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Approbation als Apotheker in Sachsen: Unterlagen

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Sachsen
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz300 €siehe unten23
Drittstaat490 €siehe unten26
Berufserlaubnis490 €—12
Deutscher Abschluss170 €bis zu drei Monate nach Vollständigkeit12
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post, persönlich
Gebühr Kenntnisprüfung:
700 € bis 1.100 €
Fachsprachenprüfung:
Die Behörde meldet Sie an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Landesdirektion Sachsen

Referat 22, Sachbearbeitung ausländische Abschlüsse (Zuordnung nach Anfangsbuchstabe des Familiennamens UND Beruf)

Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung

Landesdirektion Sachsen, Referat 22, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden

Telefon: je nach Anfangsbuchstabe des Familiennamens: „I“ (Apotheker und Zahnärzte) 0351 825-2214; „Al“ (Apotheker) 0351 825-2221; „G“ (Zahnärzte und Apotheker) und „F“ (Apotheker) 0351 825-2821

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Landesdirektion Sachsen

Referat 22 (Landesprüfungsamt / akademische Heilberufe)

Zuständig für: Deutscher Abschluss

Antrags- und Postanschrift: Landesdirektion Sachsen, Referat 22, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden; Hausanschrift der Behörde: Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz

Telefon: 0371 532-0, Fax 0371 532-1929; Absolventen Universität Leipzig und TU Dresden sowie Certificate of Good Standing und Zweitschriften: 0351 825-2228

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Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe

bei der Landesdirektion Sachsen; beauftragt durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales

Zuständig für: Kenntnisprüfung

Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden

Telefon: 0351 825-0

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Sächsische Landesapothekerkammer (SLAK)

Zuständig für: Fachsprachenprüfung

Pillnitzer Landstraße 10, 01326 Dresden

Telefon: 0351 26393-0

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Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Sachsen zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Apostille:
Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Legalisation:
Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 11 BApO:
Paragraf der Bundes-Apothekerordnung (BApO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

23 Unterlagen · zuständig: Landesdirektion Sachsen

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Gleichwertigkeitsprüfung in der Regel vier Monate ab Vollständigkeit; bei Einschaltung eines Gutachters erheblich länger

Antrag: per Post, persönlich

Antrag nicht möglich: per E-Mail

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Antrag auf Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis für Absolventen einer ausländischen Universität gemäß § 3 BÄO (Ärzte), § 2 ZHG (Zahnärzte), § 4 BApO (Apotheker) – Formular App2

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Ankreuzfelder „Approbation"/„Berufserlaubnis" und „Apotheker/Apothekerin". Formularstand 16.01.2026.

  • 2Nachweis, wo die beabsichtigte Tätigkeit im Freistaat Sachsen aufgenommen werden soll

    Besonderheit: Begründet die örtliche Zuständigkeit der Landesdirektion Sachsen.

  • 3Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Ausdrücklich nur als beglaubigte Kopie oder zur Vorlage; Originaldokumente sollen nicht eingesandt werden. Der Identitätsnachweis ist zugleich das einzige fremdsprachige Dokument, das nicht übersetzt werden muss.

  • 4Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern

    Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • 6Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (Vordruck der Landesdirektion Sachsen)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

  • 7Aktueller, tabellarischer, datierter, persönlich unterschriebener Lebenslauf

    Form: Original

  • 8Deutsches polizeiliches Führungszeugnis Belegart „0"

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Verwendungszweck „Approbation Arzt/Zahnarzt/Apotheker".

  • 9Ausländisches Führungszeugnis

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Erforderlich für alle Länder, in denen man sich in den letzten zwei Jahren vor der Einreise aufgehalten hat.

  • 10Zeugnis über die pharmazeutische Prüfung bzw. Staatsexamen/Diplom

    Form: Original · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Haager Apostille oder Legalisation durch die zuständige deutsche Botschaft; muss im Original vorgelegt werden.

