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Approbation als Zahnarzt in Sachsen-Anhalt: Unterlagen

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Sachsen-Anhalt
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz157 € bis 525 €siehe unten17
Drittstaat157 € bis 525 €siehe unten24
Berufserlaubnis197 € bis 307 €—15
Deutscher Abschluss157 € bis 525 €siehe unten8
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post, über das Online-Portal
Gebühr Kenntnisprüfung:
2.950 €
Fachsprachenprüfung:
Sie melden sich selbst an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt

Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Referat 23

Postanschrift: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Maxim-Gorki-Str. 7, 06114 Halle (Saale); Besucheranschrift: Hansering 15, 06108 Halle (Saale)

Telefon: Zahnmedizin Inland, ZApprO neues Recht (Universität Halle): +49 345 514-3047; Zahnmedizin Inland, ZApprO altes Recht: +49 345 514-3263; Auslandsabschlüsse: +49 345 514-3268

Zur Behördenseite

Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

Prüfungskommission; Fortbildungsinstitut, Große Diesdorfer Straße 162, Magdeburg

Zuständig für: Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung

Telefon: 0391 73939-11

Zur Behördenseite

Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Sachsen-Anhalt zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 13 ZHG:
Paragraf der Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

17 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Entscheidung kurzfristig, spätestens drei Monate nach Eingang der erforderlichen Unterlagen; in den Fällen des § 2 Abs. 2 und 3 ZHG zuzüglich eines Monats

Antrag: per Post, über das Online-Portal

Immer erforderlich

  • Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Gemeinsames Formular „Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis/Approbation“ (Stand 28.04.2026) mit Ankreuzfeld „Zahnarzt“.

  • Nachweise über abgeschlossene zahnärztliche Ausbildung (Diplom/Abschlusszeugnis)

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: beglaubigte Kopie

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Tabellarisch und unterschrieben.

  • Erweiterte Meldebescheinigung nach § 18 Abs. 2 BMG
  • Strafregisterauszug des Herkunftslandes

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herkunftslandes

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Nach dem Merkblatt „Nachweis der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse“ (Stand 09.04.2026); Voraussetzung für die Zulassung zum Fachsprachentest ist ein B2-Zertifikat nach GER.

  • Deutsch-Sprachtest für Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

    Form: beglaubigte Kopie

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: Die Bescheinigung darf bei Erteilung der Berufsberechtigung nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

  • Erklärung über den Willen, zahnärztlich in Sachsen-Anhalt tätig zu werden (ggf. Einstellungszusage)

    Form: Original

  • Einverständniserklärung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

Kann nachgereicht werden

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Erst nach Aufforderung durch das Landesprüfungsamt

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Belegart „O“.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Erst nach Aufforderung durch das Landesprüfungsamt

    Form: Original · amtlicher Vordruck

Nur in bestimmten Fällen

  • Nachweis der praktischen Tätigkeit im Anschluss an das Studium

    Wenn die praktische Tätigkeit Ausbildungsbestandteil ist

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Heirats- oder Namensänderungsurkunde

    Bei Namensänderung

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG

    Gegebenenfalls

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Die Checkliste nennt keine Artikelangabe; für Zahnärzte ist Artikel 34 RL 2005/36/EG einschlägig, Anhang V Nr. 5.3.2.

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 16 Abs. 1a ZHG); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

24 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Entscheidung kurzfristig, spätestens drei Monate nach Eingang der erforderlichen Unterlagen; in den Fällen des § 2 Abs. 2 und 3 ZHG zuzüglich eines Monats

Antrag: per Post, über das Online-Portal

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Vollständig ausgefülltes Formular des Landesprüfungsamtes mit eigenhändiger Unterschrift; Ankreuzfeld „Zahnarzt“.

  • 2Einstellungszusage in Sachsen-Anhalt oder Nachweis der Erwerbsabsicht

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Alternativ: Hospitationsvertrag mit einer Klinik in Sachsen-Anhalt über mindestens einen Monat, Meldebescheinigung mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt oder Standortvermerk der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit.

  • 3Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Einband (Außenseiten) sowie die Seiten mit den persönlichen Daten.

  • 4Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Amtlich oder notariell beglaubigte Kopie vom ausländischen Original mit untrennbar angehefteter deutscher Originalübersetzung.

  • 7Aktuelle Meldebescheinigung aus Deutschland nach § 18 Abs. 2 BMG

    Besonderheit: Beim Bürgerbüro des aktuellen Wohnortes zu beantragen.

  • 8Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Tabellarisch, lückenlos, mit Aufenthaltsorten, eigenhändig unterschrieben.

