Approbation als Zahnarzt in Sachsen-Anhalt: Unterlagen
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 157 € bis 525 € | siehe unten | 17 |
| Drittstaat | 157 € bis 525 € | siehe unten | 24 |
| Berufserlaubnis | 197 € bis 307 € | — | 15 |
| Deutscher Abschluss | 157 € bis 525 € | siehe unten | 8 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- per Post, über das Online-Portal
- Gebühr Kenntnisprüfung:
- 2.950 €
- Fachsprachenprüfung:
- Sie melden sich selbst an
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Referat 23
Postanschrift: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Maxim-Gorki-Str. 7, 06114 Halle (Saale); Besucheranschrift: Hansering 15, 06108 Halle (Saale)
Telefon: Zahnmedizin Inland, ZApprO neues Recht (Universität Halle): +49 345 514-3047; Zahnmedizin Inland, ZApprO altes Recht: +49 345 514-3263; Auslandsabschlüsse: +49 345 514-3268
Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt
Prüfungskommission; Fortbildungsinstitut, Große Diesdorfer Straße 162, Magdeburg
Zuständig für: Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung
Telefon: 0391 73939-11
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Sachsen-Anhalt zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Qualifizierte Übersetzung:
- Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
- Certificate of Good Standing:
- Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
- Konformitätsbescheinigung:
- Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- Belegart:
- Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- § 13 ZHG:
- Paragraf der Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
17 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Entscheidung kurzfristig, spätestens drei Monate nach Eingang der erforderlichen Unterlagen; in den Fällen des § 2 Abs. 2 und 3 ZHG zuzüglich eines Monats
Antrag: per Post, über das Online-Portal
Immer erforderlich
- Antrag nach amtlichem Formblatt
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Gemeinsames Formular „Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis/Approbation“ (Stand 28.04.2026) mit Ankreuzfeld „Zahnarzt“.
- Nachweise über abgeschlossene zahnärztliche Ausbildung (Diplom/Abschlusszeugnis)
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
- Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Tabellarisch und unterschrieben.
- Erweiterte Meldebescheinigung nach § 18 Abs. 2 BMG
- Strafregisterauszug des Herkunftslandes
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herkunftslandes
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Nach dem Merkblatt „Nachweis der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse“ (Stand 09.04.2026); Voraussetzung für die Zulassung zum Fachsprachentest ist ein B2-Zertifikat nach GER.
- Deutsch-Sprachtest für Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt
Form: beglaubigte Kopie
Nicht älter als: 3 Jahre
Besonderheit: Die Bescheinigung darf bei Erteilung der Berufsberechtigung nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
- Erklärung über den Willen, zahnärztlich in Sachsen-Anhalt tätig zu werden (ggf. Einstellungszusage)
Form: Original
- Einverständniserklärung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Kann nachgereicht werden
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Erst nach Aufforderung durch das Landesprüfungsamt
Form: Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Belegart „O“.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Erst nach Aufforderung durch das Landesprüfungsamt
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nur in bestimmten Fällen
- Nachweis der praktischen Tätigkeit im Anschluss an das Studium
Wenn die praktische Tätigkeit Ausbildungsbestandteil ist
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Heirats- oder Namensänderungsurkunde
Bei Namensänderung
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG
Gegebenenfalls
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Die Checkliste nennt keine Artikelangabe; für Zahnärzte ist Artikel 34 RL 2005/36/EG einschlägig, Anhang V Nr. 5.3.2.
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 16 Abs. 1a ZHG); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
24 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Entscheidung kurzfristig, spätestens drei Monate nach Eingang der erforderlichen Unterlagen; in den Fällen des § 2 Abs. 2 und 3 ZHG zuzüglich eines Monats
Antrag: per Post, über das Online-Portal
Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Antrag nach amtlichem Formblatt
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Vollständig ausgefülltes Formular des Landesprüfungsamtes mit eigenhändiger Unterschrift; Ankreuzfeld „Zahnarzt“.
- 2Einstellungszusage in Sachsen-Anhalt oder Nachweis der Erwerbsabsicht
Form: Original · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Alternativ: Hospitationsvertrag mit einer Klinik in Sachsen-Anhalt über mindestens einen Monat, Meldebescheinigung mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt oder Standortvermerk der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit.
- 3Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Einband (Außenseiten) sowie die Seiten mit den persönlichen Daten.
- 4Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Amtlich oder notariell beglaubigte Kopie vom ausländischen Original mit untrennbar angehefteter deutscher Originalübersetzung.
- 7Aktuelle Meldebescheinigung aus Deutschland nach § 18 Abs. 2 BMG
Besonderheit: Beim Bürgerbüro des aktuellen Wohnortes zu beantragen.
- 8Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Tabellarisch, lückenlos, mit Aufenthaltsorten, eigenhändig unterschrieben.
