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Approbation als Zahnarzt in Brandenburg: Unterlagen

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Brandenburg
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz173 € bis 872 €—20
Drittstaat173 € bis 872 €—25
Berufserlaubnis340 € bis 680 €—9
Deutscher Abschluss173 € bis 872 €—2
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post
Gebühr Kenntnisprüfung:
2.200 €
Fachsprachenprüfung:
Die Behörde meldet Sie an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Dezernat G1 – Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen, Approbations- und Erlaubniswesen

Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung

Postfach 90 02 36, 14438 Potsdam

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Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Abteilung Gesundheit, Dezernat G1 – Berufsrecht (Approbationserteilung Zahnmedizin)

Zuständig für: Deutscher Abschluss

Postfach 90 02 36, 14438 Potsdam

Telefon: +49 331 8683-802, +49 331 8683-809

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Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Landesprüfungsamt für Akademische Heilberufe (LPA), Bereich Zahnmedizin

Zuständig für: Deutscher Abschluss

Postfach 90 02 36, 14438 Potsdam

Telefon: +49 331 8683-797

Sprechzeiten: Service-Telefon Zahnmedizin dienstags 09:00–12:00

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Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB)

Zuständig für: Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung

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Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Brandenburg zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Apostille:
Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Legalisation:
Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 13 ZHG:
Paragraf der Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

20 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung der Approbation / einer Berufserlaubnis im Land Brandenburg (Ausbildung EU/Schweiz), Formular G1-C-1

    Form: Original

    Besonderheit: Berufsübergreifend mit Berufsauswahl „Zahnärztin bzw. Zahnarzt“; eigenhändige Unterschrift; Ankreuzfeld Approbation.

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Aktuell und lückenlos (alle Ausbildungen und Tätigkeiten sowie Einreise und Aufenthalt in Deutschland bzw. anderen Ländern), mit Lichtbild, mit Datum und unterschrieben.

  • Lichtbild / Passfoto

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Kein eigenständiges Passfoto, sondern ein Lichtbild innerhalb des Lebenslaufs.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Nebst allen weiteren Unterlagen, aus denen sich Namensänderungen ergeben.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Pass oder Personalausweis.

  • Nachweis der abgeschlossenen zahnärztlichen Ausbildung

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Bescheinigung der zuständigen Behörde des Ausbildungs-, Heimat- oder Herkunftslandes über die Berechtigung zur Aufnahme und Ausübung des Berufs.

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: amtlich beglaubigt

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: Entfällt bei mindestens zehnjähriger Schulbildung oder mindestens dreijähriger Berufsausbildung in deutscher Sprache. Sonst Sprachzertifikat mindestens B2 GER (Goethe-Institut, telc GmbH, TestDaF, ÖSD oder anderes ALTE-zertifiziertes Institut), alle Prüfungsteile mindestens ausreichend, bei Antragstellung nicht älter als 3 Jahre.

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Bescheinigung über den erfolgreichen Fachsprachtest C1 GER, abzulegen bei der Landeszahnärztekammer Brandenburg, der entsprechenden Berufskammer eines anderen Bundeslandes oder einer sonstigen geeigneten Einrichtung/Institution.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Von einem zugelassenen Arzt über die gesundheitliche Eignung; Vordruck G1-C-3 verwenden; bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate; ggf. mit deutscher Übersetzung.

  • Nachweis des Landesbezugs

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Nachweis zur Glaubhaftmachung der beabsichtigten Tätigkeitsaufnahme im Land Brandenburg: Anstellungsbestätigung, Arbeitsvertrag oder Bestätigung über Vorstellungsgespräche.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Auszug aus dem Strafregister des Ausbildungs-, Heimat- oder Herkunftslandes.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Original

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Erweitertes Führungszeugnis (Belegart „O“) oder Europäisches Führungszeugnis; Beantragung beim Bürger- oder Meldeamt, aus dem Ausland beim Bundesamt für Justiz.

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Schriftliche Versicherung, dass kein gerichtliches Strafverfahren, staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder Berufsgerichtsverfahren anhängig ist; Vordruck „Versicherungen zum Antrag“ (G1-C-2).

