrhein-Westfalen
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz150 € bis 700 €Eingangsbestätigung binnen eines Monats; höchstens 3 Monate ab Eingang der vollständigen Unterlagen16
Drittstaat150 € bis 700 €Eingangsbestätigung binnen eines Monats; höchstens 3 Monate ab Eingang der vollständigen Unterlagen25
Berufserlaubnis100 € (im Regelfall; sonst 130 € bis 500 €)—8
Deutscher Abschluss150 € (Rahmen 150 € bis 700 €)siehe unten8
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post
Gebühr Kenntnisprüfung:
710 €
Fachsprachenprüfung:
Die Behörde meldet Sie an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Bezirksregierung Münster

Dezernat 241 - Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe / approbierte Heilberufe (ZAG-aH)

Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung

Dienstgebäude: Joseph-König-Straße 3, 48147 Münster; Postanschrift laut Merkblättern: Domplatz 1-3, 48143 Münster

Telefon: 0251 411-2400, Fax 0251 411-82400

Sprechzeiten: Telefonzeiten Mo-Fr 9:00-14:00 Uhr (Angabe der ZAG-aH)

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Bezirksregierung Köln

Dezernat 24 - Approbationen/Berufserlaubnisse

Zuständig für: Deutscher Abschluss

Bezirksregierung Köln, Dezernat 24, 50606 Köln

Telefon: Nachnamen A-K: +49 221 147-2533; L-Z: +49 221 147-2539

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Bezirksregierung Düsseldorf

Dezernat 24 - Regelapprobation; Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie

Zuständig für: Deutscher Abschluss

Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf

Telefon: Sachbearbeitung Pharmazie: 0211 475-3019

Sprechzeiten: Telefonsprechzeiten Mo und Mi 9:00-11:30 Uhr

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Bezirksregierung Münster

Dezernat 241 - ZAG-aH (deutsche Abschlüsse)

Zuständig für: Deutscher Abschluss

Joseph-König-Straße 3, 48147 Münster; Postanschrift Domplatz 1-3, 48143 Münster

Telefon: 0251 411-2400

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Apothekerkammer Nordrhein (AKNR)

Zuständig für: Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung

Düsseldorf

Telefon: 0211 8388-155

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Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL)

Zuständig für: Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung

Apothekerhaus, Münster

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Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Nordrhein-Westfalen zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Apostille:
Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Legalisation:
Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 11 BApO:
Paragraf der Bundes-Apothekerordnung (BApO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

16 Unterlagen · zuständig: Bezirksregierung Münster

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Eingangsbestätigung binnen eines Monats; höchstens 3 Monate ab Eingang der vollständigen Unterlagen

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: per E-Mail

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Anlage 1 – EU

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Enthält das Ankreuzfeld 'Apothekerin/Apotheker gem. § 4 Bundesapothekerordnung (BApO)'.

  • 2Anlage 2 – EU

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Im vorgegebenen Wortlaut abzugeben.

  • 3Erklärung, dass in Deutschland noch kein Approbationsantrag gestellt wurde (Anlage 2 – EU)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 4Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Aktuell, tabellarisch, lückenlos.

  • 5Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

  • 6Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Alternativ Auszug aus dem Familienbuch.

  • 8Erklärung, in Nordrhein-Westfalen tätig werden zu wollen (Anlage 1 – EU)

    Form: Original

    Besonderheit: Gegebenenfalls mit Anstellungsbestätigung eines Arbeitgebers in Nordrhein-Westfalen.

  • 10Anlage 3 – EU

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Muss sowohl bei Antragstellung als auch vor der Erteilung der Approbation aktuell sein.

  • 11Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Strafregisterauszüge aus allen Ländern der letzten fünf Jahre.

  • 12Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Unbedenklichkeitsbescheinigung der obersten Gesundheitsbehörden aller Länder, in denen pharmazeutisch gearbeitet wurde; wurde dort nicht gearbeitet, ist eine Negativbescheinigung einzureichen.

  • 13Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: B2-Bescheinigung eines anerkannten Sprachinstituts; zwingend für die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung.

  • 14aNachweise nach Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Für Apotheker ist Anhang V Nr. 5.6.2 der Richtlinie einschlägig; auch die Übersetzung ist als amtlich beglaubigte Kopie vorzulegen.

Nur in bestimmten Fällen

  • 7Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    Bei Namensänderung

    Form: amtlich beglaubigt

  • 9Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Bei Aufenthalt von mehr als 6 Monaten in Deutschland

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Belegart 'O', Verwendungszweck 'Dezernat 241 – ZAG-aH - EU', Zieladresse Joseph-König-Straße 3, 48147 Münster.

