Approbation als Zahnarzt in Thüringen: Unterlagen
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 230 € | — | 20 |
| Drittstaat | 320 € | — | 25 |
| Berufserlaubnis | 175 € | — | 12 |
| Deutscher Abschluss | ca. 230,00 € zuzüglich Auslagen | — | 9 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- über das Online-Portal, per Post, über BundID
- Gebühr Kenntnisprüfung:
- 2.830 €
- Fachsprachenprüfung:
- Sie melden sich selbst an
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Referat 514 - Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung
Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar; Postfach 22 49, 99403 Weimar
Telefon: Service Center 0361 57333 2000
Sprechzeiten: Besuche nur nach vorheriger Terminvergabe per E-Mail
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Referat 321 - Berufe des Gesundheitswesens, Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe
Zuständig für: Deutscher Abschluss
Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar; Postfach 22 49, 99403 Weimar
Telefon: Zahnmedizin altes Recht: 0361 57 332 1308; Zahnmedizin neues Recht: 0361 57 332 1767
Landeszahnärztekammer Thüringen
Zuständig für: Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung
Barbarossahof 16, 99092 Erfurt
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Thüringen zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Apostille:
- Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
- Legalisation:
- Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Qualifizierte Übersetzung:
- Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
- Certificate of Good Standing:
- Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
- Konformitätsbescheinigung:
- Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- Belegart:
- Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- § 13 ZHG:
- Paragraf der Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
20 Unterlagen · zuständig: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Antrag: über das Online-Portal, per Post, über BundID
Antrag nicht möglich: per E-Mail
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- Antrag auf Erteilung der Approbation für eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation (TLVwA 514-006-02/26)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Original mit Unterschrift bzw. digitale Einreichung über das Portal; Ankreuzfelder „Zahnarzt“ und „EU/EWR/Schweiz“.
- Lebenslauf
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: In deutscher Sprache, aktuell, lückenlos, tabellarisch, mit vollständigem beruflichem Werdegang und allen Tätigkeitsorten, einschließlich Schulbildung und Einreisedatum nach Deutschland; persönlich unterschrieben und datiert. Das TLVwA stellt einen eigenen Lebenslauf-Vordruck bereit.
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Reisepass, Personalausweis oder Passersatz. Darf auch in englischer Sprache eingereicht werden.
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie · Original · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister; die Übersetzung ist im Original untrennbar mit dem Dokument zu verbinden. Seit dem Merkblatt Beglaubigung vom 15.06.2026 darf die Geburtsurkunde auch in englischer Sprache ohne Übersetzung eingereicht werden.
- 5Glaubhaftmachung, dass eine zahnärztliche Tätigkeit in Thüringen ausgeübt werden soll
Form: Original
Besonderheit: Zum Beispiel Bescheinigung eines potenziellen Arbeitgebers über das Einstellungsinteresse oder eine Absichtserklärung; bei Wohnsitz oder früherem Antrag in einem anderen Bundesland Meldebescheinigung, Einstellungszusage oder Arbeitsvertrag. Ein Hospitationsvertrag genügt ausdrücklich nicht.
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Strafregisterauszug bzw. polizeiliches oder amtliches Führungszeugnis für alle Länder, in denen in den letzten drei Jahren ein gewöhnlicher Aufenthalt oder Wohnsitz bestand.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Formular des TLVwA; muss ausweisen, dass die Person für die Ausübung einer zahnärztlichen Tätigkeit nicht ungeeignet ist.
- Diplom bzw. Bescheinigung über die abgeschlossene Ausbildung für den zahnärztlichen Beruf
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Amtlich beglaubigte Kopie, untrennbar verbunden mit der Originalübersetzung. Haager Apostille oder Legalisation sind nur bei Drittstaatsabschlüssen erforderlich, nicht bei EU-Abschlüssen.