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gesundheitsbehörde des Ausbildungs-, Heimat- oder Herkunftslandes einschließlich der Bestätigung, dass keine berufs- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen wurden.

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    wenn sich der Name geändert hat

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG

    bei Ausbildungsbeginn vor dem EU-Stichtag nach der Richtlinie 2005/36/EG

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Rechtsgrundlage für Zahnärzte: Art. 34 RL 2005/36/EG. Wurde die Ausbildung nach dem festgelegten Stichtag begonnen, wird sie automatisiert anerkannt.

  • Bescheinigung über 3 Jahre Berufstätigkeit in den letzten 5 Jahren

    bei Ausbildungsbeginn vor dem EU-Stichtag (erworbene Rechte)

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweis früher in Deutschland erteilter Berufserlaubnisse

    sofern in Deutschland bereits eine Berufserlaubnis erteilt wurde

    Form: amtlich beglaubigt

Freiwillig

  • Vollmacht für eine bevollmächtigte Person

    Form: amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Inländische Bevollmächtigte sind über den Vordruck „Vollmacht“ (G1-C-4) mitzuteilen.

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 16 Abs. 1a ZHG); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

25 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung der Approbation / einer Berufserlaubnis im Land Brandenburg (Ausbildung Drittland), Formular G1-A-5

    Form: Original

    Besonderheit: Berufsübergreifend mit Ankreuzfeldern „der Approbation“ und „einer befristeten und beschränkten Berufserlaubnis“ sowie Berufsauswahl „Zahnärztin bzw. Zahnarzt“; eigenhändige Unterschrift.

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Aktuell und lückenlos (alle Ausbildungen und Tätigkeiten sowie Einreise und Aufenthalt in Deutschland bzw. anderen Ländern), mit Lichtbild, mit Datum und eigenhändiger Unterschrift.

  • Lichtbild / Passfoto

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Lichtbild innerhalb des Lebenslaufs.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: Apostille · Legalisation · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Nebst allen weiteren Unterlagen, aus denen sich Namensänderungen ergeben.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

  • Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis

    Form: Apostille · Legalisation · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Nachweise der abgeschlossenen Ausbildung, z. B. Diplom ggf. mit Anlage der Fächerliste und Noten, Prüfungszeugnis, Nachweis der Praxisphase.

  • Fächer- und Notenliste / Transcript of Records

    Form: Apostille · Legalisation · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Als Anlage zum Diplom mit Fächerliste und Noten.

  • Nachweis der Praxisphase

    Form: Apostille · Legalisation · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland

    Form: Apostille · Legalisation · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Bescheinigung der zuständigen Behörde des Ausbildungslandes über die Berechtigung zur Aufnahme und Ausübung des Berufs.

  • Personalisierte Nachweise über die Ausbildung

    Form: Apostille · Legalisation · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Mit Angaben zu Dauer der Ausbildung, Lehrgebieten/Fächern unter Angabe der Präsenzstunden, praktischer Ausbildung unter Angabe der Einsatzgebiete und des jeweiligen Umfangs sowie zu den Prüfungen.

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: amtlich beglaubigt

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: Entfällt bei 10 Jahren deutschsprachiger Schulbildung oder 3 Jahren deutschsprachiger Berufsausbildung. Sonst B2-Zertifikat (Goethe-Institut, telc, TestDaF, ÖSD oder anderes ALTE-zertifiziertes Institut), bei Antragstellung nicht älter als 3 Jahre.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Über die gesundheitliche Eignung; Vordruck G1-B-3 verwenden; bei Antragstellung nicht älter als drei Monate; ggf. mit deutscher Übersetzung.

  • Nachweis des Landesbezugs

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Glaubhaftmachung der beabsichtigten Tätigkeitsaufnahme im Land Brandenburg durch Stellenzusage oder andere plausible Angaben. Bei Vorantrag oder Wohnsitz in einem anderen Bundesland ist eine konkrete Stellenzusage zwingend.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: Original · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Auszug aus dem Strafregister des Heimat- bzw. Herkunftslandes und des Ausbildungslandes.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Original

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Erweitertes Führungszeugnis (Belegart „O“) oder Europäisches Führungszeugnis.