  • 11Nachweise der bisherigen beruflichen Tätigkeiten (qualifizierte Arbeitszeugnisse, Arbeitsbuch, Beurteilungen)

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • 12Nachweis der Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Berufs (Abschluss der Ausbildung einschließlich Pflichtpraktika)

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Erfasst zugleich den Abschluss der Ausbildung einschließlich der Pflichtpraktika; eine eigene Position für die praktische Ausbildung nach § 4 AAppO kennt das Formular nicht.

  • 13Sprachzertifikat Stufe B2 (GER)

    Form: beglaubigte Kopie

  • 14Einverständnis mit der Anmeldung zum Fachsprachentest bei der zuständigen Heilberufekammer

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Der Fachsprachentest selbst wird von der Sächsischen Landesapothekerkammer abgenommen; die Anmeldung erledigt die Behörde. Im Formular wird nur das Einverständnis erklärt.

  • 15Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Für alle Länder der letzten zwei Jahre vor der Einreise.

  • 16Anlage zum Diplom (Curriculum nach Unterrichtsstunden je Vorlesung, Seminar und Praktikum)

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • 18Erklärungen zu Vorstrafen, anhängigen Straf- und Ermittlungsverfahren (mit Aktenzeichen), zurückgenommener oder widerrufener Approbation und früherer Verweigerung

    Form: im Antragsformular

  • 19Erklärung, in keinem anderen Bundesland einen Antrag gestellt zu haben oder jemals gestellt zu haben

    Form: im Antragsformular

  • 21Einverständnis zur Auskunft an den künftigen Arbeitgeber

    Form: im Antragsformular

  • 22Erklärung zur Kostenübernahme für Gutachter und Echtheitsprüfung

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Die Kosten werden als Kostenvorschuss erhoben.

  • HinweisÜbersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen

    Form: qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Alle fremdsprachlichen Dokumente außer dem Identitätsnachweis sind von in Deutschland oder der EU gerichtlich ermächtigten, vereidigten Übersetzern zu übersetzen.

Nur in bestimmten Fällen

  • 5Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    Nur bei Abweichung vom Namen in der Geburtsurkunde

    Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • 17Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG

    Bei Studienbeginn vor dem EU-Beitritt des Ausbildungslandes oder wenn ein Drittstaatsdiplom bereits in einem EU-Staat anerkannt wurde

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Für Apotheker ist Artikel 44 der Richtlinie 2005/36/EG einschlägig; der einschlägige Anhang-V-Eintrag ist Nr. 5.6.2.

  • 20Angabe früherer Kenntnisprüfungen (Datum, Bundesland)

    Falls bereits an einer Kenntnisprüfung teilgenommen wurde

    Form: im Antragsformular

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

26 Unterlagen · zuständig: Landesdirektion Sachsen

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Gleichwertigkeitsprüfung in der Regel vier Monate ab Vollständigkeit; bei Einschaltung eines Gutachters erheblich länger

Antrag: per Post, persönlich

Antrag nicht möglich: per E-Mail

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Formular App2 mit Ankreuzfeldern „Approbation"/„Berufserlaubnis" und „Apotheker/Apothekerin"

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 2Nachweis, wo die beabsichtigte Tätigkeit im Freistaat Sachsen aufgenommen werden soll
  • 3Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Keine Originaldokumente einsenden.

  • 4Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • 6Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

  • 7Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Aktuell, tabellarisch, datiert, persönlich unterschrieben.

  • 8Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Belegart „0", Verwendungszweck „Approbation Arzt/Zahnarzt/Apotheker".

  • 9Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Für alle Länder, in denen man sich in den letzten zwei Jahren vor der Einreise aufgehalten hat.

  • 10Zeugnis über die pharmazeutische Prüfung bzw. Staatsexamen/Diplom

    Form: Original · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Mit Haager Apostille oder Legalisation durch die zuständige deutsche Botschaft, zwingend im Original.