  • 9Diplom / Abschlusszeugnis

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Beglaubigte Kopie mit untrennbar angehefteter Originalübersetzung.

  • 10Fächerübersicht mit Stundenangaben

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • 11Nachweis der praktischen Tätigkeit im Anschluss an das Grundstudium

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • 12Berufsausübungsberechtigung / Lizenz / Registrierung

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • 14Deutsch-B2-Zertifikat

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Voraussetzung für die Zulassung zur Fachsprachenprüfung.

  • 18Einverständniserklärung zur Durchführung des Gutachtens (Formular GWP/KP)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Enthält die Kostenübernahmeerklärung für das Gleichwertigkeitsgutachten der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe über 1.773,00 €.

  • 20Polizeiliches Führungszeugnis des Herkunftslandes und aller Länder dauerhaften Aufenthalts

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • 21Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • 22Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Belegart „O“; darf bei Erteilung der Berufsberechtigung nicht älter als drei Monate sein. Bei der Beantragung ist als Empfänger „Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe - Referat 23“ oder das Weiserzeichen der Ansprechperson anzugeben; Übersendung direkt durch das Bundesamt für Justiz.

  • 23Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Formular des Landesprüfungsamtes, Original mit Unterschrift und Praxisstempel; darf bei Erteilung nicht älter als drei Monate sein.

  • 24Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

Kann nachgereicht werden

  • 19Nachweis des bestandenen Fachsprachtests vor der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

    Später auf Anforderung

    Form: amtlich beglaubigt

    Nicht älter als: 3 Jahre

Nur in bestimmten Fällen

  • 5Heiratsurkunde bzw. Urkunde über Namensänderung

    Bei Namensänderung

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • 13Einverständniserklärung zur Echtheits- und Referenzqualifikationsprüfung

    Gegebenenfalls

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Für die Referenzqualifikationsprüfung existiert eine eigene Einverständniserklärung (Fassung 2026).

  • 15Einverständniserklärung Datenaustausch mit dem künftigen Arbeitgeber

    Gegebenenfalls

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 16Nachweise über Weiterbildungen und Berufstätigkeiten

    Nur im Approbationsverfahren, nicht für die Berufserlaubnis

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Arbeitszeugnisse mit inhaltlichen Angaben, Arbeitsbücher, Sozialversicherungs- und Rentennachweise, Fort- und Weiterbildungszeugnisse.

  • 17Personalisiertes Curriculum der Universität mit aufgeschlüsselten Inhalten und zeitlicher Zuordnung; Curriculum bzw. Logbuch des Praxisjahres und der Facharztausbildung

    Nur im Approbationsverfahren, nicht für die Berufserlaubnis

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Im Original mit deutscher Übersetzung. Ausnahme 1: Englischsprachige Curricula können ohne Übersetzung eingereicht werden. Ausnahme 2: Für die Ausbildung in der Türkei genügt das türkische Original mit Übersetzung.

  • Antrag auf Teilnahme an der Kenntnisprüfung - Zahnärzte

    Wenn die Kenntnisprüfung abzulegen ist

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Ein einziger Antrag deckt alle drei Prüfungsabschnitte und alle Wiederholungen ab. Wörtlich: „Eine gesonderte Antragstellung für Wiederholungsprüfungen sowie für die einzelnen Prüfungsabschnitte ist nicht erforderlich.“ Anzugeben ist außerdem, an wie vielen Kenntnisprüfungen bisher teilgenommen wurde.

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 16 Abs. 1a ZHG); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Befristete Erlaubnis nach § 13 ZHG

15 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Antrag: per Post, über das Online-Portal

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Enthält zusätzliche Erklärungen: keine Antragstellung in einem anderen Bundesland, Angabe eines früheren zurückgenommenen Antrags bei einer anderen Behörde, bereits erfolgte Teilnahme an einer Kenntnisprüfung in einem anderen Bundesland, nicht bestandene Fachsprachenprüfung in einem anderen Bundesland sowie eine Straffreiheitserklärung, die auch berufsrechtliche und berufsgerichtliche Verfahren erfasst. Angehängt ist eine „Anlage zur Eingangsbestätigung“ mit den Spalten „eingereicht“ und „wird nachgereicht“.

  • Verbindliche Einstellungszusage eines künftigen Arbeitgebers in Sachsen-Anhalt

    Form: Original · beglaubigte Kopie

  • 3Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

  • 4Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • 8Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Tabellarisch, lückenlos, mit Aufenthaltsorten.

  • 9Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • 12Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • 14Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Deutsch-B2-Zertifikat.

  • 19Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Form: amtlich beglaubigt

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: Die Erteilung einer Berufsberechtigung als Zahnarzt - Berufserlaubnis wie Approbation - setzt den erfolgreich absolvierten Deutsch-Sprachtest der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt voraus.

