Approbation als Zahnarzt in Mecklenburg-Vorpommern: Gebühren
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 130 € | — | 19 |
| Drittstaat | 200 € bis 225 € | siehe unten | 20 |
| Berufserlaubnis | 170 € bis 345 € | siehe unten | 15 |
| Deutscher Abschluss | 130 € | — | 10 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- per Post
- Fachsprachenprüfung:
- Sie melden sich selbst an
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)
Abteilung 3 - Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPH); für Auslandsverfahren Fachbereich Akademische Berufe, Ausländische Bildungsabschlüsse
Zuständig für: Deutscher Abschluss, EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung, Kenntnisprüfung
Hausanschrift: Blücherstraße 1, 18055 Rostock; Postfachanschrift: PF 21 10 55, 18083 Rostock
Telefon: Ausländische Abschlüsse: 0385 58859-250, 0385 58859-252
Sprechzeiten: Inlandsabschlüsse: Dienstag 09:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr, Donnerstag 09:00-12:00 Uhr
Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Zuständig für: Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung
Wismarsche Straße 304, 19055 Schwerin
Telefon: 0385 489306-80, Fax 0385 489306-99
Universitätsmedizin Greifswald, Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (ZZMK)
Zuständig für: Kenntnisprüfung
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Mecklenburg-Vorpommern zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Apostille:
- Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
- Legalisation:
- Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Qualifizierte Übersetzung:
- Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
- Certificate of Good Standing:
- Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
- Konformitätsbescheinigung:
- Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- Belegart:
- Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- § 13 ZHG:
- Paragraf der Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
19 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail, per Fax
Immer erforderlich
- Zuständigkeitsnachweis
Form: Original
Besonderheit: Einstellungszusage eines Arbeitgebers, Meldebescheinigung mit Wohnsitz in M-V oder Nachweis über eine Bildungsmaßnahme in M-V.
- Antrag auf Erteilung der Approbation nach einer in einem Mitgliedsstaat der EU erworbenen Ausbildung (Version 04/2026)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Ankreuzfeld „Zahnarzt/Zahnärztin“.
- Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Aktuell und zeitlich lückenlos, mit allen Ausbildungen und Tätigkeiten sowie Einreise und Aufenthalt in Deutschland bzw. anderen Ländern; mit Unterschrift und aktuellem Datum.
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Reisepass oder Personalausweis.
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Original · Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Belegart „O“, Adressat: LAGuS M-V, Abt. 3, Landesprüfungsamt für Heilberufe.
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Aus dem Herkunfts- bzw. Ausbildungsstaat.
- Studiennachweise (Diplom, Prüfungszeugnisse)
Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Die Checkliste fasst Diplom, Fächerliste mit Noten, Prüfungszeugnisse und Nachweise der Praxisphase unter einer Position zusammen. Apostille oder Legalisation sind auf der Originalurkunde im Ausstellungsland anzubringen.
- Anlage der Fächerliste und Noten zum Diplom
Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
- Nachweise der Praxisphase
Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
- Bescheinigung der Berechtigung zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes
Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Zum Beispiel Berufsausweis oder Eintragung in ein Register.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde des Herkunftsstaates (certificate of good standing)
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Zertifikat B2 oder C1; akzeptiert werden Goethe-Institut, TestDaF, ÖSD, telc und die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (DSD II).
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Besonderheit: Erfolgreiche Fachsprachenprüfung auf C1-Niveau bei der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern; Selbstanmeldung mit der Bescheinigung des Landesprüfungsamts.
Kann nachgereicht werden
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Nach Aufforderung durch die Behörde
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
Bei Namensänderung, zum Beispiel Heiratsurkunde
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG
Wenn die Ausbildung nicht vollständig den Mindestanforderungen entspricht oder vor dem EU-Beitritt des Ausbildungsstaats begonnen wurde; gegebenenfalls zusätzlich Bescheinigung „drei aus fünf“
Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Für Zahnärzte ist Artikel 34 der Richtlinie 2005/36/EG einschlägig (Grundausbildung des Zahnarztes), Anhang V Nr. 5.3.2. Die Checkliste nennt zusätzlich die Bescheinigung über eine mindestens dreijährige Tätigkeit in den letzten fünf Jahren.
