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Approbation als Zahnarzt in Bayern: Unterlagen und Gebühren

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Bayern
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz200 € bis 500 €mehrere Monate11
Drittstaat280 € bis 500 €siehe unten16
Berufserlaubnis100 € je angefangenes Jahr der Geltungsdauervom Eingang des Antrags bis zur Entscheidung zurzeit mehr als sechs Wochen11
Deutscher Abschluss200 €wenige Wochen8
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
über das Online-Portal, per Post, persönlich
Gebühr Kenntnisprüfung:
1.300 €
Fachsprachenprüfung:
Sie melden sich selbst an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

ZAABY – Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern bei der Regierung von Oberbayern

Berufszulassungsstelle

Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung

Maximilianstraße 39, 80538 München

Telefon: +49 89 2176-2634 (Fax +49 89 2176-402634)

Sprechzeiten: Telefonzeit Mo–Fr 09:00–11:00

Zur Behördenseite

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 55.3 – Rechtsfragen Gesundheitsberufe (Approbationserteilung bei inländischem Abschluss)

Zuständig für: Deutscher Abschluss

Maximilianstraße 39, 80538 München; Postanschrift 80534 München

Telefon: +49 89 2176-1203

Sprechzeiten: Telefonzeit Mi 09:00–11:00; Parteiverkehr bis auf Weiteres geschlossen, Abgabe am Empfang Mo–Do 07:00–17:45, Fr 07:00–14:45

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Regierung von Unterfranken

Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle

Zuständig für: Deutscher Abschluss

Telefon: +49 931 380-1768 (FAU Erlangen-Nürnberg), +49 931 380-1766 (Universität Würzburg)

Sprechzeiten: Sprechzeiten Di und Do 10:00–12:00

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Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK)

Zuständig für: Fachsprachenprüfung

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eazf GmbH – Europäische Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung der Bayerischen Landeszahnärztekammer

Zuständig für: Fachsprachenprüfung

Telefon: +49 89 230211-468

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Staatliche Prüfungskommission an einer der vier bayerischen Universitäten mit zahnmedizinischer Fakultät

zahnmedizinische Prüfungsämter der Universitäten; Bestellung durch die Berufszulassungsstelle

Zuständig für: Kenntnisprüfung

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Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Bayern zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 13 ZHG:
Paragraf der Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

11 Unterlagen · zuständig: ZAABY – Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern bei der Regierung von Oberbayern

Bearbeitungsdauer laut Behörde: mehrere Monate

Antrag: über das Online-Portal, per Post, persönlich

Immer erforderlich

  • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern

    Form: beglaubigte Kopie

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: beglaubigte Kopie

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Lückenlos, eigenhändig unterschrieben, tabellarisch und chronologisch, mit Zeiträumen (Monat/Jahr) und beigefügten Nachweisen.

  • Ärztliches Attest (Vordruck Anlage 1)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Von einer in Deutschland, im EWR oder in der Schweiz niedergelassenen Allgemeinmedizinerin bzw. einem internistisch tätigen Arzt, mit Praxis- oder Klinikstempel.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    aus allen Ländern außerhalb Deutschlands mit Aufenthalt über sechs Monate

    Form: beglaubigte Kopie

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Maßgeblich ist das Alter bei Vorlage.

  • Ausbildungsnachweis, z. B. Diplom, ggf. weitere landesspezifische Nachweise gemäß Anhang 5 der Richtlinie 2005/36/EG

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Für Zahnärzte ist Anhang V Nr. 5.3.2 der Richtlinie 2005/36/EG einschlägig.

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Besonderheit: Fachsprachentest C1 GER bei der eazf GmbH im Auftrag der BLZK; Direktanmeldung durch die antragstellende Person. Über die Erforderlichkeit entscheidet die Regierung von Oberbayern. Fachsprachentests anderer Zahnärztekammern werden anerkannt, sofern die Gleichwertigkeit gewährleistet ist — das ist vorab mit der Berufszulassungsstelle zu klären.

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    abweichender Name, z. B. durch Heirat

    Form: beglaubigte Kopie

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    bei früherem Deutschland-Aufenthalt über sechs Monate bzw. Wohnsitz in Deutschland

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Belegart „O“, Verwendungszweck „Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin“.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    aus allen Ländern, in denen die Heilberufstätigkeit bereits ausgeübt wurde (ohne Fünfjahresgrenze)

    Form: beglaubigte Kopie

  • landesspezifische Nachweise gemäß Anhang 5 der Richtlinie 2005/36/EG

    wenn die Bezeichnung des Abschlusses von Anhang V Nr. 5.3.2 abweicht oder die Ausbildung vor dem maßgeblichen Stichtag begonnen wurde

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

16 Unterlagen · zuständig: ZAABY – Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern bei der Regierung von Oberbayern

Bearbeitungsdauer laut Behörde: kann wegen der notwendigen Einholung eines Gutachtens zur Gleichwertigkeit in Einzelfällen über ein Jahr dauern

Antrag: über das Online-Portal, per Post, persönlich

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Immer erforderlich

  • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern

    Form: beglaubigte Kopie

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: beglaubigte Kopie

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Lückenlos, eigenhändig unterschrieben, tabellarisch und chronologisch, mit Zeiträumen (Monat/Jahr) und beigefügten Nachweisen.

