Approbation als Zahnarzt in Berlin: Unterlagen und Gebühren
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 210 € | ca. 3–4 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen | 14 |
| Drittstaat | 430 € | siehe unten | 20 |
| Berufserlaubnis | 150 € (Rahmen 100 € bis 360 €) | ca. 3–4 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen | 11 |
| Deutscher Abschluss | 139 € | — | 10 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- per Post
- Gebühr Kenntnisprüfung:
- 2.270 €
- Fachsprachenprüfung:
- Sie melden sich selbst an
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)
Referat IV A – Berufsanerkennung/BQFG, Zeichen IV A 2 bzw. IV A 216
Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung, Kenntnisprüfung
Turmstraße 21 / Haus A, 10559 Berlin; Postfach 31 09 29 – IV A 2, 10639 Berlin
Telefon: 030 90229-0
Sprechzeiten: telefonische Sprechzeiten Di und Do 13:00–15:00
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Zeichen IV A 313
Zuständig für: Deutscher Abschluss
Turmstraße 21 / Haus A, 10559 Berlin; Postfach 31 09 29, 10639 Berlin
Telefon: 030 90229-2121
Zahnärztekammer Berlin
Zuständig für: Fachsprachenprüfung
Stallstraße 1, 10585 Berlin
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Berlin zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Apostille:
- Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
- Legalisation:
- Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Qualifizierte Übersetzung:
- Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
- Certificate of Good Standing:
- Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
- Konformitätsbescheinigung:
- Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- Belegart:
- Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- § 13 ZHG:
- Paragraf der Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
14 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)
Bearbeitungsdauer laut Behörde: ca. 3–4 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal
Immer erforderlich
- Antrag nach amtlichem Formblatt
Form: Original
Besonderheit: Vordruck des LAGeSo verwenden.
- Lebenslauf
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Tabellarisch und chronologisch, mit Unterschrift und Datum, mit den absolvierten Ausbildungsgängen, dem beruflichen Werdegang und den ausgeübten Erwerbstätigkeiten bis heute.
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Bei Namensänderung, z. B. durch Heirat, auch diese Urkunde.
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Amtliches Führungszeugnis Belegart 0, Verwendungszweck „Approbation-BQFG“; in Berlin bei den Bürgerämtern, aus dem Ausland beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Führungszeugnis oder Straffreiheitsbescheinigung der Polizei- oder Justizbehörden des Heimatlandes, des Studienlandes sowie weiterer Aufenthaltsländer.
- Leumundszeugnis/Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Der zuständigen Behörde der Länder, in denen der Beruf ausgeübt wurde; ggf. „Negativbescheinigung“, wenn der Beruf bisher nicht ausgeübt wurde.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Von einem in Deutschland zugelassenen Arzt; Vordruck des LAGeSo verwenden.
- Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Ausbildungsnachweise nach der Richtlinie 2005/36/EG (für Zahnärzte Anhang V Nr. 5.3.2), ggf. auch Prüfungszeugnisse und weitere Befähigungsnachweise.
- Nachweis des Landesbezugs
Besonderheit: Nachweis der Zuständigkeit für Berlin; die Dienstleistungsseite des Landes nennt ihn als Voraussetzung, die EU-Checkliste führt ihn nicht als eigene Position auf.
Kann nachgereicht werden
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Nicht älter als: 3 Jahre
Besonderheit: B2 allgemein, Zertifikat vom Goethe-Institut, Telc oder TestDaF. „Die Vorlage der Sprachnachweise bereits bei Antragstellung ist nicht erforderlich.“
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Nicht älter als: 3 Jahre
Besonderheit: Fachsprachentest C1, in Berlin von der jeweiligen Kammer durchgeführt, für Zahnärzte von der Zahnärztekammer Berlin.
Nur in bestimmten Fällen
- Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG
wenn der Ausbildungsnachweis nach dem maßgeblichen Datum ausgestellt wurde und nur vorläufige Nachweise vorliegen oder die Berufsbezeichnung von der Richtlinie abweicht; bzw. wenn er vor dem maßgeblichen Datum ausgestellt wurde und die Erfüllung der Mindestanforderungen oder eine dreijährige ununterbrochene Berufstätigkeit in den letzten fünf Jahren bestätigt wird
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Rechtsgrundlage für Zahnärzte: Art. 34 RL 2005/36/EG.