- Nachweis über Berufstätigkeit (Erwerbstätigkeitsbescheinigung)
Soweit eine Berufstätigkeit ausgeübt wurde
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Nachweise über Art und Dauer der bisherigen Berufsausübung, Arbeitszeugnisse.
Freiwillig
- Vollmacht für eine bevollmächtigte Person
Nur wenn eine bevollmächtigte Person auftritt
Form: Original
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 16 Abs. 1a ZHG); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
20 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Neuanträge bis zu sechs Monate je nach Antragsaufkommen; Erteilung der Approbation bei vollständigen Nachweisen ca. vier Wochen
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail, per Fax
Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich
Immer erforderlich
- Zuständigkeitsnachweis
Form: Original
Besonderheit: Einstellungszusage eines Arbeitgebers, Meldebescheinigung mit Wohnsitz in M-V oder Nachweis über eine Bildungsmaßnahme in M-V.
- Antrag auf Erteilung Berufserlaubnis/Approbation (Drittstaaten), Version 06/2026
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Ankreuzfelder „Arzt/Ärztin“, „Apotheker/in“, „Zahnarzt/Zahnärztin“, „Psychotherapeut/in“ sowie „Approbation“, „Berufserlaubnis“ oder „Approbation und Berufserlaubnis“.
- Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Aktuell und zeitlich lückenlos, mit allen Ausbildungen und Tätigkeiten sowie Einreise und Aufenthalt in Deutschland bzw. anderen Ländern; mit Unterschrift und aktuellem Datum.
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Reisepass oder Personalausweis.
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Original · Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Amtliches Führungszeugnis Belegart „O“, beim Bürger- oder Meldeamt des Wohnorts zu beantragen; Adressat: LAGuS M-V, Abt. 3, Landesprüfungsamt für Heilberufe, PF 21 10 55, 18083 Rostock. Ausdrücklicher Hinweis: erst nach bestandener Fachsprachenprüfung vorlegen, weil es bei Erteilung nicht älter als drei Monate sein darf.
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Aus dem Herkunfts- bzw. Ausbildungsstaat.
- Studiennachweise: Nachweise der abgeschlossenen Ausbildung
Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Wörtlich verlangt die Checkliste die „beglaubigte Kopie des mit Apostille oder Legalisation versehenen Originaldokuments“. Apostille bzw. Legalisation sind im Ausstellungsland auf der Originalurkunde anzubringen.
- Anlage der Fächerliste und Noten zum Diplom
Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
- Nachweise der Praxisphase
Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
- Bescheinigung der Berechtigung zur Ausübung des Berufes
Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Zum Beispiel Berufsausweis oder Eintragung in ein Register.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde des Herkunftsstaates (certificate of good standing)
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Zertifikat B2 oder C1. Akzeptierte Anbieter für B2: TestDaF-Institut, ÖSD, Goethe-Institut, telc GmbH, Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (DSD II).
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Besonderheit: Erfolgreiche Fachsprachenprüfung C1 bei der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern; in M-V auch Voraussetzung der Berufserlaubnis.
- Vollständige Ausbildungsunterlagen (Curricula u. ä.)
Voraussetzung des Ausbildungsvergleichs; alternativ tritt an ihre Stelle die verbindliche Anmeldung zur Kenntnisprüfung
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Kann nachgereicht werden
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Nach Aufforderung durch die Behörde
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Erst nach bestandener Fachsprachenprüfung vorlegen; bei Erteilung nicht älter als drei Monate.
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
Bei Namensänderung, zum Beispiel Heiratsurkunde
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Nachweis über Berufstätigkeit (Erwerbstätigkeitsbescheinigung)
Soweit eine Berufstätigkeit ausgeübt wurde
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Nachweise über Art und Dauer der bisherigen Berufsausübung, Arbeitszeugnisse.
- Antrag auf Zulassung zur Kenntnisprüfung
Wenn die vollständigen Ausbildungsunterlagen nicht beigebracht werden können
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Kenntnisprüfung; eigenes Anmeldeformular des LAGuS. Die Prüfung ist bei der Zahnärztekammer M-V abzulegen.
