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Approbation als Apotheker in Sachsen-Anhalt: Unterlagen

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Sachsen-Anhalt
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz157 € bis 525 €—17
Drittstaat157 € bis 525 €—27
Berufserlaubnis197 € bis 307 €—9
Deutscher Abschluss157 € bis 525 €—9
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post
Fachsprachenprüfung:
Sie melden sich selbst an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt

Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Referat 23 - Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung, Kenntnisprüfung

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Maxim-Gorki-Straße 7, 06114 Halle (Saale)

Telefon: Ausland und Terminvereinbarung: +49 345 514-3268

Zur Behördenseite

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt

Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Referat 23

Zuständig für: Deutscher Abschluss

Postanschrift: Maxim-Gorki-Straße 7, 06114 Halle (Saale); Besucheranschrift: Hansering 15, 06108 Halle (Saale)

Telefon: Apotheker (Inland): +49 345 514-3263, Fax 0345 514-3279

Zur Behördenseite

Apothekerkammer Sachsen-Anhalt

Zuständig für: Fachsprachenprüfung

Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg

Telefon: 0391 609040

Zur Behördenseite

Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Sachsen-Anhalt zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 11 BApO:
Paragraf der Bundes-Apothekerordnung (BApO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

17 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt

Antrag: per Post

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis/Approbation mit Ankreuzfeld „Apotheker"

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Zeile wörtlich: „Hiermit beantrage ich die Erteilung der ☐ Berufserlaubnis ☐ Approbation als: ☐ Arzt ☐ Zahnarzt ☐ Apotheker ☐ Psychotherapeut".

  • 2Diplom- bzw. Abschlusszeugnis der pharmazeutischen Ausbildung

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • 5Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • 6Reisepass oder Identitätskarte

    Form: beglaubigte Kopie

  • 7unterschriebener tabellarischer Lebenslauf (Ausbildungen, Erwerbstätigkeiten, Aufenthaltsorte)

    Form: Original

  • 8erweiterte Meldebescheinigung nach § 18 Abs. 2 BMG
  • 9Strafregisterauszug des Herkunftslandes

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Nicht älter als drei Monate bei Einreise zum ständigen Aufenthalt.

  • 11Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herkunftslandes (oberste Gesundheitsbehörde oder Berufskammer)

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Sachsen-Anhalt lässt ausdrücklich auch die Berufskammer als ausstellende Stelle zu - für Apotheker praktisch relevant, weil die Registrierung häufig bei der Apothekerkammer des Herkunftslandes liegt.

  • 13Sprachnachweis nach dem Merkblatt Deutschkenntnisse
  • 14Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte „Fachsprachenprüfung für ausländische Apotheker/innen" bei der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: Die Prüfung darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Voraussetzung jeder Berufsberechtigung als Apotheker in Sachsen-Anhalt seit dem 01.08.2016.

  • 15Erklärung über den Willen, pharmazeutisch in Sachsen-Anhalt tätig zu werden (ggf. Angabe des künftigen Arbeitgebers) – Einstellungszusage

    Form: Original

  • 16Einverständniserklärung (Formular)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Die Checkliste bezeichnet den Gegenstand der Erklärung nicht näher; im Drittstaatsverfahren gibt es getrennte Einverständniserklärungen zur Echtheitsprüfung, zur Referenzqualifikationsprüfung und zum Gutachten sowie eine Einverständniserklärung gegenüber dem Arbeitgeber.

Kann nachgereicht werden

  • 10Führungszeugnis Belegart „O"

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Wörtlich: „bei Antragstellung nicht erforderlich und nach Aufforderung zu einem späteren Zeitpunkt einzureichen". Das ermöglicht eine frühere Antragstellung.

  • 12Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Ebenfalls erst nach Aufforderung einzureichen.

Nur in bestimmten Fällen

  • 3Nachweis der praktischen Tätigkeit im Anschluss an das Studium

    Wenn die praktische Tätigkeit Bestandteil der Ausbildung war

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Die Checkliste benennt die praktische Ausbildung nach § 4 AAppO nicht eigens; sie ist nur über diese allgemeine Formulierung erfasst.

  • 4Heiratsurkunde oder Urkunde über die Namensänderung

    Nur bei Namensänderung

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • 17Konformitätsbescheinigung bzw. Bescheinigung über die Tätigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre

    Fallabhängig; die Bescheinigung über die Tätigkeit greift bei erworbenen Rechten

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Für Apotheker ist Artikel 44 der Richtlinie 2005/36/EG einschlägig; der maßgebliche Eintrag in Anhang V ist Nr. 5.6.2.

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2 BApO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

27 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt

Antrag: per Post

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis/Approbation mit Ankreuzfeld „Apotheker"

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Eigenhändig unterschrieben. Der Vordruck enthält zusätzliche Erklärungen: kein Antrag in einem anderen Bundesland; früherer, zurückgenommener Antrag bei einer anderen Behörde; bereits in einem anderen Bundesland an einer Kenntnisprüfung teilgenommen; in einem anderen Bundesland die Fachsprachenprüfung nicht bestanden.

