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Approbation als Apotheker in Saarland: Unterlagen

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Saarland
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz200 € (Rahmen 200 € bis 300 €)—17
Drittstaat200 € (Rahmen 200 € bis 300 €)—17
Berufserlaubnis150 € (Rahmen 150 € bis 250 €)—10
Deutscher Abschluss200 € (Rahmen 200 € bis 300 €)—8
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post, persönlich
Gebühr Kenntnisprüfung:
400 € (Rahmen 400 € bis 800 €)
Fachsprachenprüfung:
Sie melden sich selbst an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Landesamt für Soziales (LAS)

Referat E 2 - Zentralstelle für akademische Gesundheitsberufe / Landesprüfungsamt

Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken (Anschrift laut beiden Apotheker-Merkblättern und den Antragsvordrucken); Konrad-Zuse-Straße 7-9, 66115 Saarbrücken (Anschrift laut Website)

Telefon: +49 681 9978-4304, Fax +49 681 9978-4399; Inlands-Merkblatt zusätzlich 0681/9978-0

Zur Behördenseite

Apothekerkammer des Saarlandes

Durchführung und Abrechnung über die SAVG - Saarländischer Apothekerverein e.V. & Co. GmbH

Zuständig für: Fachsprachenprüfung

Apothekerhaus, Zähringerstraße 5, 66119 Saarbrücken

Zur Behördenseite

Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Saarland zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Apostille:
Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Legalisation:
Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 11 BApO:
Paragraf der Bundes-Apothekerordnung (BApO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

17 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales (LAS)

Antrag: per Post, persönlich

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Immer erforderlich

  • Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Berufsübergreifender Vordruck 'Antrag auf Erteilung der Approbation' für ausländische Studienabschlüsse (Stand 06/2024) mit Freitextfeld 'Ich beantrage die Erteilung der Approbation als ____'. Die Erklärung im Vordruck spricht durchgehend von einem Antrag auf eine 'ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation', auch wenn Apotheker ihn verwenden.

  • Lebenslauf

    Besonderheit: Tabellarisch und chronologisch; darzulegen sind genauer Studiengang, beruflicher Werdegang und sonstige Zeiten, ausdrücklich aktuell und lückenlos.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Alternativ ein Auszug aus dem Personenstandsregister.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Gültiger Personalausweis oder Reisepass. Das Saarland stellt ausdrücklich klar, dass ein Aufenthaltstitel nicht ausreicht.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Amtliches Führungszeugnis oder Auszug aus dem Justizregister der zuständigen Behörde des Heimat- und/oder Ausbildungslandes, ausdrücklich im Original.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Belegart OB nach § 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Muss von einem in Deutschland ansässigen Arzt ausgestellt sein; zu verwenden ist der LAS-Vordruck von der Internetseite.

  • Pharmazeutisches Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis sowie akademische Grade

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

    Besonderheit: Gegebenenfalls zusammen mit der Promotionsurkunde. Ist das Ausbildungsland nicht Vertragsstaat des Haager Übereinkommens, wird eine Legalisation verlangt, an der die oberste Gesundheitsbehörde und die Deutsche Botschaft mitgewirkt haben müssen.

  • Fächer- und Notenliste / Transcript of Records

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

    Besonderheit: Auch die Fächer- und Notenliste braucht Haager Apostille oder Legalisation.

  • Bestätigung des künftigen Arbeitgebers / Einstellungszusage

    Form: Original

    Besonderheit: Schriftliche Bestätigung des zukünftigen Arbeitgebers über die beabsichtigte Beschäftigung, ausdrücklich im Original - auch für EU-Fälle, in denen andere Länder nur eine Absichtserklärung verlangen.

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Allgemeine Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 GER.

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Fachsprachenkenntnisse auf dem Niveau C1 GER; das Merkblatt verlangt dafür ausdrücklich eine Fachsprachenprüfung bei einer deutschen Apothekerkammer - nicht zwingend bei der saarländischen.

  • Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Anzugeben sind Bundesland, Ort, Name der Behörde und Aktenzeichen früherer oder laufender Anträge.

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    Sofern der derzeit geführte Name oder die Schreibweise von der Geburtsurkunde abweicht

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Aus allen Ländern, in denen der Apothekerberuf bereits ausgeübt wurde; entfällt, wenn der Beruf noch nicht ausgeübt wurde

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Muss bestätigen, dass die Berufsausübung uneingeschränkt zulässig ist und keine berufs- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen eingeleitet wurden. Ausdrücklich im Original zu erbringen.

  • Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG

    Bei Ausbildungen innerhalb der EU, wenn das pharmazeutische Abschlussdiplom oder die zusätzlichen Bescheinigungen nicht exakt der aufgeführten Bezeichnung entsprechen

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Das Merkblatt enthält zwei Fehler: Es verweist für Apotheker auf Artikel 24 der Richtlinie 2005/36/EG; einschlägig ist für Apotheker Artikel 44. Und es verweist auf den 'Anhang der Bundesärzteordnung'; maßgeblich ist die Anlage zur Bundes-Apothekerordnung (§ 4 Abs. 1a Satz 1 BApO) sowie Anhang V Nr. 5.6.2 der Richtlinie.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

17 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales (LAS)

Antrag: per Post, persönlich

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Immer erforderlich

  • Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • Lebenslauf

    Besonderheit: Tabellarisch, chronologisch, aktuell und lückenlos.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Aufenthaltstitel sind ausdrücklich nicht ausreichend.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Belegart OB nach § 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Von einem in Deutschland ansässigen Arzt auf dem LAS-Vordruck.

  • Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • Fächer- und Notenliste / Transcript of Records

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Nur bei Ausbildungen außerhalb der EU; zum Beispiel Approbationsurkunde oder Lizenz.

  • Bestätigung des künftigen Arbeitgebers / Einstellungszusage

    Form: Original

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: beglaubigte Kopie

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Fachsprachenprüfung bei einer deutschen Apothekerkammer, Niveau C1 GER.

  • Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge

    Form: im Antragsformular

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    Bei abweichendem Namen oder abweichender Schreibweise

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Aus allen Ländern, in denen der Apothekerberuf bereits ausgeübt wurde

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Befristete Erlaubnis nach § 11 BApO

10 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales (LAS)

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Antrag: per Post, persönlich

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Formblatt 11 BAO

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Abgefragt werden zusätzlich der Wohnort im Herkunftsland und der gegenwärtige Wohnort, die geplante Tätigkeitsstelle, der geplante Beginn und die geplante Dauer der Tätigkeit, Ziel und Beschreibung der Tätigkeit sowie der Stand der Deutschkenntnisse.

  • 2Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Erklärung über frühere oder derzeitige Anträge auf pharmazeutische Berufserlaubnis oder Approbation in anderen Bundesländern.

  • 3Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Umfasst gerichtliche Strafverfahren, staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren und Berufsgerichtsverfahren; verbunden mit einer Richtigkeitsversicherung.

  • 13Bestätigung des künftigen Arbeitgebers / Einstellungszusage

    Form: Original

  • 9Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

  • 8Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Belegart OB.

  • 7Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • 10aAbschlussdiplom / Prüfungszeugnis

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • 14Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Form: beglaubigte Kopie

Nur in bestimmten Fällen

  • 11Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland

    Bei Ausbildungen außerhalb der EU

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss an einer deutschen Universität

8 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales (LAS)

Antrag: per Post, persönlich

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Immer erforderlich

  • Schriftlicher Approbatiosantrag nach Formblatt (§ 4 BAO)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Berufsübergreifender Vordruck mit Freitextfeld 'Ich beantrage die Erteilung der Approbation nach saarländischem Studienabschluss als: ____'; enthält Straffreiheitserklärung, Feld für die Versandanschrift der Urkunde und DSGVO-Hinweis. Der Antrag muss die genaue Anschrift einschließlich Telefonnummer enthalten, an die die Urkunde zugestellt werden soll. Die Schreibweise 'Approbatiosantrag' ist ein Tippfehler des Originals.

  • Tabellarischer Lebenslauf (Studiengang und beruflicher Werdegang)
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Amtliches Dokument mit Name, Geburtsdatum und Geburtsort, zum Beispiel Reisepass.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Belegart OB, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang des Approbationsantrags beim Landesamt. Das Führungszeugnis gehört zu den Anlagen, ohne die der Antrag nicht angenommen wird.

  • Ärztliches Attest zur Vorlage beim Landesamt

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Muss ergeben, dass der Antragsteller nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des pharmazeutischen Berufes ungeeignet ist. LAS-Vordruck 'Formular_Ärztliches_Attest.pdf' für alle akademischen Heilberufe.

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Bestandteil des Antragsvordrucks (Stand 03/2025).

