Approbation​-beantragen.de

Approbation als Zahnarzt in Rheinland-Pfalz: Unterlagen

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Rheinland-Pfalz
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz155 € bis 300 €Maximal vier Monate ab Vollständigkeit; Eingangsbestätigung nach maximal einem Monat14
Drittstaat155 € bis 300 €Maximal vier Monate ab Vollständigkeit; Eingangsbestätigung nach maximal einem Monat22
Berufserlaubnis150 €—10
Deutscher Abschluss155 € bis 300 €siehe unten10
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post
Fachsprachenprüfung:
Sie melden sich selbst an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Rheinland-Pfalz

Referat 53.1, Dienstort Koblenz

Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung

LSJV - Referat 53.1, Baedekerstraße 2-20, 56073 Koblenz

Telefon: EU: 0261 4041-263; Berufserlaubnisse und Drittstaaten: 0261 4041-431, 0261 4041-325 oder 0261 4041-243

Sprechzeiten: Telefonsprechzeiten Mo und Do 13:00-16:00 Uhr, Di und Fr 09:00-12:00 Uhr

Zur Behördenseite

ProfeS GmbH

Fallmanagement

Fallmanagement ProfeS GmbH, Max-von-Laue-Str. 3, 76829 Landau (Kopfzeile der Formulare); im Einwilligungstext derselben Formulare: ProfeS GmbH, Am Fronte Diez 2, 76726 Germersheim

Telefon: 06341 68146-50

Zur Behördenseite

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Rheinland-Pfalz

Referat 53.1, Dienstort Mainz

Zuständig für: Deutscher Abschluss

LSJV - Referat 53.1, Schießgartenstraße 6, 55116 Mainz

Telefon: 06131 967-568

Sprechzeiten: Telefonsprechzeiten Mo und Do 13:00-16:00 Uhr, Di und Fr 09:00-12:00 Uhr

Zur Behördenseite

Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz (LZK RLP)

Zuständig für: Fachsprachenprüfung

Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz, Langenbeckstraße 2, 55131 Mainz

Telefon: 06131 9613687

Zur Behördenseite

Prüfungskommission Zahnheilkunde beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Zuständig für: Kenntnisprüfung

Zur Behördenseite

Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Rheinland-Pfalz zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Apostille:
Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Legalisation:
Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 13 ZHG:
Paragraf der Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

14 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Rheinland-Pfalz

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Maximal vier Monate ab Vollständigkeit; Eingangsbestätigung nach maximal einem Monat

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Immer erforderlich

  • Kurzgefasster Lebenslauf

    Form: Original

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Bei Verheirateten auch die Eheurkunde.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: Original · beglaubigte Kopie

  • Befähigungsnachweis oder Ausbildungsnachweis, der zur Aufnahme des Zahnarztberufes berechtigt

    Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • EU-Konformitätsbescheinigung (EU-Gleichwertigkeitsbescheinigung)

    Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaates.

  • Straffreiheitsbescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes (Disziplinar- oder strafrechtliche Sanktionen)

    Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Darf nicht früher als drei Monate vor der Vorlage ausgestellt sein; bezieht sich ausdrücklich auf die Eignung zur Ausübung des Zahnarztberufs.

  • Nachweis der für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Möglich unter anderem durch Teilnahme an der Fachsprachenprüfung bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz oder durch einen zehnjährigen Schulbesuch in Deutschland; die Aufzählung ist ausdrücklich nicht abschließend. Ob die Fachsprachenprüfung notwendig ist, wird im Einzelfall entschieden.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Behördenführungszeugnis, Verwendungszweck „Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt“, Zieladresse LSJV - Referat 53.1 - Baedekerstraße 2-20, 56073 Koblenz.

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Erfasst ausdrücklich auch berufsrechtliche Verfahren im Herkunftsstaat und in Deutschland.

  • Erklärung im Formular: Absicht, in Rheinland-Pfalz zu arbeiten, mit Vorlage einer Stellenzusage

    Form: im Antragsformular · Original

Nur in bestimmten Fällen

  • Bescheinigung des Mitgliedstaates, der den Ausbildungsnachweis anerkannt hat, über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung

    Bei vollständig in einem Drittland absolvierter Ausbildung mit drei Jahren Berufserfahrung im anerkennenden Mitgliedstaat

    Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Zusätzlich sind Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass sich die Drittstaatsausbildung inhaltlich nicht wesentlich von der Ausbildung nach der Approbationsordnung für Zahnärzte unterscheidet.

