Approbation als Zahnarzt in Saarland: Unterlagen
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 200 € (Rahmen 200 € bis 300 €) | siehe unten | 17 |
| Drittstaat | 200 € (Rahmen 200 € bis 300 €) | siehe unten | 17 |
| Berufserlaubnis | 150 € (Rahmen 150 € bis 250 €) | — | 15 |
| Deutscher Abschluss | 200 € (Rahmen 200 € bis 300 €) | siehe unten | 11 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- per Post, persönlich
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
Landesamt für Soziales (LAS)
Zentralstelle für Gesundheitsberufe / Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe
Landesamt für Soziales, Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken (Anschrift laut allen Zahnarzt-Merkblättern und -Formularen); die Website nennt Konrad-Zuse-Straße 7-9, 66115 Saarbrücken
Telefon: +49 681 9978-4304 (Zentralstelle); 0681 9978-4302 (Angabe der Zahnärztekammer des Saarlandes)
Zahnärztekammer des Saarlandes
Zuständig für: Kenntnisprüfung
Zahnärztekammer des Saarlandes, Geschäftsstelle gemeinsam mit der KZV Saarland
Telefon: 0681 586080
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Saarland zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Apostille:
- Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
- Legalisation:
- Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Qualifizierte Übersetzung:
- Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
- Certificate of Good Standing:
- Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
- Konformitätsbescheinigung:
- Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- Belegart:
- Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- § 13 ZHG:
- Paragraf der Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
17 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales (LAS)
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Entscheidung kurzfristig, spätestens drei Monate nach Eingang der erforderlichen Unterlagen; in den Fällen des § 2 Abs. 2 und 3 ZHG zuzüglich eines Monats
Antrag: per Post, persönlich
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail
Immer erforderlich
- Schriftlicher Antrag nach Formblatt (§ 2 ZHG / § 13 ZHG)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Abgefragt werden Familienname, Geburtsname, alle Vornamen in der Schreibweise laut Geburts- bzw. Eheurkunde, Namenszusätze, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Anschrift, Telefon und E-Mail. Der Vordruck enthält die Erklärung über frühere oder derzeitige Anträge in anderen Bundesländern und die Straffreiheitserklärung.
- Lebenslauf
Besonderheit: Tabellarisch und chronologisch, aktuell und lückenlos; darzulegen sind der genaue Studiengang, der berufliche Werdegang sowie sonstige Zeiten.
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Gültiger Personalausweis oder Reisepass. Ein Aufenthaltstitel reicht ausdrücklich nicht aus.
- Amtliches Führungszeugnis oder Auszug aus dem Justizregister der zuständigen Behörde des Heimat- und/oder Ausbildungslandes
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Ausdrücklich im Original verlangt.
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Amtliches Führungszeugnis aus Deutschland zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG, Belegart OB.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Muss von einem in Deutschland ansässigen Arzt ausgestellt sein; zu verwenden ist der Vordruck von der Internetseite des Landesamtes für Soziales.
- Zahnärztliches Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis sowie akademische Grade
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
Besonderheit: Die Überschrift der Position 10 lautet im amtlichen PDF fälschlich „Ein Nachweis über die vollständig abgeschlossene pharmazeutische Ausbildung“; verlangt wird ausweislich des Positionstextes das zahnärztliche Abschlussdiplom.
- Fächer- und Notenliste / Transcript of Records
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
- Schriftliche Bestätigung des zukünftigen Arbeitgebers über die beabsichtigte Beschäftigung
Form: Original
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Allgemeine Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2-GER.
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Fachsprachenkenntnisse auf dem Niveau C1-GER; dazu ist eine Fachsprachenprüfung bei einer deutschen Zahnärztekammer abzulegen. Welche Kammer, sagt das Merkblatt nicht.
- Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Anzugeben sind Bundesland, Ort, Name der Behörde und Aktenzeichen früherer oder laufender Anträge; andernfalls Negativerklärung. Der berufsübergreifende Vordruck spricht dabei wörtlich von einer „ärztlichen Berufserlaubnis oder Approbation“.
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: im Antragsformular
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
Bei Abweichung des geführten Namens oder der Schreibweise von der Geburtsurkunde
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Aus allen Ländern, in denen der Zahnarztberuf bereits ausgeübt wurde; entfällt, wenn der Beruf noch nicht ausgeübt wurde
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Muss bestätigen, dass die antragstellende Person zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs uneingeschränkt berechtigt ist und dass keine berufs- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen eingeleitet worden sind. Ausdrücklich im Original verlangt.
- Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG
Bei Ausbildungen innerhalb der EU, wenn das zahnärztliche Abschlussdiplom und/oder die zusätzlichen Bescheinigungen nicht exakt der aufgeführten Bezeichnung entsprechen
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Bescheinigung der zuständigen Behörde des jeweiligen Staates über die Erfüllung der Richtlinienanforderungen.