Freiwillig
- Vollmacht für eine bevollmächtigte Person
Nur wenn eine bevollmächtigte Person auftritt
Form: Original
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 16 Abs. 1a ZHG); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)
Befristete Erlaubnis nach § 13 ZHG
15 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)
Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Erteilung der Berufserlaubnis bei vollständigen Nachweisen ca. vier Wochen; Neuanträge insgesamt bis zu sechs Monate
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail, per Fax
Immer erforderlich
- Zuständigkeitsnachweis
Form: Original
Besonderheit: Einstellungszusage eines Arbeitgebers, Meldebescheinigung mit Wohnsitz in M-V oder Nachweis über eine Bildungsmaßnahme in M-V.
- Antrag auf Erteilung Berufserlaubnis/Approbation (Drittstaaten), Version 06/2026
Form: Original · amtlicher Vordruck
- Lebenslauf
Form: Original
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Original · Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Belegart „O“; erst nach bestandener Fachsprachenprüfung vorlegen, weil es bei Erteilung der Berufserlaubnis nicht älter als drei Monate sein darf.
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
- Nachweis der abgeschlossenen zahnärztlichen Ausbildung
Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Zertifikat B2 oder C1.
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Besonderheit: Mecklenburg-Vorpommern verlangt die bestandene Fachsprachenprüfung C1 ausdrücklich auch schon für die Berufserlaubnis.
- Vollständige Ausbildungsunterlagen (Curricula u. ä.) als Voraussetzung des Ausbildungsvergleichs
Alternativ: verbindliche Anmeldung zur Kenntnisprüfung
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Kann nachgereicht werden
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Nach Aufforderung durch die Behörde
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
Nur in bestimmten Fällen
- Anstellungsbestätigung Arzt, Zahnarzt und Apotheker
Wenn der Landesbezug über eine Beschäftigung hergestellt wird
Form: Original · amtlicher Vordruck
- Antrag auf Zulassung zur Kenntnisprüfung
Wenn die vollständigen Ausbildungsunterlagen nicht beigebracht werden können
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Die Kenntnisprüfung ist innerhalb des Geltungszeitraums der Berufserlaubnis bei der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern abzulegen.
Abschluss an einer deutschen Universität
10 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail, per Fax
Immer erforderlich
- Antrag auf Erteilung der Approbation für Antragsteller mit Studienabschluss in Rostock bzw. Greifswald (LPH M-V/2025)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Ankreuzfelder „Arzt/Ärztin gem. § 3 BÄO“, „Zahnarzt/Zahnärztin gem. § 2 ZHG“, „Apotheker/Apothekerin gem. § 4 BApO“ sowie Auswahl des Studienorts Rostock oder Greifswald.
- Lückenloser Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Muss nicht handgeschrieben, aber mit Datum und Unterschrift versehen sein.
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
Form: einfache Kopie
Besonderheit: Bei Verheirateten aktueller Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch, ansonsten Heiratsurkunde; bei Lebenspartnerschaft Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsbuch.
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Personalausweis oder Reisepass, amtlich oder notariell beglaubigte Kopie.
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Amtliches Führungszeugnis Belegart „0“, bei der für den Wohnsitz zuständigen Meldestelle zu beantragen. Verwendungszweck wörtlich „Approbation als Arzt bzw. Ärztin / Zahnarzt bzw. Zahnärztin / Apotheker bzw. Apothekerin“; Empfänger: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Landesprüfungsamt für Heilberufe, Blücherstraße 1, 18055 Rostock. Zustellung direkt durch das Bundesamt für Justiz.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Bei Antragstellung nicht älter als drei Monate; mit Stempel und Unterschrift des Arztes. Feststellung, dass keine Anhaltspunkte für eine gesundheitliche Ungeeignetheit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes vorliegen. Eigener Vordruck des LAGuS.
- Zeugnis über die bestandene Zahnärztliche Prüfung
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Oder sonstiger Nachweis über eine abgeschlossene zahnärztliche Ausbildung.
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren sowie über gerichtliche und berufliche Vorstrafen, jeweils mit Aktenzeichen und zuständiger Behörde (Seite 3 des Vordrucks).
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
Bei Namensänderung
Form: einfache Kopie
Besonderheit: Heiratsurkunde, Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsbuch oder sonstige Namensänderungsurkunden.
Freiwillig
- Angabe der gewünschten Anzahl beglaubigter Kopien der Approbationsurkunde
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Die gewünschte Anzahl amtlich beglaubigter Kopien der Approbationsurkunde muss auf dem Antrag vermerkt werden. Kosten: erste Beglaubigung 6,00 €, jede weitere Ausfertigung 2,00 €.
