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Approbation als Zahnarzt in Mecklenburg-Vorpommern: Gebühren

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Mecklenburg-Vorpommern
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz130 €—19
Drittstaat200 € bis 225 €siehe unten20
Berufserlaubnis170 € bis 345 €siehe unten15
Deutscher Abschluss130 €—10
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post
Fachsprachenprüfung:
Sie melden sich selbst an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)

Abteilung 3 - Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPH); für Auslandsverfahren Fachbereich Akademische Berufe, Ausländische Bildungsabschlüsse

Zuständig für: Deutscher Abschluss, EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung, Kenntnisprüfung

Hausanschrift: Blücherstraße 1, 18055 Rostock; Postfachanschrift: PF 21 10 55, 18083 Rostock

Telefon: Ausländische Abschlüsse: 0385 58859-250, 0385 58859-252

Sprechzeiten: Inlandsabschlüsse: Dienstag 09:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr, Donnerstag 09:00-12:00 Uhr

Zur Behördenseite

Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

Zuständig für: Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung

Wismarsche Straße 304, 19055 Schwerin

Telefon: 0385 489306-80, Fax 0385 489306-99

Zur Behördenseite

Universitätsmedizin Greifswald, Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (ZZMK)

Zuständig für: Kenntnisprüfung

Zur Behördenseite

Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Mecklenburg-Vorpommern zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Apostille:
Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Legalisation:
Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 13 ZHG:
Paragraf der Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

19 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail, per Fax

Immer erforderlich

  • Zuständigkeitsnachweis

    Form: Original

    Besonderheit: Einstellungszusage eines Arbeitgebers, Meldebescheinigung mit Wohnsitz in M-V oder Nachweis über eine Bildungsmaßnahme in M-V.

  • Antrag auf Erteilung der Approbation nach einer in einem Mitgliedsstaat der EU erworbenen Ausbildung (Version 04/2026)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Ankreuzfeld „Zahnarzt/Zahnärztin“.

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Aktuell und zeitlich lückenlos, mit allen Ausbildungen und Tätigkeiten sowie Einreise und Aufenthalt in Deutschland bzw. anderen Ländern; mit Unterschrift und aktuellem Datum.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Reisepass oder Personalausweis.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Belegart „O“, Adressat: LAGuS M-V, Abt. 3, Landesprüfungsamt für Heilberufe.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Aus dem Herkunfts- bzw. Ausbildungsstaat.

  • Studiennachweise (Diplom, Prüfungszeugnisse)

    Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Die Checkliste fasst Diplom, Fächerliste mit Noten, Prüfungszeugnisse und Nachweise der Praxisphase unter einer Position zusammen. Apostille oder Legalisation sind auf der Originalurkunde im Ausstellungsland anzubringen.

  • Anlage der Fächerliste und Noten zum Diplom

    Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweise der Praxisphase

    Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

  • Bescheinigung der Berechtigung zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes

    Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Zum Beispiel Berufsausweis oder Eintragung in ein Register.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde des Herkunftsstaates (certificate of good standing)

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Zertifikat B2 oder C1; akzeptiert werden Goethe-Institut, TestDaF, ÖSD, telc und die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (DSD II).

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Besonderheit: Erfolgreiche Fachsprachenprüfung auf C1-Niveau bei der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern; Selbstanmeldung mit der Bescheinigung des Landesprüfungsamts.

Kann nachgereicht werden

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Nach Aufforderung durch die Behörde

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    Bei Namensänderung, zum Beispiel Heiratsurkunde

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG

    Wenn die Ausbildung nicht vollständig den Mindestanforderungen entspricht oder vor dem EU-Beitritt des Ausbildungsstaats begonnen wurde; gegebenenfalls zusätzlich Bescheinigung „drei aus fünf“

    Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Für Zahnärzte ist Artikel 34 der Richtlinie 2005/36/EG einschlägig (Grundausbildung des Zahnarztes), Anhang V Nr. 5.3.2. Die Checkliste nennt zusätzlich die Bescheinigung über eine mindestens dreijährige Tätigkeit in den letzten fünf Jahren.

  • Nachweis über Berufstätigkeit (Erwerbstätigkeitsbescheinigung)

    Soweit eine Berufstätigkeit ausgeübt wurde

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Nachweise über Art und Dauer der bisherigen Berufsausübung, Arbeitszeugnisse.