- 9Diplom / Abschlusszeugnis
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Beglaubigte Kopie mit untrennbar angehefteter Originalübersetzung.
- 10Fächerübersicht mit Stundenangaben
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- 11Nachweis der praktischen Tätigkeit im Anschluss an das Grundstudium
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- 12Berufsausübungsberechtigung / Lizenz / Registrierung
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- 14Deutsch-B2-Zertifikat
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Voraussetzung für die Zulassung zur Fachsprachenprüfung.
- 18Einverständniserklärung zur Durchführung des Gutachtens (Formular GWP/KP)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Enthält die Kostenübernahmeerklärung für das Gleichwertigkeitsgutachten der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe über 1.773,00 €.
- 20Polizeiliches Führungszeugnis des Herkunftslandes und aller Länder dauerhaften Aufenthalts
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- 21Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- 22Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Belegart „O“; darf bei Erteilung der Berufsberechtigung nicht älter als drei Monate sein. Bei der Beantragung ist als Empfänger „Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe - Referat 23“ oder das Weiserzeichen der Ansprechperson anzugeben; Übersendung direkt durch das Bundesamt für Justiz.
- 23Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Formular des Landesprüfungsamtes, Original mit Unterschrift und Praxisstempel; darf bei Erteilung nicht älter als drei Monate sein.
- 24Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
Kann nachgereicht werden
- 19Nachweis des bestandenen Fachsprachtests vor der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt
Später auf Anforderung
Form: amtlich beglaubigt
Nicht älter als: 3 Jahre
Nur in bestimmten Fällen
- 5Heiratsurkunde bzw. Urkunde über Namensänderung
Bei Namensänderung
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- 13Einverständniserklärung zur Echtheits- und Referenzqualifikationsprüfung
Gegebenenfalls
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Für die Referenzqualifikationsprüfung existiert eine eigene Einverständniserklärung (Fassung 2026).
- 15Einverständniserklärung Datenaustausch mit dem künftigen Arbeitgeber
Gegebenenfalls
Form: Original · amtlicher Vordruck
- 16Nachweise über Weiterbildungen und Berufstätigkeiten
Nur im Approbationsverfahren, nicht für die Berufserlaubnis
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Arbeitszeugnisse mit inhaltlichen Angaben, Arbeitsbücher, Sozialversicherungs- und Rentennachweise, Fort- und Weiterbildungszeugnisse.
- 17Personalisiertes Curriculum der Universität mit aufgeschlüsselten Inhalten und zeitlicher Zuordnung; Curriculum bzw. Logbuch des Praxisjahres und der Facharztausbildung
Nur im Approbationsverfahren, nicht für die Berufserlaubnis
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Im Original mit deutscher Übersetzung. Ausnahme 1: Englischsprachige Curricula können ohne Übersetzung eingereicht werden. Ausnahme 2: Für die Ausbildung in der Türkei genügt das türkische Original mit Übersetzung.
- Antrag auf Teilnahme an der Kenntnisprüfung - Zahnärzte
Wenn die Kenntnisprüfung abzulegen ist
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Ein einziger Antrag deckt alle drei Prüfungsabschnitte und alle Wiederholungen ab. Wörtlich: „Eine gesonderte Antragstellung für Wiederholungsprüfungen sowie für die einzelnen Prüfungsabschnitte ist nicht erforderlich.“ Anzugeben ist außerdem, an wie vielen Kenntnisprüfungen bisher teilgenommen wurde.
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 16 Abs. 1a ZHG); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)
Befristete Erlaubnis nach § 13 ZHG
15 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt
Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis
Antrag: per Post, über das Online-Portal
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- Antrag nach amtlichem Formblatt
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Enthält zusätzliche Erklärungen: keine Antragstellung in einem anderen Bundesland, Angabe eines früheren zurückgenommenen Antrags bei einer anderen Behörde, bereits erfolgte Teilnahme an einer Kenntnisprüfung in einem anderen Bundesland, nicht bestandene Fachsprachenprüfung in einem anderen Bundesland sowie eine Straffreiheitserklärung, die auch berufsrechtliche und berufsgerichtliche Verfahren erfasst. Angehängt ist eine „Anlage zur Eingangsbestätigung“ mit den Spalten „eingereicht“ und „wird nachgereicht“.
- Verbindliche Einstellungszusage eines künftigen Arbeitgebers in Sachsen-Anhalt
Form: Original · beglaubigte Kopie
- 3Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
- 4Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- 8Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Tabellarisch, lückenlos, mit Aufenthaltsorten.
- 9Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- 12Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- 14Sprachnachweis Allgemeinsprache
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Deutsch-B2-Zertifikat.
- 19Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Form: amtlich beglaubigt
Nicht älter als: 3 Jahre
Besonderheit: Die Erteilung einer Berufsberechtigung als Zahnarzt - Berufserlaubnis wie Approbation - setzt den erfolgreich absolvierten Deutsch-Sprachtest der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt voraus.
