Approbation als Apotheker in Rheinland-Pfalz: Unterlagen
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 155 € bis 300 € | — | 15 |
| Drittstaat | 155 € bis 300 € | 4 Monate; Eingangsbestätigung nach maximal einem Monat | 21 |
| Berufserlaubnis | 150 € | 4 Monate; Eingangsbestätigung nach maximal einem Monat | 9 |
| Deutscher Abschluss | 200 € (Rahmen 155 € bis 300 €) | — | 8 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- per Post, per E-Mail
- Fachsprachenprüfung:
- Sie melden sich selbst an
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Rheinland-Pfalz
Referat 53.1, Dienstort Koblenz
Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung, Kenntnisprüfung
Baedekerstraße 2-20, 56073 Koblenz
Telefon: EU-Abschlüsse: 0261 4041-263; Drittstaat und Berufserlaubnis: 0261 4041-431, 0261 4041-325, 0261 4041-243
Sprechzeiten: Mo und Do 13:00-16:00 Uhr, Di und Fr 9:00-12:00 Uhr
ProfeS GmbH
Fallmanagement
Zuständig für: Drittstaat, Berufserlaubnis
Fallmanagement ProfeS GmbH, Max-von-Laue-Str. 3, 76829 Landau
Telefon: 06341 68146-50
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Rheinland-Pfalz
Referat 53.1, Dienstort Mainz
Zuständig für: Deutscher Abschluss
Schießgartenstraße 6, 55116 Mainz
Telefon: 06131 967-568
Sprechzeiten: Telefonsprechzeiten für alle Heilberufe: Mo und Do 13:00-16:00 Uhr, Di und Fr 9:00-12:00 Uhr; persönliche Vorsprachen nur nach Vereinbarung
Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz
Zuständig für: Fachsprachenprüfung
Am Gautor 15, 55131 Mainz
Telefon: 06131 27012-0, Fachbereich 06131 27012-14
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Rheinland-Pfalz zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Apostille:
- Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
- Legalisation:
- Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Qualifizierte Übersetzung:
- Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
- Certificate of Good Standing:
- Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
- Konformitätsbescheinigung:
- Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- Belegart:
- Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- § 11 BApO:
- Paragraf der Bundes-Apothekerordnung (BApO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
15 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Rheinland-Pfalz
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal
Immer erforderlich
- Lebenslauf
Form: Original
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: Original · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Bei Verheirateten auch die Eheurkunde.
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: Original · beglaubigte Kopie
- Befähigungsnachweis oder Ausbildungsnachweis, der zur Aufnahme des Apothekerberufes berechtigt
Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG
Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaates, dass die Ausbildungsnachweise den in der Richtlinie 2005/36/EG verlangten entsprechen. Für Apotheker ist Artikel 44 der Richtlinie einschlägig, die Liste der Ausbildungsnachweise steht in Anhang V Nr. 5.6.2.
- Straffreiheitsbescheinigung von der zuständigen Behörde meines Landes (Disziplinar- oder strafrechtliche Sanktionen)
Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Es gibt keine gesonderte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kammer; diese Position deckt beides ab.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Im EU-Verfahren gilt eine Drei-Monats-Frist, beim Abschluss in Rheinland-Pfalz dagegen ein Monat.
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Form: Original · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Der Nachweis kann auf verschiedene Weise geführt werden - die Aufzählung im Vordruck ist ausdrücklich nicht abschließend. Ob eine Fachsprachenprüfung überhaupt verlangt wird, entscheidet das LSJV im Einzelfall.
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Behördenführungszeugnis; Verwendungszweck 'Approbation als Apothekerin oder Apotheker' zur Vorlage beim LSJV, Referat 53.1, Baedekerstraße 2-20, 56073 Koblenz.
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Umfasst auch berufsrechtliche Verfahren im Herkunftsstaat und in Deutschland.
