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Approbation als Apotheker in Schleswig-Holstein: Unterlagen

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Schleswig-Holstein
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz130 €—18
Drittstaat320 €—22
Berufserlaubnis100 € + 50 € je weiteres Jahr—16
Deutscher Abschluss130 €—10
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post
Fachsprachenprüfung:
Sie melden sich selbst an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) – SHIBB Landesamt

Dezernat 5 Gesundheitsberufe, Sachgebiet 50 Akademische Gesundheitsberufe

Zuständig für: Deutscher Abschluss, EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung, Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung

Muhliusstraße 38, 24103 Kiel (barrierefreier Zugang nach Vorankündigung)

Telefon: Telefonhotline 0431 988 9126 – Mo 13:00-15:00, Mi 09:00-12:00, Do 13:00-15:00; Ansprechpartner Apotheker: 0431 988 9126

Sprechzeiten: Mo 13:00-15:00, Mi 09:00-12:00, Do 13:00-15:00

Zur Behördenseite

Apothekerkammer Schleswig-Holstein

Zuständig für: Deutscher Abschluss

Düsternbrooker Weg 75, 24105 Kiel

Telefon: 0431 579-350

Zur Behördenseite

Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Schleswig-Holstein zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Apostille:
Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Legalisation:
Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 11 BApO:
Paragraf der Bundes-Apothekerordnung (BApO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

18 Unterlagen · zuständig: Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) – SHIBB Landesamt

Antrag: per Post

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Ausdrücklich nur im Original; Vordruck auf der Homepage.

  • 2Amtliches Führungszeugnis Belegart „O"

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Verwendungszweck „Approbation/Berufserlaubnis", Geschäftszeichen „SHIBB 50 Akademische Gesundheitsberufe". Nur im Original.

  • 3Formular 02 „Antrag auf Approbation mit Abschluss aus den Staaten der EU/EWR", Seiten 1 und 2

    Form: einfache Kopie · amtlicher Vordruck

  • 5Aktueller Lebenslauf, chronologisch, vollständig ohne Lücken bis zur Gegenwart, datiert und unterschrieben

    Form: einfache Kopie

  • 6Aktuelle Meldebescheinigung

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Alternativ oder zusätzlich zur Stellenzusage; begründet die Zuständigkeit Schleswig-Holsteins.

  • 7Stellenzusage

    Alternativ oder zusätzlich zur Meldebescheinigung („und/oder")

    Form: einfache Kopie

  • 8Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: einfache Kopie

  • 10Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltstitel bzw. Ausweis für Vertriebene oder Geflüchtete, Seite 1 mit Personalien

    Form: amtlich beglaubigt

  • 13Diplom und, falls vorhanden, Hochschulzeugnis

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Beglaubigte Kopie mit amtlicher deutscher Übersetzung. Englische Originale sind von der Übersetzungspflicht ausgenommen.

  • 15Aktuelle Bescheinigung der zuständigen ausländischen Behörde, dass die Berechtigung zur Berufsausübung nicht eingeschränkt oder entzogen ist

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • 16Nachweis über den vollständigen Abschluss der Ausbildung

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • 17Bescheinigung der zuständigen ausländischen Behörde darüber, ob das Diplom eine Ausbildung nachweist, die den Mindestanforderungen der Richtlinie 2005/36/EWG entspricht oder ob das Diplom aufgrund erworbener Rechte der Richtlinie anzuerkennen ist

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Für Apotheker ist Artikel 44 der Richtlinie 2005/36/EG einschlägig; der maßgebliche Eintrag in Anhang V ist Nr. 5.6.2. Das Formular schreibt zitattreu „2005/36/EWG" statt „2005/36/EG".

  • 18Polizeiliches Führungszeugnis, Strafregisterauszug, criminal record oder civil record aus dem Heimatland und aus Ländern, in denen vorher studiert und/oder gearbeitet wurde

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

Nur in bestimmten Fällen

  • 9Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    Nur bei Namensänderung

    Form: einfache Kopie

  • 11C1-Fachsprachenzertifikat bzw. -bestätigung

    Nur erforderlich, wenn die Fachsprachenprüfung nicht durch das SHIBB Landesamt durchgeführt wurde

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Aus dieser Formulierung folgt, dass das SHIBB die Fachsprachenprüfung selbst organisiert oder in seinem Auftrag durchführen lässt.

