Approbation als Apotheker in Sachsen: Unterlagen
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 300 € | siehe unten | 23 |
| Drittstaat | 490 € | siehe unten | 26 |
| Berufserlaubnis | 490 € | — | 12 |
| Deutscher Abschluss | 170 € | bis zu drei Monate nach Vollständigkeit | 12 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- per Post, persönlich
- Gebühr Kenntnisprüfung:
- 700 € bis 1.100 €
- Fachsprachenprüfung:
- Die Behörde meldet Sie an
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
Landesdirektion Sachsen
Referat 22, Sachbearbeitung ausländische Abschlüsse (Zuordnung nach Anfangsbuchstabe des Familiennamens UND Beruf)
Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung
Landesdirektion Sachsen, Referat 22, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden
Telefon: je nach Anfangsbuchstabe des Familiennamens: „I“ (Apotheker und Zahnärzte) 0351 825-2214; „Al“ (Apotheker) 0351 825-2221; „G“ (Zahnärzte und Apotheker) und „F“ (Apotheker) 0351 825-2821
Landesdirektion Sachsen
Referat 22 (Landesprüfungsamt / akademische Heilberufe)
Zuständig für: Deutscher Abschluss
Antrags- und Postanschrift: Landesdirektion Sachsen, Referat 22, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden; Hausanschrift der Behörde: Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz
Telefon: 0371 532-0, Fax 0371 532-1929; Absolventen Universität Leipzig und TU Dresden sowie Certificate of Good Standing und Zweitschriften: 0351 825-2228
Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe
bei der Landesdirektion Sachsen; beauftragt durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales
Zuständig für: Kenntnisprüfung
Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden
Telefon: 0351 825-0
Sächsische Landesapothekerkammer (SLAK)
Zuständig für: Fachsprachenprüfung
Pillnitzer Landstraße 10, 01326 Dresden
Telefon: 0351 26393-0
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Sachsen zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Apostille:
- Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
- Legalisation:
- Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Qualifizierte Übersetzung:
- Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
- Certificate of Good Standing:
- Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
- Konformitätsbescheinigung:
- Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- Belegart:
- Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- § 11 BApO:
- Paragraf der Bundes-Apothekerordnung (BApO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
23 Unterlagen · zuständig: Landesdirektion Sachsen
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Gleichwertigkeitsprüfung in der Regel vier Monate ab Vollständigkeit; bei Einschaltung eines Gutachters erheblich länger
Antrag: per Post, persönlich
Antrag nicht möglich: per E-Mail
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Antrag auf Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis für Absolventen einer ausländischen Universität gemäß § 3 BÄO (Ärzte), § 2 ZHG (Zahnärzte), § 4 BApO (Apotheker) – Formular App2
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Ankreuzfelder „Approbation"/„Berufserlaubnis" und „Apotheker/Apothekerin". Formularstand 16.01.2026.
- 2Nachweis, wo die beabsichtigte Tätigkeit im Freistaat Sachsen aufgenommen werden soll
Besonderheit: Begründet die örtliche Zuständigkeit der Landesdirektion Sachsen.
- 3Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Ausdrücklich nur als beglaubigte Kopie oder zur Vorlage; Originaldokumente sollen nicht eingesandt werden. Der Identitätsnachweis ist zugleich das einzige fremdsprachige Dokument, das nicht übersetzt werden muss.
- 4Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- 6Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (Vordruck der Landesdirektion Sachsen)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
- 7Aktueller, tabellarischer, datierter, persönlich unterschriebener Lebenslauf
Form: Original
- 8Deutsches polizeiliches Führungszeugnis Belegart „0"
Form: Original · Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Verwendungszweck „Approbation Arzt/Zahnarzt/Apotheker".
- 9Ausländisches Führungszeugnis
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Erforderlich für alle Länder, in denen man sich in den letzten zwei Jahren vor der Einreise aufgehalten hat.
- 10Zeugnis über die pharmazeutische Prüfung bzw. Staatsexamen/Diplom
Form: Original · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Haager Apostille oder Legalisation durch die zuständige deutsche Botschaft; muss im Original vorgelegt werden.