  • 14bKonformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG

    Wenn keine automatische Konformität besteht, etwa bei Studienbeginn vor dem Beitrittsdatum des Ausbildungsstaates

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Das Merkblatt nennt für alle Berufe gemeinsam die Artikel 24, 34 und 44 der Richtlinie 2005/36/EG - für Apotheker ist Artikel 44 einschlägig.

  • 14cBescheinigung über erworbene Rechte gemäß Artikel 23 RL 2005/36/EG

    Wenn die automatische Anerkennung nicht greift

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2 BApO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

25 Unterlagen · zuständig: Bezirksregierung Münster

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Eingangsbestätigung binnen eines Monats; höchstens 3 Monate ab Eingang der vollständigen Unterlagen

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: per E-Mail

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Anlage 1 – DS

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Antrag auf Approbation und gegebenenfalls Berufserlaubnis in einem Formular; Ankreuzfelder für 'Apothekerin/Apotheker gem. § 4 BApO' und 'Apothekerberuf gem. § 11 BApO'.

  • 2Anlage 2 – DS

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 3Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 4Erklärung, kein Studium in Deutschland begonnen oder abgebrochen zu haben

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Das Merkblatt nennt ausdrücklich auch das Pharmaziestudium.

  • 5Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Aktuell, tabellarisch, Studium und beruflicher Werdegang lückenlos.

  • 6Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Nicht benötigte Daten sollen auf der Kopie geschwärzt werden.

  • 7Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • 9Glaubhaftmachung der beabsichtigten Tätigkeitsaufnahme in NRW

    Form: Original · einfache Kopie

    Besonderheit: Drei gleichwertige Wege: Stellenzusage in NRW, Meldebescheinigung über den Wohnort in NRW oder Hospitationsbescheinigung mit Benennung eines konkreten Zeitraums von mindestens 14 Tagen bzw. Praktikumsnachweis.

  • 11Anlage 3 – DS

    Form: Original · einfache Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Ausnahmsweise auch als einfache Kopie zulässig.

  • 12Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Aus allen Ländern der letzten fünf Jahre.

  • 13Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Von den obersten Gesundheitsbehörden aller Länder, in denen pharmazeutisch gearbeitet wurde.

  • 14Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde des Heimat- oder Studienlandes über die uneingeschränkte Berufsausübungsberechtigung.

  • 15Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: B2-Bescheinigung eines anerkannten Sprachinstituts; das Merkblatt enthält als Anlage eine Liste anerkannter Nachweise. Ohne B2 wird das Verfahren nicht fortgeführt.

  • 16aAbschlussdiplom / Prüfungszeugnis

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

    Besonderheit: Das Diplom benötigt zusätzlich Apostille oder Legalisation; die Echtheit ausländischer Urkunden ist im Einzelfall durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung zu bestätigen.

  • 16bdetaillierte Fächerauflistung mit Angabe der pro Fach gelehrten Stundenzahl

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • 16cFächer- und Notenliste / Transcript of Records

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • 16dNachweis der praktischen Ausbildungsphase

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • 18aStudien- und Ausbildungscurriculum der Hochschule

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Ausnahmsweise darf das Curriculum in englischer Sprache vorgelegt werden.

  • 18bProgramm oder Ausbildungsplan der praktischen Ausbildung

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • 18cQualifizierte Dienstzeugnisse über bisherige Tätigkeiten

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • 18eKostenübernahmeerklärung für das Gleichwertigkeitsgutachten (Anlage 4 – DS)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Der Vordruck nennt ausdrücklich die 'pharmazeutische Ausbildung'. In Anlage 1 – DS ist zusätzlich anzukreuzen, ob Nachweise für eine gutachterliche Feststellung der Gleichwertigkeit vorgelegt werden können oder ob das Gutachterverfahren beantragt wird.

Nur in bestimmten Fällen

  • 8Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    Bei Namensänderung

    Form: amtlich beglaubigt

  • 10Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Bei Aufenthalt von mehr als 6 Monaten in Deutschland

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Belegart 'O', Verwendungszweck 'Dezernat 241 – ZAG-aH - DS', Joseph-König-Straße 3, 48147 Münster.

Freiwillig

  • 17Nachweis der Anerkennung des Drittstaatsabschlusses durch einen anderen EU-Staat

    Falls vorhanden

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • 18dNachweise über Fort- und Weiterbildungen

    Falls vorhanden

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2 BApO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Befristete Erlaubnis nach § 11 BApO

8 Unterlagen · zuständig: Bezirksregierung Münster

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: per E-Mail

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Anlage 1 – DS mit Ankreuzfeld § 11 BApO

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 2Anlage 6 – Apothekerin, Apotheker: Bestätigung des Arbeitgebers (Berufserlaubnis)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Apothekerspezifischer Vordruck der ZAG-aH. Die Berufserlaubnis wird auf eine nicht selbstständige und nicht leitende Tätigkeit in einer bestimmten Apotheke beschränkt.