- Nachweis der praktischen Ausbildungsphase
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Bescheinigung der vollständig abgeschlossenen praktischen Ausbildungsphase (Internatur, Ordinatur, Praktische Phase, Praktisches Jahr, Rotating) und gegebenenfalls Anlagen. Apostille oder Legalisation nur bei Drittstaaten.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung - certificate of good standing
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Erforderlich für alle Länder, in denen die Person in den letzten drei Jahren zahnärztlich tätig war; im Einzelfall kann eine Negativbescheinigung gefordert werden.
- Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Nachweis aus dem Ausbildungs- oder Herkunftsland über die Berechtigung zur uneingeschränkten, eigenverantwortlichen und selbstständigen Tätigkeit (Erlaubnis, Arbeitslizenz, Approbation). Zusätzlich verlangt das Merkblatt den Nachweis der Registrierung bei öffentlichen Stellen im Herkunfts- oder Ausbildungsland für alle Tätigkeitsorte (Gesundheitsministerium, Berufskammern, sonstige Stellen).
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Allgemeinsprachliches Zertifikat mindestens B2 GER; Voraussetzung für die Zulassung zur Fachsprachenprüfung der Landeszahnärztekammer Thüringen.
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Fachsprachenprüfung C1 bei der Landeszahnärztekammer Thüringen, Gebühr 570,00 €; Selbstanmeldung per Briefpost. Anerkannt werden auch Fachsprachenzertifikate der Berufskammern anderer Bundesländer sowie die Fachsprachzertifikate der digiFORT Gesundheit und Pflege GmbH auf Grundlage der ab dem 15.05.2024 angebotenen Fachsprachenprüfung FaMed.
- Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Versicherung, aktuell in keinem anderen Bundesland einen Approbationsantrag als Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Psychotherapeut gestellt zu haben, sowie Angabe früherer Anträge in anderen Bundesländern.
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Erklärung über ein anhängiges gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, mit Aktenzeichen.
- Erklärung, kein Studium in Deutschland begonnen oder abgebrochen zu haben
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Erklärung, ob ein Studium der Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin oder Psychotherapie in Deutschland begonnen und endgültig nicht bestanden wurde.
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
Bei Namensänderung, insbesondere Heiratsurkunde
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Die Heiratsurkunde darf seit dem 15.06.2026 ebenfalls in englischer Sprache ohne Übersetzung eingereicht werden.
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Bei Wohnsitz in Deutschland seit mindestens sechs Monaten; spätestens vor Erteilung der Approbation vorzulegen
Form: Original · Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Führungszeugnis Belegart „O“; Belegart N wird nicht anerkannt.
- Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG
Nur bei EU-Abschlüssen und nur, wenn das TLVwA sie im Einzelfall anfordert
Form: Original · amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Für Zahnärzte ist Art. 34 der Richtlinie 2005/36/EG einschlägig (Grundausbildung des Zahnarztes), Anhang V Nr. 5.3.2. Konformitätsbescheinigungen dürfen seit dem Merkblatt Beglaubigung vom 15.06.2026 ausdrücklich auch in englischer Sprache ohne Übersetzung eingereicht werden.
Freiwillig
- Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten über öffentlich zugängliche Netze
Form: im Antragsformular
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 16 Abs. 1a ZHG); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
25 Unterlagen · zuständig: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Antrag: über das Online-Portal, per Post, über BundID
Antrag nicht möglich: per E-Mail
Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- Antrag auf Erteilung der Approbation für eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation (TLVwA 514-006-02/26)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Ankreuzfelder „Zahnarzt“ und „Drittstaat“.
- Lebenslauf
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: In deutscher Sprache, aktuell, lückenlos, tabellarisch, einschließlich Schulbildung und Einreisedatum nach Deutschland; persönlich unterschrieben und datiert.
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Reisepass, Personalausweis oder Passersatz; auch in englischer Sprache zulässig.