Nur in bestimmten Fällen

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Nicht notwendig, wenn bereits bei der Anmeldung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P3) eingereicht

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Alternativ ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern.

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    Sofern der jetzt geführte Name oder die Schreibweise von der Geburtsurkunde abweicht; nicht notwendig, wenn bereits bei der P3-Anmeldung eingereicht

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Zum Beispiel Eheurkunde, Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch oder Urkunde über die Änderung der Schreibweise des Vor- oder Zunamens.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Was das Verfahren in Saarland insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss200 € (Rahmen 200 € bis 300 €)
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss200 € (Rahmen 200 € bis 300 €)
Approbation mit Drittstaats-Abschluss200 € (Rahmen 200 € bis 300 €)
Befristete Erlaubnis (§ 11 BApO)150 € (Rahmen 150 € bis 250 €)

Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 800 über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland in der jeweils geltenden Fassung

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen. Steht ein Betrag mit dem Zusatz „Rahmen“, nennt die Behörde diesen Betrag als Regelgebühr; der Rahmen ist der Spielraum der Kostenverordnung für Einzelfälle mit mehr Aufwand.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Durchführende Stelle
Landesamt für Soziales; die Kenntnisprüfung ist nach dem FAQ des LAS eine staatliche Prüfung. Die Prüfungstermine werden von der Apothekerkammer des Saarlandes veröffentlicht.
Gebühr
400 € (Rahmen 400 € bis 800 €)

Fachsprachenprüfung

Gebühr
495 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an

Besonderheiten in Saarland

  • Berufsspezifische Merkblätter mit nur zwei Fallgruppen-Linien: 'Studium im Saarland' (Stand 04/2022) und 'Studium im Ausland' (Stand September 2024); letzteres fasst EU/EWR/Schweiz, Drittstaat und Berufserlaubnis in einer 14-Punkte-Liste zusammen.
  • Annahmesperre: Angenommen werden nur Anträge, denen die Anlagen 1 bis 7 vollständig beiliegen. Das Führungszeugnis darf also nicht nachgereicht werden.
  • Die Fachsprachenprüfung der Apothekerkammer des Saarlandes ist nur mit Wohnsitz im Saarland zugänglich. Zugleich verlangt das Merkblatt des Landesamts für Soziales (LAS) nur eine Prüfung 'bei einer deutschen Apothekerkammer'.
  • Die Fachsprachenprüfung kostet 495,00 € inkl. 19 % MwSt. Sie wird ausdrücklich umsatzsteuerpflichtig abgerechnet, weil sie über die SAVG (GmbH) läuft. Wiederholung frühestens nach sechs Monaten.
  • Die Apotheker-Merkblätter enthalten drei Normfehler: Die Überschrift des Auslands-Merkblatts nennt für die Approbation § 3 BApO statt richtig § 4 BApO (§ 3 BApO regelt die Approbationsurkunde und die Berufsbezeichnung). Position 12 verweist auf Artikel 24 der Richtlinie 2005/36/EG statt richtig Artikel 44. Und Position 12 verweist auf den 'Anhang der Bundesärzteordnung' statt richtig auf die Anlage zur Bundes-Apothekerordnung nach § 4 Abs. 1a Satz 1 BApO. Der berufsübergreifende Auslands-Antragsvordruck spricht außerdem durchgehend von einer 'ärztlichen Berufserlaubnis oder Approbation'.
  • Die Bestätigung des zukünftigen Arbeitgebers ist im Original Pflicht (Position 13) - auch für EU-Fälle, in denen andere Länder nur eine Absichtserklärung verlangen.
  • Ein Aufenthaltstitel genügt nicht als Identitätsnachweis; verlangt wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass in beglaubigter Fotokopie.
  • Kostenloser begleitender Unterricht der Apothekerkammer des Saarlandes, ausdrücklich auch für Apotheker mit ausländischem Studienabschluss geöffnet: im Frühjahr 2027 vom 15.02.2027 bis 26.02.2027 in Präsenz an der Universität des Saarlandes, Gebäude C1 7, Hörsaal 008; Anmeldeschluss 08.02.2027. Wer sich auf die Kenntnisprüfung vorbereitet, soll bei der Berufsbezeichnung 'Sonstiges' eintragen.
  • Das Landesamt für Soziales versendet keine Urkunden ins Ausland.
  • Die Merkblätter auf saarland.de lassen sich nur im Browser öffnen; der Text ist in den PDFs teils schwer kopierbar.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.