  • 3Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Besonderheit: Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an der Fachsprachenprüfung bei der zuständigen Apothekerkammer.

  • 7Erklärung, wo und in welcher Weise der Beruf ausgeübt werden soll

    Form: Original

Nur in bestimmten Fällen

  • 4Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Soweit Antragsteller bereits in Deutschland gelebt haben

    Form: Übersendung durch die Behörde

  • 5Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Soweit Antragsteller bereits in Deutschland gelebt haben, im Inland ausgestellt

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 6Nachweis früher in Deutschland erteilter Berufserlaubnisse

    Wenn die zuletzt erteilte Berufserlaubnis von einer anderen Behörde ausgestellt wurde

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Ebenfalls vorzulegen: ein etwaiger Feststellungsbescheid über die wesentlichen Unterschiede der Ausbildung und die Niederschrift über die Kenntnisprüfung.

  • 8Qualifiziertes Arbeitszeugnis

    Soweit der Beruf bereits ausgeübt wurde

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Abschluss an einer deutschen Universität

8 Unterlagen · zuständig: Bezirksregierung Köln, Bezirksregierung Düsseldorf, Bezirksregierung Münster

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Bezirksregierung Köln ca. 4 Wochen, Bezirksregierung Düsseldorf ca. 3-4 Wochen; bundesrechtliche Höchstfrist 3 Monate ab Eingang der vollständigen Unterlagen

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 2Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildung und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache; muss nicht handschriftlich sein.

  • 3Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: einfache Kopie · amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Bei Staatsangehörigen eines EU-/EWR-Staates (auch Deutsche) genügt eine einfache Kopie; bei anderer Staatsangehörigkeit ist eine amtlich beglaubigte Kopie des Reisepasses erforderlich. Nicht benötigte Daten - insbesondere Zugangs- und Seriennummer - sind zu schwärzen.

  • 4Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Bei Verheirateten auch die Eheurkunde, aus der die Namensführung hervorgeht; bei Lebenspartnern eine aktuelle Bestätigung über den Partnerschaftsnamen.

  • 5Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Belegart 'O' nach § 30 Abs. 5 BZRG, beim Einwohnermeldeamt zu beantragen; Verwendungszweck 'Approbation' und Aktenzeichen '24.01.01.02'; Empfänger Bezirksregierung Köln, Dezernat 24, 50606 Köln. Bei Wohnsitz innerhalb der letzten 5 Jahre - auch nur zeitweise - außerhalb Deutschlands ist zusätzlich ein Strafregisterauszug des betreffenden Landes nötig.

  • 6Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

  • 7Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (Gesundheitszeugnis)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Der MAGS-Runderlass stellt für Anträge nach der Bundes-Apothekerordnung ausdrücklich klar, dass es keine gesetzliche Aktualitätsvorgabe gibt, aber auf ein Höchstalter von einem Monat hinzuwirken ist. Die Bezirksregierung Düsseldorf ergänzt, dass die Bescheinigung nicht von Verwandten/Verschwägerten oder vom (künftigen) Arbeitgeber ausgestellt sein darf.

  • 8Beide Prüfungszeugnisse des Landesprüfungsamtes über die pharmazeutische Prüfung

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Apothekerspezifisch: Es sind ZWEI Zeugnisse erforderlich - über den Dritten Abschnitt und über die Pharmazeutische Prüfung insgesamt. Ausnahme Bezirksregierung Düsseldorf: Das dort ansässige Landesprüfungsamt stellt dem Approbationsteam die Zeugnisse selbst zur Verfügung, eine Einreichung ist nicht erforderlich.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Was das Verfahren in Nordrhein-Westfalen insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss150 € (Rahmen 150 € bis 700 €)
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss150 € bis 700 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss150 € bis 700 €
Befristete Erlaubnis (§ 11 BApO)100 € (im Regelfall; sonst 130 € bis 500 €)