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie · Original · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Untrennbar mit der Originalübersetzung zu verbinden; seit dem 15.06.2026 auch in englischer Sprache ohne Übersetzung zulässig.
- 5Glaubhaftmachung, dass eine zahnärztliche Tätigkeit in Thüringen ausgeübt werden soll
Form: Original
Besonderheit: Bescheinigung eines potenziellen Arbeitgebers über das Einstellungsinteresse oder Absichtserklärung; aus anderen Bundesländern Arbeitsvertrag. Ein Hospitationsvertrag genügt nicht.
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Für alle Länder, in denen in den letzten drei Jahren ein gewöhnlicher Aufenthalt oder Wohnsitz bestand.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
- Diplom bzw. Bescheinigung über die abgeschlossene Ausbildung für den zahnärztlichen Beruf
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Amtlich beglaubigte Kopie, untrennbar verbunden mit der Originalübersetzung; Haager Apostille oder Legalisation sind bei Drittstaatsabschlüssen erforderlich.
- Fächerindex mit Angabe der Stunden und der Noten
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Nur bei Drittstaatsabschlüssen gefordert.
- Nachweis der praktischen Ausbildungsphase
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Bescheinigung der vollständig abgeschlossenen praktischen Ausbildungsphase (Internatur, Ordinatur, Praktische Phase, Praktisches Jahr, Rotating) und gegebenenfalls Anlagen.
- Nachweis über Berufstätigkeit (Erwerbstätigkeitsbescheinigung)
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Bescheinigungen über erworbene Berufserfahrungen; nur bei Drittstaatsabschlüssen gefordert.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung - certificate of good standing
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Für alle Länder, in denen die Person in den letzten drei Jahren zahnärztlich tätig war; im Einzelfall Negativbescheinigung.
- Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Nachweis über die Berechtigung zur uneingeschränkten, eigenverantwortlichen und selbstständigen Tätigkeit sowie über die Registrierung bei öffentlichen Stellen im Herkunfts- oder Ausbildungsland für alle Tätigkeitsorte.
- Erklärung zur Übernahme der Gutachtenkosten
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Die Gutachtenkosten von 1.773,00 € sind vor der Beauftragung des Gutachtens von der antragstellenden Person zu zahlen; hinzu kommen Übersetzungskosten für Curriculum, Arbeitszeugnisse und Weiterbildungsnachweise sowie gegebenenfalls Kosten der Echtheits- und Plausibilitätsprüfung.
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Allgemeinsprachliches Zertifikat mindestens B2 GER.
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Fachsprachenprüfung C1 bei der Landeszahnärztekammer Thüringen, 570,00 €; Selbstanmeldung per Briefpost.
- Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Versicherung, aktuell in keinem anderen Bundesland einen Approbationsantrag gestellt zu haben, und Angabe früherer Anträge.
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren mit Aktenzeichen.
- Erklärung, kein Studium in Deutschland begonnen oder abgebrochen zu haben
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Erklärung, ob ein Studium der Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin oder Psychotherapie in Deutschland begonnen und endgültig nicht bestanden wurde.
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
Bei Namensänderung, insbesondere Heiratsurkunde
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Heiratsurkunden dürfen seit dem 15.06.2026 auch in englischer Sprache ohne Übersetzung eingereicht werden.
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Bei Wohnsitz in Deutschland seit mindestens sechs Monaten; spätestens vor Erteilung der Approbation
Form: Original · Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Belegart „O“; Belegart N wird nicht anerkannt.
- Curriculum bzw. Studienbuch mit Personalisierung durch die Universität
Vorlage nur bei Aufforderung durch das TLVwA; für eine externe Bewertung jedoch zwingend
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Maßgeblich ist das für den Studienzeitraum geltende Curriculum. Beizufügen ist eine Bestätigung der Universität über die Personalisierung bzw. Individualisierung, an das Curriculum zu heften und mit Stempel oder Siegel der Universität zu versehen. Englischsprachige Curricula können im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie ohne Übersetzung eingereicht werden. Kann ein personalisiertes Curriculum aus nicht in der Person liegenden Gründen nicht vorgelegt werden, ist dies glaubhaft zu machen; wird die Ausnahme anerkannt, ist eine Kenntnisprüfung abzulegen.
