Approbation​-beantragen.de

Approbation als Zahnarzt in Schleswig-Holstein: Unterlagen

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Schleswig-Holstein
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz130 €siehe unten16
Drittstaat320 €siehe unten20
Berufserlaubnis100 € + 50 € je weiteres Jahr—16
Deutscher Abschluss130 €siehe unten10
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post, per E-Mail
Fachsprachenprüfung:
Die Behörde meldet Sie an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) - SHIBB Landesamt

Dezernat 5 Gesundheitsberufe; in den zahnärztlichen Formularen als „Sachgebiet 50“ bzw. Geschäftszeichen „SHIBB 50 Akademische Gesundheitsberufe“

SHIBB Landesamt, Muhliusstraße 38, 24103 Kiel (barrierefreier Zugang nach Vorankündigung)

Telefon: 0431 988 9126 (Mo 13:00-15:00, Mi 09:00-12:00, Do 13:00-15:00)

Zur Behördenseite

Prüfungsgeschäftsstelle Zahnmedizin der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Zuständig für: Deutscher Abschluss

Prüfungsgeschäftsstelle Zahnmedizin, Arnold-Heller-Str. 16, 24105 Kiel

Zur Behördenseite

Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Zuständig für: Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung

Telefon: 0431 260926-53

Zur Behördenseite

Zahnärztekammer Hamburg

Zur Behördenseite

Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Schleswig-Holstein zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Apostille:
Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Legalisation:
Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 13 ZHG:
Paragraf der Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

16 Unterlagen · zuständig: Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) - SHIBB Landesamt

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Entscheidung kurzfristig, spätestens drei Monate nach Eingang der erforderlichen Unterlagen; in den Fällen des § 2 Abs. 2 und 3 ZHG zuzüglich eines Monats

Antrag: per Post, per E-Mail

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Immer erforderlich

  • Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: einfache Kopie · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Formular 02, Seiten 1 und 2.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Nur im Original; Vordruck von der Homepage.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Belegart „O“, Verwendungszweck „Approbation/Berufserlaubnis“, Geschäftszeichen „SHIBB 50 Akademische Gesundheitsberufe“. Nur im Original.

  • Lebenslauf

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Aktuell, chronologisch, vollständig ohne Lücken bis zur Gegenwart, mit Datum und persönlicher Unterschrift.

  • Aktuelle Meldebescheinigung und/oder Stellenzusage

    Form: einfache Kopie

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: einfache Kopie

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltstitel oder Ausweis für Vertriebene bzw. Geflüchtete, Seite 1 mit Personalien.

  • Diplom und falls vorhanden Hochschulzeugnis

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Beglaubigte Kopie mit amtlicher deutscher Übersetzung, im EU-Verfahren ohne Apostille.

  • Aktuelle Bescheinigung der zuständigen ausländischen Behörde, dass die Berechtigung zur Ausübung des Berufs nicht eingeschränkt oder entzogen ist

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweis über den vollständigen Abschluss der Ausbildung

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Bescheinigung der zuständigen ausländischen Behörde darüber, ob das Diplom eine Ausbildung nachweist, die den Mindestanforderungen der Richtlinie entspricht, oder ob das Diplom aufgrund erworbener Rechte anzuerkennen ist. Das Formular schreibt „Richtlinie 2005/36/EWG“; richtig ist Richtlinie 2005/36/EG, für Zahnärzte Artikel 34 (Grundausbildung) bzw. Artikel 37 (erworbene Rechte), Anhang V Nr. 5.3.2.

  • Polizeiliches Führungszeugnis, Strafregisterauszug, criminal record oder civil record

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Aus dem Heimatland und aus allen Ländern, in denen vorher studiert und/oder gearbeitet wurde.

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    Bei Namensänderung

    Form: einfache Kopie

  • C1-Fachsprachenzertifikat bzw. -bestätigung

    Nur, wenn die Prüfung nicht durch das Landesamt Schleswig-Holstein durchgeführt wurde

    Form: amtlich beglaubigt

  • Zusätzliche Bescheinigungen über die praktische Ausbildung (Internatur, Ordinatur, Residentur, Internship)

    Fallabhängig

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

Freiwillig

  • Vollmacht für eine bevollmächtigte Person

    Form: einfache Kopie · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Vordruck von der Homepage.

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 16 Abs. 1a ZHG); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

20 Unterlagen · zuständig: Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) - SHIBB Landesamt

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Entscheidung kurzfristig, spätestens drei Monate nach Eingang der erforderlichen Unterlagen; in den Fällen des § 2 Abs. 2 und 3 ZHG zuzüglich eines Monats. Für den Nachweis des gleichwertigen Kenntnisstandes nennen die Verfahrenshinweise als Zielmarke 18 Monate ab der Mitteilung über die festgestellten Unterschiede.