Freiwillig

  • Nachweis über Berufserfahrung von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes

    Gegebenenfalls

    Form: Original · beglaubigte Kopie

  • Promotions- oder Nostrifikationsurkunde

    Gegebenenfalls

    Form: Original · beglaubigte Kopie

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 16 Abs. 1a ZHG); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

22 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Rheinland-Pfalz, ProfeS GmbH

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Maximal vier Monate ab Vollständigkeit; Eingangsbestätigung nach maximal einem Monat

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 13 Abs. 1 ZHG / Prüfung der Gleichwertigkeit des zahnärztlichen Ausbildungsstandes

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Das Zahnarzt-Formular fragt zusätzlich ab: Studium der Zahnmedizin von/bis und Ort, Datum und Universität der Zahnärztlichen Prüfung, uneingeschränkte Berufsausübungsberechtigung im Herkunfts-/Studienland, ein im Fach Zahnmedizin in Deutschland endgültig nicht bestandener Prüfungsabschnitt, frühere Berufserlaubnisanträge und Tätigkeiten in anderen Bundesländern sowie bereits abgelegte Kenntnisprüfungen mit Anzahl und Ergebnis (mit Nachweis). Außerdem enthält es die Ankreuzoption, dass Ausbildungs- und Befähigungsnachweise für eine gutachterliche Gleichwertigkeitsfeststellung nicht vorgelegt werden können, sowie die Option, einen Zwischenbescheid zu beantragen.

  • 1Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Reisepass, Personalausweis oder Passersatz.

  • 2Tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache

    Form: Original

  • 3Bescheinigung über eine abgeschlossene Ausbildung für den zahnärztlichen Beruf

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

    Besonderheit: Legalisierung bzw. Apostille ausdrücklich notwendig.

  • 5Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Herkunfts- oder Ausbildungsstaat (Akkreditierung, Lizenz oder vergleichbare Berechtigung)

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

    Besonderheit: Legalisierung bzw. Apostille ausdrücklich notwendig. Apostille/Legalisation verlangt das Formular nur für die Positionen 3 und 5.

  • 6Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunfts- und Ausbildungsstaat

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • 7Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zahnärztekammer bzw. des Gesundheitsministeriums des Herkunfts- und Ausbildungsstaats

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Anders als in der Humanmedizin ist ausdrücklich die Zahnärztekammer des Herkunftsstaats benannt.

  • 8Bestätigung der Zahnklinik oder der Zahnarztpraxis über die beabsichtigte Einstellung

    Für die Erteilung der Berufserlaubnis, bei Antragstellung aus dem Ausland nach der Einreise

    Form: Original

  • 9Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Für die Erteilung der Berufserlaubnis

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Amtliches inländisches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG; Verwendungszweck „Berufserlaubnis als Zahnärztin oder Zahnarzt“; Zieladresse LSJV - Referat 53.1, Baedekerstraße 2-20, 56073 Koblenz. Das Führungszeugnis wird dem LSJV durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt.

  • 10Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Für die Erteilung der Berufserlaubnis

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Muss im Inland ausgestellt sein; LSJV-Vordruck „Ärztliche Bescheinigung“ von der Homepage.

  • 11Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Für die Erteilung der Berufserlaubnis

    Besonderheit: Allgemeine Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2. Der Sprachnachweis kann laut Serviceportal auch während des Approbationsverfahrens nachgereicht werden. Als nachgewiesen gelten die Kenntnisse unter anderem bei Deutsch als Muttersprache, bei einem in deutscher Sprache erworbenen Ausbildungsnachweis, nach Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden deutschsprachigen Schulbildung oder einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache.

  • Datenschutzrechtliche Einwilligung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Separates Formular von der LSJV-Homepage. Ohne die Einwilligung wird der Antrag nicht bearbeitet.

  • Einwilligung zur Datenweitergabe an die ProfeS GmbH

    Form: Original · im Antragsformular

    Besonderheit: Einwilligung in die Weitergabe von Daten, Unterlagen und Informationen an den Kooperationspartner ProfeS GmbH zum Zweck der Beratung bei der Antragstellung und der Bearbeitung des Antrags.

  • Nachweis des Landesbezugs

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Zur Begründung der örtlichen Zuständigkeit ist entweder eine verbindliche Einstellungszusage eines in Rheinland-Pfalz ansässigen Arbeitgebers oder ein Nachweis der Standortberatung durch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) vorzulegen.