- Nachweise zu einer fachzahnärztlichen Weiterbildung
Sofern vorhanden; nur bei Drittstaatsabschlüssen
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
- Nachweis der Anerkennung des Drittstaatsabschlusses durch einen anderen EU-Staat
Wenn die Drittstaatsausbildung bereits von einem anderen EU-Mitgliedstaat anerkannt wurde
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Rechtsfolge: Bei festgestellten Defiziten ist eine Eignungsprüfung abzulegen, nicht die Kenntnisprüfung. Die Kostensatzung der Landeszahnärztekammer Thüringen fasst Kenntnis- und Eignungsprüfung in denselben Gebührentatbeständen zusammen.
Freiwillig
- Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten über öffentlich zugängliche Netze
Form: im Antragsformular
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 16 Abs. 1a ZHG); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3) · Merkblatt der Behörde (4)
Befristete Erlaubnis nach § 13 ZHG
12 Unterlagen · zuständig: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis
Antrag: über das Online-Portal, per Post
Antrag nicht möglich: per E-Mail
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis gem. § 13 Abs. 1 ZHG (TLVwA 514-008)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Eigenes zahnärztliches Formular; Auswahl der Ausbildung nur „Drittstaat“.
- 1Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Identitätsnachweise dürfen auch in englischer Sprache eingereicht werden.
- 2Tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten
Form: Original
- 3Bescheinigung über eine abgeschlossene Ausbildung für den zahnärztlichen Beruf sowie ggf. über die erworbene Berufserfahrung
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Zum Beispiel Diplom, Internatur, Ordinatur, Residentur.
- 4Anlage zum Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis gem. § 13 Abs. 1 ZHG (TLVwA 514-019-07/26)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Erklärung, in Thüringen tätig werden zu wollen, und Mitteilung des künftigen Arbeitgebers über die vorgesehene Tätigkeit. Der Arbeitgeber muss Umfang und Art der Tätigkeit sowie den verantwortlichen Zahnarzt konkret benennen; die Zahl der zu beaufsichtigenden Personen mit Berufserlaubnis muss den Möglichkeiten der aufsichtsführenden Person entsprechen.
- 6aAmtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Original · Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Amtliches inländisches Führungszeugnis Belegart „O“.
- 6bFührungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Unterlagen der Behörden des Herkunftsstaats zur Würdigkeit und Zuverlässigkeit.
- 7Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Im Inland ausgestellte ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung; bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands ersatzweise der im Herkunftsstaat geforderte Nachweis oder eine Behördenbescheinigung.
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Die Sprachanforderung entspricht nach der FAQ des Referats 514 derjenigen des Approbationsverfahrens: allgemeinsprachliches Niveau B2 GER als Voraussetzung des Fachsprachentests.
Kann nachgereicht werden
- 8Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Nachweis über das Bestehen eines Fachsprachentests; kann nachgereicht werden, ist aber Voraussetzung für die Erteilung der Berufserlaubnis.
Nur in bestimmten Fällen
- 5Bescheid nach § 2 Abs. 2 Satz 8 ZHG und Niederschrift über die staatliche Kenntnisprüfung nach § 112 Abs. 2 ZApprO
Soweit vorhanden
Form: einfache Kopie
- 6cEidesstattliche Erklärung als Ersatz für nicht beschaffbare Unterlagen
Ersatzweise, wenn die Unterlagen der Herkunftsstaatsbehörden nicht beigebracht werden können
Form: Original
Besonderheit: Eidesstattliche oder feierliche Erklärung vor einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer bevollmächtigten Berufsorganisation.
