Approbation als Apotheker in Sachsen-Anhalt: Unterlagen
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 157 € bis 525 € | — | 17 |
| Drittstaat | 157 € bis 525 € | — | 27 |
| Berufserlaubnis | 197 € bis 307 € | — | 9 |
| Deutscher Abschluss | 157 € bis 525 € | — | 9 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- per Post
- Fachsprachenprüfung:
- Sie melden sich selbst an
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Referat 23 - Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung, Kenntnisprüfung
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Maxim-Gorki-Straße 7, 06114 Halle (Saale)
Telefon: Ausland und Terminvereinbarung: +49 345 514-3268
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Referat 23
Zuständig für: Deutscher Abschluss
Postanschrift: Maxim-Gorki-Straße 7, 06114 Halle (Saale); Besucheranschrift: Hansering 15, 06108 Halle (Saale)
Telefon: Apotheker (Inland): +49 345 514-3263, Fax 0345 514-3279
Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
Zuständig für: Fachsprachenprüfung
Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
Telefon: 0391 609040
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Sachsen-Anhalt zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Qualifizierte Übersetzung:
- Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
- Certificate of Good Standing:
- Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
- Konformitätsbescheinigung:
- Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- Belegart:
- Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- § 11 BApO:
- Paragraf der Bundes-Apothekerordnung (BApO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
17 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt
Antrag: per Post
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis/Approbation mit Ankreuzfeld „Apotheker"
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Zeile wörtlich: „Hiermit beantrage ich die Erteilung der ☐ Berufserlaubnis ☐ Approbation als: ☐ Arzt ☐ Zahnarzt ☐ Apotheker ☐ Psychotherapeut".
- 2Diplom- bzw. Abschlusszeugnis der pharmazeutischen Ausbildung
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- 5Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- 6Reisepass oder Identitätskarte
Form: beglaubigte Kopie
- 7unterschriebener tabellarischer Lebenslauf (Ausbildungen, Erwerbstätigkeiten, Aufenthaltsorte)
Form: Original
- 8erweiterte Meldebescheinigung nach § 18 Abs. 2 BMG
- 9Strafregisterauszug des Herkunftslandes
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Nicht älter als drei Monate bei Einreise zum ständigen Aufenthalt.
- 11Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herkunftslandes (oberste Gesundheitsbehörde oder Berufskammer)
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Sachsen-Anhalt lässt ausdrücklich auch die Berufskammer als ausstellende Stelle zu - für Apotheker praktisch relevant, weil die Registrierung häufig bei der Apothekerkammer des Herkunftslandes liegt.
- 13Sprachnachweis nach dem Merkblatt Deutschkenntnisse
- 14Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte „Fachsprachenprüfung für ausländische Apotheker/innen" bei der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
Nicht älter als: 3 Jahre
Besonderheit: Die Prüfung darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Voraussetzung jeder Berufsberechtigung als Apotheker in Sachsen-Anhalt seit dem 01.08.2016.
- 15Erklärung über den Willen, pharmazeutisch in Sachsen-Anhalt tätig zu werden (ggf. Angabe des künftigen Arbeitgebers) – Einstellungszusage
Form: Original
- 16Einverständniserklärung (Formular)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Die Checkliste bezeichnet den Gegenstand der Erklärung nicht näher; im Drittstaatsverfahren gibt es getrennte Einverständniserklärungen zur Echtheitsprüfung, zur Referenzqualifikationsprüfung und zum Gutachten sowie eine Einverständniserklärung gegenüber dem Arbeitgeber.
Kann nachgereicht werden
- 10Führungszeugnis Belegart „O"
Form: Original · Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Wörtlich: „bei Antragstellung nicht erforderlich und nach Aufforderung zu einem späteren Zeitpunkt einzureichen". Das ermöglicht eine frühere Antragstellung.
- 12Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Ebenfalls erst nach Aufforderung einzureichen.
