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Approbation als Zahnarzt in Berlin: Unterlagen und Gebühren

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Berlin
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz210 €ca. 3–4 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen14
Drittstaat430 €siehe unten20
Berufserlaubnis150 € (Rahmen 100 € bis 360 €)ca. 3–4 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen11
Deutscher Abschluss139 €—10
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post
Gebühr Kenntnisprüfung:
2.270 €
Fachsprachenprüfung:
Sie melden sich selbst an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)

Referat IV A – Berufsanerkennung/BQFG, Zeichen IV A 2 bzw. IV A 216

Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung, Kenntnisprüfung

Turmstraße 21 / Haus A, 10559 Berlin; Postfach 31 09 29 – IV A 2, 10639 Berlin

Telefon: 030 90229-0

Sprechzeiten: telefonische Sprechzeiten Di und Do 13:00–15:00

Zur Behördenseite

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)

Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Zeichen IV A 313

Zuständig für: Deutscher Abschluss

Turmstraße 21 / Haus A, 10559 Berlin; Postfach 31 09 29, 10639 Berlin

Telefon: 030 90229-2121

Zur Behördenseite

Zahnärztekammer Berlin

Zuständig für: Fachsprachenprüfung

Stallstraße 1, 10585 Berlin

Zur Behördenseite

Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Berlin zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Apostille:
Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Legalisation:
Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 13 ZHG:
Paragraf der Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

14 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: ca. 3–4 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Immer erforderlich

  • Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: Original

    Besonderheit: Vordruck des LAGeSo verwenden.

  • Lebenslauf

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Tabellarisch und chronologisch, mit Unterschrift und Datum, mit den absolvierten Ausbildungsgängen, dem beruflichen Werdegang und den ausgeübten Erwerbstätigkeiten bis heute.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Bei Namensänderung, z. B. durch Heirat, auch diese Urkunde.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Amtliches Führungszeugnis Belegart 0, Verwendungszweck „Approbation-BQFG“; in Berlin bei den Bürgerämtern, aus dem Ausland beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Führungszeugnis oder Straffreiheitsbescheinigung der Polizei- oder Justizbehörden des Heimatlandes, des Studienlandes sowie weiterer Aufenthaltsländer.

  • Leumundszeugnis/Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Der zuständigen Behörde der Länder, in denen der Beruf ausgeübt wurde; ggf. „Negativbescheinigung“, wenn der Beruf bisher nicht ausgeübt wurde.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Von einem in Deutschland zugelassenen Arzt; Vordruck des LAGeSo verwenden.

  • Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Ausbildungsnachweise nach der Richtlinie 2005/36/EG (für Zahnärzte Anhang V Nr. 5.3.2), ggf. auch Prüfungszeugnisse und weitere Befähigungsnachweise.

  • Nachweis des Landesbezugs

    Besonderheit: Nachweis der Zuständigkeit für Berlin; die Dienstleistungsseite des Landes nennt ihn als Voraussetzung, die EU-Checkliste führt ihn nicht als eigene Position auf.

Kann nachgereicht werden

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: B2 allgemein, Zertifikat vom Goethe-Institut, Telc oder TestDaF. „Die Vorlage der Sprachnachweise bereits bei Antragstellung ist nicht erforderlich.“

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: Fachsprachentest C1, in Berlin von der jeweiligen Kammer durchgeführt, für Zahnärzte von der Zahnärztekammer Berlin.

Nur in bestimmten Fällen

  • Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG

    wenn der Ausbildungsnachweis nach dem maßgeblichen Datum ausgestellt wurde und nur vorläufige Nachweise vorliegen oder die Berufsbezeichnung von der Richtlinie abweicht; bzw. wenn er vor dem maßgeblichen Datum ausgestellt wurde und die Erfüllung der Mindestanforderungen oder eine dreijährige ununterbrochene Berufstätigkeit in den letzten fünf Jahren bestätigt wird

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Rechtsgrundlage für Zahnärzte: Art. 34 RL 2005/36/EG.

  • Nachweis über Berufstätigkeit (Erwerbstätigkeitsbescheinigung)

    bei Ausbildungsnachweisen vor dem maßgeblichen Datum: Bestätigung einer dreijährigen ununterbrochenen Berufstätigkeit in den letzten fünf Jahren (erworbene Rechte)

    Form: amtlich beglaubigt

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

20 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: ca. 3–4 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen; in Einzelfällen — etwa bei notwendiger Einbeziehung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn — über ein Jahr

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Immer erforderlich

  • Nachweise über die Zuständigkeit

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Einstellungszusage über einen Arbeitsplatz im Land Berlin ODER aktueller Melderegisterauszug über den Hauptwohnsitz bzw. Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts im Land Berlin ODER Bewerbungen auf offene Stellen im Land Berlin und Einladungen zu Vorstellungsgesprächen (wenn der Antrag aus dem Ausland gestellt wird und noch keine Einstellungszusage und kein Hauptwohnsitz vorliegen).

  • Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: Original

    Besonderheit: Berufsübergreifender Vordruck mit Ankreuzfeld „Zahnärztin/Zahnarzt“ (Stand Juni 2023). Erklärungen zu Anträgen und Kenntnisprüfungen in anderen Bundesländern, zu anhängigen Straf-, Ermittlungs- und berufsrechtlichen Verfahren, Ankreuzfeld für die zusätzliche Berufserlaubnis sowie Wahl der Zahlungsart (Überweisung oder Lastschrifteinzug).

  • Lebenslauf

    Besonderheit: Tabellarisch und chronologisch, mit Unterschrift und Datum, mit Ausbildungsgängen, beruflichem Werdegang und Erwerbstätigkeiten bis heute.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Bei Namensänderung auch diese Urkunde.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Belegart 0, Verwendungszweck „Approbation-BQFG“.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Des Heimatlandes, des Studienlandes sowie weiterer Aufenthaltsländer.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Der zuständigen Behörde der Länder, in denen der Beruf ausgeübt wurde.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Von einem in Deutschland zugelassenen Arzt; Vordruck des LAGeSo verwenden.

  • Nachweis über den Abschluss des Hochschulstudiums (z. B. Diplom, Prüfungszeugnisse)

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Berufszulassung, Erlaubnis oder Lizenz des Herkunftsstaates.

  • individualisierte Fächer- und Stundenübersicht pro Semester

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Mit theoretischen und praktischen Unterrichtsstunden und Prüfungsinhalten.

  • Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Erklärungen im Antragsformular: kein Approbationsantrag in einem anderen Bundesland; bisher keine Teilnahme an einer Kenntnisprüfung bzw. Angabe des Bundeslandes; kein Berufserlaubnisantrag in einem anderen Bundesland; Angabe, ob und in welchem Bundesland der Beruf derzeit ausgeübt wird.

  • Erklärung zur Begutachtung der Ausbildungsunterlagen

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Im Antragsformular ist der Weg der Gleichwertigkeitsprüfung anzukreuzen: entweder Zulassung zur Kenntnisprüfung (Gleichwertigkeitsprüfung entfällt) oder Gutachten der Gutachterstelle für Gesundheitsberufe (GfG) unter Berücksichtigung von Berufserfahrung für 1.773,00 €.

Kann nachgereicht werden

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: B2 allgemein (Goethe-Institut, Telc oder TestDaF). „Die Vorlage der Sprachnachweise bereits bei Antragstellung ist nicht erforderlich.“

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: Fachsprachentest C1 bei der Zahnärztekammer Berlin.

Nur in bestimmten Fällen

  • Nachweis der praktischen Ausbildungsphase

    wenn die praktische Ausbildung (z. B. Internatur, Internship, Ordinatur) im Herkunfts- oder Studienland zum Abschluss erforderlich war

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

  • Studien- und Ausbildungscurriculum der Hochschule

    soweit vorhanden; mit detaillierten Inhalten und nachgewiesener Gültigkeit zum Zeitpunkt des Studiums

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

Freiwillig

  • Nachweis über Berufstätigkeit (Erwerbstätigkeitsbescheinigung)

    wenn vorhanden

    Besonderheit: Nachweise über bisherige Berufserfahrungen (Arbeitsbuch, ausführliche Arbeitszeugnisse).

  • Nachweise über Fort- und Weiterbildungen

    wenn vorhanden

    Besonderheit: Nachweise über umfangreiche Fortbildungen.

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 16 Abs. 1a ZHG); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Befristete Erlaubnis nach § 13 ZHG

11 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Bearbeitungsdauer laut Behörde: ca. 3–4 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Immer erforderlich

  • Antragsformular für die Berufserlaubnis mit Approbationsantrag

    Form: Original

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Gültiger Personalausweis oder Reisepass.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Aus Heimat- und Studienland.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Aus dem Land der Berufsausübung.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Von einem in Deutschland zugelassenen Arzt.

  • Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Nachweise über die abgeschlossene zahnärztliche Ausbildung entsprechend der Drittstaats-Checkliste.

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: B2-Zertifikat von telc, TestDaF oder Goethe-Institut.