Abschluss an einer deutschen Universität
9 Unterlagen · zuständig: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Antrag: per Post, persönlich
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail
Immer erforderlich
- Antrag nach amtlichem Formblatt
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Eigenhändig unterzeichnet im Original, auf A4 ausgedruckt, postalisch.
- Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Kurzgefasst, lückenlos, aktuell, gut lesbar, in Zeitabschnitte mit Monatsangaben gegliedert; Zeitlücken sollen nicht größer als drei Monate sein; datiert und eigenhändig unterschrieben.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Formular der TLVwA-Webseite; bei Eingang im Landesprüfungsamt nicht älter als einen Monat. Muss den ausstellenden Arzt mit Name und Erreichbarkeit sowie das Untersuchungsdatum erkennen lassen; sie sollte in der Regel von einem langjährig behandelnden Allgemeinmediziner, einem internistisch tätigen Hausarzt oder einem Betriebsarzt ausgestellt sein.
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Original · Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Amtliches Führungszeugnis Belegart „O“ nach § 30 Abs. 5 BZRG, bei Eingang nicht älter als einen Monat; wird vom Bundesamt für Justiz unmittelbar an das TLVwA übersandt. Zwingend anzugeben sind der Verwendungszweck „Approbation Beruf (Apotheker/Arzt/PPT/KJPT/Zahnarzt/Psychotherapeut)“ und die Adresse „Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 321, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar“. Private einfache oder erweiterte Führungszeugnisse nach §§ 30 Abs. 1 oder 30a BZRG (Belegart N) werden nicht anerkannt.
Nur in bestimmten Fällen
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Pflicht bei Approbationen nach altem Recht (Zahnmedizin altes Recht, Arzt, Apotheker, PPT/KJPT). Bei Zahnmedizin nach neuem Recht nur, sofern der Name nach der Prüfungszulassung und vor Erteilung der Approbation geändert wurde
Form: Original
Besonderheit: Geburts- oder Abstammungsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder aus dem Geburtenregister. Original oder Ausfertigung; zusätzlich werden einfache Kopien erbeten, dann kommen die Originale mit der Approbation zurück.
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
Bei Namensänderung
Form: Original
Besonderheit: Ehe- bzw. Heiratsurkunde und sonstige Namensänderungsurkunden. Personenstandsurkunden dürfen nur von bestellten Urkundspersonen (Standesbeamte) oder Notaren beglaubigt werden.
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Bei Zahnmedizin nach neuem Recht in der Regel entbehrlich, weil der Nachweis bereits im Zulassungsverfahren zu Z1, Z2 oder Z3 in amtlich beglaubigter Kopie vorgelegt wurde; erneute Vorlage nur bei zwischenzeitlicher Änderung oder Erneuerung des Dokuments
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Gültiger Personalausweis oder Reisepass; keine Originale einsenden.
- Zeugnis über die zahnärztliche Abschlussprüfung
In der Regel nicht vorzulegen, weil das Zeugnis vom Landesprüfungsamt selbst erteilt und erst mit der Approbation ausgehändigt wird; Vorlage nur auf gesonderte Aufforderung
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Für Absolventen der Zahnmedizin nach altem Recht übersendet in der Regel die Universität die beglaubigte Abschrift direkt an das Landesprüfungsamt.
Freiwillig
- Promotionsurkunde
Sofern vorhanden
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Eine nachträgliche Aufnahme des Doktortitels in die Approbationsurkunde ist nicht möglich.