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Schriftliche Versicherung, dass kein gerichtliches Strafverfahren, staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder Berufsgerichtsverfahren anhängig ist; Vordruck G1-B-2.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: Original · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gesundheitsbehörde des Ausbildungslandes und aller Länder, in denen die berufliche Tätigkeit ausgeübt wurde.

Kann nachgereicht werden

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Fachsprachtest C1 GER bei der Landeszahnärztekammer Brandenburg, einer Berufskammer eines anderen Bundeslandes oder einer sonstigen geeigneten Einrichtung/Institution.

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    wenn sich der Name geändert hat

    Form: Apostille · Legalisation · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Studieninhalte in Form des Studienplans/Curriculums

    nur beim Weg der dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung (Gutachtenweg)

    Form: Apostille · Legalisation · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweis über Berufstätigkeit (Erwerbstätigkeitsbescheinigung)

    alternativ zu 6.1, zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Mit Zeiträumen, Einrichtungen und detaillierten Tätigkeiten, bestätigt von der zuständigen Behörde des Landes, in dem die Tätigkeit ausgeübt wurde.

  • Versicherung zur Nachreichung fehlender Unterlagen

    alternativ zu 6.1/6.2, wenn die Unterlagen noch nicht vorliegen

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Versicherung, dass die Unterlagen nach 6.1/6.2 innerhalb von 3 Monaten vorgelegt werden; Vordruck „Versicherungen zum Antrag“ (G1-B-2).

  • Antrag auf Zulassung zur Kenntnisprüfung

    alternativ zu 6.1/6.2, wenn Studienplan bzw. Curriculum nicht beigebracht werden kann

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Versicherung, dass der Studienplan/das Curriculum über die konkreten Ausbildungsinhalte nicht beigebracht werden kann und man sich deshalb zur Kenntnisprüfung anmeldet. Eigenes Anmeldeformular G1-A-11d (Stand September 2022).

  • Nachweis früher in Deutschland erteilter Berufserlaubnisse

    falls in Deutschland bereits tätig oder bereits ein Antrag gestellt wurde

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Berufserlaubnis aus einem anderen Bundesland, Bescheid des anderen Bundeslandes über den Ausbildungsvergleich sowie Bescheinigung über die Teilnahme an der Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung in einem anderen Bundesland.

Freiwillig

  • Vollmacht für eine bevollmächtigte Person

    Form: amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Inländische Bevollmächtigte sind über den Vordruck „Vollmacht“ (G1-B-4) mitzuteilen.

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 16 Abs. 1a ZHG); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Befristete Erlaubnis nach § 13 ZHG

9 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung der Approbation / einer Berufserlaubnis, Ankreuzfeld Berufserlaubnis

    Form: Original

    Besonderheit: Die Berufserlaubnis wird nur zusammen mit dem Approbationsantrag erteilt; die Unterlagenliste ist mit der Fallgruppe Drittstaat identisch.

  • Bestätigung des künftigen Arbeitgebers / Einstellungszusage

    Besonderheit: Anstellungsbestätigung ist bei der Berufserlaubnis zwingend erforderlich.

  • Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis

    Form: Apostille · Legalisation · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Voraussetzung ist eine abgeschlossene zahnärztliche Ausbildung.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: B2-Zertifikat; alternativ Muttersprache, deutschsprachiger Ausbildungsabschluss, 10 Jahre Schulbildung oder 3 Jahre Berufsausbildung auf Deutsch.

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Besonderheit: Fachsprachtest C1 bei der Landeszahnärztekammer Brandenburg, einer Berufskammer eines anderen Bundeslandes oder einer sonstigen geeigneten Einrichtung/Institution.