  • Nachweis über den Strahlenschutz durch zertifizierte Fortbildungen

    Für Zahnärzte mit Abschluss außerhalb der EU, ab dem 01.05.2026 vor Erteilung der Approbation

Nur in bestimmten Fällen

  • Eidesstattliche oder feierliche Erklärung als Ersatz für die Unterlagen nach Ziffer 6 und 7

    Wenn im Herkunftsstaat Führungszeugnis und Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausgestellt werden

    Form: Original

    Besonderheit: Abzugeben im Herkunftsstaat oder im Inland vor einer zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde, gegebenenfalls vor einem Notar oder einer entsprechend bevollmächtigten Berufsorganisation des Herkunftsstaates.

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Soweit das LSJV im Einzelfall entscheidet, dass die Fachsprachenprüfung erforderlich ist

    Besonderheit: Fachsprachliche Kenntnisse auf dem Niveau C1; Prüfung bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz.

  • Nachweis der Beratung durch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)

    Nur bei Antragstellung aus dem Ausland

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Bestätigung, über die Pflicht zur Beratung durch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) informiert worden zu sein, verbunden mit Registrierung und Profilanlage bei der Bundesagentur für Arbeit und Zustimmung zur Online-Kommunikation über das gemeinsam genutzte Portal.

  • Studien- und Ausbildungscurriculum der Hochschule

    Für die gutachterliche Feststellung der Gleichwertigkeit; kann durch die Ankreuzoption „Mir ist es nicht möglich, entsprechende Ausbildungs- und Befähigungsnachweise vorzulegen“ ersetzt werden

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Das Formular nennt ausdrücklich das „Curriculum in deutscher Übersetzung“ als Beispiel. Das Serviceportal führt ergänzend Nachweise über Inhalt und Dauer der Ausbildung (Diploma Supplement, Transcript of Records).

  • Nachweise über Inhalt und Dauer der Ausbildung (zum Beispiel Diploma Supplement, Transcript of Records)

    Für die Gleichwertigkeitsprüfung

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

Freiwillig

  • 4Nachweis über Berufstätigkeit (Erwerbstätigkeitsbescheinigung)

    Gegebenenfalls

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Das Serviceportal RLP nennt ergänzend Arbeitszeugnisse als Nachweis relevanter Berufserfahrung als Zahnärztin oder Zahnarzt.

  • Einwilligung in die unverschlüsselte Kommunikation per E-Mail

    Bei Aufenthalt außerhalb Deutschlands

    Form: Original · im Antragsformular

    Besonderheit: Einer E-Mail angehängte Dokumente werden nach dem 7Zip-Verfahren verschlüsselt.

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 16 Abs. 1a ZHG); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Befristete Erlaubnis nach § 13 ZHG

10 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Rheinland-Pfalz, ProfeS GmbH

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Identisches Formular wie im Drittstaatsverfahren; die Berufserlaubnis wird darin angekreuzt.

  • 8Bestätigung der Zahnklinik oder der Zahnarztpraxis über die beabsichtigte Einstellung

    Form: Original

  • 9Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Belegart nach § 30 Abs. 5 BZRG; Verwendungszweck „Berufserlaubnis als Zahnärztin oder Zahnarzt“; Zieladresse LSJV Koblenz.

  • 10Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Muss im Inland ausgestellt sein.

  • 11Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Besonderheit: Nachweis der für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (B2).

  • 3Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • 5Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • Einwilligung zur Datenweitergabe an die ProfeS GmbH

    Form: Original · im Antragsformular

  • Datenschutzrechtliche Einwilligung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

Nur in bestimmten Fällen

  • Nachweis früher in Deutschland erteilter Berufserlaubnisse

    Wenn in einem anderen Bundesland bereits eine Berufserlaubnis beantragt oder erteilt wurde

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Das Formular fragt ab, ob in einem anderen Bundesland ein Antrag gestellt wurde, ob er abgelehnt wurde und ob und in welchem Zeitraum bereits mit Berufserlaubnis zahnärztlich gearbeitet wurde.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Abschluss an einer deutschen Universität

10 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Rheinland-Pfalz

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Entscheidung spätestens drei Monate nach Eingang der erforderlichen Unterlagen; Eingangsbestätigung binnen eines Monats

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Immer erforderlich

  • Kurz gefasster lückenloser Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Wörtlich „unterschrieben!“. Die ausdrückliche Anforderung der Lückenlosigkeit steht so nur im Zahnarzt-Vordruck.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Bei Verheirateten oder verheiratet Gewesenen zusätzlich die Eheurkunde. Das Serviceportal nennt alternativ einen aktuellen Auszug aus dem Familienbuch der Eltern.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Personalausweis oder Reisepass, ausdrücklich „in Kopie“.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Auf dem LSJV-Vordruck „Ärztliche Bescheinigung“.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Belegart 0 (Behördenführungszeugnis), Verwendungszweck „Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin“, Zieladresse LSJV - Referat 53.1 - Schießgartenstraße 6, 55116 Mainz. Das LSJV empfiehlt wegen der Bearbeitungsdauer beim Bundesamt für Justiz, das Führungszeugnis rund vier Wochen vor der Antragstellung zu beantragen; Online-Beantragung unter fuehrungszeugnis.bund.de möglich.

