Approbation​-beantragen.de

Approbation als Zahnarzt in Niedersachsen: Unterlagen

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Niedersachsen
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz260 €siehe unten16
Drittstaat100 € bis 600 €siehe unten18
Berufserlaubnis200 €—14
Deutscher Abschluss260 €siehe unten9
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post
Gebühr Kenntnisprüfung:
2.925 €
Fachsprachenprüfung:
Die Behörde meldet Sie an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)

Abteilung 1 - Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung

NiZzA - Abteilung 1, Berliner Allee 20 A, 30175 Hannover

Zur Behördenseite

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)

Abteilung 2 - Landesprüfungsamt, Bereich Zahnmedizin

Zuständig für: Deutscher Abschluss

NiZzA - Abteilung 2 (Landesprüfungsamt), Berliner Allee 20 A, 30175 Hannover; Postanschrift für den Approbationsantrag: NiZzA - Landesprüfungsamt, z. Hd. Abteilung 2 Zahnmedizin, Postfach 44 66, 30044 Hannover

Telefon: 0511 8972-9216 (Leitung), 0511 8972-9238, 0511 8972-9244 (Geschäftsstelle)

Sprechzeiten: Di 9:00-12:00 Uhr (ausgesetzt 01.07.-30.09.2026), Mi 13:00-14:30 Uhr, Fr 9:00-11:00 Uhr

Zur Behördenseite

Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN)

Zuständig für: Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung

Zahnärztekammer Niedersachsen, Hannover

Zur Behördenseite

Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Niedersachsen zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Apostille:
Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Legalisation:
Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 13 ZHG:
Paragraf der Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

16 Unterlagen · zuständig: Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Entscheidung spätestens drei Monate nach Eingang der erforderlichen Unterlagen; in den Fällen des § 2 Abs. 2 und 3 ZHG verlängert sich die Frist um einen Monat

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Wörtlich: „Bitte Vordruck verwenden“. Gemeinsamer Vordruck für Approbation und Berufserlaubnis, Stand Juni 2024.

  • 2Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: Original · amtlich beglaubigt

    Besonderheit: z. B. Kopie vom Reisepass.

  • 3Absichtserklärung, dass der zahnärztliche Beruf in Niedersachsen ausgeübt werden soll

    Form: Original

    Besonderheit: Parallelanträge in mehreren Bundesländern sind ausdrücklich ausgeschlossen.

  • 4Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Tabellarisch, chronologisch, lückenlos, mit Datum und Unterschrift; genauer Studiengang, beruflicher Werdegang und sonstige Zeiten bis heute.

  • 5Nachweise über eine abgeschlossene zahnärztliche Ausbildung

    Form: Original · amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Je nach Ausbildungsstaat Diplom, Prüfungszeugnisse und weitere Befähigungsnachweise, die zur uneingeschränkten Berufsausübung im Ausbildungsland berechtigen. Notarielle Beglaubigung zulässig.

  • 8Einverständniserklärung zur Abfrage über das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 10aSprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Nachweis über Sprachkenntnisse auf B2-Niveau; Voraussetzung für die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung.

  • 10bFachsprachprüfung

    Besonderheit: Siehe Informationsblatt Fachsprachenprüfung Zahnärzte; Anmeldung ausschließlich über den NiZzA.

  • 13Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 14Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Ausgestellt von einem in Deutschland praktizierenden Arzt oder von einem Beratungsarzt der Deutschen Botschaft vor Ort.

  • 15Deutsche Übersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen

    Form: qualifizierte Übersetzung

Nur in bestimmten Fällen

  • 6EU-Konformitätsbescheinigung

    Wenn die Ausbildungsbezeichnung nicht der in Anhang V Nr. 5.3.2 RL 2005/36/EG aufgeführten entspricht

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Bescheinigung der zuständigen Behörde des Ausbildungsstaates, dass die zahnärztliche Ausbildung den Mindestanforderungen des Artikels 34 der EU-Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Für Zahnärzte ist Art. 34 einschlägig.

