Approbation als Zahnarzt in Bayern: Unterlagen und Gebühren
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 200 € bis 500 € | mehrere Monate | 11 |
| Drittstaat | 280 € bis 500 € | siehe unten | 16 |
| Berufserlaubnis | 100 € je angefangenes Jahr der Geltungsdauer | vom Eingang des Antrags bis zur Entscheidung zurzeit mehr als sechs Wochen | 11 |
| Deutscher Abschluss | 200 € | wenige Wochen | 8 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- über das Online-Portal, per Post, persönlich
- Gebühr Kenntnisprüfung:
- 1.300 €
- Fachsprachenprüfung:
- Sie melden sich selbst an
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
ZAABY – Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern bei der Regierung von Oberbayern
Berufszulassungsstelle
Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung
Maximilianstraße 39, 80538 München
Telefon: +49 89 2176-2634 (Fax +49 89 2176-402634)
Sprechzeiten: Telefonzeit Mo–Fr 09:00–11:00
Regierung von Oberbayern
Sachgebiet 55.3 – Rechtsfragen Gesundheitsberufe (Approbationserteilung bei inländischem Abschluss)
Zuständig für: Deutscher Abschluss
Maximilianstraße 39, 80538 München; Postanschrift 80534 München
Telefon: +49 89 2176-1203
Sprechzeiten: Telefonzeit Mi 09:00–11:00; Parteiverkehr bis auf Weiteres geschlossen, Abgabe am Empfang Mo–Do 07:00–17:45, Fr 07:00–14:45
Regierung von Unterfranken
Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle
Zuständig für: Deutscher Abschluss
Telefon: +49 931 380-1768 (FAU Erlangen-Nürnberg), +49 931 380-1766 (Universität Würzburg)
Sprechzeiten: Sprechzeiten Di und Do 10:00–12:00
eazf GmbH – Europäische Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung der Bayerischen Landeszahnärztekammer
Zuständig für: Fachsprachenprüfung
Telefon: +49 89 230211-468
Staatliche Prüfungskommission an einer der vier bayerischen Universitäten mit zahnmedizinischer Fakultät
zahnmedizinische Prüfungsämter der Universitäten; Bestellung durch die Berufszulassungsstelle
Zuständig für: Kenntnisprüfung
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Bayern zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Certificate of Good Standing:
- Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- Belegart:
- Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- § 13 ZHG:
- Paragraf der Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
11 Unterlagen · zuständig: ZAABY – Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern bei der Regierung von Oberbayern
Bearbeitungsdauer laut Behörde: mehrere Monate
Antrag: über das Online-Portal, per Post, persönlich
Immer erforderlich
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
Form: beglaubigte Kopie
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
- Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Lückenlos, eigenhändig unterschrieben, tabellarisch und chronologisch, mit Zeiträumen (Monat/Jahr) und beigefügten Nachweisen.
- Ärztliches Attest (Vordruck Anlage 1)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Von einer in Deutschland, im EWR oder in der Schweiz niedergelassenen Allgemeinmedizinerin bzw. einem internistisch tätigen Arzt, mit Praxis- oder Klinikstempel.
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
aus allen Ländern außerhalb Deutschlands mit Aufenthalt über sechs Monate
Form: beglaubigte Kopie
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Maßgeblich ist das Alter bei Vorlage.
- Ausbildungsnachweis, z. B. Diplom, ggf. weitere landesspezifische Nachweise gemäß Anhang 5 der Richtlinie 2005/36/EG
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Für Zahnärzte ist Anhang V Nr. 5.3.2 der Richtlinie 2005/36/EG einschlägig.
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Besonderheit: Fachsprachentest C1 GER bei der eazf GmbH im Auftrag der BLZK; Direktanmeldung durch die antragstellende Person. Über die Erforderlichkeit entscheidet die Regierung von Oberbayern. Fachsprachentests anderer Zahnärztekammern werden anerkannt, sofern die Gleichwertigkeit gewährleistet ist — das ist vorab mit der Berufszulassungsstelle zu klären.
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
abweichender Name, z. B. durch Heirat
Form: beglaubigte Kopie
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
bei früherem Deutschland-Aufenthalt über sechs Monate bzw. Wohnsitz in Deutschland
Form: Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Belegart „O“, Verwendungszweck „Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin“.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
aus allen Ländern, in denen die Heilberufstätigkeit bereits ausgeübt wurde (ohne Fünfjahresgrenze)
Form: beglaubigte Kopie
- landesspezifische Nachweise gemäß Anhang 5 der Richtlinie 2005/36/EG
wenn die Bezeichnung des Abschlusses von Anhang V Nr. 5.3.2 abweicht oder die Ausbildung vor dem maßgeblichen Stichtag begonnen wurde
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
16 Unterlagen · zuständig: ZAABY – Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern bei der Regierung von Oberbayern
Bearbeitungsdauer laut Behörde: kann wegen der notwendigen Einholung eines Gutachtens zur Gleichwertigkeit in Einzelfällen über ein Jahr dauern
Antrag: über das Online-Portal, per Post, persönlich
Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich
Immer erforderlich
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
Form: beglaubigte Kopie
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
- Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Lückenlos, eigenhändig unterschrieben, tabellarisch und chronologisch, mit Zeiträumen (Monat/Jahr) und beigefügten Nachweisen.