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Ankreuzerklärung: „Gegen mich ist kein / ein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren bei … anhängig.“

  • Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung

    Form: Original · beglaubigte Kopie

Nur in bestimmten Fällen

  • Heiratsurkunde / Nachweis der eingetragenen Lebenspartnerschaft

    Bei Namensänderung

    Form: einfache Kopie

  • Übersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen

    Soweit Nachweise nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind

    Form: qualifizierte Übersetzung

Freiwillig

  • Promotionsurkunde

    Nur wenn ein akademischer Grad in der Approbationsurkunde geführt werden soll

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Nach Erteilung kann ein Titel in der Approbationsurkunde nicht mehr nachträglich aufgenommen werden.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Was das Verfahren in Rheinland-Pfalz insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss155 € bis 300 €
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss155 € bis 300 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss155 € bis 300 €
Befristete Erlaubnis (§ 13 ZHG)150 €

Rechtsgrundlage: Landesverordnung über die Gebühren der Gesundheitsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) - GesVwGebV RP - vom 28. März 2013, Anlage 'Besonderes Gebührenverzeichnis der Gesundheitsverwaltung', Abschnitt 1 'Approbationen, Erlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen und dergleichen für Berufe des Gesundheitswesens'

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Durchführende Stelle
Staatliche „Prüfungskommission Zahnheilkunde“ beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, nicht die Kammer
Gebühr
nicht veröffentlicht

Fachsprachenprüfung

Erforderlich
Nicht für alle Antragstellenden; das LSJV entscheidet im Einzelfall
Durchführende Stelle
Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz, Langenbeckstraße 2, 55131 Mainz; Anmeldung über das Formular unter lzk-sprachpruefung.de
Gebühr
450 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an

Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

  • Drittstaatsanträge laufen ausschließlich über den privaten Bildungsträger ProfeS GmbH (Fallmanagement Landau); ein direkt beim LSJV eingereichter Drittstaatsantrag geht am vorgesehenen Verfahren vorbei. Die ProfeS GmbH handelt auf Grundlage Ihrer Einwilligung; die Entscheidung trifft durchgehend das LSJV.
  • Ab dem 01.05.2026 müssen Zahnärzte mit Abschluss außerhalb der EU vor Erteilung der Approbation einen Nachweis über den Strahlenschutz durch zertifizierte Fortbildungen erbringen. Das ist eine zusätzliche Anforderung des Landes.
  • Für Zahnmedizin gibt es eine eigene E-Mail-Adresse: [email protected].
  • Dienstortbezug: Mainz für Abschlüsse in Rheinland-Pfalz, Koblenz für EU und Drittstaat. Das Führungszeugnis muss an den jeweils richtigen Dienstort adressiert werden - Schießgartenstraße 6 gegenüber Baedekerstraße 2-20.
  • Die Fachsprachenprüfung ist nicht für alle Antragstellenden zwingend; das LSJV entscheidet im Einzelfall. Durchführende Stelle ist die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz, die Anmeldung läuft über lzk-sprachpruefung.de.
  • Kenntnis- und Eignungsprüfung finden vor einer staatlichen Prüfungskommission Zahnheilkunde beim LSJV statt, nicht vor der Kammer. Das LSJV veröffentlicht dazu fachspezifische Literaturempfehlungen (Stand Juli 2026).
  • Bei Antragstellung aus dem Ausland ist eine Beratung durch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) verpflichtend, verbunden mit Registrierung und Profilanlage bei der Bundesagentur für Arbeit.
  • Die Beratung von Zahnärzten mit ausländischem Abschluss erfolgt durch die IQ-Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen Rheinland-Pfalz.
  • Das EU-Zahnarztformular stützt die Konformitätsbescheinigung auf Artikel 36 RL 2005/36/EG. Sachlich ist Artikel 34 die Ausbildungsnorm, Artikel 36 die Berufsausübungsnorm und Artikel 37 die Norm der erworbenen Rechte.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.