  • Nachweis des Landesbezugs

    Besonderheit: Stellenzusage oder andere plausible Angaben; bei Vorantrag oder Wohnsitz in einem anderen Bundesland zwingend eine konkrete Stellenzusage unter dem Vorbehalt der Erteilung.

Nur in bestimmten Fällen

  • Versicherung zur Nachreichung fehlender Unterlagen

    als eine von drei Alternativen zur Voraussetzung des Ausbildungsvergleichs: Versicherung, dass die vollständigen Ausbildungsunterlagen innerhalb von drei Monaten nach Erteilung der Berufserlaubnis vorgelegt werden

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • Antrag auf Zulassung zur Kenntnisprüfung

    als dritte Alternative zur Voraussetzung des Ausbildungsvergleichs: verbindliche Anmeldung zur Kenntnisprüfung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Abschluss an einer deutschen Universität

2 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt (Vordruck des LAVG)
  • Ärztliche Bescheinigung (Vordruck des LAVG)

    Form: amtlicher Vordruck

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Was das Verfahren in Brandenburg insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss173 € bis 872 €
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss173 € bis 872 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss173 € bis 872 €
Befristete Erlaubnis (§ 13 ZHG)340 € bis 680 €

Rechtsgrundlage: GebOMGS, Anlage, Tarifstelle 7.1; § 26 Abs. 2 HeilBerG

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Durchführende Stelle
Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB); sie lädt im Auftrag des LAVG und stellt die Prüfungskommission mit vorsitzender Person. Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen LZÄKB und LAVG vom 09.02.2015, zuletzt geändert am 20.12.2018.
Gebühr
2.200 €

Fachsprachenprüfung

Durchführende Stelle
Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB); das Merkblatt G1-A-11a gilt ausdrücklich nur für die Prüfung vor der LZÄKB
Gebühr
470 €
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an

Besonderheiten in Brandenburg

  • Berufsübergreifende Formulare: Die Antragsformulare und Hinweisblätter für EU/Schweiz und Drittland sind für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker gemeinsam gefasst (Ankreuzfeld „Zahnärztin bzw. Zahnarzt“); nur für Tierärzte gibt es eigene Formulare. Zahnmedizinspezifisch sind allein die Merkblätter und Anmeldeformulare zu Fachsprachtest (G1-A-11a/11c) und Kenntnisprüfung (G1-A-11b/11d).
  • Gestaffelte Kenntnisprüfungsgebühr: 2.200,00 € für die vollständige Prüfung, 1.450,00 € bei ausschließlicher Teilnahme am praktischen Abschnitt.
  • Niederschrift mit Auflagen-Vermerk: Wurde die Kenntnisprüfung nicht bestanden, vermerkt die Prüfungskommission in der Niederschrift, ob und unter welchen Auflagen eine zahnärztliche Tätigkeit ohne Gefährdung der öffentlichen Gesundheit möglich ist.
  • Ausdrückliche Befangenheitsregelung mit Präklusionswarnung: Bedenken gegen ein Kommissionsmitglied sind vor der Prüfung beim LAVG geltend zu machen; in begründeten Fällen wird die Prüfung vor einer anderen Kommission abgelegt. Ausdrücklich gilt, dass nicht erst das Prüfungsergebnis abgewartet werden darf, um sich im Falle eines Misserfolges eine weitere Prüfungschance zu verschaffen.
  • Ausstattungsliste für die Kenntnisprüfung: Personalausweis oder Reisepass, Beleg zur Überweisung der Prüfungsgebühr, zahnärztliche Kleidung (weiß), ggf. persönliche Behandlungshilfen, Papier und Kugelschreiber oder Füller.
  • Kein E-Mail- oder Faxweg, kein Online-Portal. Zusätzlich muss die Zuständigkeit für Brandenburg während des gesamten Verfahrens bestehen bleiben, sonst wird das Verfahren nicht fortgeführt.
  • Der bei Ärzten in Brandenburg „dringend“ empfohlene KI-gestützte Pretest (Anbieter medeKI) ist im zahnmedizinischen Merkblatt zum Fachsprachtest nicht erwähnt.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.