Antrag: per Post, per E-Mail

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Immer erforderlich

  • Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: einfache Kopie · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Formular 01; enthält den Hinweis „Mir ist bewusst, dass unwahrheitsgemäße Angaben u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.“

  • Vordruck 'Persönliche Angaben zum Anerkennungsverfahren' (Formular 11)

    Form: amtlicher Vordruck

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Anlage 3 bzw. Vordruck von der Homepage; nur im Original. Im Drittstaatsverfahren gilt eine Ein-Monats-Frist statt der drei Monate beim Inlands- und EU-Verfahren.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Belegart „O“, Geschäftszeichen „SHIBB 50 Akademische Gesundheitsberufe“. Nur im Original.

  • Lebenslauf

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Aktuell, chronologisch von der Grundschule bis zur Gegenwart, vollständig ohne Lücken, mit Datum und persönlicher Unterschrift.

  • Aktuelle Meldebescheinigung und/oder Stellenzusage bzw. Arbeitsvertrag

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Für die Stellenzusage stellt das Landesamt einen eigenen Vordruck bereit (Formular 12).

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: einfache Kopie

  • Nachweise bisheriger Berufsausübung

    Form: einfache Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: In Landessprache und mit deutscher Übersetzung.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltstitel oder Ausweis für Vertriebene bzw. Geflüchtete, Seite 1 mit Personalien.

  • GER-B2-Zertifikat

    Form: amtlich beglaubigt

  • Diplom und falls vorhanden Hochschulzeugnis

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • Nachweis der einzelnen Studienfächer mit Notenübersicht

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • Nachweis über den vollständigen Abschluss der Ausbildung und Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • Aktuelle Bescheinigung, dass die Berechtigung zur Berufsausübung nicht eingeschränkt oder entzogen ist

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

    Besonderheit: Aus dem Heimatland und aus allen Ländern, in denen vorher studiert und/oder gearbeitet wurde.

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    Bei Namensänderung

    Form: einfache Kopie

  • C1-Fachsprachenzertifikat bzw. -bestätigung

    Nur, wenn die Prüfung nicht durch das SHIBB Landesamt veranlasst wurde

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Im Drittstaatsverfahren ist der Fachsprachennachweis zugleich Zugangsvoraussetzung zur Kenntnisprüfung.

  • Nachweise über eine zusätzlich erforderliche praktische Ausbildung (Internatur, Ordinatur, Residentur, Internship)

    Fallabhängig

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

Freiwillig

  • Vollmacht für eine bevollmächtigte Person

    Form: einfache Kopie · amtlicher Vordruck

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 16 Abs. 1a ZHG); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Befristete Erlaubnis nach § 13 ZHG

16 Unterlagen · zuständig: Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) - SHIBB Landesamt

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Antrag: per Post, per E-Mail

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Immer erforderlich

  • Formular 04 - Antrag Berufserlaubnis

    Form: einfache Kopie · amtlicher Vordruck

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Zwingend mit dem Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“. Der Hinweis ist im Formular zweimal hervorgehoben: „Wichtig: Ohne den Vermerk wird keine Berufserlaubnis ausgestellt.“

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Belegart „O“, Geschäftszeichen „SHIBB 50 Akademische Gesundheitsberufe“.

  • Aktuelle Meldebescheinigung aus Schleswig-Holstein

    Form: einfache Kopie

  • Stellenzusage (Vordruck Homepage, Formular 12) oder Arbeitsvertrag über die beabsichtigte Tätigkeit in Schleswig-Holstein

    Form: Original · einfache Kopie · amtlicher Vordruck

  • Lebenslauf

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Aktuell, chronologisch, lückenlos, mit Datum und persönlicher Unterschrift.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: einfache Kopie

  • GER-B2-Zertifikat

    Form: amtlich beglaubigt

  • Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • Fächer- und Notenliste / Transcript of Records

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

Kann nachgereicht werden

  • C1-Fachsprachenzertifikat bzw. -bestätigung

    Nur, wenn die Prüfung nicht durch das SHIBB durchgeführt wurde; die Fachsprachenkenntnisse sollten sechs Monate nach Beginn der Berufserlaubnis vorgelegt werden

    Form: amtlich beglaubigt

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss an einer deutschen Universität

10 Unterlagen · zuständig: Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) - SHIBB Landesamt, Prüfungsgeschäftsstelle Zahnmedizin der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Entscheidung kurzfristig, spätestens drei Monate nach Eingang der erforderlichen Unterlagen; Eingangsbestätigung binnen eines Monats

Antrag: per Post, per E-Mail

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Immer erforderlich

  • Antrag auf Approbation (Seite 1 und 2), Formular 03

    Form: einfache Kopie · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Ankreuzfeld: „Ich beantrage eine Approbation als Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin, Apotheker/Apothekerin, Psychotherapeut/Psychotherapeutin“. Einfache Kopie oder PDF-Scan ausreichend.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Nur im Original; Vordruck von der Homepage. Beim Inlandsabschluss gilt eine Drei-Monats-Frist, im Drittstaatsverfahren dagegen ein Monat.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Amtliches Führungszeugnis für Behörden, Belegart „O“, Verwendungszweck „Approbation/Berufserlaubnis“, Geschäftszeichen „SHIBB 50 Gesundheitsberufe“. Liegt in der Regel zwei bis drei Wochen nach Beantragung vor. Nur im Original.