- Stellenzusage zur Erklärung, in Rheinland-Pfalz arbeiten zu wollen
Form: Original
- Übersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen
Form: qualifizierte Übersetzung
Nur in bestimmten Fällen
- Nachweis über Berufstätigkeit (Erwerbstätigkeitsbescheinigung)
Gegebenenfalls, wenn die automatische Anerkennung nicht greift
Form: Original · beglaubigte Kopie
- Nachweis der Anerkennung des Drittstaatsabschlusses durch einen anderen EU-Staat
Bei vollständig in einem Drittland absolvierter Ausbildung, die in einem EU-Mitgliedstaat anerkannt wurde, mit dreijähriger Berufserfahrung
Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Zusätzlich sind Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass sich die Ausbildung im Drittstaat inhaltlich nicht wesentlich von den Vorgaben der Approbationsordnung für Apotheker unterscheidet.
Freiwillig
- Promotions- oder Nostrifikationsurkunde
Form: Original · beglaubigte Kopie
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2 BApO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
21 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Rheinland-Pfalz, ProfeS GmbH
Bearbeitungsdauer laut Behörde: 4 Monate; Eingangsbestätigung nach maximal einem Monat
Antrag: per Post, per E-Mail
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal
Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich
Immer erforderlich
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: einfache Kopie
Besonderheit: Reisepass, Personalausweis oder Passersatz.
- Tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache
Form: Original
Besonderheit: Ausdrücklich in deutscher Sprache zu erstellen.
- Bescheinigung über eine abgeschlossene Ausbildung für den Apothekerberuf
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
Besonderheit: Eines von nur zwei Dokumenten, für die Rheinland-Pfalz ausdrücklich Apostille oder Legalisation verlangt.
- Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
Besonderheit: Akkreditierung, Lizenz oder vergleichbare Berechtigung; zweites Dokument mit Apostille- bzw. Legalisationspflicht.
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Aus dem Herkunfts- und Ausbildungsstaat. Wird im Herkunftsstaat kein solches Dokument ausgestellt, tritt an seine Stelle eine eidesstattliche oder feierliche Erklärung vor einer zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer bevollmächtigten Berufsorganisation - auch im Inland abgebbar.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Apothekerkammer oder dem Gesundheitsministerium des Herkunfts- und Ausbildungsstaats
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Ersetzbar durch eidesstattliche oder feierliche Erklärung, wenn der Herkunftsstaat keine solche Bescheinigung ausstellt.
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Besonderheit: Das Serviceportal Rheinland-Pfalz nennt für die Drittstaatsleistung in der Regel allgemeine Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 und medizinische Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1.
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Besonderheit: Nachweis über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache; ob die Fachsprachenprüfung verlangt wird, entscheidet das LSJV im Einzelfall.
- Glaubhaftmachung der Absicht, in Rheinland-Pfalz den Apothekerberuf auszuüben
Form: Original
Besonderheit: Zwei gleichwertige Wege: verbindliche Einstellungszusage eines in Rheinland-Pfalz ansässigen Arbeitgebers oder Nachweis der Standortberatung durch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA).
- Erklärung, kein Studium in Deutschland begonnen oder abgebrochen zu haben
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Abgefragt wird ausdrücklich, ob ein Prüfungsabschnitt der Pharmazeutischen Prüfung an einer deutschen Hochschule endgültig nicht bestanden wurde.
- Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Abgefragt werden Anträge auf Berufserlaubnis in anderen Bundesländern (gestellt, abgelehnt, bereits tätig gewesen, mit Zeitraum) sowie frühere Kenntnisprüfungen mit Anzahl und Ergebnis; entsprechende Nachweise sind beizufügen.
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Verbunden mit einer Wahrheitsversicherung.
- Datenschutzrechtliche Einwilligung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Separates Formular von der LSJV-Homepage; ohne diese Einwilligung wird der Antrag nicht bearbeitet.
- Einwilligung zur Datenweitergabe an die ProfeS GmbH
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Einwilligung in die Weitergabe von Daten, Unterlagen und Informationen an die ProfeS GmbH zum Zweck der Beratung bei der Antragstellung und der Bearbeitung. Die Einwilligungserklärung nennt als ProfeS-Anschrift Am Fronte Diez 2, 76726 Germersheim, während der Briefkopf Landau nennt.