- Nachweis über Berufstätigkeit (Erwerbstätigkeitsbescheinigung)
bei Ausbildungsnachweisen vor dem maßgeblichen Datum: Bestätigung einer dreijährigen ununterbrochenen Berufstätigkeit in den letzten fünf Jahren (erworbene Rechte)
Form: amtlich beglaubigt
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
20 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)
Bearbeitungsdauer laut Behörde: ca. 3–4 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen; in Einzelfällen — etwa bei notwendiger Einbeziehung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn — über ein Jahr
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal
Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich
Immer erforderlich
- Nachweise über die Zuständigkeit
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Einstellungszusage über einen Arbeitsplatz im Land Berlin ODER aktueller Melderegisterauszug über den Hauptwohnsitz bzw. Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts im Land Berlin ODER Bewerbungen auf offene Stellen im Land Berlin und Einladungen zu Vorstellungsgesprächen (wenn der Antrag aus dem Ausland gestellt wird und noch keine Einstellungszusage und kein Hauptwohnsitz vorliegen).
- Antrag nach amtlichem Formblatt
Form: Original
Besonderheit: Berufsübergreifender Vordruck mit Ankreuzfeld „Zahnärztin/Zahnarzt“ (Stand Juni 2023). Erklärungen zu Anträgen und Kenntnisprüfungen in anderen Bundesländern, zu anhängigen Straf-, Ermittlungs- und berufsrechtlichen Verfahren, Ankreuzfeld für die zusätzliche Berufserlaubnis sowie Wahl der Zahlungsart (Überweisung oder Lastschrifteinzug).
- Lebenslauf
Besonderheit: Tabellarisch und chronologisch, mit Unterschrift und Datum, mit Ausbildungsgängen, beruflichem Werdegang und Erwerbstätigkeiten bis heute.
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Bei Namensänderung auch diese Urkunde.
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Belegart 0, Verwendungszweck „Approbation-BQFG“.
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Des Heimatlandes, des Studienlandes sowie weiterer Aufenthaltsländer.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Der zuständigen Behörde der Länder, in denen der Beruf ausgeübt wurde.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Von einem in Deutschland zugelassenen Arzt; Vordruck des LAGeSo verwenden.
- Nachweis über den Abschluss des Hochschulstudiums (z. B. Diplom, Prüfungszeugnisse)
Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
- Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland
Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Berufszulassung, Erlaubnis oder Lizenz des Herkunftsstaates.
- individualisierte Fächer- und Stundenübersicht pro Semester
Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Mit theoretischen und praktischen Unterrichtsstunden und Prüfungsinhalten.
- Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Erklärungen im Antragsformular: kein Approbationsantrag in einem anderen Bundesland; bisher keine Teilnahme an einer Kenntnisprüfung bzw. Angabe des Bundeslandes; kein Berufserlaubnisantrag in einem anderen Bundesland; Angabe, ob und in welchem Bundesland der Beruf derzeit ausgeübt wird.
- Erklärung zur Begutachtung der Ausbildungsunterlagen
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Im Antragsformular ist der Weg der Gleichwertigkeitsprüfung anzukreuzen: entweder Zulassung zur Kenntnisprüfung (Gleichwertigkeitsprüfung entfällt) oder Gutachten der Gutachterstelle für Gesundheitsberufe (GfG) unter Berücksichtigung von Berufserfahrung für 1.773,00 €.
Kann nachgereicht werden
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Nicht älter als: 3 Jahre
Besonderheit: B2 allgemein (Goethe-Institut, Telc oder TestDaF). „Die Vorlage der Sprachnachweise bereits bei Antragstellung ist nicht erforderlich.“
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Nicht älter als: 3 Jahre
Besonderheit: Fachsprachentest C1 bei der Zahnärztekammer Berlin.
Nur in bestimmten Fällen
- Nachweis der praktischen Ausbildungsphase
wenn die praktische Ausbildung (z. B. Internatur, Internship, Ordinatur) im Herkunfts- oder Studienland zum Abschluss erforderlich war
Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
- Studien- und Ausbildungscurriculum der Hochschule
soweit vorhanden; mit detaillierten Inhalten und nachgewiesener Gültigkeit zum Zeitpunkt des Studiums
Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Freiwillig
- Nachweis über Berufstätigkeit (Erwerbstätigkeitsbescheinigung)
wenn vorhanden
Besonderheit: Nachweise über bisherige Berufserfahrungen (Arbeitsbuch, ausführliche Arbeitszeugnisse).
- Nachweise über Fort- und Weiterbildungen
wenn vorhanden
Besonderheit: Nachweise über umfangreiche Fortbildungen.
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 16 Abs. 1a ZHG); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Befristete Erlaubnis nach § 13 ZHG
11 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)
Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis
Bearbeitungsdauer laut Behörde: ca. 3–4 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal
Immer erforderlich
- Antragsformular für die Berufserlaubnis mit Approbationsantrag
Form: Original
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: amtlich beglaubigt
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Aus Heimat- und Studienland.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Aus dem Land der Berufsausübung.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: amtlicher Vordruck
Besonderheit: Von einem in Deutschland zugelassenen Arzt.
- Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis
Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Nachweise über die abgeschlossene zahnärztliche Ausbildung entsprechend der Drittstaats-Checkliste.