Was das Verfahren in Thüringen insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation nach deutschem Abschluss | ca. 230,00 € zuzüglich Auslagen |
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 230 € |
| Approbation mit Drittstaats-Abschluss | 320 € |
| Befristete Erlaubnis (§ 13 ZHG) | 175 € |
Rechtsgrundlage: ThürVwKostG; ThürVwKostOMASGFF
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
- Durchführende Stelle
- Landeszahnärztekammer Thüringen im Auftrag des Thüringer Landesverwaltungsamts; das TLVwA stellt die Gleichwertigkeit anhand der Dokumente fest und erteilt der Kammer den Auftrag zur Abnahme der Kenntnisprüfung
- Gebühr
- 2.830 €
Fachsprachenprüfung
- Durchführende Stelle
- Landeszahnärztekammer Thüringen, Barbarossahof 16, 99092 Erfurt
- Gebühr
- 570 €
- Anmeldung
- Sie melden sich selbst an
Besonderheiten in Thüringen
- Zwei getrennte Referate mit eigenen Formularen, Merkblättern und Ansprechpartnern: Referat 321 für Studienabschlüsse in Thüringen, Referat 514 für im Ausland erworbene Berufsqualifikationen. Die Struktur gilt für Zahnärzte ebenso wie für Ärzte.
- Getrennte Sachbearbeitung nach altem und neuem Approbationsrecht in Referat 321, jeweils mit eigener Telefonnummer für die Zahnmedizin (siehe Abschnitt „Zuständige Stellen“).
- Eigenes zahnärztliches Berufserlaubnisformular nach § 13 Abs. 1 ZHG (TLVwA 514-008) samt Arbeitgeber-Anlage (TLVwA 514-019-07/26) - während der Approbationsantrag berufsübergreifend ist.
- Echte elektronische Antragstellung über das Antragsportal „Anerkennung in Deutschland“ mit BundID oder Mein Unternehmenskonto; der Postweg soll voraussichtlich Ende 2026 auslaufen. Für das Inlandsverfahren bleibt es beim Papierantrag.
- Die Landeszahnärztekammer Thüringen führt beide Prüfungen durch - Fachsprachenprüfung und Kenntnisprüfung.
- Die Kostensatzung der Kammer nennt die Prüfungsgebühren: Fachsprachenprüfung 570,00 €, Kenntnisprüfung 520,00 € schriftlich, 800,00 € mündlich und 1.510,00 € praktisch, Wiederholungen jeweils in gleicher Höhe.
- Selbstanmeldung zur Fachsprachenprüfung direkt bei der Kammer, per Briefpost, mit Kopie der Eingangsbestätigung des Approbationsantrags. Voraussetzung ist Hauptwohnsitz in Thüringen oder ein Arbeitsvertrag mit einem Thüringer Arbeitgeber.
- Anerkannt werden ausdrücklich auch die Fachsprachzertifikate eines privaten Anbieters: der digiFORT Gesundheit und Pflege GmbH auf Grundlage der ab dem 15.05.2024 angebotenen Fachsprachenprüfung FaMed.
- Die Englisch-Ausnahme von der Übersetzungspflicht erfasst Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Konformitätsbescheinigungen (Stand 15.06.2026); hinzu kommen englischsprachige Curricula und Studienbücher.
- Ein Hospitationsvertrag genügt ausdrücklich nicht zur Begründung der Thüringer Zuständigkeit; aus anderen Bundesländern wird ein Arbeitsvertrag verlangt.
- Führungszeugnisse der Belegart N (einfache oder erweiterte private Führungszeugnisse nach §§ 30 Abs. 1 oder 30a BZRG) werden ausdrücklich nicht anerkannt; verlangt wird Belegart „O“ zur Vorlage bei einer Behörde.
- Im Inlandsverfahren ist die persönliche Vorlage der Originale nach Terminvereinbarung möglich; die Originale werden sofort zurückgegeben, und eine amtliche oder notarielle Beglaubigung ist dann nicht mehr erforderlich.
- Wer über eine Approbation oder eine Berufserlaubnis nach § 13 ZHG verfügt und in Thüringen zahnärztlich tätig wird, muss sich bei der Landeszahnärztekammer Thüringen anmelden; erforderlich sind ein Meldebogen und eine amtlich beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde.
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.