Nur in bestimmten Fällen
- Nachweis über Berufstätigkeit (Erwerbstätigkeitsbescheinigung)
Gegebenenfalls
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- Bestätigung der Apotheke über die beabsichtigte Einstellung
Nach Einreise nach Rheinland-Pfalz, zur Erteilung der Berufserlaubnis
Form: Original
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Nach Einreise nach Rheinland-Pfalz
Form: Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG; Verwendungszweck 'Berufserlaubnis als Apothekerin oder Apotheker'; Zieladresse LSJV, Referat 53.1, Baedekerstr. 2-20, 56073 Koblenz. Das Bundesamt für Justiz übersendet es unmittelbar an das LSJV.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Nach Einreise nach Rheinland-Pfalz
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Muss im Inland ausgestellt sein; LSJV-Vordruck von der Homepage.
- Nachweis der Beratung durch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)
Bei Antragstellung aus dem Ausland
Form: Original
Besonderheit: Vor der Antragstellung aus dem Ausland ist eine Beratung durch die ZSBA zwingend; erforderlich ist eine Online-Registrierung mit Profil bei der Bundesagentur für Arbeit einschließlich Zustimmung zur Online-Kommunikation. Die ZSBA stellt anschließend einen Standortvermerk aus, den das LSJV als Nachweis der örtlichen Zuständigkeit akzeptiert.
- Erklärung, dass Ausbildungs- und Befähigungsnachweise für eine gutachterliche Feststellung der Gleichwertigkeit nicht vorgelegt werden können
Wenn ein Curriculum in deutscher Übersetzung nicht beschafft werden kann
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Über diese Ankreuzoption führt der Weg zur Kenntnisprüfung.
Freiwillig
- Einwilligung in die unverschlüsselte Kommunikation per E-Mail
Bei Aufenthalt außerhalb Deutschlands
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Anhänge werden nach dem 7Zip-Verfahren verschlüsselt; die Einwilligung ist jederzeit widerruflich.
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2 BApO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)
Befristete Erlaubnis nach § 11 BApO
9 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Rheinland-Pfalz, ProfeS GmbH
Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis
Bearbeitungsdauer laut Behörde: 4 Monate; Eingangsbestätigung nach maximal einem Monat
Antrag: per Post, per E-Mail
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs nach § 11 Absatz 1 BApO / Prüfung der Gleichwertigkeit
Form: Original · amtlicher Vordruck
- 8Bestätigung der Apotheke über die beabsichtigte Einstellung
Form: Original
Besonderheit: Im Formular ist zusätzlich die Anschrift der Apotheke anzugeben, in der der Beruf ausgeübt werden soll.
- 9Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Verwendungszweck 'Berufserlaubnis als Apothekerin oder Apotheker'.
- 10Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Im Inland ausgestellt, auf dem LSJV-Vordruck.
- 11Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
- 3Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
- 5Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
- ErklärungEinwilligung zur Datenweitergabe an die ProfeS GmbH
Bei Drittstaatsabschlüssen
Form: im Antragsformular
- AnlageDatenschutzrechtliche Einwilligung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Abschluss an einer deutschen Universität
8 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Rheinland-Pfalz
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Kurz gefasst und ausdrücklich lückenlos; zu unterschreiben.
- 2Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: einfache Kopie
Besonderheit: Bei Verheirateten oder verheiratet Gewesenen zusätzlich die Eheurkunde; einfache Kopie genügt.
- 3Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: einfache Kopie
Besonderheit: Personalausweis oder Reisepass, einfache Kopie.
- 4Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: LSJV-Vordruck 'Ärztliche Bescheinigung'; Rechtsbezug ist § 4 Abs. 1 BApO (gesundheitliche Eignung).
- 5Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Belegart 0 (Behördenführungszeugnis); Verwendungszweck 'Approbation als Apothekerin oder Apotheker' zur Vorlage beim LSJV, Referat 53.1, Schießgartenstraße 6, 55116 Mainz. Wegen der langen Bearbeitungsdauer beim Bundesamt für Justiz empfiehlt das LSJV, das Führungszeugnis etwa vier Wochen vor der Antragstellung zu beantragen; die Beantragung ist auch online über fuehrungszeugnis.bund.de möglich.
- 7Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: im Antragsformular
Freiwillig
- 6Promotionsurkunde
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Nach Erteilung wird ein Titel in der Approbationsurkunde nicht mehr nachträglich aufgenommen.