Freiwillig

  • Vollmacht für eine bevollmächtigte Person

    Nur wenn eine bevollmächtigte Person auftritt

    Form: Original

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 16 Abs. 1a ZHG); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

20 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Neuanträge bis zu sechs Monate je nach Antragsaufkommen; Erteilung der Approbation bei vollständigen Nachweisen ca. vier Wochen

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail, per Fax

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Immer erforderlich

  • Zuständigkeitsnachweis

    Form: Original

    Besonderheit: Einstellungszusage eines Arbeitgebers, Meldebescheinigung mit Wohnsitz in M-V oder Nachweis über eine Bildungsmaßnahme in M-V.

  • Antrag auf Erteilung Berufserlaubnis/Approbation (Drittstaaten), Version 06/2026

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Ankreuzfelder „Arzt/Ärztin“, „Apotheker/in“, „Zahnarzt/Zahnärztin“, „Psychotherapeut/in“ sowie „Approbation“, „Berufserlaubnis“ oder „Approbation und Berufserlaubnis“.

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Aktuell und zeitlich lückenlos, mit allen Ausbildungen und Tätigkeiten sowie Einreise und Aufenthalt in Deutschland bzw. anderen Ländern; mit Unterschrift und aktuellem Datum.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Reisepass oder Personalausweis.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Amtliches Führungszeugnis Belegart „O“, beim Bürger- oder Meldeamt des Wohnorts zu beantragen; Adressat: LAGuS M-V, Abt. 3, Landesprüfungsamt für Heilberufe, PF 21 10 55, 18083 Rostock. Ausdrücklicher Hinweis: erst nach bestandener Fachsprachenprüfung vorlegen, weil es bei Erteilung nicht älter als drei Monate sein darf.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Aus dem Herkunfts- bzw. Ausbildungsstaat.

  • Studiennachweise: Nachweise der abgeschlossenen Ausbildung

    Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Wörtlich verlangt die Checkliste die „beglaubigte Kopie des mit Apostille oder Legalisation versehenen Originaldokuments“. Apostille bzw. Legalisation sind im Ausstellungsland auf der Originalurkunde anzubringen.

  • Anlage der Fächerliste und Noten zum Diplom

    Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweise der Praxisphase

    Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

  • Bescheinigung der Berechtigung zur Ausübung des Berufes

    Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Zum Beispiel Berufsausweis oder Eintragung in ein Register.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde des Herkunftsstaates (certificate of good standing)

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Zertifikat B2 oder C1. Akzeptierte Anbieter für B2: TestDaF-Institut, ÖSD, Goethe-Institut, telc GmbH, Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (DSD II).

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Besonderheit: Erfolgreiche Fachsprachenprüfung C1 bei der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern; in M-V auch Voraussetzung der Berufserlaubnis.

  • Vollständige Ausbildungsunterlagen (Curricula u. ä.)

    Voraussetzung des Ausbildungsvergleichs; alternativ tritt an ihre Stelle die verbindliche Anmeldung zur Kenntnisprüfung

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

Kann nachgereicht werden

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Nach Aufforderung durch die Behörde

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Erst nach bestandener Fachsprachenprüfung vorlegen; bei Erteilung nicht älter als drei Monate.

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    Bei Namensänderung, zum Beispiel Heiratsurkunde

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweis über Berufstätigkeit (Erwerbstätigkeitsbescheinigung)

    Soweit eine Berufstätigkeit ausgeübt wurde

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Nachweise über Art und Dauer der bisherigen Berufsausübung, Arbeitszeugnisse.

  • Antrag auf Zulassung zur Kenntnisprüfung

    Wenn die vollständigen Ausbildungsunterlagen nicht beigebracht werden können

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Kenntnisprüfung; eigenes Anmeldeformular des LAGuS. Die Prüfung ist bei der Zahnärztekammer M-V abzulegen.