  • 11Anlage zum Diplom (Curriculum nach Unterrichtsstunden je Vorlesung, Seminar und Praktikum)

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • 12Personalisiertes Studienbuch (Syllabus) mit den konkreten Inhalten aller Fächer

    Bei Ausbildung außerhalb der EU

    Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Wird zusätzlich in der Zusatzanlage „Erklärung zur Gleichwertigkeitsprüfung" verlangt, dort ausdrücklich als „personalisierte Studienbücher mit den konkreten Inhalten aller Fächer".

  • 13Fächer- und Notenübersichten (Curricula)

    Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Position der Zusatzanlage „Erklärung zur Gleichwertigkeitsprüfung".

  • 14Arbeitszeugnisse mit konkreten Tätigkeiten / Nachweise der bisherigen beruflichen Tätigkeiten

    Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • 16Nachweis der Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Berufs (Abschluss der Ausbildung einschließlich Pflichtpraktika)

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • 17Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • 18Sprachzertifikat Stufe B2 (GER)

    Form: beglaubigte Kopie

  • 19Einverständnis mit der Anmeldung zum Fachsprachentest bei der zuständigen Heilberufekammer

    Form: im Antragsformular

  • 20Zusatzanlage „Erklärung zur Gleichwertigkeitsprüfung"

    Form: im Antragsformular · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Die Anlage ist erkennbar aus dem ärztlichen Verfahren übernommen („Facharzturkunde", „Grund- und Facharztstudium"). Eine pharmazeutische Entsprechung, etwa der Nachweis der praktischen Ausbildung nach § 4 AAppO, wird darin nicht benannt.

  • 21Erklärung zur Kostenübernahme für Gutachter und Echtheitsprüfung

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Die Kosten werden als Kostenvorschuss erhoben.

  • 22Einverständniserklärung zum Datenaustausch mit dem Arbeitgeber

    Form: im Antragsformular

  • 23Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

  • 24Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge

    Form: im Antragsformular

  • HinweisÜbersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen

    Form: qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Alle fremdsprachlichen Dokumente außer dem Identitätsnachweis; Übersetzer müssen in Deutschland oder der EU gerichtlich ermächtigt und vereidigt sein.

Nur in bestimmten Fällen

  • 5Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    Nur bei Abweichung vom Namen in der Geburtsurkunde

    Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • 15Fortbildungsnachweise mit konkreten Inhalten

    Soweit vorhanden; Position der Zusatzanlage zur Gleichwertigkeitsprüfung

    Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • 25Angabe früherer Kenntnisprüfungen (Datum, Bundesland)

    Falls bereits an einer Kenntnisprüfung teilgenommen wurde

    Form: im Antragsformular

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Befristete Erlaubnis nach § 11 BApO

12 Unterlagen · zuständig: Landesdirektion Sachsen

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Antrag: per Post, persönlich

Antrag nicht möglich: per E-Mail

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Formular App2 mit Ankreuzfeld „Berufserlaubnis" und „Apotheker/Apothekerin"

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 2Nachweis, wo die beabsichtigte Tätigkeit im Freistaat Sachsen aufgenommen werden soll
  • 3Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: beglaubigte Kopie

  • 4Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

  • 5Lebenslauf

    Form: Original

  • 6Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

  • 7Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • 8Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • 9Sprachzertifikat Stufe B2 (GER)

    Form: beglaubigte Kopie

  • 10Bestandener Fachsprachentest der Sächsischen Landesapothekerkammer

    Besonderheit: Die Berufserlaubnis wird erst nach bestandener Fachsprachenprüfung erteilt.

  • 11Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

  • 12Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge

    Form: im Antragsformular

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss an einer deutschen Universität

12 Unterlagen · zuständig: Landesdirektion Sachsen

Bearbeitungsdauer laut Behörde: bis zu drei Monate nach Vollständigkeit

Antrag: per Post, persönlich

Antrag nicht möglich: per E-Mail

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Antrag auf Erteilung der Approbation für Absolventen einer sächsischen Universität gemäß § 3 BÄO (Ärzte), § 2 ZHG (Zahnärzte), § 4 BApO (Apotheker) – Formular App1

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Berufsübergreifender Vordruck mit Ankreuzfeld „Apotheker/Apothekerin"; eigenhändige Unterschrift zwingend. Formularstand 08.10.2025.