- 20Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- 21Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- 22Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 3 Monate
- 23Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
- 24Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
- Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Erfasst auch die Angabe, ob bereits in einem anderen Bundesland an einer Kenntnisprüfung teilgenommen oder eine Fachsprachenprüfung nicht bestanden wurde.
Abschluss an einer deutschen Universität
8 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Entscheidung kurzfristig, spätestens drei Monate nach Eingang der erforderlichen Unterlagen; Eingangsbestätigung binnen eines Monats
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Formloser Antrag (das beiliegende Formular 410 012 kann verwendet werden)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Mit eigenhändiger Unterschrift.
- 2Kurzgefasster Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
Form: Original
- 3Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Entfällt, wenn der Nachweis bereits aktuell dem Landesprüfungsamt vorgelegt wurde
Form: Original · beglaubigte Kopie
- 5Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Belegart „O“, beim Einwohnermeldeamt zu beantragen; wird vom Bundesamt für Justiz direkt an das Landesprüfungsamt gesandt. Wörtlich: „Bitte lassen Sie es zu Händen des Sachbearbeiters schicken, der Ihre Ladung unterzeichnet hat.“
- 6Erklärung zur Straffreiheit (Anlage 1 des Vordrucks)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Erfasst ausdrücklich auch berufsrechtliche und berufsgerichtliche Verfahren.
- 7Ärztliche Bescheinigung (Anlage 2 des Vordrucks)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Vordrucktext: „ist in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes als: Zahnärztin/ Zahnarzt geeignet“, mit Ort, Datum, Unterschrift und Stempel mit Bezeichnung. Wörtlich: „Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) darf diese Bescheinigung von keinem Angehörigen ausgestellt werden!“
Nur in bestimmten Fällen
- 4Heiratsurkunde oder Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch; bei Namensänderung oder Doppelnamen die entsprechende standesamtliche Bescheinigung
Bei Namensänderung oder Doppelnamen, sofern dem Landesprüfungsamt nicht bereits vorliegend
- 8Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung
Nicht erforderlich bei Antragstellenden, die die Zahnärztliche Prüfung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg abgelegt haben
Form: Original · beglaubigte Kopie
Was das Verfahren in Sachsen-Anhalt insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation nach deutschem Abschluss | 157 € bis 525 € |
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 157 € bis 525 € |
| Approbation mit Drittstaats-Abschluss | 157 € bis 525 € |
| Befristete Erlaubnis (§ 13 ZHG) | 197 € bis 307 € |
Rechtsgrundlage: Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
- Durchführende Stelle
- Prüfungskommission bei der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt im Auftrag des Landesprüfungsamtes; Anmeldung über das Landesprüfungsamt
- Gebühr
- 2.950 €
Fachsprachenprüfung
- Durchführende Stelle
- Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt; Prüfungsort sind die Räumlichkeiten der Kammer
- Gebühr
- 500 €
- Anmeldung
- Sie melden sich selbst an
Besonderheiten in Sachsen-Anhalt
- Eigener Zahnmedizin-Vordruck für den Inlandsfall (410 012, Stand 05/2026) mit integrierten Anlagen 1 (Straffreiheitserklärung) und 2 (ärztliche Bescheinigung).
- Getrennte Sachbearbeitung nach neuem und altem Recht der ZApprO.
- Zeugnisverzicht für Absolventen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg: Das Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung liegt dem Landesprüfungsamt bereits vor und muss nicht eingereicht werden. Halle ist zugleich der einzige zahnmedizinische Studienort des Landes.
- Die Kenntnisprüfung wird von der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt im Auftrag des Landesprüfungsamtes durchgeführt (§ 111 Abs. 2 ZApprO); Prüfungsort ist das Fortbildungsinstitut der Kammer in Magdeburg.
- Die Kenntnisprüfungsgebühren betragen 500 € schriftlich, 1.150 € mündlich, 1.300 € praktisch, zusammen 2.950 €.
- Ein einziger Antrag beim Landesprüfungsamt deckt alle drei Prüfungsabschnitte und alle Wiederholungen ab; eine erneute Antragstellung ist nicht nötig.
- Die Fachsprachenprüfung beginnt mit einem schriftlichen Teil unter Aufsicht; nur wer diesen besteht, wird zum mündlichen Teil zugelassen.
- Sammelkopien, Sammelübersetzungen und Sammelbeglaubigungen werden ausdrücklich nicht akzeptiert.
- Die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt nennt auf ihren Seiten und im Infoblatt zur Kenntnisprüfung noch die frühere Behörde und Adresse (Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Str. 2). Maßgeblich ist die Anschrift des Landesamts für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS), Maxim-Gorki-Str. 7.
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.