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Approbation als Zahnarzt in Hessen: Unterlagen und Gebühren

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Hessen
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz200 € bis 600 €—21
Drittstaat380 € bis 600 €—25
Berufserlaubnis190 € bis 350 €—8
Deutscher Abschluss210 € (Rahmen 200 € bis 600 €)—7
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post
Fachsprachenprüfung:
Sie melden sich selbst an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Dezernat IV.2 – Außenstelle Frankfurt (ausländische Berufsqualifikationen)

Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung

Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main

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Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Dezernat IV 1 – Approbation bei Ausbildungsabschluss in Hessen

Zuständig für: Deutscher Abschluss

Führungszeugnis-Zieladresse: HLfGP, Außenstelle Frankfurt, Dezernat IV 1, Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main

Telefon: 0611 3259-1413 (Nachnamen A–L), 0611 3259-1423 (Nachnamen M–Z)

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Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Drei dezentrale Geschäftsstellen Zahnmedizin für die zahnärztlichen Prüfungen: Frankfurt (Goethe-Universität), Gießen (Justus-Liebig-Universität), Marburg (Philipps-Universität)

Zuständig für: Deutscher Abschluss

Frankfurt: Theodor-Stern-Kai 7, 60596 Frankfurt am Main · Gießen: Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main · Marburg: Robert-Koch-Straße 5, 35037 Marburg

Telefon: Frankfurt: +49 69 6301-6214, +49 69 6301-6213 · Gießen: +49 611 3259-1404 · Marburg: +49 6421 3801-722, +49 6421 3801-721

Sprechzeiten: Gießen und Marburg: Mo–Do 09:00–12:00 Uhr

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Pflegequalifizierungszentrum (PQZ) Hessen – Team akademische Heilberufe

Vorsichtung aller Drittstaats-Erstanträge auf Approbation und Berufserlaubnis

Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg

Telefon: +49 611 3259 1499 (Servicetelefon)

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Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH)

Prüfwesen; Sachverständigenkommission Gleichwertigkeit

Zuständig für: Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung, Gleichwertigkeitsprüfung

Rhonestraße 4, 60528 Frankfurt am Main

Telefon: 069 427275-0; Anmeldung und Verfahren 069 427275-195

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Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Hessen zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Apostille:
Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Legalisation:
Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
§ 13 ZHG:
Paragraf der Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

21 Unterlagen · zuständig: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail

Immer erforderlich

  • Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: Original

    Besonderheit: Nur im Original, eigenhändig unterschrieben.

  • Anlage 1 – Übersicht beigefügter Antragsunterlagen (Zahnmedizin EU)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • Diplom als Zahnärztin/Zahnarzt

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Amtlich beglaubigte Kopie, alternativ Original mit einfacher Kopie, gegebenenfalls mit amtlicher deutscher Übersetzung.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Polizeiliches Führungszeugnis, Strafregisterauszug oder criminal record aus dem Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts bzw. dem Ausbildungsland.

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Aktuell, tabellarisch, vollständig bis heute, mit Monat/Jahr und Aufenthaltsort, persönlich unterschrieben mit Datum; nur im Original.

  • Nachweis des Landesbezugs

    Besonderheit: Die hessische Zuständigkeit ist über eine von drei Alternativen zu begründen: (1) verbindliche Einstellungszusage bzw. bescheinigtes ernsthaftes Einstellungsinteresse eines hessischen Arbeitgebers, (2) nachvollziehbare Darlegung anhand der persönlichen Lebenssituation (familiäre Bindung), (3) Wohnsitz im Bundesland mit aktueller amtlicher Meldebestätigung.

  • Ärztliche Bescheinigung (Anlage 3)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • Meldebescheinigung / Wohnsitznachweis

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Aktuelle amtliche Meldebescheinigung mit Datum der Anmeldung.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Sprachzertifikat GER-B2 ausdrücklich nur des Goethe-Instituts oder der telc gGmbH; schon zum Antragszeitpunkt vorzulegen.

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Form: amtlich beglaubigt

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: Fachsprachzertifikat C1 Zahnmedizin oder alternativ telc B2/C1 Fachsprachzertifikat, sofern bereits vorhanden; zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Jahre.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Amtlich beglaubigte Kopie der ersten Seite des Personalausweises, Reisepasses, Reiseausweises oder eines anderen Identitätsnachweises.