Freiwillig

  • Vollmacht für eine bevollmächtigte Person

    Nur wenn eine bevollmächtigte Person auftritt

    Form: Original

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 16 Abs. 1a ZHG); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Befristete Erlaubnis nach § 13 ZHG

15 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Erteilung der Berufserlaubnis bei vollständigen Nachweisen ca. vier Wochen; Neuanträge insgesamt bis zu sechs Monate

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail, per Fax

Immer erforderlich

  • Zuständigkeitsnachweis

    Form: Original

    Besonderheit: Einstellungszusage eines Arbeitgebers, Meldebescheinigung mit Wohnsitz in M-V oder Nachweis über eine Bildungsmaßnahme in M-V.

  • Antrag auf Erteilung Berufserlaubnis/Approbation (Drittstaaten), Version 06/2026

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • Lebenslauf

    Form: Original

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: beglaubigte Kopie

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Belegart „O“; erst nach bestandener Fachsprachenprüfung vorlegen, weil es bei Erteilung der Berufserlaubnis nicht älter als drei Monate sein darf.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweis der abgeschlossenen zahnärztlichen Ausbildung

    Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Zertifikat B2 oder C1.

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Besonderheit: Mecklenburg-Vorpommern verlangt die bestandene Fachsprachenprüfung C1 ausdrücklich auch schon für die Berufserlaubnis.

  • Vollständige Ausbildungsunterlagen (Curricula u. ä.) als Voraussetzung des Ausbildungsvergleichs

    Alternativ: verbindliche Anmeldung zur Kenntnisprüfung

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

Kann nachgereicht werden

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Nach Aufforderung durch die Behörde

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

Nur in bestimmten Fällen

  • Anstellungsbestätigung Arzt, Zahnarzt und Apotheker

    Wenn der Landesbezug über eine Beschäftigung hergestellt wird

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • Antrag auf Zulassung zur Kenntnisprüfung

    Wenn die vollständigen Ausbildungsunterlagen nicht beigebracht werden können

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Die Kenntnisprüfung ist innerhalb des Geltungszeitraums der Berufserlaubnis bei der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern abzulegen.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Abschluss an einer deutschen Universität

10 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail, per Fax

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung der Approbation für Antragsteller mit Studienabschluss in Rostock bzw. Greifswald (LPH M-V/2025)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Ankreuzfelder „Arzt/Ärztin gem. § 3 BÄO“, „Zahnarzt/Zahnärztin gem. § 2 ZHG“, „Apotheker/Apothekerin gem. § 4 BApO“ sowie Auswahl des Studienorts Rostock oder Greifswald.

  • Lückenloser Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Muss nicht handgeschrieben, aber mit Datum und Unterschrift versehen sein.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Bei Verheirateten aktueller Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch, ansonsten Heiratsurkunde; bei Lebenspartnerschaft Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsbuch.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Personalausweis oder Reisepass, amtlich oder notariell beglaubigte Kopie.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Amtliches Führungszeugnis Belegart „0“, bei der für den Wohnsitz zuständigen Meldestelle zu beantragen. Verwendungszweck wörtlich „Approbation als Arzt bzw. Ärztin / Zahnarzt bzw. Zahnärztin / Apotheker bzw. Apothekerin“; Empfänger: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Landesprüfungsamt für Heilberufe, Blücherstraße 1, 18055 Rostock. Zustellung direkt durch das Bundesamt für Justiz.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Bei Antragstellung nicht älter als drei Monate; mit Stempel und Unterschrift des Arztes. Feststellung, dass keine Anhaltspunkte für eine gesundheitliche Ungeeignetheit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes vorliegen. Eigener Vordruck des LAGuS.

  • Zeugnis über die bestandene Zahnärztliche Prüfung

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Oder sonstiger Nachweis über eine abgeschlossene zahnärztliche Ausbildung.

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren sowie über gerichtliche und berufliche Vorstrafen, jeweils mit Aktenzeichen und zuständiger Behörde (Seite 3 des Vordrucks).

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    Bei Namensänderung

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Heiratsurkunde, Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsbuch oder sonstige Namensänderungsurkunden.