  • 2Personalausweis oder Reisepass

    Form: Original · beglaubigte Kopie

  • 3Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Das Original ist durch eine vom Geburtsstandesamt beglaubigte Kopie ersetzbar.

  • 5Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (Vordruck der Landesdirektion Sachsen)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Rechtsbezug ist § 4 Abs. 1 BApO (gesundheitliche Eignung).

  • 6Aktueller, tabellarischer, datierter, persönlich unterschriebener Lebenslauf

    Form: Original

  • 7Zeugnis über die pharmazeutische Prüfung bzw. Staatsexamen/Diplom (mit Ausstellungsdatum und Ort)

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Der Formularwortlaut nennt die pharmazeutische Prüfung ausdrücklich neben der ärztlichen und zahnärztlichen.

  • 9Polizeiliches Führungszeugnis Belegart „O"

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Beim Einwohnermeldeamt am Hauptwohnsitz zu beantragen unter Angabe der Adresse „Landesdirektion Sachsen"; Verwendungszweck wörtlich „Approbation Arzt/Zahnarzt/Apotheker". Ein Geschäftszeichen verlangt das Formular nicht. Bei Eingang nicht älter als ein Monat.

  • 11Erklärungen: keine Vorstrafen, kein anhängiges Straf- oder Ermittlungsverfahren

    Form: im Antragsformular

  • 12Erklärung, keinen Antrag bei einer weiteren Behörde gestellt zu haben

    Form: im Antragsformular

Nur in bestimmten Fällen

  • 4Amtlicher Nachweis bei Namensänderung (Eheurkunde, Lebenspartnerschaft)

    Nur wenn der geführte Name von der Geburtsurkunde abweicht

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Ersetzbar durch eine vom Standesamt beglaubigte Kopie.

  • 10Führungszeugnis aus dem Herkunftsland

    Für ausländische Antragsteller mit sächsischem Abschluss

    Form: Original

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Nicht älter als drei Monate vor Antragstellung.

Freiwillig

  • 8Akademischer Titel nach Promotionsverfahren

    Form: Original · beglaubigte Kopie

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Was das Verfahren in Sachsen insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss170 €
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss300 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss490 €
Befristete Erlaubnis (§ 11 BApO)490 €

Rechtsgrundlage: 10. SächsKVZ, Anlage 1, lfd. Nr. 9

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Durchführende Stelle
Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden; beauftragt durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales. Die Anmeldung erfolgt über das Referat 22 der Landesdirektion Sachsen.
Gebühr
700 € bis 1.100 €

Fachsprachenprüfung

Durchführende Stelle
Sächsische Landesapothekerkammer (SLAK), Pillnitzer Landstraße 10, 01326 Dresden; Tel. 0351 26393-0; [email protected]
Gebühr
300 €
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an

Besonderheiten in Sachsen

  • Sachsen hat keine eigenen Apotheker-Formulare. App1 und App2 sind berufsübergreifende Vordrucke für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker mit Ankreuzfeld; die Zusatzanlage zur Gleichwertigkeitsprüfung ist rein ärztlich formuliert („Facharzturkunde", „Grund- und Facharztstudium") und kennt keine pharmazeutische Entsprechung.
  • Die Zuständigkeit innerhalb des Referats richtet sich für Apotheker nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens und nach dem Beruf.
  • Der Fachsprachentest der Sächsischen Landesapothekerkammer kostet 300 €. Die Kenntnisprüfung der Apotheker kostet 700 bis 1.100 €.
  • Sachstandsanfragen werden ausdrücklich nicht beantwortet; eine vorgezogene Bearbeitung wegen ablaufenden Visums oder eines Botschaftstermins findet nicht statt.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.