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Besonderheit: Fachsprachentest C1 bei der Zahnärztekammer Berlin.

  • Nachweis des Landesbezugs

    Besonderheit: Nachweis der Zuständigkeit für Berlin entsprechend Nr. 1 der Drittstaats-Checkliste.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss an einer deutschen Universität

10 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)

Antrag: über das Online-Portal, per Post, persönlich

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt (Vordruck „ZAP“ oder Online-Formular)

    Form: Original

    Besonderheit: Adressat LAGeSo IV A 313, Postfach 31 09 29, 10639 Berlin. Zahlung per Überweisung oder Lastschrifteinzug (IBAN/BIC und Unterschrift des Kontoinhabers im Formular).

  • Tabellarischer Lebenslauf (mit Unterschrift)

    Form: Original · amtlich beglaubigt

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Personalausweis oder Reisepass.

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (amtliches Führungszeugnis)

    Form: Original

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Darf nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein.

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: Original

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches bzw. berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist.

  • Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung

    Form: Original · beglaubigte Kopie

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    falls sich der Name seit Ausstellung des Zeugnisses über die zahnärztliche Prüfung geändert hat

    Form: Original · beglaubigte Kopie

  • Bescheinigung der Zahnärztekammer

    wenn bereits zahnärztlich gearbeitet wurde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Die Bescheinigung stellt die Zahnärztekammer aus.

Freiwillig

  • Promotionsurkunde

    falls vorhanden

    Form: Original · beglaubigte Kopie

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Was das Verfahren in Berlin insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss139 €
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss210 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss430 €
Befristete Erlaubnis (§ 13 ZHG)150 € (Rahmen 100 € bis 360 €)

Rechtsgrundlage: Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Pflegewesen (GesPflGebO) in der jeweils geltenden Fassung; Gebührenübersicht des LAGeSo, Stand 11/2021

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen. Steht ein Betrag mit dem Zusatz „Rahmen“, nennt die Behörde diesen Betrag als Regelgebühr; der Rahmen ist der Spielraum der Kostenverordnung für Einzelfälle mit mehr Aufwand.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Durchführende Stelle
Vom LAGeSo bestellte Prüfungskommission: vorsitzende Person und zwei weitere Mitglieder, jeweils mit Stellvertretung; Hochschullehrer oder andere Lehrkräfte der Prüfungsfächer, auch approbierte Zahnärzte außerhalb des Hochschullehrkörpers. Berlin ist damit ein staatliches Modell ohne Kammerbeteiligung.
Gebühr
2.270 €

Fachsprachenprüfung

Durchführende Stelle
Zahnärztekammer Berlin, Stallstraße 1, 10585 Berlin
Gebühr
450 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an

Besonderheiten in Berlin

  • Berufsübergreifende Unterlagen: Die Berliner Checklisten für EU und Drittstaat sowie der Drittstaats-Antragsvordruck gelten für Zahnärzte wortgleich wie für Ärzte; der Vordruck (Stand Juni 2023) enthält das Ankreuzfeld „Zahnärztin/Zahnarzt“. Nur die Inlandsfallgruppe hat einen eigenen zahnmedizinischen Vordruck („ZAP“) und ein eigenes Online-Formular.
  • Der praktische Abschnitt der Kenntnisprüfung wird ausdrücklich am Phantomkopf abgelegt; die Gebühren betragen 335 € für den schriftlichen, 445 € für den mündlichen und 1.490 € für den praktischen Abschnitt.
  • Rücktritt und Versäumnis: Die Gründe sind dem LAGeSo unverzüglich mitzuteilen; die Genehmigung erfolgt nur bei wichtigem Grund. Das LAGeSo kann im Krankheitsfall die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung auch durch einen von ihm benannten Arzt verlangen. Ohne Genehmigung oder ohne unverzügliche Mitteilung gilt die Prüfung als nicht bestanden; eine nicht oder nicht rechtzeitig abgegebene Behandlungsplanung gilt als nicht bestanden.
  • Der Fachsprachentest besteht aus drei Teilen à 20 Minuten: simuliertes Zahnarzt-Patienten-Gespräch, schriftliche Dokumentation (z. B. Kurz-Zahnarztbrief) und Zahnarzt-Zahnarzt-Gespräch. Prüfungskommission mindestens zwei Prüfer, darunter mindestens ein Zahnarzt; das zahnärztliche Fachwissen wird nicht überprüft.
  • Führungszeugnis Belegart 0 mit dem Berlin-spezifischen Verwendungszweck „Approbation-BQFG“, auch für Zahnärzte.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.