- ergänzendZeugnis über das Bestehen der Pharmazeutischen Prüfung
Vom Serviceportal Rheinland-Pfalz zusätzlich genannt; im LSJV-Vordruck nicht aufgeführt
Was das Verfahren in Rheinland-Pfalz insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation nach deutschem Abschluss | 200 € (Rahmen 155 € bis 300 €) |
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 155 € bis 300 € |
| Approbation mit Drittstaats-Abschluss | 155 € bis 300 € |
| Befristete Erlaubnis (§ 11 BApO) | 150 € |
Rechtsgrundlage: GesVwGebV RP, Anlage, Abschnitt 1
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen. Steht ein Betrag mit dem Zusatz „Rahmen“, nennt die Behörde diesen Betrag als Regelgebühr; der Rahmen ist der Spielraum der Kostenverordnung für Einzelfälle mit mehr Aufwand.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
- Durchführende Stelle
- Staatliche Prüfungskommission beim LSJV, Referat 53.1; Terminvereinbarung über [email protected]
- Gebühr
- nicht veröffentlicht
- Wartezeit
- etwa sechs Monate
Fachsprachenprüfung
- Erforderlich
- Einzelfallentscheidung des LSJV
- Durchführende Stelle
- Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, Am Gautor 15, 55131 Mainz; dort findet auch die Prüfung statt. Für Apotheker gibt es in Rheinland-Pfalz keine Alternative - FaMed steht nur Ärzten und Zahnärzten offen.
- Gebühr
- 250 €
- Anmeldung
- Sie melden sich selbst an
Besonderheiten in Rheinland-Pfalz
- Drittstaatsanträge laufen auch für Apotheker ausschließlich über die ProfeS GmbH (Fallmanagement, Landau). Ein direkt beim LSJV eingereichter Drittstaatsantrag geht am Verfahren vorbei. Rechtsrolle der ProfeS GmbH ist die Beauftragung beziehungsweise Verwaltungshilfe.
- Für Apotheker gibt es nur eine Fachsprachenprüfungsstelle: die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz in Mainz. Die für Ärzte und Zahnärzte zusätzlich zugelassene Alternative FaMed steht Apothekern nicht offen.
- Die Fachsprachenprüfung ist nicht für alle Antragsteller zwingend; das LSJV entscheidet im Einzelfall und verweist erst dann an die Kammer.
- Die Kenntnisprüfung hat ein drittes Pflichtfach: Rheinland-Pfalz prüft regelmäßig zusätzlich Pharmazeutische Technologie/Biopharmazie.
- Wartezeit auf die Kenntnisprüfung etwa sechs Monate.
- Die Berufserlaubnis nach § 11 BApO ist nur in zwei Konstellationen möglich: zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung und bei besonderem Interesse.
- Eigene Apotheker-Sachbearbeitung beim LSJV mit eigener E-Mail-Adresse [email protected] und eigener Sachbearbeitung allein für Drittstaats-Berufserlaubnisse.
- Antragsformulare für Drittstaat und EU sind auf Englisch erhältlich.
- Der ZSBA-Standortvermerk wird ausdrücklich anstelle einer Einstellungszusage als Nachweis der örtlichen Zuständigkeit akzeptiert. Vor der Antragstellung aus dem Ausland ist die ZSBA-Beratung zwingend, einschließlich Online-Registrierung bei der Bundesagentur für Arbeit.
- Für Vorbereitungskurse zur Kenntnisprüfung verweist das LSJV im Merkblatt auf einen Anbieter. Das Merkblatt erwähnt außerdem die Dokumente 'Prüfungsstoff der Kenntnisprüfung ab 2016.pdf' und 'Literaturempfehlungen Kenntnisprüfung Stand 08 2020.pdf'; sie stehen nicht in der Downloadliste der Pharmazie-Seite.
- Das Merkblatt zur Kenntnisprüfung enthält eine ausdrückliche Bitte an Arbeitgeber, die Vorbereitung durch Zurückstellung dienstlicher Belange und gegebenenfalls Freistellung zu unterstützen.
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.