  • Einstellungszusage oder Hospitationsvertrag über mindestens einen Monat oder Meldebescheinigung oder ZSBA-Standortvermerk

    Besonderheit: Vier alternative Wege, den Landesbezug herzustellen. Der ZSBA-Standortvermerk ist die für Antragsteller aus dem Ausland praktisch wichtigste Variante.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Einband und Datenseiten.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Beglaubigte Kopie mit untrennbar angehefteter Originalübersetzung.

  • Meldebescheinigung nach § 18 Abs. 2 BMG

    Nicht älter als: 2 Monate

  • Lebenslauf in deutscher Sprache, lückenlos

    Form: Original

  • Diplom- bzw. Abschlusszeugnis

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Fächerübersicht mit Stundenangaben (Transkript, Diploma Supplement)

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Berufsausübungsberechtigung (Lizenz, Registrierung bei der Berufskammer)

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Einverständniserklärung Echtheitsprüfung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • Deutsch-B2-Zertifikat
  • Einverständniserklärung Arbeitgeber

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • Erklärungen zu Anträgen, Kenntnisprüfungen und Fachsprachenprüfungen in anderen Bundesländern

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Erfasst ausdrücklich auch, ob in einem anderen Bundesland die Fachsprachenprüfung nicht bestanden wurde - für die länderübergreifende Anrechnung von Fehlversuchen relevant.

Kann nachgereicht werden

  • Nachweis der bestandenen Fachsprachenprüfung vor der Berufskammer

    Block C: später auf Anforderung

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: Für Apotheker ist die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt die zuständige Berufskammer.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Block C: später auf Anforderung

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen

    Block C: später auf Anforderung

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Führungszeugnis Belegart „O" mit Empfängerangabe „Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe"

    Block C: später auf Anforderung

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Die Empfängerangabe ist im Antrag bei der Meldebehörde zwingend anzugeben.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Block C: später auf Anforderung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Block C: später auf Anforderung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

Nur in bestimmten Fällen

  • Heirats- bzw. Namensänderungsurkunde

    Nur bei Namensänderung

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweis der praktischen Tätigkeit im Anschluss an das Grundstudium

    Sofern im Herkunftsland obligatorisch

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Die praktische Ausbildung nach § 4 AAppO wird nicht eigens benannt; sie ist nur über diese Formulierung erfasst.

  • Arbeitszeugnisse

    Block B: für das Gleichwertigkeitsgutachten

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Weiterbildungsnachweise

    Block B: für das Gleichwertigkeitsgutachten

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • personalisiertes Curriculum

    Block B: für das Gleichwertigkeitsgutachten

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Im Original vorzulegen. Für das Studienland Türkei hat die Behörde Form und Hinweise gesondert geändert und weist ausdrücklich darauf hin: „Achtung: Checkliste erforderlicher Dokumente, Akademische Heilberufe – Antragsteller aus Drittstaaten, Dokument ‚personalisiertes Curriculum', lfd. Nr. 17 wurden Form/Info zum Studienland Türkei geändert."

  • Einverständniserklärung Gutachten

    Block B: für das Gleichwertigkeitsgutachten

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Im selben Formular kann alternativ erklärt werden, direkt an der Kenntnisprüfung teilnehmen zu wollen (mit Begründung). Sachsen-Anhalt eröffnet den Direktzugang damit ausdrücklich.

  • Erklärung zur Übernahme der Gutachtenkosten von 1.773,00 EUR

    Block B: bei Beauftragung der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • Antrag auf Teilnahme an der Kenntnisprüfung – Apotheker

    Nach Feststellung wesentlicher Unterschiede im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Eigenes, apothekerspezifisches Formular (Stand 28.04.2026) mit der Erklärung „Ich erkläre mich bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Bislang habe ich an …… Kenntnisprüfungen teilgenommen." Antragsfristen: bis zum 10.01. für den Maitermin, bis zum 10.06. für den Novembertermin.

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2 BApO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Befristete Erlaubnis nach § 11 BApO

9 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Antrag: per Post

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis/Approbation mit Ankreuzfeld „Berufserlaubnis" und „Apotheker"

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 2verbindliche Einstellungszusage eines Arbeitgebers in Sachsen-Anhalt

    Form: Original

    Besonderheit: Die Berufserlaubnis wird auf eine Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt oder in einer konkreten Einrichtung beschränkt.

  • 3Nachweis der abgeschlossenen Auslandsausbildung im Sinne des jeweiligen Berufsrechts

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • 4Nachweis der gesundheitlichen Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 5Nachweis der sprachlichen Eignung (Deutsch B2)
  • 6Bescheinigung über die Fachsprachenprüfung für ausländische Apotheker/innen bei der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: Die Fachsprachenprüfung ist ausdrücklich Voraussetzung für JEDE Berufsberechtigung als Apotheker - also auch für die Berufserlaubnis, nicht erst für die Approbation.