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Nicht älter als: 3 Jahre
Besonderheit: B2-Zertifikat von telc, TestDaF oder Goethe-Institut.
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Besonderheit: Fachsprachentest C1 bei der Zahnärztekammer Berlin.
- Nachweis des Landesbezugs
Besonderheit: Nachweis der Zuständigkeit für Berlin entsprechend Nr. 1 der Drittstaats-Checkliste.
Abschluss an einer deutschen Universität
10 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)
Antrag: über das Online-Portal, per Post, persönlich
Immer erforderlich
- Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt (Vordruck „ZAP“ oder Online-Formular)
Form: Original
Besonderheit: Adressat LAGeSo IV A 313, Postfach 31 09 29, 10639 Berlin. Zahlung per Überweisung oder Lastschrifteinzug (IBAN/BIC und Unterschrift des Kontoinhabers im Formular).
- Tabellarischer Lebenslauf (mit Unterschrift)
Form: Original · amtlich beglaubigt
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Personalausweis oder Reisepass.
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (amtliches Führungszeugnis)
Form: Original
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Darf nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein.
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: Original
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches bzw. berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist.
- Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung
Form: Original · beglaubigte Kopie
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
falls sich der Name seit Ausstellung des Zeugnisses über die zahnärztliche Prüfung geändert hat
Form: Original · beglaubigte Kopie
- Bescheinigung der Zahnärztekammer
wenn bereits zahnärztlich gearbeitet wurde
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Die Bescheinigung stellt die Zahnärztekammer aus.
Freiwillig
- Promotionsurkunde
falls vorhanden
Form: Original · beglaubigte Kopie
Was das Verfahren in Berlin insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation nach deutschem Abschluss | 139 € |
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 210 € |
| Approbation mit Drittstaats-Abschluss | 430 € |
| Befristete Erlaubnis (§ 13 ZHG) | 150 € (Rahmen 100 € bis 360 €) |
Rechtsgrundlage: Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Pflegewesen (GesPflGebO) in der jeweils geltenden Fassung; Gebührenübersicht des LAGeSo, Stand 11/2021
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen. Steht ein Betrag mit dem Zusatz „Rahmen“, nennt die Behörde diesen Betrag als Regelgebühr; der Rahmen ist der Spielraum der Kostenverordnung für Einzelfälle mit mehr Aufwand.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
- Durchführende Stelle
- Vom LAGeSo bestellte Prüfungskommission: vorsitzende Person und zwei weitere Mitglieder, jeweils mit Stellvertretung; Hochschullehrer oder andere Lehrkräfte der Prüfungsfächer, auch approbierte Zahnärzte außerhalb des Hochschullehrkörpers. Berlin ist damit ein staatliches Modell ohne Kammerbeteiligung.
- Gebühr
- 2.270 €
Fachsprachenprüfung
- Durchführende Stelle
- Zahnärztekammer Berlin, Stallstraße 1, 10585 Berlin
- Gebühr
- 450 €
- Anmeldung
- Sie melden sich selbst an
Besonderheiten in Berlin
- Berufsübergreifende Unterlagen: Die Berliner Checklisten für EU und Drittstaat sowie der Drittstaats-Antragsvordruck gelten für Zahnärzte wortgleich wie für Ärzte; der Vordruck (Stand Juni 2023) enthält das Ankreuzfeld „Zahnärztin/Zahnarzt“. Nur die Inlandsfallgruppe hat einen eigenen zahnmedizinischen Vordruck („ZAP“) und ein eigenes Online-Formular.
- Der praktische Abschnitt der Kenntnisprüfung wird ausdrücklich am Phantomkopf abgelegt; die Gebühren betragen 335 € für den schriftlichen, 445 € für den mündlichen und 1.490 € für den praktischen Abschnitt.
- Rücktritt und Versäumnis: Die Gründe sind dem LAGeSo unverzüglich mitzuteilen; die Genehmigung erfolgt nur bei wichtigem Grund. Das LAGeSo kann im Krankheitsfall die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung auch durch einen von ihm benannten Arzt verlangen. Ohne Genehmigung oder ohne unverzügliche Mitteilung gilt die Prüfung als nicht bestanden; eine nicht oder nicht rechtzeitig abgegebene Behandlungsplanung gilt als nicht bestanden.
- Der Fachsprachentest besteht aus drei Teilen à 20 Minuten: simuliertes Zahnarzt-Patienten-Gespräch, schriftliche Dokumentation (z. B. Kurz-Zahnarztbrief) und Zahnarzt-Zahnarzt-Gespräch. Prüfungskommission mindestens zwei Prüfer, darunter mindestens ein Zahnarzt; das zahnärztliche Fachwissen wird nicht überprüft.
- Führungszeugnis Belegart 0 mit dem Berlin-spezifischen Verwendungszweck „Approbation-BQFG“, auch für Zahnärzte.
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.