Freiwillig

  • Angabe der gewünschten Anzahl beglaubigter Kopien der Approbationsurkunde

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Die gewünschte Anzahl amtlich beglaubigter Kopien der Approbationsurkunde muss auf dem Antrag vermerkt werden. Kosten: erste Beglaubigung 6,00 €, jede weitere Ausfertigung 2,00 €.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Was das Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss130 €
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss130 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss200 € bis 225 €
Befristete Erlaubnis (§ 13 ZHG)170 € bis 345 €

Rechtsgrundlage: GesKostVO M-V, Anlage, Tarifstelle 5.1

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Durchführende Stelle
Prüfungskommission der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern; Antrag auf Teilnahme beim Landesprüfungsamt für Heilberufe des LAGuS. Termine, Einladung und Gebührenerhebung laufen über die Kammer.
Gebühr
nicht veröffentlicht

Fachsprachenprüfung

Durchführende Stelle
Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Wismarsche Straße 304, 19055 Schwerin
Gebühr
460 € für die Prüfung, dazu 100 € Verwaltungsgebühr für die Anmeldung
Anmeldung
Sie melden sich selbst an

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

  • Reine Papierbehörde: kein Online-Antrag, ausdrückliches Fax- und E-Mail-Verbot für Antragsunterlagen, keine Rückgabe eingereichter Unterlagen.
  • Die Kenntnisprüfung findet an der Universitätsmedizin Greifswald, Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde statt - nicht in Kammerräumen. Der praktische Abschnitt wird am Phantom abgelegt; zwei bis vier Wochen vorher gibt es einen Einweisungstermin am Phantomarbeitsplatz.
  • Feste Prüfungstermine zweimal jährlich im März und September. Weil jeder Abschnitt erst nach Bestehen des vorangegangenen abgelegt werden darf, dauert ein vollständiger Durchlauf ohne Fehlversuch faktisch mindestens ein Jahr.
  • Das zahnmedizinische Merkblatt des LAGuS lässt nur eine Wiederholung der Kenntnisprüfung zu. Zugleich setzt die Zulassung voraus, nicht bereits zweimal erfolglos an einer Kenntnisprüfung teilgenommen zu haben. Nach § 118 ZApprO kann jeder nicht bestandene Abschnitt zweimal wiederholt werden; maßgeblich ist der Bescheid der Behörde. Wir klären das für Sie mit der Behörde.
  • Zulassungsvoraussetzungen der Kenntnisprüfung: kein Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis in einem anderen Bundesland, keine zweimalige erfolglose Teilnahme an einer Kenntnisprüfung, Nachweis einer Beschäftigungsstelle in Mecklenburg-Vorpommern. Das Anmeldeformular verlangt ausdrücklich die Erklärung, ob und wie oft bereits in einem anderen Bundesland an einer Gleichwertigkeits- oder Kenntnisprüfung teilgenommen wurde, sowie die Versicherung, dass kein Parallelverfahren läuft.
  • Die Fachsprachenprüfung ist in Mecklenburg-Vorpommern auch schon für die Berufserlaubnis nach § 13 ZHG erforderlich, nicht erst für die Approbation.
  • Führungszeugnis und ärztliche Bescheinigung sollen erst nach bestandener Fachsprachenprüfung eingereicht werden. Das erspart die Doppelbeschaffung wegen der Drei-Monats-Frist und ist ein ausdrücklicher Hinweis der Checkliste.
  • Die Verwaltungsgebühr ermäßigt sich um ein Viertel, wenn der Antrag nach Beginn der Bearbeitung zurückgenommen oder aus anderen Gründen als der Unzuständigkeit überwiegend abgelehnt wird.
  • Das LAGuS-Merkblatt „Hinweise Kenntnisprüfung für Zahnärzte“ spricht an einigen Stellen von ärztlicher Tätigkeit und von der Apothekerkammer („eine tabellarische Auflistung der ärztlichen Tätigkeit nach Studienabschluss“, „aktuelles Zeugnis über die letzte ärztliche Tätigkeit“, „der konkrete Prüfungstermin wird durch die Apothekerkammer schriftlich mitgeteilt“). Gemeint sind die zahnärztliche Tätigkeit und die Zahnärztekammer M-V.
  • Für Anrechnungen aus dem Studiengang Zahnmedizin stellt das Landesprüfungsamt auf den Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern ab.
  • Die Fachsprachenprüfung kostet 100 € Anmeldegebühr zuzüglich 400 bis 460 € Durchführung bei der Zahnärztekammer M-V und dauert etwa 90 Minuten.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.