Was das Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation nach deutschem Abschluss | 130 € |
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 130 € |
| Approbation mit Drittstaats-Abschluss | 200 € bis 225 € |
| Befristete Erlaubnis (§ 13 ZHG) | 170 € bis 345 € |
Rechtsgrundlage: GesKostVO M-V, Anlage, Tarifstelle 5.1
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
- Durchführende Stelle
- Prüfungskommission der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern; Antrag auf Teilnahme beim Landesprüfungsamt für Heilberufe des LAGuS. Termine, Einladung und Gebührenerhebung laufen über die Kammer.
- Gebühr
- nicht veröffentlicht
Fachsprachenprüfung
- Durchführende Stelle
- Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Wismarsche Straße 304, 19055 Schwerin
- Gebühr
- 460 € für die Prüfung, dazu 100 € Verwaltungsgebühr für die Anmeldung
- Anmeldung
- Sie melden sich selbst an
Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern
- Reine Papierbehörde: kein Online-Antrag, ausdrückliches Fax- und E-Mail-Verbot für Antragsunterlagen, keine Rückgabe eingereichter Unterlagen.
- Die Kenntnisprüfung findet an der Universitätsmedizin Greifswald, Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde statt - nicht in Kammerräumen. Der praktische Abschnitt wird am Phantom abgelegt; zwei bis vier Wochen vorher gibt es einen Einweisungstermin am Phantomarbeitsplatz.
- Feste Prüfungstermine zweimal jährlich im März und September. Weil jeder Abschnitt erst nach Bestehen des vorangegangenen abgelegt werden darf, dauert ein vollständiger Durchlauf ohne Fehlversuch faktisch mindestens ein Jahr.
- Das zahnmedizinische Merkblatt des LAGuS lässt nur eine Wiederholung der Kenntnisprüfung zu. Zugleich setzt die Zulassung voraus, nicht bereits zweimal erfolglos an einer Kenntnisprüfung teilgenommen zu haben. Nach § 118 ZApprO kann jeder nicht bestandene Abschnitt zweimal wiederholt werden; maßgeblich ist der Bescheid der Behörde. Wir klären das für Sie mit der Behörde.
- Zulassungsvoraussetzungen der Kenntnisprüfung: kein Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis in einem anderen Bundesland, keine zweimalige erfolglose Teilnahme an einer Kenntnisprüfung, Nachweis einer Beschäftigungsstelle in Mecklenburg-Vorpommern. Das Anmeldeformular verlangt ausdrücklich die Erklärung, ob und wie oft bereits in einem anderen Bundesland an einer Gleichwertigkeits- oder Kenntnisprüfung teilgenommen wurde, sowie die Versicherung, dass kein Parallelverfahren läuft.
- Die Fachsprachenprüfung ist in Mecklenburg-Vorpommern auch schon für die Berufserlaubnis nach § 13 ZHG erforderlich, nicht erst für die Approbation.
- Führungszeugnis und ärztliche Bescheinigung sollen erst nach bestandener Fachsprachenprüfung eingereicht werden. Das erspart die Doppelbeschaffung wegen der Drei-Monats-Frist und ist ein ausdrücklicher Hinweis der Checkliste.
- Die Verwaltungsgebühr ermäßigt sich um ein Viertel, wenn der Antrag nach Beginn der Bearbeitung zurückgenommen oder aus anderen Gründen als der Unzuständigkeit überwiegend abgelehnt wird.
- Das LAGuS-Merkblatt „Hinweise Kenntnisprüfung für Zahnärzte“ spricht an einigen Stellen von ärztlicher Tätigkeit und von der Apothekerkammer („eine tabellarische Auflistung der ärztlichen Tätigkeit nach Studienabschluss“, „aktuelles Zeugnis über die letzte ärztliche Tätigkeit“, „der konkrete Prüfungstermin wird durch die Apothekerkammer schriftlich mitgeteilt“). Gemeint sind die zahnärztliche Tätigkeit und die Zahnärztekammer M-V.
- Für Anrechnungen aus dem Studiengang Zahnmedizin stellt das Landesprüfungsamt auf den Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern ab.
- Die Fachsprachenprüfung kostet 100 € Anmeldegebühr zuzüglich 400 bis 460 € Durchführung bei der Zahnärztekammer M-V und dauert etwa 90 Minuten.
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.