  • 7EU-Bescheinigung über erworbene Rechte nach Art. 37 RL 2005/36/EG

    Wenn die automatische Anerkennung nicht greift; mindestens drei Jahre ununterbrochene, tatsächliche und rechtmäßige uneingeschränkte zahnärztliche Tätigkeit in den letzten fünf Jahren vor Ausstellung der Bescheinigung

    Form: Original · beglaubigte Kopie

  • 9Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Sofern der Beruf bereits ausgeübt wurde

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Kein Höchstalter angegeben. Die Position spricht im amtlichen PDF dreimal vom „ärztlichen Beruf“; gemeint ist der zahnärztliche Beruf.

  • 11Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Bei Wohnsitz, Studium (auch teilweise) oder Aufenthalt von mehr als drei Monaten im Ausland (EU oder Drittstaat)

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Aktuelle Bescheinigung der Polizei- oder Justizbehörden des Herkunftslandes bzw. aller betroffenen Länder darüber, dass kein gerichtliches Verfahren anhängig ist.

  • 12Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Bei Wohnsitz in Deutschland

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Belegart „O“, beim Einwohnermeldeamt zu beantragen, Verwendungszweck „Approbation ZHG“ (nicht „Approbation BÄO“).

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

18 Unterlagen · zuständig: Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Entscheidung spätestens drei Monate nach Eingang der erforderlichen Unterlagen; in den Fällen des § 2 Abs. 2 und 3 ZHG zuzüglich eines Monats

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Immer erforderlich

  • Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Der Vordruck fragt zusätzlich die praktische Ausbildung („z. B. Internatur, Ordinatur, Internship“), eine Fachzahnarztanerkennung, ein früheres Zahnmedizinstudium in Deutschland und die Absicht einer Fachzahnarztweiterbildung ab.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Reisepass und Aufenthaltstitel; soweit vorhanden zusätzlich Kopie der Blauen Karte EU.

  • Glaubhaftmachung, dass der zahnärztliche Beruf in Niedersachsen ausgeübt werden soll

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Schriftliche Einstellungszusage eines niedersächsischen Arbeitgebers ODER Wohnsitz in Niedersachsen (Meldebestätigung). Bei Wohnsitz im Ausland: Einstellungszusage ODER schriftliche Bestätigung/Hospitationsvertrag über eine mindestens dreimonatige Hospitation bei einem niedersächsischen Arbeitgeber.

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Tabellarisch, chronologisch, lückenlos, mit Datum und Unterschrift.

  • Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis

    Form: Original · beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation

    Besonderheit: Diplom, Prüfungszeugnisse und weitere Befähigungsnachweise; Haager Apostille bzw. Legalisation durch die Deutsche Botschaft erforderlich.

  • Bescheinigungen über den Abschluss des praktischen Jahres

    Form: Original · beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation

    Besonderheit: In der Checkliste als Bestandteil der Position 5 geführt.

  • Personalisierte Übersicht über die Studienfächer mit Angabe der Ausbildungsstunden

    Für die gutachterliche Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich

    Form: Original · beglaubigte Kopie

  • Personalisiertes Curriculum mit aufgeschlüsselten Inhalten der einzelnen Studienfächer

    Für die gutachterliche Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich

    Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Zwingend mit deutscher Übersetzung.

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Niveau B2; Voraussetzung für die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung.