Nur in bestimmten Fällen
- 3Nachweis der praktischen Tätigkeit im Anschluss an das Studium
Wenn die praktische Tätigkeit Bestandteil der Ausbildung war
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Die Checkliste benennt die praktische Ausbildung nach § 4 AAppO nicht eigens; sie ist nur über diese allgemeine Formulierung erfasst.
- 4Heiratsurkunde oder Urkunde über die Namensänderung
Nur bei Namensänderung
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- 17Konformitätsbescheinigung bzw. Bescheinigung über die Tätigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre
Fallabhängig; die Bescheinigung über die Tätigkeit greift bei erworbenen Rechten
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Für Apotheker ist Artikel 44 der Richtlinie 2005/36/EG einschlägig; der maßgebliche Eintrag in Anhang V ist Nr. 5.6.2.
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2 BApO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
27 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt
Antrag: per Post
Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich
Immer erforderlich
- Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis/Approbation mit Ankreuzfeld „Apotheker"
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Eigenhändig unterschrieben. Der Vordruck enthält zusätzliche Erklärungen: kein Antrag in einem anderen Bundesland; früherer, zurückgenommener Antrag bei einer anderen Behörde; bereits in einem anderen Bundesland an einer Kenntnisprüfung teilgenommen; in einem anderen Bundesland die Fachsprachenprüfung nicht bestanden.
- Einstellungszusage oder Hospitationsvertrag über mindestens einen Monat oder Meldebescheinigung oder ZSBA-Standortvermerk
Besonderheit: Vier alternative Wege, den Landesbezug herzustellen. Der ZSBA-Standortvermerk ist die für Antragsteller aus dem Ausland praktisch wichtigste Variante.
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Einband und Datenseiten.
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Beglaubigte Kopie mit untrennbar angehefteter Originalübersetzung.
- Meldebescheinigung nach § 18 Abs. 2 BMG
Nicht älter als: 2 Monate
- Lebenslauf in deutscher Sprache, lückenlos
Form: Original
- Diplom- bzw. Abschlusszeugnis
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Fächerübersicht mit Stundenangaben (Transkript, Diploma Supplement)
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Berufsausübungsberechtigung (Lizenz, Registrierung bei der Berufskammer)
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Einverständniserklärung Echtheitsprüfung
Form: Original · amtlicher Vordruck
- Deutsch-B2-Zertifikat
- Einverständniserklärung Arbeitgeber
Form: Original · amtlicher Vordruck
- Erklärungen zu Anträgen, Kenntnisprüfungen und Fachsprachenprüfungen in anderen Bundesländern
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Erfasst ausdrücklich auch, ob in einem anderen Bundesland die Fachsprachenprüfung nicht bestanden wurde - für die länderübergreifende Anrechnung von Fehlversuchen relevant.
Kann nachgereicht werden
- Nachweis der bestandenen Fachsprachenprüfung vor der Berufskammer
Block C: später auf Anforderung
Nicht älter als: 3 Jahre
Besonderheit: Für Apotheker ist die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt die zuständige Berufskammer.
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Block C: später auf Anforderung
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Block C: später auf Anforderung
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Führungszeugnis Belegart „O" mit Empfängerangabe „Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe"
Block C: später auf Anforderung
Form: Original · Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Die Empfängerangabe ist im Antrag bei der Meldebehörde zwingend anzugeben.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Block C: später auf Anforderung
Form: Original · amtlicher Vordruck
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Block C: später auf Anforderung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nur in bestimmten Fällen
- Heirats- bzw. Namensänderungsurkunde
Nur bei Namensänderung
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Nachweis der praktischen Tätigkeit im Anschluss an das Grundstudium
Sofern im Herkunftsland obligatorisch
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Die praktische Ausbildung nach § 4 AAppO wird nicht eigens benannt; sie ist nur über diese Formulierung erfasst.