Nur in bestimmten Fällen

  • Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland

    sofern im Ausbildungsland eine Berechtigung zur Ausübung des Zahnarztberufs (Approbation, Lizenz) vorgeschrieben ist

    Form: amtlich beglaubigt

  • Konformitätsbescheinigung nach Art. 34 der Richtlinie 2005/36/EG

    wenn die zuständige Behörde im Ausbildungsland bescheinigen muss, dass die Ausbildung den Mindestanforderungen der EU-Richtlinie entspricht

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Für Zahnärzte ist Art. 34 einschlägig.

  • Bescheinigung über erworbene Rechte nach Art. 23 RL 2005/36/EG

    für Alt-Ausbildungen vor oder während des EU-Beitritts

    Form: amtlich beglaubigt

  • Certificate of Good Standing — berufsrechtliches Führungszeugnis der Zahnärztekammer oder der Gesundheitsbehörde des Ausbildungslandes

    sofern im Ausbildungsland bereits zahnärztlich gearbeitet wurde

    Form: amtlich beglaubigt

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    bei Aufenthalt von mindestens 3 Monaten in Deutschland; bei zusätzlicher EU-Staatsangehörigkeit und dortigem Aufenthalt in den letzten 3 Jahren zusätzlich ein Europäisches Führungszeugnis

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Führungszeugnis für Behörden, Typ OB; Zieladresse HLfGP, Außenstelle Frankfurt, Team Ausländische Approbationen, Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main.

  • Einstellungszusage bzw. bescheinigtes ernsthaftes Einstellungsinteresse eines hessischen Arbeitgebers (Anlage 2 oder Arbeitsvertrag)

    eine von drei Alternativen zur Begründung der hessischen Zuständigkeit

    Form: Original

    Besonderheit: Als Arbeitgeber nennt das Merkblatt ausdrücklich „etwa ein Krankenhaus, eine Klinik oder eine Zahnarztpraxis“.

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    bei Namensänderung

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweis der Antragsrücknahme bzw. Rücknahmebescheid

    bei vorherigem Verfahren in einem anderen Bundesland

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Ein Parallelantrag ist ausgeschlossen; die Rücknahme im anderen Bundesland ist erforderlich, das HLfGP fordert die Akte an. Eine Rücknahme in Hessen ist formlos schriftlich zu erklären — eine E-Mail genügt nicht.

Freiwillig

  • Vollmacht für eine bevollmächtigte Person

    Form: Original

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 16 Abs. 1a ZHG); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

25 Unterlagen · zuständig: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt gem. § 2 ZHG und Erlaubnis gem. § 13 ZHG

    Form: Original

  • Anlage 1 – Übersicht beigefügter Antragsunterlagen

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • Anlage 3 – Ärztliche Bescheinigung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Untersuchung durch den betriebsärztlichen Dienst des einstellenden Krankenhauses oder durch eine niedergelassene Ärztin bzw. einen niedergelassenen Arzt in Deutschland.

  • Anlage 4 – Erklärung zur Begutachtung der Ausbildungsunterlagen

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • Meldebescheinigung / Wohnsitznachweis

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Aktuelle, qualifizierte formlose Meldebescheinigung mit Datum der Anmeldung.

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Aktuell, tabellarisch, vollständig ab der ersten Schule bis heute, mit Monat/Jahr und Aufenthaltsort, persönlich unterschrieben mit Datum.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Reisepass, Reiseausweis oder anderer Identitätsnachweis — amtlich beglaubigte Kopie der ersten Seite.

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: GER-B2-Deutsch-Zertifikat ausdrücklich nur des Goethe-Instituts oder der telc gGmbH.

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Fachsprachzertifikat C1 Zahnmedizin einer Landeszahnärztekammer, sofern bereits vorhanden; im Verfahren zwingend — es ist Voraussetzung sowohl für die Zulassung zur Kenntnisprüfung als auch für die Erteilung der befristeten Berufserlaubnis.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Polizeiliches Führungszeugnis, Strafregisterauszug oder Criminal Record aus dem Land des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes vor der Einreise.

  • Bescheinigung über die Antragstellung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Typ OB) bzw. eines Europäischen Führungszeugnisses

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Anlage 1 verlangt ausdrücklich das ORIGINAL der Antragsbescheinigung.

  • Diplom als Zahnärztin/Zahnarzt

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation

    Besonderheit: Amtlich beglaubigte Kopie; das Original muss mit Haager Apostille bzw. Legalisationsvermerk versehen sein.