  • Fachsprachprüfung
  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Deutsche Übersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen

    Form: qualifizierte Übersetzung

Nur in bestimmten Fällen

  • Nachweise über zahnärztliche Berufspraxis und zahnärztliche Fort- und Weiterbildungen

    Für das Gleichwertigkeitsgutachten; empfohlen wird ein qualifiziertes Arbeitszeugnis des derzeitigen bzw. letzten Arbeitgebers in Deutschland

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Das Zeugnis soll Angaben zu den ausgeübten zahnärztlichen Tätigkeiten und den dadurch erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten enthalten.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Entfällt, wenn der zahnärztliche Beruf noch nie ausgeübt wurde

    Form: Original · beglaubigte Kopie

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Bei Wohnsitz, Studium oder Aufenthalt von mehr als drei Monaten im Ausland

    Form: Original · beglaubigte Kopie

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Bei Wohnsitz in Deutschland

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Belegart „O“, Verwendungszweck „Approbation ZHG“.

Freiwillig

  • EU-Bescheinigung über die Anerkennung der Drittstaatsausbildung in einem EU/EWR/CH-Staat

    Falls vorhanden

    Form: Original · beglaubigte Kopie

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 16 Abs. 1a ZHG); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Befristete Erlaubnis nach § 13 ZHG

14 Unterlagen · zuständig: Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Identisches Formular wie der Approbationsantrag, mit Ankreuzfeld für die Berufserlaubnis.

  • 2Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 3Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Von einem in Deutschland praktizierenden Arzt oder einem Beratungsarzt der Deutschen Botschaft.

  • 4Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Tabellarisch, chronologisch, lückenlos, mit Datum und Unterschrift.

  • 7Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: Original · beglaubigte Kopie

  • 8Einstellungs- bzw. Weiterbeschäftigungszusage

    Form: Original · einfache Kopie

    Besonderheit: Schriftliche Stellungnahme des künftigen Arbeitgebers mit genauem Beschäftigungszeitraum oder Kopie des Arbeitsvertrages.

  • 9Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis

    Form: Original · beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation

  • 11aSprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Niveau B2.

  • 11bFachsprachprüfung
  • 13Übersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen

    Form: qualifizierte Übersetzung

Nur in bestimmten Fällen

  • 5Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Bei Wohnsitz in Deutschland

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Belegart „O“, Verwendungszweck „Berufserlaubnis § 13 ZHG“.

  • 6Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Bei Wohnsitz, Studium oder Aufenthalt von mehr als drei Monaten im Ausland

    Form: Original · beglaubigte Kopie

  • 10Nachweis früher in Deutschland erteilter Berufserlaubnisse

    Bei vorheriger zahnärztlicher Tätigkeit in Deutschland

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Kopie der zuletzt erteilten Berufserlaubnis nach § 13 ZHG. Alle - auch in anderen Bundesländern erteilten - Berufserlaubnisse werden auf die Höchstdauer von zwei Jahren angerechnet.

  • 12Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Entfällt, wenn der zahnärztliche Beruf noch nie ausgeübt wurde

    Form: Original · beglaubigte Kopie

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Abschluss an einer deutschen Universität

9 Unterlagen · zuständig: Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Entscheidung spätestens drei Monate nach Eingang der erforderlichen Unterlagen; Eingangsbestätigung binnen eines Monats

Antrag: per Post, persönlich

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung der zahnärztlichen Approbation gemäß § 59 ZApprO

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Anzugeben sind Familienname, ggf. Geburtsname, Vorname(n), Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift für den Urkundenversand, Telefon, E-Mail und das Datum „Zahnärztliche Prüfung bestanden am“; eigenhändige Unterschrift erforderlich.

  • Personalausweis oder Reisepass

    Form: amtlich beglaubigt

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: Original · amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Wird zurückgesandt.

  • Kurz gefasster Lebenslauf

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Wörtlich: „dieser muss nicht handgeschrieben sein; die tabellarische Form ist ausreichend“.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Vordruck ist dem Antrag angehängt (Seite 3, „Ärztliches Attest“), mit Unterschrift und Stempel/Siegel des Arztes bzw. der Klinik. Wörtlich: „Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass er/sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs als Zahnarzt/Zahnärztin ungeeignet ist. Die Untersuchung wurde nicht von einem Familienangehörigen oder Lebensgefährten durchgeführt.“

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG; Verwendungszweck „Zahnärztliche Approbation“; Zieladresse NiZzA, Landesprüfungsamt, z. Hd. Abteilung 2 Zahnmedizin, Postfach 44 66, 30044 Hannover. Im Formular ist zusätzlich das Beantragungsdatum einzutragen.

