Approbation als Zahnarzt in Niedersachsen: Unterlagen
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 260 € | siehe unten | 16 |
| Drittstaat | 100 € bis 600 € | siehe unten | 18 |
| Berufserlaubnis | 200 € | — | 14 |
| Deutscher Abschluss | 260 € | siehe unten | 9 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- per Post
- Gebühr Kenntnisprüfung:
- 2.925 €
- Fachsprachenprüfung:
- Die Behörde meldet Sie an
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
Abteilung 1 - Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung
NiZzA - Abteilung 1, Berliner Allee 20 A, 30175 Hannover
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
Abteilung 2 - Landesprüfungsamt, Bereich Zahnmedizin
Zuständig für: Deutscher Abschluss
NiZzA - Abteilung 2 (Landesprüfungsamt), Berliner Allee 20 A, 30175 Hannover; Postanschrift für den Approbationsantrag: NiZzA - Landesprüfungsamt, z. Hd. Abteilung 2 Zahnmedizin, Postfach 44 66, 30044 Hannover
Telefon: 0511 8972-9216 (Leitung), 0511 8972-9238, 0511 8972-9244 (Geschäftsstelle)
Sprechzeiten: Di 9:00-12:00 Uhr (ausgesetzt 01.07.-30.09.2026), Mi 13:00-14:30 Uhr, Fr 9:00-11:00 Uhr
Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN)
Zuständig für: Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung
Zahnärztekammer Niedersachsen, Hannover
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Niedersachsen zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Apostille:
- Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
- Legalisation:
- Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Qualifizierte Übersetzung:
- Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
- Certificate of Good Standing:
- Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
- Konformitätsbescheinigung:
- Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- Belegart:
- Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- § 13 ZHG:
- Paragraf der Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
16 Unterlagen · zuständig: Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Entscheidung spätestens drei Monate nach Eingang der erforderlichen Unterlagen; in den Fällen des § 2 Abs. 2 und 3 ZHG verlängert sich die Frist um einen Monat
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Antrag nach amtlichem Formblatt
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Wörtlich: „Bitte Vordruck verwenden“. Gemeinsamer Vordruck für Approbation und Berufserlaubnis, Stand Juni 2024.
- 2Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: Original · amtlich beglaubigt
Besonderheit: z. B. Kopie vom Reisepass.
- 3Absichtserklärung, dass der zahnärztliche Beruf in Niedersachsen ausgeübt werden soll
Form: Original
Besonderheit: Parallelanträge in mehreren Bundesländern sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- 4Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Tabellarisch, chronologisch, lückenlos, mit Datum und Unterschrift; genauer Studiengang, beruflicher Werdegang und sonstige Zeiten bis heute.
- 5Nachweise über eine abgeschlossene zahnärztliche Ausbildung
Form: Original · amtlich beglaubigt
Besonderheit: Je nach Ausbildungsstaat Diplom, Prüfungszeugnisse und weitere Befähigungsnachweise, die zur uneingeschränkten Berufsausübung im Ausbildungsland berechtigen. Notarielle Beglaubigung zulässig.
- 8Einverständniserklärung zur Abfrage über das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI)
Form: Original · amtlicher Vordruck
- 10aSprachnachweis Allgemeinsprache
Form: Original · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Nachweis über Sprachkenntnisse auf B2-Niveau; Voraussetzung für die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung.
- 10bFachsprachprüfung
Besonderheit: Siehe Informationsblatt Fachsprachenprüfung Zahnärzte; Anmeldung ausschließlich über den NiZzA.
- 13Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: Original · amtlicher Vordruck
- 14Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Ausgestellt von einem in Deutschland praktizierenden Arzt oder von einem Beratungsarzt der Deutschen Botschaft vor Ort.
- 15Deutsche Übersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen
Form: qualifizierte Übersetzung
Nur in bestimmten Fällen
- 6EU-Konformitätsbescheinigung
Wenn die Ausbildungsbezeichnung nicht der in Anhang V Nr. 5.3.2 RL 2005/36/EG aufgeführten entspricht
Form: Original · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Bescheinigung der zuständigen Behörde des Ausbildungsstaates, dass die zahnärztliche Ausbildung den Mindestanforderungen des Artikels 34 der EU-Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Für Zahnärzte ist Art. 34 einschlägig.