  • Fächer-/Notenliste mit Angabe der Einzelnoten

    Form: amtlich beglaubigt

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    bei Namensänderung

    Form: amtlich beglaubigt

  • Nachweis der praktischen Ausbildungsphase

    sofern eine praktische Ausbildungsphase zum Abschluss gehörte

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Bescheinigung über den vollständigen Abschluss der Ausbildung (Internatur, Ordinatur, Residentur, fachpraktische Ausbildung).

  • Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland

    sofern im Herkunftsstaat eine Lizenz oder Registrierung vorgeschrieben ist

    Form: amtlich beglaubigt

  • Berufsrechtliches Führungszeugnis / Certificate of Good Standing

    sofern bereits zahnärztlich gearbeitet wurde

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Von der Ärzte- bzw. Zahnärztekammer oder der Gesundheitsbehörde des Ausbildungslandes.

  • Stundentafel mit Aufteilung in Theorie- und Praxisstunden

    nur im Begutachtungsfall

    Form: amtlich beglaubigt

  • Personalisierter Ausbildungsplan/Curriculum aus dem Studienzeitraum

    nur im Begutachtungsfall

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Mit ausführlichen Angaben zu den Studieninhalten im Grundstudium; wer bereits Fachzahnarzt ist, legt zusätzlich den Ausbildungsplan über die Fachzahnarztausbildung vor.

  • Nachweis über Berufstätigkeit (Erwerbstätigkeitsbescheinigung)

    im Begutachtungsfall, soweit vorhanden

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: (Arbeits-)Zeugnisse über bisherige zahnärztliche Tätigkeiten.

  • Nachweise über Fort- und Weiterbildungen

    im Begutachtungsfall, soweit vorhanden

    Form: amtlich beglaubigt

  • Rücknahmebescheid bei früherem Verfahren in einem anderen Bundesland

    bei früherem Verfahren in einem anderen Bundesland

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Ausdrücklich einfache Kopie, keine Beglaubigung erforderlich.

Freiwillig

  • Anlage 5 – Vollmacht

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Nebst amtlich beglaubigter Kopie des Ausweises der bevollmächtigten Person.

  • Abiturzeugnis bzw. Matura

    Ersatz für B2-Zertifikat und Fachsprachzertifikat bei mindestens zehnjähriger deutschsprachiger Schulbildung

    Form: amtlich beglaubigt

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Befristete Erlaubnis nach § 13 ZHG

8 Unterlagen · zuständig: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail

Immer erforderlich

  • Anlage 2 – Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Enthält die Kenntnisnahme, dass derzeit nur eine eingeschränkte Berufserlaubnis erteilt werden kann und zahnärztliche Tätigkeiten nur unter ständiger Aufsicht und in ständiger Anwesenheit eines approbierten Zahnarztes ausgeübt werden dürfen — auch in allen Nacht-, Notfall- und Bereitschaftsdiensten.

  • Bestätigung des künftigen Arbeitgebers / Einstellungszusage

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Nachweis eines zahnärztlichen Arbeitgebers in Hessen; Bestätigung mit Stempel der Klinik oder Praxis und Unterschrift der Personalleitung. Der Arbeitgeber bestätigt zugleich die Kenntnis, dass die Erlaubnis nicht zu einer assistenzzahnärztlichen Tätigkeit als Vorbereitungs- oder Entlastungsassistenz berechtigt.

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Das Fachsprachzertifikat C1 Zahnmedizin ist ausdrücklich Voraussetzung schon für die Erteilung der befristeten Berufserlaubnis.

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: GER-B2-Zertifikat des Goethe-Instituts oder der telc gGmbH.

  • Anlage 3 – Ärztliche Bescheinigung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation

    Besonderheit: Wie in der Drittstaatsfallgruppe; die Unterlagenmappe ist identisch.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Bescheinigung über die Antragstellung eines Führungszeugnisses Typ OB bzw. eines Europäischen Führungszeugnisses im Original.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: amtlich beglaubigt

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Abschluss an einer deutschen Universität

7 Unterlagen · zuständig: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP), Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Antrag: über das Online-Portal, per Post

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Geburtsurkunde bzw. Auszug aus dem Familienbuch der Eltern; bei ausländischen Urkunden mit amtlicher Übersetzung.