- 11Nachweise der bisherigen beruflichen Tätigkeiten (qualifizierte Arbeitszeugnisse, Arbeitsbuch, Beurteilungen)
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- 12Nachweis der Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Berufs (Abschluss der Ausbildung einschließlich Pflichtpraktika)
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Erfasst zugleich den Abschluss der Ausbildung einschließlich der Pflichtpraktika; eine eigene Position für die praktische Ausbildung nach § 4 AAppO kennt das Formular nicht.
- 13Sprachzertifikat Stufe B2 (GER)
Form: beglaubigte Kopie
- 14Einverständnis mit der Anmeldung zum Fachsprachentest bei der zuständigen Heilberufekammer
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Der Fachsprachentest selbst wird von der Sächsischen Landesapothekerkammer abgenommen; die Anmeldung erledigt die Behörde. Im Formular wird nur das Einverständnis erklärt.
- 15Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Für alle Länder der letzten zwei Jahre vor der Einreise.
- 16Anlage zum Diplom (Curriculum nach Unterrichtsstunden je Vorlesung, Seminar und Praktikum)
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- 18Erklärungen zu Vorstrafen, anhängigen Straf- und Ermittlungsverfahren (mit Aktenzeichen), zurückgenommener oder widerrufener Approbation und früherer Verweigerung
Form: im Antragsformular
- 19Erklärung, in keinem anderen Bundesland einen Antrag gestellt zu haben oder jemals gestellt zu haben
Form: im Antragsformular
- 21Einverständnis zur Auskunft an den künftigen Arbeitgeber
Form: im Antragsformular
- 22Erklärung zur Kostenübernahme für Gutachter und Echtheitsprüfung
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Die Kosten werden als Kostenvorschuss erhoben.
- HinweisÜbersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen
Form: qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Alle fremdsprachlichen Dokumente außer dem Identitätsnachweis sind von in Deutschland oder der EU gerichtlich ermächtigten, vereidigten Übersetzern zu übersetzen.
Nur in bestimmten Fällen
- 5Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
Nur bei Abweichung vom Namen in der Geburtsurkunde
Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- 17Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG
Bei Studienbeginn vor dem EU-Beitritt des Ausbildungslandes oder wenn ein Drittstaatsdiplom bereits in einem EU-Staat anerkannt wurde
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Für Apotheker ist Artikel 44 der Richtlinie 2005/36/EG einschlägig; der einschlägige Anhang-V-Eintrag ist Nr. 5.6.2.
- 20Angabe früherer Kenntnisprüfungen (Datum, Bundesland)
Falls bereits an einer Kenntnisprüfung teilgenommen wurde
Form: im Antragsformular
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
26 Unterlagen · zuständig: Landesdirektion Sachsen
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Gleichwertigkeitsprüfung in der Regel vier Monate ab Vollständigkeit; bei Einschaltung eines Gutachters erheblich länger
Antrag: per Post, persönlich
Antrag nicht möglich: per E-Mail
Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Formular App2 mit Ankreuzfeldern „Approbation"/„Berufserlaubnis" und „Apotheker/Apothekerin"
Form: Original · amtlicher Vordruck
- 2Nachweis, wo die beabsichtigte Tätigkeit im Freistaat Sachsen aufgenommen werden soll
- 3Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Keine Originaldokumente einsenden.
- 4Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- 6Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
- 7Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Aktuell, tabellarisch, datiert, persönlich unterschrieben.
- 8Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Original · Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Belegart „0", Verwendungszweck „Approbation Arzt/Zahnarzt/Apotheker".
- 9Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Für alle Länder, in denen man sich in den letzten zwei Jahren vor der Einreise aufgehalten hat.
- 10Zeugnis über die pharmazeutische Prüfung bzw. Staatsexamen/Diplom
Form: Original · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Mit Haager Apostille oder Legalisation durch die zuständige deutsche Botschaft, zwingend im Original.