- 7EU-Bescheinigung über erworbene Rechte nach Art. 37 RL 2005/36/EG
Wenn die automatische Anerkennung nicht greift; mindestens drei Jahre ununterbrochene, tatsächliche und rechtmäßige uneingeschränkte zahnärztliche Tätigkeit in den letzten fünf Jahren vor Ausstellung der Bescheinigung
Form: Original · beglaubigte Kopie
- 9Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Sofern der Beruf bereits ausgeübt wurde
Form: Original · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Kein Höchstalter angegeben. Die Position spricht im amtlichen PDF dreimal vom „ärztlichen Beruf“; gemeint ist der zahnärztliche Beruf.
- 11Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Bei Wohnsitz, Studium (auch teilweise) oder Aufenthalt von mehr als drei Monaten im Ausland (EU oder Drittstaat)
Form: Original · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Aktuelle Bescheinigung der Polizei- oder Justizbehörden des Herkunftslandes bzw. aller betroffenen Länder darüber, dass kein gerichtliches Verfahren anhängig ist.
- 12Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Bei Wohnsitz in Deutschland
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Belegart „O“, beim Einwohnermeldeamt zu beantragen, Verwendungszweck „Approbation ZHG“ (nicht „Approbation BÄO“).
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
18 Unterlagen · zuständig: Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Entscheidung spätestens drei Monate nach Eingang der erforderlichen Unterlagen; in den Fällen des § 2 Abs. 2 und 3 ZHG zuzüglich eines Monats
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail
Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich
Immer erforderlich
- Antrag nach amtlichem Formblatt
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Der Vordruck fragt zusätzlich die praktische Ausbildung („z. B. Internatur, Ordinatur, Internship“), eine Fachzahnarztanerkennung, ein früheres Zahnmedizinstudium in Deutschland und die Absicht einer Fachzahnarztweiterbildung ab.
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: Original · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Reisepass und Aufenthaltstitel; soweit vorhanden zusätzlich Kopie der Blauen Karte EU.
- Glaubhaftmachung, dass der zahnärztliche Beruf in Niedersachsen ausgeübt werden soll
Form: Original · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Schriftliche Einstellungszusage eines niedersächsischen Arbeitgebers ODER Wohnsitz in Niedersachsen (Meldebestätigung). Bei Wohnsitz im Ausland: Einstellungszusage ODER schriftliche Bestätigung/Hospitationsvertrag über eine mindestens dreimonatige Hospitation bei einem niedersächsischen Arbeitgeber.
- Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Tabellarisch, chronologisch, lückenlos, mit Datum und Unterschrift.
- Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis
Form: Original · beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation
Besonderheit: Diplom, Prüfungszeugnisse und weitere Befähigungsnachweise; Haager Apostille bzw. Legalisation durch die Deutsche Botschaft erforderlich.
- Bescheinigungen über den Abschluss des praktischen Jahres
Form: Original · beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation
Besonderheit: In der Checkliste als Bestandteil der Position 5 geführt.
- Personalisierte Übersicht über die Studienfächer mit Angabe der Ausbildungsstunden
Für die gutachterliche Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich
Form: Original · beglaubigte Kopie
- Personalisiertes Curriculum mit aufgeschlüsselten Inhalten der einzelnen Studienfächer
Für die gutachterliche Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich
Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Zwingend mit deutscher Übersetzung.
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Form: Original · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Niveau B2; Voraussetzung für die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung.
- Fachsprachprüfung
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: Original · amtlicher Vordruck
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
- Deutsche Übersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen
Form: qualifizierte Übersetzung
Nur in bestimmten Fällen
- Nachweise über zahnärztliche Berufspraxis und zahnärztliche Fort- und Weiterbildungen
Für das Gleichwertigkeitsgutachten; empfohlen wird ein qualifiziertes Arbeitszeugnis des derzeitigen bzw. letzten Arbeitgebers in Deutschland
Form: Original · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Das Zeugnis soll Angaben zu den ausgeübten zahnärztlichen Tätigkeiten und den dadurch erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten enthalten.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Entfällt, wenn der zahnärztliche Beruf noch nie ausgeübt wurde
Form: Original · beglaubigte Kopie
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Bei Wohnsitz, Studium oder Aufenthalt von mehr als drei Monaten im Ausland
Form: Original · beglaubigte Kopie
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Bei Wohnsitz in Deutschland
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Belegart „O“, Verwendungszweck „Approbation ZHG“.