  • 3Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Tabellarisch (Monat/Jahr bis Monat/Jahr), keine Zeitlücken über 3 Monate, mit Datum und Unterschrift.

  • 4Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Bei deutscher Staatsangehörigkeit Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass; bei anderer Staatsangehörigkeit Reisepass.

  • 5Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 2 Wochen

    Besonderheit: Auf dem bereitgestellten Vordruck; bei Antragstellung nicht älter als zwei Wochen.

  • 6Einfaches behördliches Führungszeugnis

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Nicht früher als 2 Wochen vor der mündlichen Prüfung bei der Meldestelle beantragen; Verwendungszweck „Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt“; die zuständige Sachbearbeitung (aufgeteilt nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens, A–L oder M–Z) ist anzugeben; Zustellung unmittelbar an das HLfGP, Außenstelle Frankfurt, Dezernat IV 1, Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main. Mit Online-Ausweis auch online beim Bundesamt für Justiz möglich.

Nur in bestimmten Fällen

  • 2Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    bei Namensänderungen nach der Geburt

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Durch amtliche Urkunden (Eheurkunde oder Namensänderungsurkunde).

  • 6bEuropäisches Führungszeugnis

    zwingend für Personen, die neben oder statt der deutschen die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates besitzen

    Form: Übersendung durch die Behörde

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Was das Verfahren in Hessen insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss210 € (Rahmen 200 € bis 600 €)
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss200 € bis 600 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss380 € bis 600 €
Befristete Erlaubnis (§ 13 ZHG)190 € bis 350 €

Rechtsgrundlage: VwKostO-MFG, Anlage, Nr. 1161, 1165, 1171–1173, 1181

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen. Steht ein Betrag mit dem Zusatz „Rahmen“, nennt die Behörde diesen Betrag als Regelgebühr; der Rahmen ist der Spielraum der Kostenverordnung für Einzelfälle mit mehr Aufwand.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Durchführende Stelle
Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH); Anmeldung und Verfahren: Tel. 069 427275-195. Bei der LZKH besteht eine „Sachverständigenkommission Gleichwertigkeit“.
Gebühr
nicht veröffentlicht

Fachsprachenprüfung

Durchführende Stelle
Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH), Rhonestraße 4, 60528 Frankfurt am Main
Anmeldung
Sie melden sich selbst an

Besonderheiten in Hessen

  • Die Vorsichtung durch das PQZ gilt uneingeschränkt auch für Zahnärzte: Alle Drittstaats-Erstanträge werden zunächst vom Pflegequalifizierungszentrum (PQZ) Hessen in Marburg gesichtet, das beim Ausfüllen der Formulare hilft, die benötigten Dokumente identifiziert und die Unterlagen vervollständigt, bevor die Akte an das HLfGP geht.
  • Drei dezentrale Geschäftsstellen Zahnmedizin des HLfGP (Frankfurt, Gießen, Marburg) für die zahnärztlichen Prüfungen.
  • Die Berufserlaubnis ist eine eingeschränkte Erlaubnis als Assistent im Qualifizierungsjahr, mit ständiger Aufsicht und ständiger Anwesenheit eines approbierten Zahnarztes, auch in allen Nacht-, Notfall- und Bereitschaftsdiensten; ausdrücklich keine Vorbereitungs- oder Entlastungsassistenz.
  • Für Zahnärzte gelten als EU-Rechtsgrundlagen Anhang V Nr. 5.3.2 der Richtlinie 2005/36/EG und für die Konformitätsbescheinigung Art. 34; materielle Norm ist § 2 ZHG.
  • Kein Parallelantrag in mehreren Bundesländern; die Rücknahme in Hessen ist nur formlos schriftlich möglich — eine E-Mail genügt nicht. Fehlende Dokumente werden nur einmalig nachgefordert.
  • Die Teilnahme an der Fachsprachenprüfung C1 Zahnmedizin setzt grundsätzlich einen verbindlichen Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis beim HLfGP voraus; die Anmeldung erfolgt dann selbst bei der LZKH unter Vorlage der HLfGP-Eingangsbestätigung und eines B2-Zertifikats des Goethe-Instituts oder der telc gGmbH.
  • Für Auslandsverfahren nennen die zahnmedizinischen Merkblätter die E-Mail-Adresse [email protected]; eine Betreffzeile ist nicht vorgegeben.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.