- Arbeitszeugnisse
Block B: für das Gleichwertigkeitsgutachten
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Weiterbildungsnachweise
Block B: für das Gleichwertigkeitsgutachten
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- personalisiertes Curriculum
Block B: für das Gleichwertigkeitsgutachten
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Im Original vorzulegen. Für das Studienland Türkei hat die Behörde Form und Hinweise gesondert geändert und weist ausdrücklich darauf hin: „Achtung: Checkliste erforderlicher Dokumente, Akademische Heilberufe – Antragsteller aus Drittstaaten, Dokument ‚personalisiertes Curriculum', lfd. Nr. 17 wurden Form/Info zum Studienland Türkei geändert."
- Einverständniserklärung Gutachten
Block B: für das Gleichwertigkeitsgutachten
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Im selben Formular kann alternativ erklärt werden, direkt an der Kenntnisprüfung teilnehmen zu wollen (mit Begründung). Sachsen-Anhalt eröffnet den Direktzugang damit ausdrücklich.
- Erklärung zur Übernahme der Gutachtenkosten von 1.773,00 EUR
Block B: bei Beauftragung der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe
Form: Original · amtlicher Vordruck
- Antrag auf Teilnahme an der Kenntnisprüfung – Apotheker
Nach Feststellung wesentlicher Unterschiede im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Eigenes, apothekerspezifisches Formular (Stand 28.04.2026) mit der Erklärung „Ich erkläre mich bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Bislang habe ich an …… Kenntnisprüfungen teilgenommen." Antragsfristen: bis zum 10.01. für den Maitermin, bis zum 10.06. für den Novembertermin.
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2 BApO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)
Befristete Erlaubnis nach § 11 BApO
9 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt
Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis
Antrag: per Post
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis/Approbation mit Ankreuzfeld „Berufserlaubnis" und „Apotheker"
Form: Original · amtlicher Vordruck
- 2verbindliche Einstellungszusage eines Arbeitgebers in Sachsen-Anhalt
Form: Original
Besonderheit: Die Berufserlaubnis wird auf eine Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt oder in einer konkreten Einrichtung beschränkt.
- 3Nachweis der abgeschlossenen Auslandsausbildung im Sinne des jeweiligen Berufsrechts
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- 4Nachweis der gesundheitlichen Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
- 5Nachweis der sprachlichen Eignung (Deutsch B2)
- 6Bescheinigung über die Fachsprachenprüfung für ausländische Apotheker/innen bei der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
Nicht älter als: 3 Jahre
Besonderheit: Die Fachsprachenprüfung ist ausdrücklich Voraussetzung für JEDE Berufsberechtigung als Apotheker - also auch für die Berufserlaubnis, nicht erst für die Approbation.
- 7Erklärung, dass keine Vorstrafen vorliegen und kein Straf-, Ermittlungs-, berufsrechtliches oder berufsgerichtliches Verfahren anhängig ist
Form: im Antragsformular
- 8Erklärungen zu Anträgen, Kenntnisprüfungen und Fachsprachenprüfungen in anderen Bundesländern
Form: im Antragsformular
- 9Einstellungszusage, Hospitationsvertrag über mindestens einen Monat, Meldebescheinigung oder ZSBA-Standortvermerk
Abschluss an einer deutschen Universität
9 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt
Antrag: per Post
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1ein formloser Antrag (Vordruck Seite 1 des Formulars 410 013)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Das Merkblatt spricht von einem formlosen Antrag, stellt den Vordruck aber auf Seite 1 des Formulars bereit.
- 2ein kurzgefasster Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
Form: Original
- 5amtlich beglaubigte Kopie vom Personalausweis, ausgestellt vom Einwohnermeldeamt
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Das Formular verlangt die Beglaubigung ausdrücklich durch das Einwohnermeldeamt.
- 6amtliches Führungszeugnis der Belegart „O"
Form: Original · Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Bei der für den Wohnsitz zuständigen Meldestelle zu beantragen; Verwendungszweck wörtlich „Approbation als Apotheker/-in". Ein Geschäftszeichen verlangt das Formular nicht. Nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt.