  • 12GER-B2-Zertifikat

    Im EU-Formular ausdrücklich nur für Hebammen genannt

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Im Drittstaats- und im Berufserlaubnisverfahren ist das B2-Zertifikat für alle Berufe Pflicht. Ob im EU-Fall für Apotheker ein allgemeinsprachlicher Nachweis verlangt wird, geht aus dem Formular nicht hervor. Wir klären das für Sie mit der Behörde.

  • 14Zusätzliche Bescheinigungen über die praktische Ausbildung (Internatur, Ordinatur, Residentur, Internship)

    Fallabhängig

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Die Beispiele stammen aus dem ärztlichen Verfahren; die praktische Ausbildung nach § 4 AAppO (Pharmaziepraktikum) wird in den Anerkennungsformularen nicht eigens benannt und ist nur im Inlandsteil des Apotheker-Hauptartikels beschrieben.

Freiwillig

  • 4Vollmacht (Vordruck auf der Homepage)

    Form: einfache Kopie · amtlicher Vordruck

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2 BApO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

22 Unterlagen · zuständig: Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) – SHIBB Landesamt

Antrag: per Post

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Vordruck „Persönliche Angaben zum Anerkennungsverfahren" (Formular 11)

    Form: amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Auch der Anmeldung zur Fachsprachenprüfung (Formular 05) und zur Kenntnisprüfung (Formular 07) beizufügen.

  • 2Ärztliche Bescheinigung (Anlage 3 bzw. Vordruck auf der Homepage)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Im Drittstaatsverfahren nur einen Monat gültig - im Inlands- und EU-Verfahren dagegen drei Monate. Ausdrücklich nur im Original.

  • 3Amtliches Führungszeugnis Belegart „O"

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Verwendungszweck „Approbation/Berufserlaubnis", Geschäftszeichen „SHIBB 50 Akademische Gesundheitsberufe".

  • 4Aktueller Lebenslauf, chronologisch von der Grundschule bis aktuell, lückenlos, datiert und unterschrieben

    Form: einfache Kopie

  • 6Aktuelle Meldebescheinigung

    Alternativ oder zusätzlich zu Stellenzusage bzw. Arbeitsvertrag („und/oder")

    Form: einfache Kopie

  • 7Stellenzusage bzw. Arbeitsvertrag

    Alternativ oder zusätzlich zur Meldebescheinigung

    Form: einfache Kopie

  • 8Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: einfache Kopie

  • 10Nachweise bisheriger Berufsausübung (in Landessprache und mit deutscher Übersetzung)

    Form: einfache Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • 11Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltstitel bzw. Ausweis für Vertriebene oder Geflüchtete, Seite 1 mit Personalien

    Form: amtlich beglaubigt

  • 12GER-B2-Zertifikat

    Form: amtlich beglaubigt

  • 14Diplom und, falls vorhanden, Hochschulzeugnis

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

    Besonderheit: Beglaubigte Kopie mit amtlicher deutscher Übersetzung und mit Legalisation oder Apostille.

  • 15Nachweis der einzelnen Studienfächer mit Notenübersicht

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • 17Nachweis über den vollständigen Abschluss der Ausbildung sowie Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • 18Aktuelle Bescheinigung, dass die Berechtigung zur Berufsausübung nicht eingeschränkt oder entzogen ist

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • 19Polizeiliches Führungszeugnis bzw. Strafregisterauszug aus dem Heimatland und allen Studien- und Arbeitsländern

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • 20Erklärung zur Straffreiheit im Formular

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Mit dem Hinweis: „Mir ist bewusst, dass unwahrheitsgemäße Angaben u. a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können."

Nur in bestimmten Fällen

  • 9Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    Nur bei Namensänderung

    Form: einfache Kopie

  • 13C1-Fachsprachenzertifikat bzw. Bestätigung über die bestandene Fachsprachenprüfung

    Nur erforderlich, wenn die Fachsprachenprüfung nicht durch das SHIBB Landesamt durchgeführt wurde

    Form: amtlich beglaubigt

  • 16Nachweise über eine zusätzlich erforderliche praktische Ausbildung (Internatur, Ordinatur, Residentur, Internship)

    Fallabhängig

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

    Besonderheit: Kein pharmazeutisch angepasster Wortlaut: Die Beispiele stammen aus dem ärztlichen Verfahren; die praktische Ausbildung nach § 4 AAppO wird nicht benannt.