Freiwillig
- EU-Bescheinigung über die Anerkennung der Drittstaatsausbildung in einem EU/EWR/CH-Staat
Falls vorhanden
Form: Original · beglaubigte Kopie
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 16 Abs. 1a ZHG); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Befristete Erlaubnis nach § 13 ZHG
14 Unterlagen · zuständig: Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Antrag nach amtlichem Formblatt
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Identisches Formular wie der Approbationsantrag, mit Ankreuzfeld für die Berufserlaubnis.
- 2Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: Original · amtlicher Vordruck
- 3Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Von einem in Deutschland praktizierenden Arzt oder einem Beratungsarzt der Deutschen Botschaft.
- 4Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Tabellarisch, chronologisch, lückenlos, mit Datum und Unterschrift.
- 7Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: Original · beglaubigte Kopie
- 8Einstellungs- bzw. Weiterbeschäftigungszusage
Form: Original · einfache Kopie
Besonderheit: Schriftliche Stellungnahme des künftigen Arbeitgebers mit genauem Beschäftigungszeitraum oder Kopie des Arbeitsvertrages.
- 9Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis
Form: Original · beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation
- 11aSprachnachweis Allgemeinsprache
Form: Original · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Niveau B2.
- 11bFachsprachprüfung
- 13Übersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen
Form: qualifizierte Übersetzung
Nur in bestimmten Fällen
- 5Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Bei Wohnsitz in Deutschland
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Belegart „O“, Verwendungszweck „Berufserlaubnis § 13 ZHG“.
- 6Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Bei Wohnsitz, Studium oder Aufenthalt von mehr als drei Monaten im Ausland
Form: Original · beglaubigte Kopie
- 10Nachweis früher in Deutschland erteilter Berufserlaubnisse
Bei vorheriger zahnärztlicher Tätigkeit in Deutschland
Form: einfache Kopie
Besonderheit: Kopie der zuletzt erteilten Berufserlaubnis nach § 13 ZHG. Alle - auch in anderen Bundesländern erteilten - Berufserlaubnisse werden auf die Höchstdauer von zwei Jahren angerechnet.
- 12Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Entfällt, wenn der zahnärztliche Beruf noch nie ausgeübt wurde
Form: Original · beglaubigte Kopie
Abschluss an einer deutschen Universität
9 Unterlagen · zuständig: Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Entscheidung spätestens drei Monate nach Eingang der erforderlichen Unterlagen; Eingangsbestätigung binnen eines Monats
Antrag: per Post, persönlich
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail
Immer erforderlich
- Antrag auf Erteilung der zahnärztlichen Approbation gemäß § 59 ZApprO
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Anzugeben sind Familienname, ggf. Geburtsname, Vorname(n), Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift für den Urkundenversand, Telefon, E-Mail und das Datum „Zahnärztliche Prüfung bestanden am“; eigenhändige Unterschrift erforderlich.
- Personalausweis oder Reisepass
Form: amtlich beglaubigt
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: Original · amtlich beglaubigt
Besonderheit: Wird zurückgesandt.
- Kurz gefasster Lebenslauf
Form: einfache Kopie
Besonderheit: Wörtlich: „dieser muss nicht handgeschrieben sein; die tabellarische Form ist ausreichend“.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Vordruck ist dem Antrag angehängt (Seite 3, „Ärztliches Attest“), mit Unterschrift und Stempel/Siegel des Arztes bzw. der Klinik. Wörtlich: „Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass er/sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs als Zahnarzt/Zahnärztin ungeeignet ist. Die Untersuchung wurde nicht von einem Familienangehörigen oder Lebensgefährten durchgeführt.“
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG; Verwendungszweck „Zahnärztliche Approbation“; Zieladresse NiZzA, Landesprüfungsamt, z. Hd. Abteilung 2 Zahnmedizin, Postfach 44 66, 30044 Hannover. Im Formular ist zusätzlich das Beantragungsdatum einzutragen.