  • Nachweis der Straffreiheit – Strafregisterauszüge aus allen Ländern außerhalb Deutschlands mit Aufenthalt über sechs Monate

    Form: beglaubigte Kopie

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Nachweise der abgeschlossenen Ausbildung (Ausbildungsnachweis, z. B. Diplom)

    Form: beglaubigte Kopie

  • Übersicht über die während des Studiums absolvierten Fächer mit Stundenzahl und Noten

    Form: beglaubigte Kopie

  • Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Nachweis über die Berechtigung zur Ausübung des Heilberufs im Ausbildungs- und/oder Herkunftsstaat.

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Besonderheit: Fachsprachentest C1 GER bei der eazf GmbH im Auftrag der BLZK; Direktanmeldung durch die antragstellende Person. Ein gesonderter Nachweis der allgemeinsprachlichen B2-Kenntnisse ist nach der Verfahrensordnung nicht vorzulegen.

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    abweichender Name, z. B. durch Heirat

    Form: beglaubigte Kopie

  • Nachweis über abgeleistete Pflichtpraktika

    soweit im Ausbildungsstaat Pflichtpraktika zu absolvieren waren

    Form: beglaubigte Kopie

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    aus allen Ländern, in denen die Heilberufstätigkeit in den letzten fünf Jahren ausgeübt wurde

    Form: beglaubigte Kopie

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Curriculum/Studienbuch

    soweit vorhanden bzw. für die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung erforderlich

    Form: Original

    Besonderheit: Als einzige Position der bayerischen Drittstaatsliste ausdrücklich im Original gefordert.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    auf gesonderte Anforderung und nur, falls früher länger als sechs Monate Aufenthalt oder Wohnsitz in Deutschland bestand

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Belegart „O“, Verwendungszweck „Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin“.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    auf gesonderte Anforderung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Von einer in Deutschland, im EWR oder in der Schweiz niedergelassenen Allgemeinmedizinerin bzw. einem internistisch tätigen Arzt, mit Praxis- oder Klinikstempel; nicht deutschsprachiger Stempel ist zu übersetzen.

Freiwillig

  • Nachweise über Tätigkeit im Heilberuf (z. B. Arbeits- und Weiterbildungszeugnisse)

    Form: Original · beglaubigte Kopie

  • Nachweis des Landesbezugs

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Befristete Erlaubnis nach § 13 ZHG

11 Unterlagen · zuständig: ZAABY – Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern bei der Regierung von Oberbayern

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Bearbeitungsdauer laut Behörde: vom Eingang des Antrags bis zur Entscheidung zurzeit mehr als sechs Wochen

Antrag: über das Online-Portal, per Post, persönlich

Immer erforderlich

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: beglaubigte Kopie

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: beglaubigte Kopie

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Lückenlos und eigenhändig unterschrieben.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    aus allen Ländern mit Aufenthalt über sechs Monate

    Form: beglaubigte Kopie

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Ausbildungsnachweise, z. B. Diplom, ggf. weitere landesspezifische Nachweise. Voraussetzung ist eine vollständige, abgeschlossene zahnärztliche Ausbildung nach dem Recht des Ausbildungsstaates.

  • Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland

    Form: beglaubigte Kopie

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Besonderheit: Erforderliche deutsche Sprachkenntnisse einschließlich Fachsprachenkenntnisse; Fachsprachentest bei der eazf GmbH.

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    abweichender Name

    Form: beglaubigte Kopie

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    aus allen Ländern mit Tätigkeit in den letzten fünf Jahren

    Form: beglaubigte Kopie

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    auf gesonderte Anforderung

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Belegart „O“, Verwendungszweck hier ausdrücklich „Erlaubnis als Zahnarzt/Zahnärztin“.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    auf gesonderte Anforderung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Abschluss an einer deutschen Universität

8 Unterlagen · zuständig: Regierung von Oberbayern, Regierung von Unterfranken

Bearbeitungsdauer laut Behörde: wenige Wochen

Antrag: über das Online-Portal, per Post, persönlich

Immer erforderlich

  • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern

    Form: beglaubigte Kopie

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Gültiger Identitätsnachweis, z. B. Reisepass.

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Lückenlos und eigenhändig unterschrieben; tabellarische und chronologische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten einschlägigen Erwerbstätigkeiten unter Angabe der Zeiträume (Monat/Jahr), unter Beifügung der entsprechenden Nachweise.