  • Formular 06Antrag auf gutachterliche Überprüfung der Gleichwertigkeit (Formular 06) mit Ankreuzfeld „Apotheker/Apothekerin"

    Wenn eine gutachterliche Überprüfung der Gleichwertigkeit erfolgen soll

    Form: amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Der Antragsteller erklärt sich bereit, die Kosten des Gutachtens zu übernehmen und die Kostenrechnung des Gutachters nach Erhalt vollständig zu begleichen; er willigt ein, dass der Gutachter gegebenenfalls Kontakt zur Ausbildungsstätte aufnimmt. Hinweis im Formular: Die Überprüfung verlängert das Verfahren um mehrere Monate; eine Rücknahme nach Vorliegen des Gutachtenergebnisses ist „grundsätzlich nicht möglich".

  • Formular 07Antrag auf Kenntnisprüfung (Formular 07) mit Ankreuzfeld „Apotheker/Apothekerin"; Wiederholung über Formular 08

    Nur zusammen mit einem Antrag auf Approbation bzw. Berufserlaubnis

    Form: amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Beizufügen sind der Vordruck „Persönliche Angaben zum Anerkennungsverfahren" sowie die Erklärung, die Verfahrenshinweise über die Kenntnisprüfung zur Kenntnis genommen zu haben. Diese Verfahrenshinweise sind auf der Apotheker-Downloadseite nicht enthalten.

Freiwillig

  • 5Vollmacht für eine bevollmächtigte Person

    Form: einfache Kopie · amtlicher Vordruck

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2 BApO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Befristete Erlaubnis nach § 11 BApO

16 Unterlagen · zuständig: Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) – SHIBB Landesamt

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Antrag: per Post

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Formular 04 „Antrag auf Berufserlaubnis" mit Ankreuzfeld „Apotheker/Apothekerin"

    Form: einfache Kopie · amtlicher Vordruck

  • 2Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltstitel und dem Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet"

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Zwingend: „Wichtig: Ohne den Vermerk wird keine Berufserlaubnis ausgestellt." Das ist die schärfste Zusatzanforderung des Landes und der häufigste Ablehnungsgrund im Berufserlaubnisverfahren.

  • 3Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

  • 4Amtliches Führungszeugnis Belegart „O", Geschäftszeichen „SHIBB 50 Akademische Gesundheitsberufe"

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

  • 5Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • 6Aktueller Lebenslauf, chronologisch, lückenlos, datiert und unterschrieben

    Form: einfache Kopie

  • 7Aktuelle Meldebescheinigung aus Schleswig-Holstein

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Im Berufserlaubnisverfahren ausdrücklich aus Schleswig-Holstein.

  • 8Stellenzusage (Vordruck auf der Homepage) oder Arbeitsvertrag über die beabsichtigte Tätigkeit in Schleswig-Holstein

    Form: einfache Kopie · amtlicher Vordruck

  • 9GER-B2-Zertifikat

    Form: amtlich beglaubigt

  • 11Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: einfache Kopie

  • 13Diplom und, falls vorhanden, Hochschulzeugnis

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • 14Nachweis über den vollständigen Abschluss der Ausbildung sowie Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • 15Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • 16Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

Nur in bestimmten Fällen

  • 10C1-Fachsprachenzertifikat

    Nur erforderlich, wenn die Fachsprachenprüfung nicht durch das SHIBB Landesamt durchgeführt wurde

    Form: amtlich beglaubigt

  • 12Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    Nur bei Namensänderung

    Form: einfache Kopie

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Abschluss an einer deutschen Universität

10 Unterlagen · zuständig: Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) – SHIBB Landesamt, Apothekerkammer Schleswig-Holstein

Antrag: per Post

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Ärztliche Bescheinigung (Vordruck auf der Homepage)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Ausdrücklich nur im Original; nicht älter als drei Monate bei Vorlage. Im Drittstaats- und Berufserlaubnisverfahren beträgt das Höchstalter dagegen nur einen Monat.

  • 2Amtliches Führungszeugnis für Behörden, Belegart „O"

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Verwendungszweck „Approbation/Berufserlaubnis", Geschäftszeichen „SHIBB 50 Gesundheitsberufe". Ausdrücklich nur im Original. Hinweis im Formular: „Das Führungszeugnis liegt in der Regel 2-3 Wochen nach Beantragung hier vor." Fehlt es noch, ist im Formular das Beantragungsdatum anzugeben.