- Nachweis der Straffreiheit – Strafregisterauszüge aus allen Ländern außerhalb Deutschlands mit Aufenthalt über sechs Monate
Form: beglaubigte Kopie
Nicht älter als: 3 Monate
- Nachweise der abgeschlossenen Ausbildung (Ausbildungsnachweis, z. B. Diplom)
Form: beglaubigte Kopie
- Übersicht über die während des Studiums absolvierten Fächer mit Stundenzahl und Noten
Form: beglaubigte Kopie
- Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Nachweis über die Berechtigung zur Ausübung des Heilberufs im Ausbildungs- und/oder Herkunftsstaat.
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Besonderheit: Fachsprachentest C1 GER bei der eazf GmbH im Auftrag der BLZK; Direktanmeldung durch die antragstellende Person. Ein gesonderter Nachweis der allgemeinsprachlichen B2-Kenntnisse ist nach der Verfahrensordnung nicht vorzulegen.
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
abweichender Name, z. B. durch Heirat
Form: beglaubigte Kopie
- Nachweis über abgeleistete Pflichtpraktika
soweit im Ausbildungsstaat Pflichtpraktika zu absolvieren waren
Form: beglaubigte Kopie
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
aus allen Ländern, in denen die Heilberufstätigkeit in den letzten fünf Jahren ausgeübt wurde
Form: beglaubigte Kopie
Nicht älter als: 3 Monate
- Curriculum/Studienbuch
soweit vorhanden bzw. für die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung erforderlich
Form: Original
Besonderheit: Als einzige Position der bayerischen Drittstaatsliste ausdrücklich im Original gefordert.
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
auf gesonderte Anforderung und nur, falls früher länger als sechs Monate Aufenthalt oder Wohnsitz in Deutschland bestand
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Belegart „O“, Verwendungszweck „Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin“.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
auf gesonderte Anforderung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Von einer in Deutschland, im EWR oder in der Schweiz niedergelassenen Allgemeinmedizinerin bzw. einem internistisch tätigen Arzt, mit Praxis- oder Klinikstempel; nicht deutschsprachiger Stempel ist zu übersetzen.
Freiwillig
- Nachweise über Tätigkeit im Heilberuf (z. B. Arbeits- und Weiterbildungszeugnisse)
Form: Original · beglaubigte Kopie
- Nachweis des Landesbezugs
Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)
Befristete Erlaubnis nach § 13 ZHG
11 Unterlagen · zuständig: ZAABY – Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern bei der Regierung von Oberbayern
Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis
Bearbeitungsdauer laut Behörde: vom Eingang des Antrags bis zur Entscheidung zurzeit mehr als sechs Wochen
Antrag: über das Online-Portal, per Post, persönlich
Immer erforderlich
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: beglaubigte Kopie
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
- Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Lückenlos und eigenhändig unterschrieben.
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
aus allen Ländern mit Aufenthalt über sechs Monate
Form: beglaubigte Kopie
Nicht älter als: 3 Monate
- Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Ausbildungsnachweise, z. B. Diplom, ggf. weitere landesspezifische Nachweise. Voraussetzung ist eine vollständige, abgeschlossene zahnärztliche Ausbildung nach dem Recht des Ausbildungsstaates.
- Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland
Form: beglaubigte Kopie
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Besonderheit: Erforderliche deutsche Sprachkenntnisse einschließlich Fachsprachenkenntnisse; Fachsprachentest bei der eazf GmbH.
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
abweichender Name
Form: beglaubigte Kopie
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
aus allen Ländern mit Tätigkeit in den letzten fünf Jahren
Form: beglaubigte Kopie
Nicht älter als: 3 Monate
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
auf gesonderte Anforderung
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Belegart „O“, Verwendungszweck hier ausdrücklich „Erlaubnis als Zahnarzt/Zahnärztin“.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
auf gesonderte Anforderung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Abschluss an einer deutschen Universität
8 Unterlagen · zuständig: Regierung von Oberbayern, Regierung von Unterfranken
Bearbeitungsdauer laut Behörde: wenige Wochen
Antrag: über das Online-Portal, per Post, persönlich
Immer erforderlich
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
Form: beglaubigte Kopie
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Gültiger Identitätsnachweis, z. B. Reisepass.
- Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Lückenlos und eigenhändig unterschrieben; tabellarische und chronologische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten einschlägigen Erwerbstätigkeiten unter Angabe der Zeiträume (Monat/Jahr), unter Beifügung der entsprechenden Nachweise.