  • 20Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • 21Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • 22Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

  • 23Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

  • 24Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Erfasst auch die Angabe, ob bereits in einem anderen Bundesland an einer Kenntnisprüfung teilgenommen oder eine Fachsprachenprüfung nicht bestanden wurde.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss an einer deutschen Universität

8 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Entscheidung kurzfristig, spätestens drei Monate nach Eingang der erforderlichen Unterlagen; Eingangsbestätigung binnen eines Monats

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Formloser Antrag (das beiliegende Formular 410 012 kann verwendet werden)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Mit eigenhändiger Unterschrift.

  • 2Kurzgefasster Lebenslauf mit Datum und Unterschrift

    Form: Original

  • 3Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Entfällt, wenn der Nachweis bereits aktuell dem Landesprüfungsamt vorgelegt wurde

    Form: Original · beglaubigte Kopie

  • 5Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Belegart „O“, beim Einwohnermeldeamt zu beantragen; wird vom Bundesamt für Justiz direkt an das Landesprüfungsamt gesandt. Wörtlich: „Bitte lassen Sie es zu Händen des Sachbearbeiters schicken, der Ihre Ladung unterzeichnet hat.“

  • 6Erklärung zur Straffreiheit (Anlage 1 des Vordrucks)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Erfasst ausdrücklich auch berufsrechtliche und berufsgerichtliche Verfahren.

  • 7Ärztliche Bescheinigung (Anlage 2 des Vordrucks)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Vordrucktext: „ist in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes als: Zahnärztin/ Zahnarzt geeignet“, mit Ort, Datum, Unterschrift und Stempel mit Bezeichnung. Wörtlich: „Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) darf diese Bescheinigung von keinem Angehörigen ausgestellt werden!“

Nur in bestimmten Fällen

  • 4Heiratsurkunde oder Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch; bei Namensänderung oder Doppelnamen die entsprechende standesamtliche Bescheinigung

    Bei Namensänderung oder Doppelnamen, sofern dem Landesprüfungsamt nicht bereits vorliegend

  • 8Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung

    Nicht erforderlich bei Antragstellenden, die die Zahnärztliche Prüfung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg abgelegt haben

    Form: Original · beglaubigte Kopie

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Was das Verfahren in Sachsen-Anhalt insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss157 € bis 525 €
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss157 € bis 525 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss157 € bis 525 €
Befristete Erlaubnis (§ 13 ZHG)197 € bis 307 €

Rechtsgrundlage: Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Durchführende Stelle
Prüfungskommission bei der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt im Auftrag des Landesprüfungsamtes; Anmeldung über das Landesprüfungsamt
Gebühr
2.950 €

Fachsprachenprüfung

Durchführende Stelle
Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt; Prüfungsort sind die Räumlichkeiten der Kammer
Gebühr
500 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an

Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

  • Eigener Zahnmedizin-Vordruck für den Inlandsfall (410 012, Stand 05/2026) mit integrierten Anlagen 1 (Straffreiheitserklärung) und 2 (ärztliche Bescheinigung).
  • Getrennte Sachbearbeitung nach neuem und altem Recht der ZApprO.
  • Zeugnisverzicht für Absolventen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg: Das Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung liegt dem Landesprüfungsamt bereits vor und muss nicht eingereicht werden. Halle ist zugleich der einzige zahnmedizinische Studienort des Landes.
  • Die Kenntnisprüfung wird von der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt im Auftrag des Landesprüfungsamtes durchgeführt (§ 111 Abs. 2 ZApprO); Prüfungsort ist das Fortbildungsinstitut der Kammer in Magdeburg.
  • Die Kenntnisprüfungsgebühren betragen 500 € schriftlich, 1.150 € mündlich, 1.300 € praktisch, zusammen 2.950 €.
  • Ein einziger Antrag beim Landesprüfungsamt deckt alle drei Prüfungsabschnitte und alle Wiederholungen ab; eine erneute Antragstellung ist nicht nötig.
  • Die Fachsprachenprüfung beginnt mit einem schriftlichen Teil unter Aufsicht; nur wer diesen besteht, wird zum mündlichen Teil zugelassen.
  • Sammelkopien, Sammelübersetzungen und Sammelbeglaubigungen werden ausdrücklich nicht akzeptiert.
  • Die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt nennt auf ihren Seiten und im Infoblatt zur Kenntnisprüfung noch die frühere Behörde und Adresse (Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Str. 2). Maßgeblich ist die Anschrift des Landesamts für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS), Maxim-Gorki-Str. 7.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.