  • 3Formular 03 „Antrag auf Approbation/Erlaubnis/Berufsbezeichnung Hebamme mit Abschluss aus der Bundesrepublik Deutschland", Seiten 1 und 2, mit Ankreuzfeld „Apotheker/Apothekerin"

    Form: einfache Kopie · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Einfache Kopie oder PDF-Scan genügt. Enthält zugleich die Erklärung zur Straffreiheit.

  • 4Erklärung zur Straffreiheit im Formular 03

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Zu erklären ist, die Länder des bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts nicht im Zusammenhang mit strafrechtlichen oder berufsbeschränkenden Maßnahmen verlassen zu haben und nicht rechtskräftig verurteilt worden zu sein; anhängige Verfahren sind mit Aktenzeichen anzugeben.

  • 5Aktueller Lebenslauf, chronologisch von der Grundschule bis aktuell, vollständig ohne Lücken, mit Datum und persönlicher Unterschrift

    Form: einfache Kopie

  • 6Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Bei im Ausland ausgestellten Urkunden gegebenenfalls mit deutscher Übersetzung.

  • 10Personalausweis oder Reisepass

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Die einzige Position des Inlandsverfahrens, die eine amtlich beglaubigte Kopie verlangt - alle übrigen Kopien dürfen einfach sein.

Nur in bestimmten Fällen

  • 7Heirats- oder Namensänderungsurkunde

    Nur bei Namensänderung

    Form: einfache Kopie

Freiwillig

  • 8Zeugnis über die Pharmazeutische Prüfung

    Das Zeugnis liegt dem SHIBB bereits vor; eine Kopie erleichtert die Bearbeitung, wenn die Prüfung länger als drei Monate zurückliegt

    Form: einfache Kopie

  • 9Promotionsurkunde

    Form: einfache Kopie

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Was das Verfahren in Schleswig-Holstein insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss130 €
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss130 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss320 €
Befristete Erlaubnis (§ 11 BApO)100 € + 50 € je weiteres Jahr

Rechtsgrundlage: VerwGebVO Schleswig-Holstein vom 26.09.2018 (GVOBl. Schl.-H. 2018, S. 476), Anlage „Allgemeiner Gebührentarif“ in der Fassung vom 24.08.2026, gültig ab 01.09.2026, Tarifstelle 9.3

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.

Besonderheiten in Schleswig-Holstein

  • Schleswig-Holstein führt für Apotheker einen eigenen, vollständig durchnummerierten Formularsatz 00 bis 13 in einem eigenen Verzeichnis - inklusive Vollmacht, Stellenzusage, Zwischenbescheid, Nachreichen von Unterlagen und Verzichtserklärung.
  • Englischsprachige Originale müssen nicht übersetzt werden - und die Ausnahme gilt auch für Apotheker, belegt durch das eigene Apotheker-Hinweisblatt 00 und das Apotheker-EU-Formular 02. Zusätzlich genügt auch eine englische Übersetzung nicht-englischer Dokumente.
  • Generelle Apostille- oder Legalisationspflicht für alle ausländischen Dokumente im Drittstaats- und Berufserlaubnisverfahren; im EU-Verfahren fehlt diese Klausel.
  • Eine Sachbearbeitung betreut Anrechnung, Famulatur und praktische Ausbildung, die Staatsexamina P1 bis P3 sowie Approbationen und Berufserlaubnisse für Apotheker - Inlands- wie Auslandsabsolventen.
  • Es gibt keine Apotheker-FAQ. Verfahrensinformationen zu Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung, Gebühren, Wartezeiten und Zustellung der Urkunde, die für Ärzte in einer ausführlichen FAQ stehen, fehlen für Apotheker.
  • Die begleitenden Unterrichtsveranstaltungen der praktischen Ausbildung werden von der Apothekerkammer Schleswig-Holstein (Düsternbrooker Weg 75, 24105 Kiel, 0431 579-350) im Auftrag des SHIBB durchgeführt: zwei Blöcke à 14 Tage jährlich.
  • Alle E-Mail-Adressen des SHIBB tragen den Hinweis „Kein Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte Dokumente". Der Antragsweg ist damit faktisch auf Papier und Post beschränkt.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.