- 11Anlage zum Diplom (Curriculum nach Unterrichtsstunden je Vorlesung, Seminar und Praktikum)
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- 12Personalisiertes Studienbuch (Syllabus) mit den konkreten Inhalten aller Fächer
Bei Ausbildung außerhalb der EU
Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Wird zusätzlich in der Zusatzanlage „Erklärung zur Gleichwertigkeitsprüfung" verlangt, dort ausdrücklich als „personalisierte Studienbücher mit den konkreten Inhalten aller Fächer".
- 13Fächer- und Notenübersichten (Curricula)
Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Position der Zusatzanlage „Erklärung zur Gleichwertigkeitsprüfung".
- 14Arbeitszeugnisse mit konkreten Tätigkeiten / Nachweise der bisherigen beruflichen Tätigkeiten
Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- 16Nachweis der Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Berufs (Abschluss der Ausbildung einschließlich Pflichtpraktika)
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- 17Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- 18Sprachzertifikat Stufe B2 (GER)
Form: beglaubigte Kopie
- 19Einverständnis mit der Anmeldung zum Fachsprachentest bei der zuständigen Heilberufekammer
Form: im Antragsformular
- 20Zusatzanlage „Erklärung zur Gleichwertigkeitsprüfung"
Form: im Antragsformular · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Die Anlage ist erkennbar aus dem ärztlichen Verfahren übernommen („Facharzturkunde", „Grund- und Facharztstudium"). Eine pharmazeutische Entsprechung, etwa der Nachweis der praktischen Ausbildung nach § 4 AAppO, wird darin nicht benannt.
- 21Erklärung zur Kostenübernahme für Gutachter und Echtheitsprüfung
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Die Kosten werden als Kostenvorschuss erhoben.
- 22Einverständniserklärung zum Datenaustausch mit dem Arbeitgeber
Form: im Antragsformular
- 23Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: im Antragsformular
- 24Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge
Form: im Antragsformular
- HinweisÜbersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen
Form: qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Alle fremdsprachlichen Dokumente außer dem Identitätsnachweis; Übersetzer müssen in Deutschland oder der EU gerichtlich ermächtigt und vereidigt sein.
Nur in bestimmten Fällen
- 5Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
Nur bei Abweichung vom Namen in der Geburtsurkunde
Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- 15Fortbildungsnachweise mit konkreten Inhalten
Soweit vorhanden; Position der Zusatzanlage zur Gleichwertigkeitsprüfung
Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- 25Angabe früherer Kenntnisprüfungen (Datum, Bundesland)
Falls bereits an einer Kenntnisprüfung teilgenommen wurde
Form: im Antragsformular
Befristete Erlaubnis nach § 11 BApO
12 Unterlagen · zuständig: Landesdirektion Sachsen
Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis
Antrag: per Post, persönlich
Antrag nicht möglich: per E-Mail
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Formular App2 mit Ankreuzfeld „Berufserlaubnis" und „Apotheker/Apothekerin"
Form: Original · amtlicher Vordruck
- 2Nachweis, wo die beabsichtigte Tätigkeit im Freistaat Sachsen aufgenommen werden soll
- 3Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
- 4Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
- 5Lebenslauf
Form: Original
- 6Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Original · Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
- 7Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- 8Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- 9Sprachzertifikat Stufe B2 (GER)
Form: beglaubigte Kopie
- 10Bestandener Fachsprachentest der Sächsischen Landesapothekerkammer
Besonderheit: Die Berufserlaubnis wird erst nach bestandener Fachsprachenprüfung erteilt.
- 11Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: im Antragsformular
- 12Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge
Form: im Antragsformular
Abschluss an einer deutschen Universität
12 Unterlagen · zuständig: Landesdirektion Sachsen
Bearbeitungsdauer laut Behörde: bis zu drei Monate nach Vollständigkeit
Antrag: per Post, persönlich
Antrag nicht möglich: per E-Mail
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Antrag auf Erteilung der Approbation für Absolventen einer sächsischen Universität gemäß § 3 BÄO (Ärzte), § 2 ZHG (Zahnärzte), § 4 BApO (Apotheker) – Formular App1
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Berufsübergreifender Vordruck mit Ankreuzfeld „Apotheker/Apothekerin"; eigenhändige Unterschrift zwingend. Formularstand 08.10.2025.
