Zahnärzte: die 16 Bundesländer im Vergleich
Für Zahnärzte mit einem Abschluss außerhalb der EU ist die Kenntnisprüfung der Regelweg. Sie besteht nach den §§ 104 bis 118 der Approbationsordnung für Zahnärzte aus drei Abschnitten: schriftlich, mündlich und praktisch. Die Länder legen fest, wer prüft, was jeder Abschnitt kostet und wie lange Sie warten. Die Tabelle zeigt alle 16 Länder im Vergleich.
Bei Zahnärzten ist in 12 von 16 Ländern eine Zahnärztekammer als Prüfstelle der Kenntnisprüfung eingetragen, in 15 Ländern für die Fachsprachenprüfung. In Bayern und Mecklenburg-Vorpommern liegt die Kenntnisprüfung bei einer Hochschule. Für Abschlüsse außerhalb der EU ist in 15 von 16 Ländern genau eine Behörde zuständig. Nur Rheinland-Pfalz nennt mehrere Stellen.
So lesen Sie die Tabelle für Zahnärzte
Die erste Gebührenspalte nennt die Kenntnisprüfung mit allen drei Abschnitten. 9 Länder weisen einen festen Gesamtbetrag aus, ein Land einen Rahmen. In 6 Ländern (Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein) ist keine Gebühr veröffentlicht. In Baden-Württemberg, Niedersachsen und Thüringen fällt bei jeder Wiederholung der Betrag des betroffenen Abschnitts erneut an. Die Einzelbeträge je Abschnitt stehen auf den Landesseiten.
Die Fachsprachenprüfung für Zahnärzte besteht aus einem Gespräch mit einem Patienten, einer schriftlichen Dokumentation und einem Gespräch unter Zahnärzten. In 8 Ländern meldet die Behörde Sie an, in 7 Ländern melden Sie sich selbst an. Für 4 Länder (Bremen, Hessen, Saarland und Schleswig-Holstein) ist keine Gebühr veröffentlicht.
Die beiden Gebührenspalten nennen die Prüfungsgebühr des Landes. Die Antragsgebühr steht auf der jeweiligen Landesseite und im Bundeslandvergleich. Wartezeiten stehen nur dort, wo das Land sie veröffentlicht. Wir prüfen vorab, welche Stelle in Ihrem Fall zuständig ist; was das Verfahren in Ihrem Land insgesamt kostet, rechnet der Kostenrechner durch.
| Bundesland | Gebühr Kenntnisprüfung | Wartezeit Kenntnisprüfung | Gebühr Fachsprachenprüfung | Fachsprachenprüfung: wer meldet an? | Unterlagen Drittstaat |
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 2.400 € | siehe Landesseite | 450 € | Die Behörde meldet Sie an | 20 |
| Bayern | 1.300 € | Prüfungsbeginn innerhalb von 1 bis 6 Monaten nach der Anmeldung | 450 € | Sie melden sich selbst an | 16 |
| Berlin | 2.270 € | — | 450 € | Sie melden sich selbst an | 20 |
| Brandenburg | 2.200 € | — | 470 € | Die Behörde meldet Sie an | 25 |
| Bremen | 3.000 € | Die Prüfung soll innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung durchgeführt werden. | — | Die Behörde meldet Sie an | 19 |
| Hamburg | — | — | 475 € | Die Behörde meldet Sie an | 21 |
| Hessen | — | — | — | Sie melden sich selbst an | 25 |
| Mecklenburg-Vorpommern | — | — | 460 € für die Prüfung, dazu 100 € Verwaltungsgebühr für die Anmeldung | Sie melden sich selbst an | 20 |
| Niedersachsen | 2.925 € | Zwischen den einzelnen Prüfungsabschnitten kann sich eine Wartezeit von mehreren Monaten ergeben | 580 € | Die Behörde meldet Sie an | 18 |
| Nordrhein-Westfalen | 2.500 € | — | 450 € | Die Behörde meldet Sie an | 26 |
| Rheinland-Pfalz | — | — | 450 € | Sie melden sich selbst an | 22 |
| Saarland | — | — | — | — | 17 |
| Sachsen | 2.000 € bis 3.000 € | — | 450 € | Die Behörde meldet Sie an | 23 |
| Sachsen-Anhalt | 2.950 € | — | 500 € | Sie melden sich selbst an | 24 |
| Schleswig-Holstein | — | siehe Landesseite | — | Die Behörde meldet Sie an | 20 |
| Thüringen | 2.830 € | — | 570 € | Sie melden sich selbst an | 25 |
Ein Strich bedeutet: Das Land hat die Angabe nicht veröffentlicht. Steht bei der Fachsprachenprüfung „keine Prüfung vorgesehen“, verlangt das Land die Prüfung nicht. Zwei Beträge mit „bis“ sind ein Gebührenrahmen; die Behörde setzt den Betrag im Einzelfall fest. „Siehe Landesseite“ steht dort, wo die Angabe länger ist; die Landesseite nennt dann auch die Quelle. Die Zahl unter „Unterlagen Drittstaat“ zählt alle Positionen der Landesliste, auch freiwillige und solche, die nur in bestimmten Fällen verlangt werden.