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Anzukreuzen „war und ist nicht anhängig“ bzw. „war oder ist anhängig“ mit Aktenzeichen, Gericht/Staatsanwaltschaft und letzter schriftlicher Mitteilung.

Nur in bestimmten Fällen

  • Eheurkunde (bei Verheirateten)

    Bei Verheirateten bzw. abweichendem Namen

    Form: Original · amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Wird zurückgesandt.

  • Übersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen

    Soweit Dokumente nicht auf Deutsch ausgestellt sind

    Form: qualifizierte Übersetzung

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Was das Verfahren in Niedersachsen insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss260 €
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss260 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss100 € bis 600 €
Befristete Erlaubnis (§ 13 ZHG)200 €

Rechtsgrundlage: Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen vom 5. Juni 1997 (Nds. GVBl. S. 171; 1998 S. 501), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16.12.2025 (Nds. GVBl. Nr. 98); Anlage, Abschnitt 7 'Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte', Unterabschnitt 7.2 'Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde'

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Durchführende Stelle
Zahnärztekammer Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem NiZzA; Anmeldung beim NiZzA, der die Daten nach Zahlungseingang an die ZKN weitergibt
Gebühr
2.925 €
Wartezeit
Zwischen den einzelnen Prüfungsabschnitten kann sich eine Wartezeit von mehreren Monaten ergeben

Fachsprachenprüfung

Durchführende Stelle
Zahnärztekammer Niedersachsen auf Grundlage eines Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, für die antragstellenden Personen des NiZzA
Gebühr
580 €
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an

Besonderheiten in Niedersachsen

  • Zweckverbandsmodell: Die Approbationserteilung ist auf einen Zweckverband der drei Heilberufskammern übertragen. Die Zahnärztekammer Niedersachsen ist Gründungsmitglied; die Aufgaben wurden mit Wirkung vom 1. April 2006 übertragen. Rechtsgrundlage ist § 16 Abs. 2 Satz 2 ZHG.
  • Die zahnärztliche Kenntnisprüfung besteht aus drei nacheinander zu bestehenden Abschnitten mit fünfstündigem praktischem Teil; je Abschnitt gibt es drei Versuche. Die Gesamtgebühr für einen vollständigen Durchgang beträgt 2.925 €.
  • Die Verwendungszwecke für das Führungszeugnis sind fachspezifisch vorgeschrieben: „Approbation ZHG“ (ausländischer Abschluss), „Berufserlaubnis § 13 ZHG“, „Zahnärztliche Approbation“ (niedersächsischer Abschluss, Abteilung 2).
  • Bei niedersächsischem Abschluss reicht die antragstellende Person das Prüfungszeugnis nicht ein - die Universität übermittelt Niederschrift, Zeugnis und Prüfungsakten direkt.
  • Verbot der Parallelantragstellung in mehreren Bundesländern, wörtlich auch in der Zahnarzt-EU-Checkliste.
  • Weiterbildung und Fachzahnarztanerkennung sind nicht Sache des NiZzA, sondern der Zahnärztekammer Niedersachsen. Der Antragsvordruck fragt eine bestehende Fachzahnarztanerkennung und die Absicht einer Fachzahnarztweiterbildung ausdrücklich ab.
  • Die EU-Checkliste der Behörde (Stand Januar 2024) spricht an einigen Stellen vom „ärztlichen“ statt vom zahnärztlichen Beruf; gemeint ist der Zahnarzt.
  • Die Gleichwertigkeitsprüfung nach § 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 ZHG kostet für Zahnärzte 850 € (Allgemeine Gebührenordnung, AllGO, Nr. 7.2.2.2).

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.