- Ärztliches Attest – Formular „Akademischer Heilberuf Zulassung – Anlage 1 – Ärztliches Attest“
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Ausgestellt von einem in Deutschland, im EWR oder in der Schweiz niedergelassenen Allgemeinmediziner oder internistisch tätigen Arzt, mit Unterschrift und Praxis- bzw. Klinikstempel; ein nicht deutschsprachiger Stempel ist zu übersetzen.
- Nachweise der abgeschlossenen Ausbildung
Form: beglaubigte Kopie · Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Bei Ausbildung in Bayern übermittelt das Landesprüfungsamt die Nachweise direkt an die Berufszulassungsstelle.
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
wenn der geführte Name von der Geburtsurkunde abweicht (z. B. Heiratsurkunde)
Form: beglaubigte Kopie
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
nur, falls früher länger als sechs Monate Aufenthalt oder Wohnsitz in Deutschland bestand
Form: Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Belegart „O“, Verwendungszweck „Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin“; Direktversand durch das Bundesamt für Justiz an die Behörde.
- Strafregisterauszüge aus allen Ländern außerhalb Deutschlands mit Aufenthalt über sechs Monate
Aufenthalt von mehr als sechs Monaten außerhalb Deutschlands
Form: beglaubigte Kopie
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Maßgeblich ist das Alter bei Antragseingang.
Was das Verfahren in Bayern insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation nach deutschem Abschluss | 200 € |
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 200 € bis 500 € |
| Approbation mit Drittstaats-Abschluss | 280 € bis 500 € |
| Befristete Erlaubnis (§ 13 ZHG) | 100 € je angefangenes Jahr der Geltungsdauer |
Rechtsgrundlage: KVz Tarif-Nr. 7.IX.2; Art. 10 KG
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
- Durchführende Stelle
- Staatliche Prüfungskommission, bestellt von der Berufszulassungsstelle; Organisation und Durchführung durch die zahnmedizinischen Prüfungsämter der Universitäten — nicht durch die Zahnärztekammer
- Gebühr
- 1.300 €
- Wartezeit
- Prüfungsbeginn innerhalb von 1 bis 6 Monaten nach der Anmeldung
Fachsprachenprüfung
- Durchführende Stelle
- Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) im Auftrag der Regierung; Organisation und Durchführung durch die ausgegründete Dienstleistungsgesellschaft eazf GmbH
- Gebühr
- 450 €
- Anmeldung
- Sie melden sich selbst an
Besonderheiten in Bayern
- Der Fachsprachentest wird von einer privatrechtlichen GmbH abgenommen: Die BLZK hat die Durchführung an ihre ausgegründete Dienstleistungsgesellschaft eazf GmbH übertragen. Entsprechend werden die Kosten als Auslagenersatz über die Regierung abgerechnet, nicht als Kammergebühr.
- Der Sprachtest hat vier Elemente und dauert insgesamt 75 Minuten: 15 Minuten Einführung und Vorbereitungszeit mit Behandlungsfall und Anamnesebogen, 20 Minuten simuliertes Patientengespräch, 20 Minuten Anfertigen eines Arztbriefes (handschriftlich oder auf bereitgestelltem Laptop mit Ausdruck), 20 Minuten kollegiales Gespräch auf Grundlage des Arztbriefes. Das zahnärztliche Fachwissen wird dabei nicht überprüft.
- Prüfergremium des Sprachtests: mindestens zwei Prüfer, von denen mindestens die Hälfte über eine zahnärztliche Approbation nach dem ZHG verfügt. Prüfer sollen Deutsch als Muttersprache beherrschen — andernfalls sind eine zahnärztliche Approbation nach ZHG plus mindestens dreijährige kurative zahnärztliche Berufserfahrung in Deutschland erforderlich. Keinerlei Hilfsmittel zugelassen; bei Verstoß gilt der Sprachtest insgesamt als nicht bestanden. Ergebnismitteilung durch die eazf innerhalb von zehn Tagen per E-Mail oder Post.
- Kenntnisprüfung an einer der vier bayerischen Universitäten mit zahnmedizinischer Fakultät, Zuteilung nach Wohnort; bereits bestandene Prüfungsteile müssen nicht wiederholt werden; Behandlungsinstrumente sind ggf. selbst zu stellen; zusätzlich fallen ca. 150 € Materialkosten an.
- Rücktritt von der Kenntnisprüfung: schriftlich und unverzüglich mit wichtigem Grund; bei Krankheit ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit am Prüfungstag — eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht. Ab dem zweiten Rücktrittsgesuch ist zwingend umgehend ein amtsärztliches Attest vorzulegen. Eine Abmeldung nur per E-Mail genügt nicht.
- Die Anerkennung eines Fachzahnarzt-Diploms ist ein separates Verfahren und fällt in die Zuständigkeit der Bayerischen Landeszahnärztekammer, nicht der Berufszulassungsstelle.
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.