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
17 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales (LAS)
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Entscheidung kurzfristig, spätestens drei Monate nach Eingang der erforderlichen Unterlagen; in den Fällen des § 2 Abs. 2 und 3 ZHG zuzüglich eines Monats
Antrag: per Post, persönlich
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail
Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich
Immer erforderlich
- Antrag nach amtlichem Formblatt
Form: Original · amtlicher Vordruck
- Lebenslauf
Besonderheit: Tabellarisch, chronologisch, aktuell und lückenlos.
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Aufenthaltstitel sind ausdrücklich nicht ausreichend.
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Belegart OB nach § 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Muss von einem in Deutschland ansässigen Arzt ausgestellt sein.
- Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
- Fächer- und Notenliste / Transcript of Records
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
- Nachweis über die Berechtigung zur Ausübung des Zahnarztberufs im Ausbildungs- bzw. Heimatland
Bei Ausbildungen außerhalb der EU
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Zum Beispiel Approbationsurkunde oder Lizenz.
- Bestätigung des künftigen Arbeitgebers / Einstellungszusage
Form: Original
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Niveau B2-GER.
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Niveau C1-GER, nachzuweisen durch eine Fachsprachenprüfung bei einer deutschen Zahnärztekammer.
- Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge
Form: im Antragsformular
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: im Antragsformular
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
Bei Namensabweichung gegenüber der Geburtsurkunde
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Aus allen Ländern, in denen der Zahnarztberuf bereits ausgeübt wurde; entfällt, wenn der Beruf noch nicht ausgeübt wurde
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Befristete Erlaubnis nach § 13 ZHG
15 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales (LAS)
Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis
Antrag: per Post, persönlich
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail
Immer erforderlich
- Formblatt 13 ZHG - Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde gemäß § 13 ZHG
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Abgefragt werden Personendaten einschließlich „Wohnort im Herkunftsland“ und „Gegenwärtiger Wohnort mit PLZ“, der Rahmen der geplanten zahnärztlichen Tätigkeit (Tätigkeitsstelle, geplanter Beginn, geplante Dauer, Ziel und Beschreibung der Tätigkeit, Stand der Deutschkenntnisse), frühere Anträge in anderen Bundesländern, eine Straffreiheitserklärung einschließlich Berufsgerichtsverfahren sowie die Kenntnisnahme, dass die Berufserlaubnis nur vorübergehend und jederzeit widerruflich erteilt werden kann.
- Lebenslauf
Besonderheit: Tabellarisch, chronologisch, aktuell und lückenlos.
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Aufenthaltstitel sind ausdrücklich nicht ausreichend.
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Belegart OB nach § 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Von einem in Deutschland ansässigen Arzt, auf dem LAS-Vordruck „Ärztliches Attest“.
- Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
- Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland
Bei Ausbildungen außerhalb der EU
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Bestätigung des künftigen Arbeitgebers / Einstellungszusage
Form: Original
Besonderheit: Das Formblatt 13 ZHG fragt zusätzlich Tätigkeitsstelle, geplanten Beginn, geplante Dauer sowie Ziel und Beschreibung der Tätigkeit ab.
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Niveau B2-GER.
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Niveau C1-GER über eine Fachsprachenprüfung bei einer deutschen Zahnärztekammer.
- Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Ausdrücklich zahnarztbezogen formuliert: „dass ich derzeit oder früher in folgenden Bundesländern einen Antrag auf zahnärztliche Berufserlaubnis oder Approbation gestellt habe“.
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Erfasst ausdrücklich auch Berufsgerichtsverfahren.
Nur in bestimmten Fällen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Sofern der Zahnarztberuf bereits ausgeübt wurde
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Abschluss an einer deutschen Universität
11 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales (LAS)
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Entscheidung kurzfristig, spätestens drei Monate nach Eingang der erforderlichen Unterlagen; Eingangsbestätigung binnen eines Monats
Antrag: per Post, persönlich
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Schriftlicher Approbationsantrag nach Formblatt (§ 2 ZHG)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Enthält die Angabe „Ich beantrage die Erteilung der Approbation nach saarländischem Studienabschluss als …“, die Versandanschrift der Urkunde, die Straffreiheitserklärung und einen Datenschutzhinweis nach Art. 13 DSGVO. Der Antrag muss die genaue Anschrift einschließlich Telefonnummer enthalten, an die die Approbationsurkunde zugestellt werden soll.
- 2Tabellarischer Lebenslauf (Studiengang und beruflicher Werdegang)
- 3Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
Form: amtlich beglaubigt
- 5Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Amtliches Dokument mit Name, Geburtsdatum und Geburtsort, zum Beispiel Reisepass.
- 6Zeugnis über die abgeschlossene zahnärztliche Ausbildung im Saarland
Form: amtlich beglaubigt
- 7Ärztliches Attest zur Vorlage beim Landesamt
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes ungeeignet ist.
- 9Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Belegart OB. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Landesamt.