  • 7Erklärung, dass keine Vorstrafen vorliegen und kein Straf-, Ermittlungs-, berufsrechtliches oder berufsgerichtliches Verfahren anhängig ist

    Form: im Antragsformular

  • 8Erklärungen zu Anträgen, Kenntnisprüfungen und Fachsprachenprüfungen in anderen Bundesländern

    Form: im Antragsformular

  • 9Einstellungszusage, Hospitationsvertrag über mindestens einen Monat, Meldebescheinigung oder ZSBA-Standortvermerk

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss an einer deutschen Universität

9 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt

Antrag: per Post

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1ein formloser Antrag (Vordruck Seite 1 des Formulars 410 013)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Das Merkblatt spricht von einem formlosen Antrag, stellt den Vordruck aber auf Seite 1 des Formulars bereit.

  • 2ein kurzgefasster Lebenslauf mit Datum und Unterschrift

    Form: Original

  • 5amtlich beglaubigte Kopie vom Personalausweis, ausgestellt vom Einwohnermeldeamt

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Das Formular verlangt die Beglaubigung ausdrücklich durch das Einwohnermeldeamt.

  • 6amtliches Führungszeugnis der Belegart „O"

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Bei der für den Wohnsitz zuständigen Meldestelle zu beantragen; Verwendungszweck wörtlich „Approbation als Apotheker/-in". Ein Geschäftszeichen verlangt das Formular nicht. Nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt.

  • 7eigene schriftliche Erklärung über ein anhängiges gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren (Anlage 2)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 8ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Apothekerberufes (Anlage 1)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Muss den vorgegebenen Wortlaut, Datum, Unterschrift und Praxisstempel tragen. Ausdrückliche Sperre: „Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) darf diese Bescheinigung von keinem Angehörigen ausgestellt werden!" Der Vordruck ist apothekerspezifisch formuliert („nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Apothekerberufes ungeeignet").

Nur in bestimmten Fällen

  • 3Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde

    Nicht erforderlich, wenn die Urkunde dem Landesprüfungsamt bereits vorliegt

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Amtlich beglaubigte Kopie vom Standesamt.

  • 4Heiratsurkunde, Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch oder standesamtliche Bescheinigung

    Bei Namensänderung oder Doppelnamen

  • 9Zeugnis über das Bestehen der Pharmazeutischen Prüfung

    Nicht erforderlich bei Antragstellern, die den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung vor dem Landesprüfungsamt Sachsen-Anhalt abgelegt haben

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Was das Verfahren in Sachsen-Anhalt insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss157 € bis 525 €
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss157 € bis 525 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss157 € bis 525 €
Befristete Erlaubnis (§ 11 BApO)197 € bis 307 €

Rechtsgrundlage: AllGO LSA vom 10.10.2012 (GVBl. LSA S. 336), Anlage Kostentarif in der Fassung ab 21.05.2026

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Durchführende Stelle
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe beim Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS); eigenes Antragsformular „Antrag auf Teilnahme an der Kenntnisprüfung – Apotheker", Stand 28.04.2026
Gebühr
nicht veröffentlicht
Wartezeit
Die schriftliche Ladung zum Prüfungstermin ergeht spätestens sieben Tage vor der Prüfung

Fachsprachenprüfung

Durchführende Stelle
Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg, Tel. 0391 609040, [email protected]
Gebühr
390 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an

Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

  • Sachsen-Anhalt hat einen berufseigenen Inlandsvordruck für Apotheker (Formular 410 013) mit eigener Rechtsgrundlage im Merkblattkopf (§ 20 Abs. 1 AAppO).
  • Genau dieser Apotheker-Vordruck ist veraltet: Formularstand 07.23, alte Behörde „Landesverwaltungsamt, Referat 507", alte Anschrift Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale). Alle Auslandsdokumente tragen dagegen bereits den neuen Behördenkopf. Anzugeben ist die aktuelle Postanschrift Maxim-Gorki-Str. 7, 06114 Halle (Saale).
  • Die Kenntnisprüfung für Apotheker findet nur zweimal jährlich statt (Mai und November) mit festen Antragsfristen 10.01. und 10.06.
  • Die Fachsprachenprüfung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt ist pharmazeutisch eigenständig aufgebaut: 60 Minuten zuzüglich etwa 15 Minuten Vorbereitungszeit, drei Teile à rund 20 Minuten - simuliertes Apotheker-Patienten-Gespräch, schriftlicher Teil (Notizbogen über ein Beratungsgespräch plus Zusammenfassung in fünf bis acht ausformulierten Sätzen) und simuliertes Apotheker-Apotheker-Gespräch mit Kurzvortrag von etwa fünf Minuten. Grundlage ist die Fachinformation eines Fertigarzneimittels.
  • Die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung erfolgt durch die antragstellende Person selbst bei der Kammer.
  • Der Direktzugang zur Kenntnisprüfung ohne Gleichwertigkeitsgutachten ist im Formular „Einverständniserklärung" ausdrücklich vorgesehen.
  • Die Apothekerkammer empfiehlt ausländischen Apothekern die Teilnahme am berufsbegleitenden Unterricht (BBU) für Pharmazeuten im Praktikum, sofern freie Plätze vorhanden sind.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.