  • Ärztliches Attest – Formular „Akademischer Heilberuf Zulassung – Anlage 1 – Ärztliches Attest“

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Ausgestellt von einem in Deutschland, im EWR oder in der Schweiz niedergelassenen Allgemeinmediziner oder internistisch tätigen Arzt, mit Unterschrift und Praxis- bzw. Klinikstempel; ein nicht deutschsprachiger Stempel ist zu übersetzen.

  • Nachweise der abgeschlossenen Ausbildung

    Form: beglaubigte Kopie · Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Bei Ausbildung in Bayern übermittelt das Landesprüfungsamt die Nachweise direkt an die Berufszulassungsstelle.

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    wenn der geführte Name von der Geburtsurkunde abweicht (z. B. Heiratsurkunde)

    Form: beglaubigte Kopie

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    nur, falls früher länger als sechs Monate Aufenthalt oder Wohnsitz in Deutschland bestand

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Belegart „O“, Verwendungszweck „Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin“; Direktversand durch das Bundesamt für Justiz an die Behörde.

  • Strafregisterauszüge aus allen Ländern außerhalb Deutschlands mit Aufenthalt über sechs Monate

    Aufenthalt von mehr als sechs Monaten außerhalb Deutschlands

    Form: beglaubigte Kopie

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Maßgeblich ist das Alter bei Antragseingang.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Was das Verfahren in Bayern insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss200 €
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss200 € bis 500 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss280 € bis 500 €
Befristete Erlaubnis (§ 13 ZHG)100 € je angefangenes Jahr der Geltungsdauer

Rechtsgrundlage: KVz Tarif-Nr. 7.IX.2; Art. 10 KG

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Durchführende Stelle
Staatliche Prüfungskommission, bestellt von der Berufszulassungsstelle; Organisation und Durchführung durch die zahnmedizinischen Prüfungsämter der Universitäten — nicht durch die Zahnärztekammer
Gebühr
1.300 €
Wartezeit
Prüfungsbeginn innerhalb von 1 bis 6 Monaten nach der Anmeldung

Fachsprachenprüfung

Durchführende Stelle
Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) im Auftrag der Regierung; Organisation und Durchführung durch die ausgegründete Dienstleistungsgesellschaft eazf GmbH
Gebühr
450 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an

Besonderheiten in Bayern

  • Der Fachsprachentest wird von einer privatrechtlichen GmbH abgenommen: Die BLZK hat die Durchführung an ihre ausgegründete Dienstleistungsgesellschaft eazf GmbH übertragen. Entsprechend werden die Kosten als Auslagenersatz über die Regierung abgerechnet, nicht als Kammergebühr.
  • Der Sprachtest hat vier Elemente und dauert insgesamt 75 Minuten: 15 Minuten Einführung und Vorbereitungszeit mit Behandlungsfall und Anamnesebogen, 20 Minuten simuliertes Patientengespräch, 20 Minuten Anfertigen eines Arztbriefes (handschriftlich oder auf bereitgestelltem Laptop mit Ausdruck), 20 Minuten kollegiales Gespräch auf Grundlage des Arztbriefes. Das zahnärztliche Fachwissen wird dabei nicht überprüft.
  • Prüfergremium des Sprachtests: mindestens zwei Prüfer, von denen mindestens die Hälfte über eine zahnärztliche Approbation nach dem ZHG verfügt. Prüfer sollen Deutsch als Muttersprache beherrschen — andernfalls sind eine zahnärztliche Approbation nach ZHG plus mindestens dreijährige kurative zahnärztliche Berufserfahrung in Deutschland erforderlich. Keinerlei Hilfsmittel zugelassen; bei Verstoß gilt der Sprachtest insgesamt als nicht bestanden. Ergebnismitteilung durch die eazf innerhalb von zehn Tagen per E-Mail oder Post.
  • Kenntnisprüfung an einer der vier bayerischen Universitäten mit zahnmedizinischer Fakultät, Zuteilung nach Wohnort; bereits bestandene Prüfungsteile müssen nicht wiederholt werden; Behandlungsinstrumente sind ggf. selbst zu stellen; zusätzlich fallen ca. 150 € Materialkosten an.
  • Rücktritt von der Kenntnisprüfung: schriftlich und unverzüglich mit wichtigem Grund; bei Krankheit ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit am Prüfungstag — eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht. Ab dem zweiten Rücktrittsgesuch ist zwingend umgehend ein amtsärztliches Attest vorzulegen. Eine Abmeldung nur per E-Mail genügt nicht.
  • Die Anerkennung eines Fachzahnarzt-Diploms ist ein separates Verfahren und fällt in die Zuständigkeit der Bayerischen Landeszahnärztekammer, nicht der Berufszulassungsstelle.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.