- 2Personalausweis oder Reisepass
Form: Original · beglaubigte Kopie
- 3Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
Form: Original · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Das Original ist durch eine vom Geburtsstandesamt beglaubigte Kopie ersetzbar.
- 5Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (Vordruck der Landesdirektion Sachsen)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Rechtsbezug ist § 4 Abs. 1 BApO (gesundheitliche Eignung).
- 6Aktueller, tabellarischer, datierter, persönlich unterschriebener Lebenslauf
Form: Original
- 7Zeugnis über die pharmazeutische Prüfung bzw. Staatsexamen/Diplom (mit Ausstellungsdatum und Ort)
Form: Original · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Der Formularwortlaut nennt die pharmazeutische Prüfung ausdrücklich neben der ärztlichen und zahnärztlichen.
- 9Polizeiliches Führungszeugnis Belegart „O"
Form: Original · Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Beim Einwohnermeldeamt am Hauptwohnsitz zu beantragen unter Angabe der Adresse „Landesdirektion Sachsen"; Verwendungszweck wörtlich „Approbation Arzt/Zahnarzt/Apotheker". Ein Geschäftszeichen verlangt das Formular nicht. Bei Eingang nicht älter als ein Monat.
- 11Erklärungen: keine Vorstrafen, kein anhängiges Straf- oder Ermittlungsverfahren
Form: im Antragsformular
- 12Erklärung, keinen Antrag bei einer weiteren Behörde gestellt zu haben
Form: im Antragsformular
Nur in bestimmten Fällen
- 4Amtlicher Nachweis bei Namensänderung (Eheurkunde, Lebenspartnerschaft)
Nur wenn der geführte Name von der Geburtsurkunde abweicht
Form: Original · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Ersetzbar durch eine vom Standesamt beglaubigte Kopie.
- 10Führungszeugnis aus dem Herkunftsland
Für ausländische Antragsteller mit sächsischem Abschluss
Form: Original
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Nicht älter als drei Monate vor Antragstellung.
Freiwillig
- 8Akademischer Titel nach Promotionsverfahren
Form: Original · beglaubigte Kopie
Was das Verfahren in Sachsen insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation nach deutschem Abschluss | 170 € |
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 300 € |
| Approbation mit Drittstaats-Abschluss | 490 € |
| Befristete Erlaubnis (§ 11 BApO) | 490 € |
Rechtsgrundlage: 10. SächsKVZ, Anlage 1, lfd. Nr. 9
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
- Durchführende Stelle
- Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden; beauftragt durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales. Die Anmeldung erfolgt über das Referat 22 der Landesdirektion Sachsen.
- Gebühr
- 700 € bis 1.100 €
Fachsprachenprüfung
- Durchführende Stelle
- Sächsische Landesapothekerkammer (SLAK), Pillnitzer Landstraße 10, 01326 Dresden; Tel. 0351 26393-0; [email protected]
- Gebühr
- 300 €
- Anmeldung
- Die Behörde meldet Sie an
Besonderheiten in Sachsen
- Sachsen hat keine eigenen Apotheker-Formulare. App1 und App2 sind berufsübergreifende Vordrucke für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker mit Ankreuzfeld; die Zusatzanlage zur Gleichwertigkeitsprüfung ist rein ärztlich formuliert („Facharzturkunde", „Grund- und Facharztstudium") und kennt keine pharmazeutische Entsprechung.
- Die Zuständigkeit innerhalb des Referats richtet sich für Apotheker nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens und nach dem Beruf.
- Der Fachsprachentest der Sächsischen Landesapothekerkammer kostet 300 €. Die Kenntnisprüfung der Apotheker kostet 700 bis 1.100 €.
- Sachstandsanfragen werden ausdrücklich nicht beantwortet; eine vorgezogene Bearbeitung wegen ablaufenden Visums oder eines Botschaftstermins findet nicht statt.
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.