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Anzukreuzen „war und ist nicht anhängig“ bzw. „war oder ist anhängig“ mit Aktenzeichen, Gericht/Staatsanwaltschaft und letzter schriftlicher Mitteilung.
Nur in bestimmten Fällen
- Eheurkunde (bei Verheirateten)
Bei Verheirateten bzw. abweichendem Namen
Form: Original · amtlich beglaubigt
Besonderheit: Wird zurückgesandt.
- Übersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen
Soweit Dokumente nicht auf Deutsch ausgestellt sind
Form: qualifizierte Übersetzung
Was das Verfahren in Niedersachsen insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation nach deutschem Abschluss | 260 € |
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 260 € |
| Approbation mit Drittstaats-Abschluss | 100 € bis 600 € |
| Befristete Erlaubnis (§ 13 ZHG) | 200 € |
Rechtsgrundlage: Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen vom 5. Juni 1997 (Nds. GVBl. S. 171; 1998 S. 501), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16.12.2025 (Nds. GVBl. Nr. 98); Anlage, Abschnitt 7 'Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte', Unterabschnitt 7.2 'Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde'
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
- Durchführende Stelle
- Zahnärztekammer Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem NiZzA; Anmeldung beim NiZzA, der die Daten nach Zahlungseingang an die ZKN weitergibt
- Gebühr
- 2.925 €
- Wartezeit
- Zwischen den einzelnen Prüfungsabschnitten kann sich eine Wartezeit von mehreren Monaten ergeben
Fachsprachenprüfung
- Durchführende Stelle
- Zahnärztekammer Niedersachsen auf Grundlage eines Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, für die antragstellenden Personen des NiZzA
- Gebühr
- 580 €
- Anmeldung
- Die Behörde meldet Sie an
Besonderheiten in Niedersachsen
- Zweckverbandsmodell: Die Approbationserteilung ist auf einen Zweckverband der drei Heilberufskammern übertragen. Die Zahnärztekammer Niedersachsen ist Gründungsmitglied; die Aufgaben wurden mit Wirkung vom 1. April 2006 übertragen. Rechtsgrundlage ist § 16 Abs. 2 Satz 2 ZHG.
- Die zahnärztliche Kenntnisprüfung besteht aus drei nacheinander zu bestehenden Abschnitten mit fünfstündigem praktischem Teil; je Abschnitt gibt es drei Versuche. Die Gesamtgebühr für einen vollständigen Durchgang beträgt 2.925 €.
- Die Verwendungszwecke für das Führungszeugnis sind fachspezifisch vorgeschrieben: „Approbation ZHG“ (ausländischer Abschluss), „Berufserlaubnis § 13 ZHG“, „Zahnärztliche Approbation“ (niedersächsischer Abschluss, Abteilung 2).
- Bei niedersächsischem Abschluss reicht die antragstellende Person das Prüfungszeugnis nicht ein - die Universität übermittelt Niederschrift, Zeugnis und Prüfungsakten direkt.
- Verbot der Parallelantragstellung in mehreren Bundesländern, wörtlich auch in der Zahnarzt-EU-Checkliste.
- Weiterbildung und Fachzahnarztanerkennung sind nicht Sache des NiZzA, sondern der Zahnärztekammer Niedersachsen. Der Antragsvordruck fragt eine bestehende Fachzahnarztanerkennung und die Absicht einer Fachzahnarztweiterbildung ausdrücklich ab.
- Die EU-Checkliste der Behörde (Stand Januar 2024) spricht an einigen Stellen vom „ärztlichen“ statt vom zahnärztlichen Beruf; gemeint ist der Zahnarzt.
- Die Gleichwertigkeitsprüfung nach § 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 ZHG kostet für Zahnärzte 850 € (Allgemeine Gebührenordnung, AllGO, Nr. 7.2.2.2).
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.