  • Lebenslauf

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Aktuell, chronologisch von der Grundschule bis zur Gegenwart, vollständig ohne Lücken, mit Datum und persönlicher Unterschrift.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Bei im Ausland ausgestellten Urkunden gegebenenfalls mit deutscher Übersetzung.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Personalausweis oder Reisepass.

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Erklärung, die Aufenthaltsländer nicht im Zusammenhang mit strafrechtlichen oder berufsbeschränkenden Maßnahmen verlassen zu haben und nicht rechtskräftig verurteilt zu sein; Angabe anhängiger Straf-, Ermittlungs- oder berufsgerichtlicher Verfahren mit Aktenzeichen.

Nur in bestimmten Fällen

  • Heirats- oder Namensänderungsurkunde

    Bei Namensänderung

    Form: einfache Kopie

Freiwillig

  • Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis

    Das Zeugnis liegt der Behörde vor; eine beigefügte Kopie erleichtert die Bearbeitung, wenn die Prüfung länger als drei Monate zurückliegt

    Form: einfache Kopie

  • Promotionsurkunde

    Form: einfache Kopie

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Was das Verfahren in Schleswig-Holstein insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss130 €
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss130 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss320 €
Befristete Erlaubnis (§ 13 ZHG)100 € + 50 € je weiteres Jahr

Rechtsgrundlage: VerwGebVO Schleswig-Holstein vom 26.09.2018 (GVOBl. Schl.-H. 2018, S. 476), Anlage „Allgemeiner Gebührentarif“ in der Fassung vom 24.08.2026, gültig ab 01.09.2026, Tarifstelle 9.2

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Gebühr
nicht veröffentlicht
Wartezeit
Der Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes soll in der Regel innerhalb von 18 Monaten nach der Mitteilung über die festgestellten Unterschiede erbracht werden; eine in einem anderen Bundesland absolvierte entsprechende Berufstätigkeit wird auf den Zeitraum angerechnet

Fachsprachenprüfung

Durchführende Stelle
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein; die Prüfung findet in der Zahnärztekammer statt.
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an

Besonderheiten in Schleswig-Holstein

  • Eigener, vollständiger Zahnarzt-Formularsatz (00 bis 14) unter eigenem URL-Pfad, einschließlich eines rein zahnmedizinischen Dokuments: „Verfahrenshinweise zur Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes und des Kenntnisstandes … in der Zahnmedizin“, Stand 01/2026. Diese ersetzen die Fassung vom 01.04.2009.
  • Strikte Verfahrensreihenfolge im Drittstaatsfall: zuerst Fachsprachenprüfung, dann Kenntnisprüfung oder Gutachten, erst danach der Approbationsantrag. Die Fachsprachenprüfung ist bei Zahnärzten damit Zugangsvoraussetzung zur Kenntnisprüfung.
  • Zwei verschiedene Kammern sind beteiligt: die Fachsprachenprüfung nimmt die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein ab, die Kenntnisprüfung nach Behördenangabe die Zahnärztekammer Hamburg auf Grundlage der Kooperationsklausel der Verfahrenshinweise.
  • Englischsprachige Originale müssen nicht übersetzt werden; zulässig ist zudem eine englische statt einer deutschen Übersetzung. Die Regelung gilt ausdrücklich auch für Zahnärzte.
  • Für die Berufserlaubnis gilt: zahnärztliche Tätigkeiten nur unter ständiger Aufsicht und in ständiger Anwesenheit approbierter Zahnärzte; der Identitätsnachweis muss zwingend den Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“ tragen.
  • Fehlversuche der Kenntnisprüfung aus anderen Bundesländern werden auf die Zahl der Wiederholungsmöglichkeiten angerechnet; die Wiederholungsprüfung soll spätestens zwölf Monate nach der letzten Prüfung abgeschlossen sein.
  • Die Verfahrenshinweise ordnen dem praktischen Prüfungsteil Oralchirurgie und MKG-Chirurgie zwei Stunden und der Fächergruppe Zahnerhaltung eine Stunde zu; § 110 Abs. 2 ZApprO regelt es umgekehrt. Maßgeblich ist das Bundesrecht.
  • Doppelte Prüfungsorganisation je nach Studienbeginn: neue ZApprO über das Landesamt, alte Approbationsordnung über die Prüfungsgeschäftsstelle Zahnmedizin der CAU Kiel (Übergangsregelungen §§ 133 f. ZApprO).
  • Frühere Behördenbezeichnung: Die Behördenseite zur Zahnmedizin nennt an mehreren Stellen noch das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit in Neumünster bzw. „Dez. 35 Gesundheitsberufe“. Maßgeblich ist das SHIBB Landesamt, Muhliusstraße 38, 24103 Kiel.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.