- 7eigene schriftliche Erklärung über ein anhängiges gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren (Anlage 2)
Form: Original · amtlicher Vordruck
- 8ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Apothekerberufes (Anlage 1)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Muss den vorgegebenen Wortlaut, Datum, Unterschrift und Praxisstempel tragen. Ausdrückliche Sperre: „Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) darf diese Bescheinigung von keinem Angehörigen ausgestellt werden!" Der Vordruck ist apothekerspezifisch formuliert („nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Apothekerberufes ungeeignet").
Nur in bestimmten Fällen
- 3Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
Nicht erforderlich, wenn die Urkunde dem Landesprüfungsamt bereits vorliegt
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Amtlich beglaubigte Kopie vom Standesamt.
- 4Heiratsurkunde, Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch oder standesamtliche Bescheinigung
Bei Namensänderung oder Doppelnamen
- 9Zeugnis über das Bestehen der Pharmazeutischen Prüfung
Nicht erforderlich bei Antragstellern, die den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung vor dem Landesprüfungsamt Sachsen-Anhalt abgelegt haben
Was das Verfahren in Sachsen-Anhalt insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation nach deutschem Abschluss | 157 € bis 525 € |
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 157 € bis 525 € |
| Approbation mit Drittstaats-Abschluss | 157 € bis 525 € |
| Befristete Erlaubnis (§ 11 BApO) | 197 € bis 307 € |
Rechtsgrundlage: AllGO LSA vom 10.10.2012 (GVBl. LSA S. 336), Anlage Kostentarif in der Fassung ab 21.05.2026
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
- Durchführende Stelle
- Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe beim Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS); eigenes Antragsformular „Antrag auf Teilnahme an der Kenntnisprüfung – Apotheker", Stand 28.04.2026
- Gebühr
- nicht veröffentlicht
- Wartezeit
- Die schriftliche Ladung zum Prüfungstermin ergeht spätestens sieben Tage vor der Prüfung
Fachsprachenprüfung
- Durchführende Stelle
- Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg, Tel. 0391 609040, [email protected]
- Gebühr
- 390 €
- Anmeldung
- Sie melden sich selbst an
Besonderheiten in Sachsen-Anhalt
- Sachsen-Anhalt hat einen berufseigenen Inlandsvordruck für Apotheker (Formular 410 013) mit eigener Rechtsgrundlage im Merkblattkopf (§ 20 Abs. 1 AAppO).
- Genau dieser Apotheker-Vordruck ist veraltet: Formularstand 07.23, alte Behörde „Landesverwaltungsamt, Referat 507", alte Anschrift Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale). Alle Auslandsdokumente tragen dagegen bereits den neuen Behördenkopf. Anzugeben ist die aktuelle Postanschrift Maxim-Gorki-Str. 7, 06114 Halle (Saale).
- Die Kenntnisprüfung für Apotheker findet nur zweimal jährlich statt (Mai und November) mit festen Antragsfristen 10.01. und 10.06.
- Die Fachsprachenprüfung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt ist pharmazeutisch eigenständig aufgebaut: 60 Minuten zuzüglich etwa 15 Minuten Vorbereitungszeit, drei Teile à rund 20 Minuten - simuliertes Apotheker-Patienten-Gespräch, schriftlicher Teil (Notizbogen über ein Beratungsgespräch plus Zusammenfassung in fünf bis acht ausformulierten Sätzen) und simuliertes Apotheker-Apotheker-Gespräch mit Kurzvortrag von etwa fünf Minuten. Grundlage ist die Fachinformation eines Fertigarzneimittels.
- Die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung erfolgt durch die antragstellende Person selbst bei der Kammer.
- Der Direktzugang zur Kenntnisprüfung ohne Gleichwertigkeitsgutachten ist im Formular „Einverständniserklärung" ausdrücklich vorgesehen.
- Die Apothekerkammer empfiehlt ausländischen Apothekern die Teilnahme am berufsbegleitenden Unterricht (BBU) für Pharmazeuten im Praktikum, sofern freie Plätze vorhanden sind.
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.