Wo die Länder bei Zahnärzten auseinanderliegen
Die Kenntnisprüfung unterscheidet sich am stärksten bei den Kosten. Wo ein fester Gesamtbetrag veröffentlicht ist, reicht er von 1.300 € in Bayern bis 3.000 € in Bremen. Das ist rund das 2,3-Fache für dieselben drei Abschnitte. Sachsen nennt einen Rahmen statt eines Festbetrags.
Der praktische Abschnitt dauert rund fünf Stunden (§ 110 ZApprO). Die Länder verteilen die Gebühr unterschiedlich auf die drei Abschnitte; eine gemeinsame Aufteilung gibt es nicht.
Bei der Fachsprachenprüfung ist der Abstand kleiner. In 6 Ländern kostet sie 450 €, am oberen Ende steht 580 € in Niedersachsen.
Bei den Unterlagen für Abschlüsse außerhalb der EU reichen die Landeslisten von 16 Positionen (Bayern) bis 26 (Nordrhein-Westfalen). Die Zahl enthält auch freiwillige und bedingte Positionen.
Nur 5 Länder veröffentlichen Angaben zur Wartezeit. Bei drei Abschnitten kann sich zwischen den Terminen zusätzlich Zeit ergeben.
Können Sie Ihr Bundesland wählen?
Das hängt davon ab, wo Sie wohnen.
- Sie wohnen noch im Ausland
- Dann stellen Sie den Antrag in dem Land, in dem Sie arbeiten möchten. Der Vergleich oben hilft Ihnen bei dieser Wahl.
- Sie wohnen bereits in Deutschland
- Dann ist das Land Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig, also dort, wo Sie tatsächlich leben. Die Zuständigkeit ändert sich nur, wenn Sie tatsächlich umziehen. Planen Sie einen Umzug deshalb vor dem Antrag.
- Sie haben in Deutschland studiert
- Dann erteilt das Land die Approbation, in dem Sie Ihre Prüfung abgelegt haben.
Bei Zahnärzten besteht die Kenntnisprüfung aus drei Abschnitten. Den mündlichen und den praktischen Abschnitt dürfen Sie erst ablegen, wenn Sie den vorherigen bestanden haben (§ 104 Abs. 2 ZApprO). Jeder nicht bestandene Abschnitt kann zweimal wiederholt werden (§ 118 ZApprO). Vor einem Länderwechsel lohnt die Frage, wie das neue Land bereits abgelegte Abschnitte behandelt. Wir holen diese Auskunft für Sie bei der Behörde ein.
Zwei Anträge gleichzeitig in verschiedenen Ländern sind nicht möglich. Bei einem Wechsel nehmen Sie den bisherigen Antrag zurück und stellen im neuen Land einen neuen; ob die neue Behörde die Akte der alten übernimmt, regeln die Länder unterschiedlich. Die Einzelheiten und die Rechtsgrundlagen stehen unter Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Häufige Fragen von Zahnärzten zu den Bundesländern
- Wie viel kostet die Kenntnisprüfung für Zahnärzte je Bundesland?
- Wo ein fester Gesamtbetrag veröffentlicht ist, liegt er zwischen 1.300 € und 3.000 €. Der Betrag deckt den schriftlichen, den mündlichen und den praktischen Abschnitt ab. In Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und im Saarland ist keine Gebühr veröffentlicht. Kosten für Zahnärzte im Überblick
- Was passiert, wenn ich einen Abschnitt nicht bestehe?
- Jeder nicht bestandene Abschnitt kann zweimal wiederholt werden (§ 118 ZApprO). Die Wiederholungen zählen je Abschnitt, nicht für die Prüfung als Ganzes. In mehreren Ländern fällt bei jeder Wiederholung der Betrag des Abschnitts erneut an. Kenntnisprüfung für Zahnärzte
- Wer nimmt die Fachsprachenprüfung für Zahnärzte ab?
- In 15 Ländern ist eine Zahnärztekammer als Prüfstelle eingetragen. Die Gebühr liegt dort, wo sie veröffentlicht ist, zwischen 450 € und 580 €. In 8 Ländern meldet die Behörde Sie an. Fachsprachenprüfung für Zahnärzte
- Wie viele Unterlagen verlangen die Länder von Zahnärzten?
- Die Landeslisten für Abschlüsse außerhalb der EU umfassen zwischen 16 und 26 Positionen. Darin stehen auch freiwillige und nur in bestimmten Fällen verlangte Unterlagen. Abschluss außerhalb der EU
Die Gebühren aller vier Berufe nebeneinander zeigt der Bundeslandvergleich. Die vollständige Gebührentabelle dieses Berufs steht unter Kosten, die Sprachanforderungen der Länder unter Fachsprachenprüfung.