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Erklärung, dass kein gerichtliches Strafverfahren oder berufsrechtliches Verfahren anhängig war oder ist und dass keine Kenntnis von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren besteht.
Nur in bestimmten Fällen
- 4Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
Sofern der jetzt geführte Name oder die Schreibweise von der Geburtsurkunde abweicht
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Zum Beispiel Eheurkunde, Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch oder Urkunde über die Änderung der Schreibweise des Vor- bzw. Zunamens.
- Übersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Übersetzung durch einen in Deutschland ermächtigten bzw. vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer, im Original einzureichen.
Freiwillig
- 8Promotionsurkunde
Nur erforderlich, wenn ein akademischer Grad in der Approbationsurkunde aufgeführt werden soll
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Nach Erteilung der Approbation können Namensänderungen und die Verleihung von Titeln oder akademischen Graden in der Urkunde nicht mehr berücksichtigt werden.
Was das Verfahren in Saarland insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation nach deutschem Abschluss | 200 € (Rahmen 200 € bis 300 €) |
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 200 € (Rahmen 200 € bis 300 €) |
| Approbation mit Drittstaats-Abschluss | 200 € (Rahmen 200 € bis 300 €) |
| Befristete Erlaubnis (§ 13 ZHG) | 150 € (Rahmen 150 € bis 250 €) |
Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 800 über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (SaarlGebG vom 24. Juni 1964), zuletzt geändert durch Artikel 65 des Gesetzes vom 27. August 2025
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen. Steht ein Betrag mit dem Zusatz „Rahmen“, nennt die Behörde diesen Betrag als Regelgebühr; der Rahmen ist der Spielraum der Kostenverordnung für Einzelfälle mit mehr Aufwand.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
- Durchführende Stelle
- Kommission der Zahnärztekammer des Saarlandes; die auf festgestellte Defizite beschränkte Eignungsprüfung für EU-Abschlüsse findet ebenfalls vor der Zahnärztekammer statt
- Gebühr
- nicht veröffentlicht
Fachsprachenprüfung
Besonderheiten in Saarland
- Ein einziges Merkblatt für EU, Drittstaat und Berufserlaubnis (14 Positionen), aber ein fachspezifisches Berufserlaubnis-Formblatt: „Formblatt 13 ZHG“, Stand 11/2024. Der Approbationsantrag ist dagegen berufsübergreifend.
- Das Saarland benennt die zahnmedizinische Sonderstellung der Kenntnisprüfung selbst: Mit Inkrafttreten der Heilberufeanpassungsverordnung zum 01.01.2014 ist die staatliche Kenntnisprüfung in den akademischen Heilberufen mit Ausnahme des Zahnheilkundegesetzes einheitlich geregelt. Für Zahnärzte gelten seit dem 01.10.2020 die §§ 104-118 ZApprO (Kenntnisprüfung) und §§ 89-103 ZApprO (Eignungsprüfung).
- Das amtliche Zahnarzt-Auslandsmerkblatt (Stand September 2024) enthält drei Textreste aus anderen Berufsfassungen: die Überschrift der Position 10 spricht von der „pharmazeutischen Ausbildung“, der Schlussabsatz von der „Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des pharmazeutischen Berufs“, und Position 12 verweist auf „Artikel 24 der Richtlinie 2005/36/EG“ und den „Anhang der Bundesärzteordnung“. Für Zahnärzte einschlägig sind Artikel 34 RL 2005/36/EG und Anhang V Nr. 5.3.2 bzw. der Anhang zum ZHG.
- Prüfungsstelle für Kenntnis- und Eignungsprüfung ist die Kommission der Zahnärztekammer des Saarlandes.
- Die Fachsprachenprüfung ist ausdrücklich „bei einer deutschen Zahnärztekammer“ abzulegen; das Merkblatt nennt weder eine konkrete Kammer noch eine Gebühr.
- Das Inlands-Merkblatt verlangt das Zeugnis über die zahnärztliche Ausbildung ausdrücklich und kennt keine Erleichterung für bereits zur Staatsprüfung eingereichte Personenstandsurkunden.
- Annahmesperre: Anträge werden nur angenommen, wenn die Anlagen 1 bis 7 des Inlands-Merkblatts vollständig beiliegen.
- Das Landesamt für Soziales versendet keine Urkunden ins Ausland; zusätzlich weist es Anfragen von Dienstleistern wie der DataFlow Group zur Echtheitsbestätigung ausdrücklich zurück.
- Ausländische Hochschulgrade werden in der Form geführt, in der sie verliehen wurden, unter Angabe der verleihenden Hochschule; eine Umwandlung in einen deutschen Grad findet nicht statt. Grundlage sind die Vorgaben der Kultusministerkonferenz und § 63 Universitätsgesetz des Saarlandes.
- Die PDF-Dokumente des Landesamts für Soziales sind als nicht barrierefrei gekennzeichnet.
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.