Rechtsgrundlage: AVwGebO NRW, AGT Tarifstelle 12.1.1

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen. Steht ein Betrag mit dem Zusatz „Rahmen“, nennt die Behörde diesen Betrag als Regelgebühr; der Rahmen ist der Spielraum der Kostenverordnung für Einzelfälle mit mehr Aufwand. Bei „im Regelfall; sonst“ gilt der erste Betrag für den Regelfall, der Rahmen dahinter für die übrigen Fälle.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Durchführende Stelle
Apothekerkammer Nordrhein ('Sachkenntnisprüfung/Gleichwertigkeit - SKP') oder Apothekerkammer Westfalen-Lippe, je nach Kammergebiet. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die ZAG-aH mit dem Vordruck 'Anlage KP – Pharmazie'.
Gebühr
710 €
Wartezeit
Apothekerkammer Nordrhein: Anmeldung, wenn die Prüfung innerhalb der nächsten 2 bis 4 Monate stattfinden soll

Fachsprachenprüfung

Durchführende Stelle
Apothekerkammer Nordrhein oder Apothekerkammer Westfalen-Lippe; die Zuordnung richtet sich nach der im Vordruck 'Anlage FSP' anzugebenden Stadt oder Kommune der beabsichtigten Tätigkeit. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die ZAG-aH.
Gebühr
375 €
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an

Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

  • Ein einziger Runderlass für alle akademischen Heilberufe mit eigenen Apotheker-Abschnitten zu Sprachanforderungen (Nr. 3.3.3), Kenntnisprüfung (Nr. 11.5), Eignungsprüfung (Nr. 11.6), Berufserlaubnis (Nr. 12) und Bearbeitungsfrist (Nr. 2.3.2 mit § 20 Abs. 5 AAppO).
  • Die Gleichwertigkeitsprüfung bleibt für Apotheker bei der ZAG-aH. Die Übertragung auf die Kammern zum 01.01.2026 erfasst ausdrücklich nur Ausbildungsnachweise 'nach § 3 Absatz 1 bis 3 der Bundesärzteordnung'.
  • Zwei Apothekerkammern mit identischer Fachsprachenprüfungsgebühr von 375 €, aber unterschiedlicher Verwaltungspraxis: Die Apothekerkammer Nordrhein steuert Wiederholungstermine selbst über [email protected], die Apothekerkammer Westfalen-Lippe über ein Kundenportal mit 10-Wochen-Ummeldefrist.
  • Pharmazie wird in Nordrhein-Westfalen nur in Bonn, Düsseldorf und Münster studiert. Für die Fallgruppe deutscher Abschluss sind deshalb faktisch nur die Bezirksregierungen Köln, Düsseldorf und Münster einschlägig; die Bezirksregierung Arnsberg führt ihre Themenseite ausdrücklich unter 'Approbationen für humanmedizinische Berufe'.
  • Die Bezirksregierung Köln hat als einzige NRW-Behörde ein eigenes Apotheker-Merkblatt für deutsche Abschlüsse - mit deutlich lockereren Formanforderungen als Düsseldorf und Münster: einfache Kopie für Geburtsurkunde und für den Identitätsnachweis von EU-/EWR-Staatsangehörigen.
  • Apotheker brauchen beim deutschen Abschluss ZWEI Prüfungszeugnisse: über den Dritten Abschnitt und über die Pharmazeutische Prüfung insgesamt. In Düsseldorf liefert das dort ansässige Landesprüfungsamt sie direkt an das Approbationsteam.
  • Führungszeugnis-Belegart uneinheitlich: Münster und Köln verlangen 'O', Düsseldorf 'OB'. Köln verlangt zusätzlich das Aktenzeichen '24.01.01.02' im Verwendungszweck; bei Auslandswohnsitz ist das Führungszeugnis nach Düsseldorfer Vorgabe ausschließlich über das Onlineportal des Bundesamtes für Justiz zu beantragen.
  • Eine Hospitationsbescheinigung über mindestens 14 Tage genügt zur Glaubhaftmachung der NRW-Zuständigkeit im Drittstaatsverfahren.
  • Beide Apothekerkammern bieten kostenlose Prüfungsvorbereitung an: Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe veranstaltet zweimal jährlich zweiwöchige begleitende Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum sowie einen in der Regel zweitägigen Crash-Kurs Kenntnisprüfung; alle Fortbildungen sind für Apotheker unter Aufsicht kostenfrei. Die Apothekerkammer Nordrhein bietet praxisbegleitenden Unterricht und kostenfreie Online-Fortbildungen an, erteilt aber zu kommerziellen Anbietern ausdrücklich keine Auskünfte.
  • Kontaktabweichung zur ZAG-aH: Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe nennt Fax 0251/411-82525, die E-Mail [email protected] und Telefonzeiten Mo-Fr 9:00-12:00 Uhr; die ZAG-aH selbst veröffentlicht Fax 0251 411-82400, [email protected] und Telefonzeiten Mo-Fr 9:00-14:00 Uhr.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.